Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 2
Anregung
Der Magistrat wird beauftragt, 1. dem Ortsbeirat den Sachstand des Projekts im Kettenhofweg 130 vorzustellen; 2. durch Verhandlungen mit den Eigentümern dafür Sorge zu tragen, dass das Gebäude Kettenhofweg 130 schnellstmöglich saniert und einer neuen Nutzung zugeführt wird; 3. sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177 Baugesetzbuch (BauGB) anzudrohen.