Meine Nachbarschaft: Hausener Obergasse
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Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120
Antrag vom 21.10.2019, OF 418/7 Betreff: Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120 In der Septembersitzung des vergangenen Jahres wurde in der Ortsbeiratssitzung die Umwandlung der Liegenschaft Hausener Weg 120 vorgestellt. Zwei Personengruppen, die gegenwärtig auf dem engen Wohnungsmarkt in Frankfurt besondere Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, sollten hier eine angemessene Unterkunft erhalten und zwar Geflüchtete und Studierende. Diese eindeutige Nutzungsbeschränkung wurde in der Baugenehmigung verankert. Demzufolge beschränkt sich die Nutzung "auf Personengruppen mit besonderen Wohnbedarf - Flüchtlingswohnen und studentisches Wohnen". Damals war die Rede von ca. 160 geflüchteten Menschen und 120 Studierenden. Ende diesen Jahres sollte der Umbau der Liegenschaft abgeschlossen sein. Mit dem Ende der Fertigstellung treten nun jedoch mehr und mehr Fragen auf, die einer dringenden Klärung bedürfen: Die Studierenden Appartments werden im Internet von der Firma prodomiWohnservice GmbH als vollausgestattete Studenten-Apartments (insgesamt 195) mit vielen Extras angeboten. Der qm-Preis liegt zwischen 32 und 35 €. Für die Mehrzahl der Studierenden ein nicht realisierbarer Betrag. Weiterhin kann man im Internet eine Anzeige folgenden Inhalts des Unternehmens " solidare real estate group" finden: September 2017- Erste Immobilie in Frankfurt am Main erworben. In Frankfurt wird ein ehemaliges Institutsgebäude gekauft. Gemeinsam mit der Stadt Frankfurt werden in einem innovativen Wohnkonzept 195 Micro-Apartments geplant.... Der Ortsbeirat bittet deshalb um die Beantwortung folgender Fragen: - Wer war vor dem Verkauf an die Firma Solidare Real Estate Group Eigentümer der Liegenschaft Hausener Weg 120? - Unter welcher Voraussetzung hat die Stadt Frankfurt eine Sondergenehmigung für den Umbau des Objekts erteilt? - Welches Dezernat hat den Vertrag mit dem Investor abgeschlossen? - Wurden die Apartments für die Studierenden aus Mitteln des "Frankfurter Programms zur Wohnraumförderung für Studierende" oder einem anderen Programm gefördert? - Gibt es eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Mietobergrenze für die Studierenden Apartments? - Erfolgt die Vergabe der Wohnungen über das Studentenwerk Frankfurt, bzw. die Wohnrauminitiative FrankfurtRheinMain e.V. (WIF), damit sicher gestellt ist, dass die Wohnungen nur von Studierenden angemietet werden können. - Welche vertraglichen Vereinbarungen gelten für die Unterkunft für die Geflüchteten a). hinsichtlich der qm/pro Person b.) der Ausstattung c.) der Instandhaltung d.) der sozialen Beratung und Unterstützung - Auf welcher Grundlage erfolgt die Abrechnung (z. B. Personen bezogen oder pauschal? - Wie viel Jahre beträgt die vertragliche Laufzeit für die Unterkunft? - Welche Pläne bestehen nach Ablauf dieser Vereinbarung für die Liegenschaft? - Wurden Absprachen getroffen bezüglich der baurechtlichen Situation der Liegenschaft (z. B. Änderung des Bebauungsplans)? Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1442 2019 Die Vorlage OF 418/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt und zu den Kleingärten sicherer machen (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße)
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5030 entstanden aus Vorlage: OF 399/7 vom 24.08.2019 Betreff: Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt und zu den Kleingärten sicherer machen (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße) Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: - Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit auf 30 km/h durch Aufstellung entsprechender Beschilderung; - Kennzeichnung eines Fußgängerwegs durch das Ziehen einer Linie entlang der rechten Straßenseite (vom Gut Hausen aus kommend) und Markierung mit Piktogrammen; - Anbringung von Straßenschwellen vor und nach der Kurve, die so gestaltet sind, dass sie für F euerwehr- und Rettungsfahrzeuge keine Behinderung darstellen; - Zurückschneiden der Bäume und Hecken an der engen Stelle der Kurve, um eine bessere Einsicht zu gewähren. Begründung: Durch die Kitas, die Verwaltung und die Aktivitäten der Lebenshilfe auf dem Gut Hausen sowie die Kleingärten wird die kleine Straße gut frequentiert. Gerade die besagte Ecke ist hierbei sehr schlecht einsehbar und birgt ein hohes Risiko. Daher hat sich der Elternbeirat der Kitas für die Anbringung eines Spiegels ausgesprochen und bittet die Verwaltung, dies zu prüfen. Bei der Prüfung des Anliegens mittels einer Begehung zwischen der Lebenshilfe und dem Amt für Straßenbau und Erschließung wurde der Spiegel als nicht hilfreich angesehen und dafür die o. g. Maßnahmen besprochen. Der Ortsbeirat unterstützt die besprochenen Maßnahmen und wünscht sich eine schnelle Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2373 Aktenzeichen: 66 0
Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße
Antrag vom 26.08.2019, OF 400/7 Betreff: Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer - Auffahrt Breitenbachstraße Zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Seit ungefähr 2013 ist die neu geregelte Einfädelspur von der unter der Breitenbachbrücke kommenden Breitenbachstraße zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße neu geregelt. Ob diese Maßnahmen sinnvoll und hilfreich sind, wurde mehrfach diskutiert. Kleine Änderungen wie die Verlegung des Stoppschildes wurden durchgeführt, größere wie Piktogramme oder eine Erhöhung des Fahrradüberwegs wurden abgelehnt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Unfälle haben sich nach der Installation im Sommer 2013 ereignet? Wie viele sind davon Auto/Fahrrad Unfälle? Wie viele sind Auto/Auto Unfälle? 2 Wäre eine farbliche Markierung des Fahrradweges möglich? 3. Warum wurde an dieser Gefahrenstelle eine Ströer-Werbegroßfläche genehmigt, welche die Verkehrsteilnehmer ablenkt? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1405 2019 Die Vorlage OF 400/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort der Feuerwehr
Antrag vom 09.10.2018, OF 304/7 Betreff: Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort der Feuerwehr Vorgang: M 108/18 Der Magistrat möge prüfen und berichten: Nach der Realisierung des Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Hausen auf dem Grundstück "Am Ellerfeld" könnte sich eine einmalige Gelegenheit für die Kerschensteiner Schule ergeben: nämlich das Schulgelände um den bisherigen Standort der Feuerwehr Hausen "Am Spritzenhaus 1-3" zu erweitern. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk besteht ein hoher Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen. Zugleich gibt es kaum freie Flächen, erst recht nicht in unmittelbarer Nähe von bereits bestehenden Schulen. Ein Brennpunkt sind die Grundschulen, deren Raumbedarf durch die Errichtung von Containern zulasten der Schulhöfe gewährleistet werden muss. Die Situation an der Kerschensteiner Schule stellt keine Ausnahme dar. Angesichts der wachsenden Schülerzahlen (zur Zeit 340 Kinder), der Raumnot, der begrenzten Möglichkeiten im Schulhof (kein Platz für eine Kletterlandschaft), der Nachmittagsbetreuung mit ihrem Raumbedarf, und der zu erwartenden weiteren Zuwächse durch Neubauten und Nachverdichtungen, der möglichen Wohnbebauung "Im Vogelsang", sowie durch die geplante Unterkunft für Geflüchtete am Hausener Weg, ist eine Erweiterung dringend geboten. Abhilfe könnte hierbei das Grundstück bieten, auf dem gegenwärtig das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Hausen steht, nach deren Umzug in das neu errichtete Feuerwehrhaus "Am Ellerfeld". Selbstverständlich ist dies nur im Einvernehmen mit dem Dezernat IX (Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr) möglich. Die Ankündigung in der M 108 vom 06.Juli.2018 lautet: "Der bisherige Standort "Am Spritzenhaus 1 - 3" wird zur weiteren Verwendung für Katastrophenschutz-, Brandschutz- und Rettungsdienstzwecke beibehalten." Daraus wird nicht ersichtlich, welche konkreten Aufgaben in der Liegenschaft vorgesehen sind und ob diese nicht auch an anderer Stelle möglich wären. Ein weiterer Vorteil wäre, dass man einen Teil der Straße für die Erweiterung des Schulhofs nutzen könnte! Antragsteller: die farbechten - LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wurde zurückgezogen.
Was passiert mit dem Gebäude der ehemaligen Post in Hausen?
Antrag vom 04.10.2018, OF 305/7 Betreff: Was passiert mit dem Gebäude der ehemaligen Post in Hausen? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm bekannt ist, welche Planungen es für das Gebäude der ehemaligen Post in der Straße Am Fischstein in Hausen gibt. Begründung: Seit längerer Zeit steht das Gebäude, in dem früher die Hausener Postfiliale untergebracht war leer und verfällt. Den Ortsbeirat interessiert, ob dem Magistrat bekannt ist, welche Nutzung hier vorgesehen ist. Im Stadtteil gibt es Gerüchte, dass eventuell ein Wettbüro einziehen könnte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1023 2018 Die Vorlage OF 305/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "bekannt ist" die Worte "wer der Eigentümer der Liegenschaft ist und" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3421 entstanden aus Vorlage: OF 291/7 vom 20.07.2018 Betreff: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen Vorgang: OM 1772/17 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den Absprachen bei einem Ortstermin, den verkehrsberuhigten Bereich in Hausen um folgende Straßenbereiche zu erweitern: 1. Von der Hausener Obergasse bis zur Kreuzung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Am Fischstein; 2. in der Bachmannstraße und im Hausener Brückweg; 3. von Alt-Hausen 30 (Einfahrt Tu S Hausen) bis zur Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg. In einem ersten Schritt sollen dazu im Kreuzungsbereich Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße die Bordsteine abgesenkt und der gesamte Kreuzungsbereich neu markiert werden. Zudem wird der verkehrsberuhigte Bereich zeitnah durch Schilder und Fahrbahnmarkierungen kenntlich gemacht und die legalen Parkplätze werden abmarkiert. Sobald die entsprechenden Mittel vorhanden sind, werden die Straßenzüge entsprechend den Erfordernissen für einen verkehrsberuhigten Bereich umgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1772 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2081 Aktenzeichen: 32 1
Reservierung der Fläche „Am Spritzenhaus 1-3“ für die Erweiterung der Kerschensteiner Schule
Antrag vom 03.08.2018, OF 292/7 Betreff: Reservierung der Fläche "Am Spritzenhaus 1-3" für die Erweiterung der Kerschensteiner Schule Auf Grund der Tatsache, dass ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Hausen notwendig ist und an anderer Stelle realisiert werden soll, fragt der Ortsbeirat 7 den Magistrat: Ist vorgesehen, die Fläche des jetzigen Feuerwehrhauses "Am Spritzenhaus 1-3" für die Kerschensteiner Schule zu reservieren, um damit für die Schule die notwendige räumliche Erweiterung für die Zukunft zu sichern? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 07.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 108 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 292/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, BFF, REP und fraktionslos gegen GRÜNE, FARBECHTE und FDP (= Annahme)
Sichere Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt am Main
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2860 entstanden aus Vorlage: OF 254/7 vom 12.02.2018 Betreff: Sichere Zufahrt zur Lebenshilfe Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, ein Parkverbot von mindestens fünf Metern in der Zufahrtsstraße von der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachbrücke zur Lebenshilfe Frankfurt am Main und den Kleingärten einrichten zu lassen, um das gegenwärtige Unfallrisiko zu verringern (s iehe Skizze). Begründung: Viele Pendler, die von der Haltestelle "Industriehof" mit der U-Bahn weiterfahren, parken ihre Autos direkt in der Zufahrtsstraße von der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachbrücke zur Lebenshilfe Frankfurt und den Kleingärten. Die dort geparkten Autos behindern ein sicheres Warten auf herausfahrende Autos. Dies führt zu einem höheren Unfallrisiko. Von der Gefahr sind ebenfalls Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die von der Breitenbachbrücke kommen, betroffen. Quelle: Google Maps, Ergänzungen: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 999 Aktenzeichen: 32 1
Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2234 entstanden aus Vorlage: OF 205/7 vom 10.10.2017 Betreff: Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße Die Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße wurde bereits im Jahr 2012 aufgehoben. Dass jedoch der Radweg weiterhin Bestand hat und auch benutzt werden darf, ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrern nicht bewusst. Radfahrerinnen und Radfahrer werden teilweise beschimpft und von ihnen dazu gedrängt, den Radweg zu nutzen. Die zusätzlich installierten Piktogramme haben den Radverkehr stärker auf die Straße verlagert, weil vielen Radfahrerinnen und Radfahrern die aufgehobene Benutzungspflicht erst bewusst geworden ist. Das oben beschriebene Verhalten der Autofahrerinnen und Autofahrer kann allerdings weiter beobachtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die darüber informieren, dass die Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße nicht benutzt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 262 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Dauerhafte Beibehaltung der geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in Hausen
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2103 entstanden aus Vorlage: OF 193/7 vom 27.08.2017 Betreff: Dauerhafte Beibehaltung der geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in Hausen Vorgang: OM 983/16 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, dauerhaft den Hausener Brückweg zwischen Alt-Hausen und der REWE-Zufahrt in beide Richtungen freizugeben. Begründung: Die in der Anregung vom 29.11.2016, OM 983, geforderte probehalbe Verkehrsführung hat zu keinen unerwünschten Nebenwirkungen geführt. Daher bittet der Ortsbeirat 7 um eine dauerhafte Beibehaltung der geänderten Verkehrsführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 983 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2322 Aktenzeichen: 32 1
Standort der Parkbank in der Grünanlage Alt-Hausen verlegen
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2104 entstanden aus Vorlage: OF 194/7 vom 28.08.2017 Betreff: Standort der Parkbank in der Grünanlage Alt-Hausen verlegen Der Magistrat wird gebeten, die Parkbank (mit Rückenlehne) zusammen mit dem Abfallbehälter in der kleinen Grünanlage in Alt-Hausen, welche derzeit direkt neben dem Vereinsgelände des TuS Hausen steht, in die Nähe der Praunheimer Landstraße zu verlegen und auch zukünftig dort zu belassen. Begründung: Der derzeitige Standort der Bank führt zu vielfältigen Belästigungen, insbesondere auch der angrenzenden Gaststätte. Bei einem Ortstermin wurde besprochen, dass die Parkbank zusammen mit dem Abfallbehälter von dem Vereinsgelände weg und in die Nähe der Praunheimer Landstraße verlegt wird. Bei diesem Standort ist auch eine bessere Einsehbarkeit von der Straße aus gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2422 Aktenzeichen: 67 0
Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1772 entstanden aus Vorlage: OF 170/7 vom 16.05.2017 Betreff: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen Der Magistrat wird aufgefordert, den bisher verkehrsberuhigten Bereich in Hausen wie folgt zu erweitern: 1. Von der Hausener Obergasse bis zur Kreuzung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Am Fischstein. 2. In der Bachmannstaße und im Hausener Brückweg, 3. Von Alt-Hausen 30 (Einfahrt TuS Hausen) bis zur Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg (siehe Anlage). Die vorhandenen Parkplätze in diesem Bereich sollen durch dann notwendige Abmarkierungen erhalten bleiben. Langfristig sollten die vorhandenen Bürgersteige auf Fahrbahnhöhe abgesenkt werden. Begründung: Bereits vor über einem Jahr wurde diese Verkehrsberuhigung bei einer gemeinsamen Begehung des Ortsbeirates, des Arbeitskreises Hausen und Vertretern des Straßenbauamtes besprochen (Es sollte mit der Maßnahme auf die Beendigung der Arbeiten der Evangelischen Gemeinde in Alt-Hausen gewartet werden). Die Enge der Straßen und die zum Teil sehr schmalen Bürgersteige sind insbesondere für ältere Bürger (z. B. vom Altenzentrum Santa Teresa) ein Hindernis und Gefahrenpunkt. Die Kreuzung Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße ist für Autos ein Gefahrenpunkt. Anlage Anlage 1 (ca. 67 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1851 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3421 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung von insgesamt vier Spendern für Hundekotbeutel in der Siedlung Westhausen und in Hausen
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1424 entstanden aus Vorlage: OF 162/7 vom 18.04.2017 Betreff: Aufstellung von insgesamt vier Spendern für Hundekotbeutel in der Siedlung Westhausen und in Hausen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Rahmen eines Pilotprojekts insgesamt vier Spender für Hundekotbeutel plus Abfallbehälter in der Siedlung Westhausen und in Hausen an den in den anliegenden Darstellungen gekennzeichneten Stellen aufgestellt werden. Begründung: Der Wahlunterrichtskurs "Stadtteil-Botschafter" der Liebigschule ist auf den Ortsbeirat zugegangen mit der Bitte um Aufstellung von Spendern für Hundekotbeutel, da die Grünflächen der Siedlung Westhausen sowie der Hausener Obergasse offensichtlich als Hundetoiletten benutzt werden. Um das Bewusstsein der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für diese Verunreinigung zu schärfen, befürwortet der Ortsbeirat 7 das berechtigte Anliegen der Schülerinnen und Schüler. Die Namen und Anschriften der Paten, die bereit sind, für das Bestücken der Tütenspender zu sorgen, sind dem Ortsbeirat bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1247 Aktenzeichen: 67 0
Bepflanzung für die Grünfläche „Am Industriehof“/Ecke Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße
Antrag vom 16.02.2017, OF 126/7 Betreff: Bepflanzung für die Grünfläche "Am Industriehof"/Ecke Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße Die Grünfläche an der Ecke "Am Industriehof"/ Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (gegenüber des Studentenwohnheims), die in den Stadtteil Hausen hineinführt, wird durch Anpflanzungen, z.B. von Solitären und Frühblühern, aufgewertet. Begründung: Eine ansehnlichere Gestaltung der Grünfläche konnte bisher nicht realisiert werden, weil drei Bäume die Fläche verschatteten und in Konkurrenz zu anderen Gewächsen standen. Nachdem zwei der drei Bäume gefällt wurden, ist die Grünfläche weitgehend frei, aber trostlos. Hier sollte umgehend nachgepflanzt werden, dabei könnte auch eine Bepflanzung z.B. mit Felsenbirnen, Blut-Johannisbeere oder anderen blühenden Sträuchern erfolgen, ergänzt durch Blumenzwiebeln, die im Frühjahr das Auge erfreuen. Damit würde diese bislang vernachlässigte Straßenecke ein bisschen den Charakter eines Stadtteileingangs erhalten und somit optische oder soziale Aspekte gleichermaßen berücksichtigen. Die Aufwertung von Grünflächen, auch wenn sie klein sind, hat auch ökologische Begründungen. Aktueller Bezug wäre der Klimaplanatlas (gerade vom Dezernat Umwelt und Frauen angekündigt), wobei bereits seit langem bekannt ist, dass Frankfurt wie vielen Großstädten klimabedingte Hitzewellen bevorstehen, denen nur z.B. durch konsequentes Begrünen entgegengewirkt werden kann. Dies wurde bereits 2009 in einer Pilotstudie von Offenbacher Meteorologen dringend empfohlen. (s. Klimawandel nimmt Frankfurt in den Schwitzkasten. Frankfurter Rundschau, 29. April 2009) Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 13.06.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 126/7 wurde zurückgezogen.
Verkehrsverbesserung im Hausener Brückweg
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 983 entstanden aus Vorlage: OF 104/7 vom 15.11.2016 Betreff: Verkehrsverbesserung im Hausener Brückweg Der Magistrat wird gebeten, probeweise den Hausener Brückweg zwischen Alt-Hausen und der REWE-Zufahrt in beide Richtungen freizugeben. Im Hausener Brückweg ist südöstlich vor dem REWE-Markt das Schild "Vorrang vor dem Gegenverkehr" (Nr. 308) und an der Kreuzung mit Alt-Hausen das Schild "Vorrang des Gegenverkehrs" (Nr. 208) aufzustellen. Begründung: Es wurde beobachtet, dass des Öfteren Autofahrer die Einbahnstraßenregelung im Hausener Brückweg missachteten, um zum REWE-Markt zu gelangen, und dadurch aggressive Reaktionen hervorriefen. Eine geregelte Nutzung eines Teilstücks der Straße in beide Richtungen mindert zum einen Umwegfahrten (= Verringerung der Emissionen) und zum anderen sorgt Gegenverkehr in schmalen Straßen für eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeiten (= Verkehrsberuhigung). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 404 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2103
Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 982 entstanden aus Vorlage: OF 103/7 vom 15.11.2016 Betreff: Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen an der Niddabrücke im Bereich Hausener Weg/Hausener Obergasse durchzuführen, um die verkehrsgefährdende illegale Nutzung der Einbahnstraße zu unterbinden bzw. einzuschränken. Begründung: Während die Nutzung der Niddabrücke für Kraftfahrzeuge aus Richtung Hausener Weg gestattet ist, kann die Brücke aus Richtung Hausener Obergasse nicht genutzt werden. Leider nutzen viele Kraftfahrzeuge aber dennoch die Brücke aus Richtung Hausen und gefährden dadurch den Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 520 Aktenzeichen: 32 4
Freie Nutzung der Hausener Nidda-Brücke
Antrag vom 15.11.2016, OF 102/7 Betreff: Freie Nutzung der Hausener Nidda-Brücke Der Magistrat wird gebeten, probeweise die Hausener Nidda-Brücke in beide Richtungen freizugeben. Vor der Brücke ist im Hausener Weg das Schild "Vorrang vor dem Gegenverkehr" (Nr. 308) und in der Hausener Obergasse das Schild "Vorrang des Gegenverkehrs" (Nr. 208) aufzustellen. Begründung: Es wurde beobachtet, dass des Öfteren Autofahrer die Einbahnstraßenregelung der Brücke missachteten und aggressive Reaktionen hervorriefen. Eine geregelte Nutzung der Brücke in beide Richtungen mindert zum einen Umwegfahrten (= Verringerung der Emissionen) und zum anderen sorgt Gegenverkehr in schmalen Straßen für eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeiten (= Verkehrsberuhigung). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 102/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Mülleimer zur Parkbank auf der Grünfläche Alt- Hausen versetzen.
Antrag vom 18.10.2016, OF 78/7 Betreff: Mülleimer zur Parkbank auf der Grünfläche Alt- Hausen versetzen. Der Magistrat wird gebeten, den Mülleimer auf der Grünfläche Alt-Hausen 29 an die Sitzbank zu versetzen und regelmäßig leeren zu lassen. Begründung: Nachdem die Parkbank bereits versetzt wurde, fehlt jetzt noch die Versetzung des Müllbehälters an die Bank. Vielleicht führt der neue Standort dann auch zu einer regelmäßigen Leerung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 78/7 wurde zurückgezogen.
Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 338 entstanden aus Vorlage: OF 21/7 vom 20.06.2016 Betreff: Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) für die Zuwegung zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. und den Kleingärten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für den gesamten Zuweg zum Sitz der Lebenshilfe Frankfurt e.V. (postalisch Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2) maximal Schrittgeschwindigkeit (Tempo 10) zuzulassen. Begründung: Im hinteren Bereich der Zuwegung gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung bereits. Durch die Einrichtungen der Lebenshilfe hat der Verkehr auf diesem Weg aber gerade im vorderen Bereich stark zugenommen. Auch Fußgänger und Radfahrer nutzen diesen Abschnitt verstärkt. Um die Sicherheit auf diesem schmalen Zuweg zu gewährleisten, hält der Ortsbeirat ein Tempolimit von 10 km/h für sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1388 Aktenzeichen: 32 4
Mögliche Flüchtlingsunterkunft prüfen
Antrag vom 04.01.2016, OF 611/7 Betreff: Mögliche Flüchtlingsunterkunft prüfen Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, inwieweit die leerstehende Immobilie im Hausener Weg 120 (ehemaliges Max-Plank-Institut) und Am Stockborn Ecke Praunheimer Weg als mögliche Flüchtlingsunterkunft von der Stadt Frankfurt verwendet werden können. Sollte sich im Rahmen der Prüfung herauskristallisieren, dass die Immobilien für eine entsprechende Nutzung geeignet sind, wird der Magistrat aufgefordert, sich entsprechend mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen. Begründung: Bereits seit mehreren Jahren stehen die genannten Immobilien leer. Aufgrund der anhaltenden Flüchtlingssituation und der zunehmenden Schwierigkeit geeignete Unterkünfte in Frankfurt zu finden, sollten die Immobilien auf eine entsprechende Nutzung geprüft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 611/7 wurde zurückgezogen.
Zustand der Gehwege im Ortskern Hausen
Antrag vom 12.11.2015, OF 593/7 Betreff: Zustand der Gehwege im Ortskern Hausen Im Hausener Ortskern, insbesondere in den Straßen "Hausener Brückweg" und Bachmannstraße sowie teilweise auch am Einfahrtsbereich zu der Straße "Großen Nelkenstraße", sind die Gehwege extrem schmal und verlaufen abschüssig zur Straße hin. Ein Befahren des Bürgersteigs mit einem Rollstuhl oder einem Rollator ist in dem genannten Bereich fast unmöglich. Der Zustand der Gehwege ist an dieser Stelle deshalb besonders schwerwiegend, weil sich das Altenzentrum St. Teresa in unmittelbarer Nähe befindet und die dort wohnenden Senioren darauf angewiesen sind, diese Gehwege nutzen zu können. Ein Ausbau, bzw. eine bloße Verbreiterung der Gehwege ist an diesen Stellen aufgrund der geringen Straßenbreite schwierig. Vor diesem Hintergrund, bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Situation der Gehwege im Ortskern Hausen, insbesondere in den Straßen Hausener Brückweg und Bachmannstraße, zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage OF 593/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 593/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 7 am 16.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 593/7 wurde zurückgezogen.
Aufstellung des Bücherschrankes im Stadtteil Hausen
Antrag vom 30.06.2014, OF 411/7 Betreff: Aufstellung des Bücherschrankes im Stadtteil Hausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, einen Bücherschrank im Stadtteil Hausen in der Hausener Obergasse gegenüber der evangelischen Kirche in Alt-Hausen aufzustellen. Der genaue Standort soll nach der Empfehlung des "Arbeitskreises Hausen" an der Stelle der ehemaligen Telefonzelle sein. Die Kosten von ca. 6.000 Euro werden vollständig aus den Mitteln des Ortsbeirats-Budgets beglichen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Vorschlag des Arbeitskreises Hausen, für Alt-Hausen einen Bücherschrank zu fordern. Die Forderung soll deshalb durch die Finanzierung aus dem Ortsbeirats-Budget realisiert werden. Antragsteller: CDU SPD die farbechten - LINKE. GRÜNE FREIE WÄHLER FDP REP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 15.07.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 260 2014 Die Vorlage OF 411/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Sätze des Tenors wie folgt lauten: "Der Magistrat wird beauftragt, einen Bücherschrank im Stadtteil Hausen aufzustellen. Der genaue Standort wäre in der Hausener Obergasse gegenüber der evangelischen Kirche in Alt-Hausen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherstellen der Fahrsicherheit in den Straßen Hausener Weg und Thudichumstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2014, OM 3026 entstanden aus Vorlage: OF 373/7 vom 11.03.2014 Betreff: Sicherstellen der Fahrsicherheit in den Straßen Hausener Weg und Thudichumstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radwegschilder in den Straßen Hausener Weg und Thudichumstraße wieder aufzustellen. Begründung: Hausener Weg und Thudichumstraße bilden zusammen eine stark befahrene Straße, die als Hauptverbindungsachse nach und aus Rödelheim dient. Die Straße ist relativ schmal und eignet sich aus Sicherheitsgründen nicht zum Überholen. Bislang haben Radfahrer die bereits gekennzeichneten Radwege genutzt. Seitdem die Verkehrsschilder für Radfahrer abmontiert wurden, ist die Pflicht der Radwegnutzung aufgehoben. Dies gefährdet sowohl Rad- als auch Autofahrer. Der Magistrat wird daher gebeten, die Radwegschilder, die zur Nutzung der Fahrradwege verpflichten, wieder aufzustellen. Grund für diesen Antrag sind massive Bürgerbeschwerden, die die Verkehrssicherheit besonders für Fahrradfahrer gefährdet sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 938 Aktenzeichen: 32 1
Auffahrt Breitenbachstraße - Missachtung von Gesprächsergebnissen
Antrag vom 03.06.2013, OF 299/7 Betreff: Auffahrt Breitenbachstraße - Missachtung von Gesprächsergebnissen Vorgang: ST 621/13 Der Ortsbeirat 7 ist stets bemüht im Rahmen von Ortsterminen gemeinsam mit den zuständigen Ämtern einvernehmliche Lösungen bzw. Kompromisse für anstehende Probleme zu finden. In den meisten Fällen gelingt dies. Auch für die "Auffahrt Breitenbachstraße" fand ein Ortstermin statt, bei dem u.a. im Beisein des Radverkehrsbeauftragten der Stadt Frankfurt kontrovers über die Sperrung der Einfädelspur zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße diskutiert wurde. Es bleibt festzustellen, dass der Vertreter aus dem Bereich Unfallforschung des Straßenverkehrsamts als einziger Anwesender ganz offensichtlich nicht an einer einvernehmlichen Lösung interessiert war. Dennoch wurde am Ende des Gesprächs die Prüfung eines Kompromissvorschlags zugesagt, der einerseits den berechtigten Sicherheitsbedürfnissen der Radfahrer Rechnung getragen hätte, als auch die ärgerliche Sperrung der Einfädelspur aufgehoben hätte. Die ST 621 lässt nur einen Schluss zu: Der diskutierte Vorschlag wurde weder geprüft noch ernsthaft in Erwägung gezogen. Unter diesen Umständen machen Ortstermine mit Vertretern der Ämter keinen Sinn, für die die Ortsbeiräte ihre Arbeitszeit bzw. Freizeit einsetzen müssen. Im konkreten Fall fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die besprochenen Vorschläge ernsthaft zu prüfen und testweise umzusetzen. Der Ortsbeirat ist ggf. zu einem weiteren Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt bereit, allerdings nur, wenn neben dem für Unfallforschung zuständigen Mitarbeiter auch der Amtsleiter an dem Termin teilnimmt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 621 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 299/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 27.08.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 299/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 24.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 299/7 wurde zurückgezogen.
Große Pläne für Gut Hausen - keine Wohnbebauung im Grüngürtel
Anregung an den Magistrat vom 26.09.2012, OM 1546 entstanden aus Vorlage: OF 201/7 vom 11.09.2012 Betreff: Große Pläne für Gut Hausen - keine Wohnbebauung im Grüngürtel Vorgang: ST 1327/12 Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., auf dem Gelände des ehemaligen Amts für Pflanzenschutz (Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2) eine Kindertagesstätte zu betreiben und die bestehenden Gebäude neu zu nutzen. Der Ortsbeirat akzeptiert, dass für die Nutzung als Kindertagesstätte auch Neubauten in begrenztem Umfang erforderlich sind. Gleichzeitig lehnt der Ortsbeirat den vom Verein angedachten Bau von weiteren Gebäuden, u. a. zu Wohnzwecken, auf dem Areal entschieden ab. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, keine weiteren Baugenehmigungen, die über den vorliegenden Antrag "Neubau einer Kindertagesstätte" hinausgehen, für dieses im Grüngürtel befindliche Areal zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1937 Aktenzeichen: 63 0
Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer gewährleisten - Auffahrt Breitenbachstraße zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße in Richtung Hausen
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2012, OM 1325 entstanden aus Vorlage: OF 169/7 vom 02.06.2012 Betreff: Sicherheit für Radfahrer und Autofahrer gewährleisten - Auffahrt Breitenbachstraße zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße in Richtung Hausen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Lösung im Bereich der Auffahrt Breitenbachstraße zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße in Richtung Hausen umzusetzen, die geeignet ist, den Sicherheitsinteressen von Radfahrern und Autofahrern zu entsprechen. Die Blockade der Einfädelungsspur zur Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße ist unverzüglich zu entfernen. Begründung: Im o. g. Bereich ist es immer wieder zu Unfällen mit Radfahrern gekommen. Diese wurden von Autofahrern übersehen, die in die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße einfahren wollten. Um diesem Problem zu begegnen, wurde ein Stoppschild installiert und die ungehinderte Einfahrt in die Einfädelungsspur durch eine Blockade behindert. Nach einem kurzfristigen Ortstermin wurde zudem die Fahrspur für Radfahrer ummarkiert. Die jetzige Lösung ist aber weiterhin unbefriedigend und trägt nicht zur Sicherheit bei. Die Autofahrer müssen jetzt vor der Querung des Radwegs stoppen. Das ist eine richtige Maßnahme, die zeitnah durch eine Aufpflasterung ergänzt werden sollte. Nach Querung des Radwegs müssen sie aber auch nochmals vor der Einfahrt in die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße stoppen, da die sichere Einfahrt in die Einfädelungsspur nicht möglich ist. Die Pkws blockieren dabei den Radweg. Zudem ist die Einfahrt ohne Einfädelungsspur sehr gefährlich geworden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2012, ST 1650 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 621 Antrag vom 17.09.2016, OF 67/7 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 179 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Hausener Weg
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2012, OM 1320 entstanden aus Vorlage: OF 159/7 vom 30.05.2012 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Hausener Weg Der Magistrat wird gebeten, auf dem Hausener Weg in Höhe der Schmittener Straße einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) einzurichten. Begründung: Der Hausener Weg ist eine stark befahrene Straße. Beiderseits des Hausener Weges befinden sich Wohnblocks, in denen vorwiegend ältere Mitbürger wohnen. Möchten diese den Hausener Weg gefahrlos überqueren, müssen sie entweder bis zur Kreuzung Hausener Weg/Ludwig-Landmann-Straße oder bis in Höhe der Altenwohnanlage laufen. Weil diese Wege ihnen oft zu weit sind (vor allen Dingen bei schlechtem Wetter oder großer Hitze), überqueren sie die Straße unter großen Gefahren für sich, aber auch für die anderen Verkehrsteilnehmer, zumal sich Autofahrer oft nicht an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1334 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 160
Verkehrs/Straßenschildernutzung von Privatinitiativen Ist der Gleichheitsgrundsatz gewahrt?
Antrag vom 08.05.2012, OF 152/7 Betreff: Verkehrs/Straßenschildernutzung von Privatinitiativen Ist der Gleichheitsgrundsatz gewahrt? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Frage zu beantworten: Ist die Nutzung von Verkehrsschildermasten zur Anbringung von Schildern durch eine Privatinitiative grundsätzlich erlaubt? Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Informationen vor, dass eine Privatinitiative mit Billigung des Ordnungsamtes einen Verkehrsschildermast am Ortseingang Rödelheim im Hausener Weg dazu genutzt hat, ein eigenes Schild anzubringen. Nachdem dieses Schild kurzfristig entfernt war, wurde es erneut, offensichtlich jetzt dauerhaft, wieder angebracht. Dies motiviert die Bürgerinitiative dazu, darüber nachzudenken, weitere Verkehrsschildermasten für eigene Zwecke zu nutzen. Die Folgen wären nicht unproblematisch, denn andere Gruppen von Bürgern könnten sich dadurch motiviert fühlen, das gleiche zu tun. Dabei geht es nicht um eine Bewertung des Textes, den dieses Schild trägt. Aber eine Duldung dieser Aktion wäre mit Sicherheit eine Verletzung der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger durch den Staat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 22.05.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 385 2012 Die Vorlage OF 152/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen 1 FARBECHTE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und 1 FARBECHTE
Geschwindigkeitsüberschreitung in den Straßen Thudichumstraße und Hausener Weg
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 785 entstanden aus Vorlage: OF 104/7 vom 03.01.2012 Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitung in den Straßen Thudichumstraße und Hausener Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine erneute Erhebung der Verkehrssituation in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich Thudichumstraße/Hausener Weg vorzunehmen und bei Bestätigung von permanent signifikanten Geschwindigkeitsüberschreitungen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu unterbinden. Begründung: Die Thudichumstraße, welche fließend in die Straße Hausener Weg übergeht, ist eine hochfrequentierte Verkehrsstraße über ca. 1 km Länge. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 50 km/h. Insbesondere zu den Stoßzeiten (vormittags 7.00 Uhr - 10.00 Uhr und spätnachmittags 16.00 Uhr - 19.00 Uhr) besteht auf dem Abschnitt, u. a. durch den Berufsverkehr, eine hohe Frequentierung des Verkehrs. In praktisch allen Abschnitten der Straße befinden sich unmittelbar angrenzende Wohnungen, Einzelhandelsgeschäfte und zwei Supermärkte sowie das in der Nähe ansässige Sozial- und Rehazentrum West in der Alexanderstraße. Gleichzeitig sind die beiden Straßen als Schulwege eingetragen. Aus den o. a. Gründen wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Geschwindigkeitswarntafeln getroffen, um die Kraftfahrzeugfahrer an die Einhaltung der Regelgeschwindigkeit zu erinnern. Nunmehr kommen wiederholt Beschwerden durch Anwohner und Passanten, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen in den letzten Wochen stark zugenommen hätten. Durch die Überschreitungen der Regelgeschwindigkeit ist ein hohes Maß an Gefährdung vorhanden. Ebenso wird die dadurch verursachte Emission im Bezug auf Lärm und Abgase erhöht. Aus diesem Grund ist eine Erhebung des "Ist-Status" mit einer "Blackbox" erforderlich. Sollten sich hierbei permanent signifikante Geschwindigkeitsüberschreitungen bestätigen, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 589 Aktenzeichen: 32 4
Sanierung des Gehweges an der Bachmannstraße entlang der Brotfabrik
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 655 entstanden aus Vorlage: OF 77/7 vom 09.11.2011 Betreff: Sanierung des Gehweges an der Bachmannstraße entlang der Brotfabrik Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig der Bachmannstraße - von Sankta Teresa bis zur Kreuzung an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße - entlang der Brotfabrik sanieren zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig ist sehr schmal. An etlichen Stellen sind die Steinplatten zerbrochen oder locker oder notdürftig mit Teer ersetzt worden. Dadurch sind auch Höhenunterschiede entstanden. Insgesamt ist der Gehweg voller Stolperfallen. Das ist besonders für Kinder und ältere Menschen gefährlich, v. a. für die Bewohnerinnen und Bewohner des Alten- und Pflegeheims Sankta Teresa, die diesen Weg häufig mit oder ohne Rollator benutzen, um beispielsweise zur Post oder zum Friseur zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 283 Aktenzeichen: 66 2
Ampelschaltung an der U-Bahn-Station Hausener Weg fußgängerfreundlich anpassen
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 505 entstanden aus Vorlage: OF 72/7 vom 07.10.2011 Betreff: Ampelschaltung an der U-Bahn-Station Hausener Weg fußgängerfreundlich anpassen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ampelschaltung an der U-Bahn-Station Hausener Weg (U6) - Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Hausener Weg - dahingehend zu verändern, dass Fußgänger zur Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße Vorrang erhalten, sobald eine U-Bahn einfährt. Begründung: Aktuell besteht an der o.g. Kreuzung eine Ampelschaltung mit so langen Grünphasen für den Autoverkehr, dass Fußgänger, die an der Ampel warten, eine einfahrende U-Bahn nicht mehr erreichen können. Dies verleitet viele Fußgänger zu dem riskanten Verhalten, bei roter Ampel über die stark befahrene Ludwig-Landmann-Straße zu laufen. Dadurch kommt es immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen, im Mai 2011 sogar zu einem Unfall, bei dem ein Fußgänger schwer verletzt wurde (siehe Anlage Polizeibericht). Eine verbesserte Kopplung der Ampelschaltung an den U-Bahn-Verkehr könnte für mehr Sicherheit sorgen, wenn gewährleistet wäre, dass Fußgänger sich darauf verlassen können, eine einfahrende U-Bahn auf regulärem Wege zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 204
Verlegung des Einfahrtsverbotsschilds und des Zebrastreifens an der Einmündung .Alt-Hausen./.Hausener Brückweg.
Antrag vom 09.10.2011, OF 67/7 Betreff: Verlegung des Einfahrtsverbotsschilds und des Zebrastreifens an der Einmündung "Alt-Hausen"/"Hausener Brückweg" Der Magistrat wird gebeten, das an der oben genannten Einmündung angebrachte Einfahrtsverbotsschild und den Zebrastreifen hinter die Einfahrt des dort befindlichen Rewe-Marktes zu verlegen. Begründung: Autofahrer, die aus der Straße "Alt-Hausen" kommen und zum Rewe-Markt möchten, müssen bisher aufgrund des Einfahrtsverbots einen Umweg über die Straße "Alt-Hausen" oder über die "Kleine Nelkenstraße" fahren. Dies führt einerseits zu einer Lärmbelästigung für die Anwohner dieser Straßen und verleitet andererseits viele Autofahrer dazu, verkehrswidrig in die Einfahrt zum Rewe-Markt einzubiegen. Der zuletzt genannte Aspekt führt zu unfallträchtigen Situationen, weil die entgegenkommenden Fahrzeuge aufgrund des Einfahrtverbots nicht mit einbiegenden Fahrzeugen rechnen. Das Problem könnte gelöst werden, wenn das Einfahrtsverbotsschild von seiner bisherigen Stelle entfernt und hinter den Eingang des Rewe-Marktes in Höhe der Hausnummer 4 des "Hausener Brückwegs" angebracht wird. Damit würde der Bereich vor der Einfahrt des Rewe-Marktes für den Verkehr in beide Richtungen freigegeben. Der derzeit an der Einmündung befindliche Zebrastreifen sollte ebenfalls an die neue Stelle verlegt werden, damit Fußgänger die Straße weiterhin problemlos überqueren können. Da es sich um eine überschaubare Einmündung handelt, dürften dieser Maßnahme auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit keine Bedenken entgegenstehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Vorlage OF 67/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter und der Firma Rewe durchzuführen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 67/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 67/7 wird bis zur Sitzung am 20.03.2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 67/7 wurde zurückgezogen.
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