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Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2234 entstanden aus Vorlage: OF 205/7 vom 10.10.2017 Betreff: Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße Die Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße wurde bereits im Jahr 2012 aufgehoben. Dass jedoch der Radweg weiterhin Bestand hat und auch benutzt werden darf, ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrern nicht bewusst. Radfahrerinnen und Radfahrer werden teilweise beschimpft und von ihnen dazu gedrängt, den Radweg zu nutzen. Die zusätzlich installierten Piktogramme haben den Radverkehr stärker auf die Straße verlagert, weil vielen Radfahrerinnen und Radfahrern die aufgehobene Benutzungspflicht erst bewusst geworden ist. Das oben beschriebene Verhalten der Autofahrerinnen und Autofahrer kann allerdings weiter beobachtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die darüber informieren, dass die Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße nicht benutzt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 262 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1