Anbringung einer Straßenmittelmarkierung in der Gießener Straße
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gießener Straße (im Bereich zwischen den Hausnummern 66 bis 94) eine Straßenmittelmarkierung angebracht werden kann.
Begründung
Durch die bisher nicht angebrachte Straßenmittelmarkierung von ca. 300 Metern im Bereich der Gießener Straße (zwischen den Hausnummern 66 bis 94) kommt es immer wieder zu gefährlichem Begegnungsverkehr. Die Straßenfläche ist in diesem Bereich der Gießener Straße durch die beiden Fahrradwege, Parkstreifen und den Bürgersteig relativ schmal und es kommt relativ häufig vor, besonders bei Begegnungsverkehr mit größeren Fahrzeugen, dass auf die Radwege ausgewichen wird und die Radfahrer und Fußgänger gefährdet werden.