Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 24.10.2017, OM 2234 entstanden aus Vorlage:
OF 205/7 vom
10.10.2017 Betreff: Benutzungspflicht der Radwege im Hausener
Weg/Thudichumstraße Die Benutzungspflicht der Radwege
im Hausener Weg und in der Thudichumstraße wurde bereits im Jahr
2012 aufgehoben. Dass jedoch der Radweg weiterhin Bestand hat und auch benutzt
werden darf, ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrern nicht bewusst.
Radfahrerinnen und Radfahrer werden teilweise beschimpft und von ihnen dazu
gedrängt, den Radweg zu nutzen. Die zusätzlich installierten Piktogramme haben
den Radverkehr stärker auf die Straße verlagert, weil vielen Radfahrerinnen und
Radfahrern die aufgehobene Benutzungspflicht erst bewusst
geworden ist. Das oben beschriebene Verhalten der Autofahrerinnen und
Autofahrer kann allerdings weiter beobachtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten,
geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die darüber informieren, dass die Radwege im
Hausener Weg und in der Thudichumstraße nicht benutzt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 262
Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1