Geschwindigkeitsüberschreitung in den Straßen Thudichumstraße und Hausener Weg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM
785 entstanden aus Vorlage:
OF 104/7 vom
03.01.2012 Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitung in den
Straßen Thudichumstraße und Hausener Weg Der Ortsbeirat
bittet den Magistrat, eine erneute Erhebung der Verkehrssituation in Bezug auf
Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich Thudichumstraße/Hausener Weg
vorzunehmen und bei Bestätigung von permanent signifikanten
Geschwindigkeitsüberschreitungen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu
unterbinden. Begründung: Die Thudichumstraße, welche fließend in die Straße
Hausener Weg übergeht, ist eine hochfrequentierte Verkehrsstraße über ca. 1 km
Länge. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 50 km/h. Insbesondere zu den Stoßzeiten (vormittags 7.00 Uhr -
10.00 Uhr und spätnachmittags 16.00 Uhr - 19.00 Uhr) besteht auf dem
Abschnitt, u. a. durch den Berufsverkehr, eine hohe Frequentierung des
Verkehrs. In praktisch allen Abschnitten der
Straße befinden sich unmittelbar angrenzende Wohnungen, Einzelhandelsgeschäfte
und zwei Supermärkte sowie das in der Nähe ansässige Sozial- und Rehazentrum
West in der Alexanderstraße. Gleichzeitig sind die beiden Straßen als Schulwege
eingetragen. Aus den o. a. Gründen wurden in den vergangenen Jahren
verschiedene Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von
Geschwindigkeitswarntafeln getroffen, um die Kraftfahrzeugfahrer an die
Einhaltung der Regelgeschwindigkeit zu erinnern. Nunmehr kommen wiederholt Beschwerden durch Anwohner
und Passanten, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen in den letzten Wochen
stark zugenommen hätten. Durch die Überschreitungen der Regelgeschwindigkeit
ist ein hohes Maß an Gefährdung vorhanden. Ebenso wird die dadurch verursachte
Emission im Bezug auf Lärm und Abgase erhöht. Aus diesem Grund ist eine Erhebung des "Ist-Status"
mit einer "Blackbox" erforderlich. Sollten sich hierbei permanent signifikante
Geschwindigkeitsüberschreitungen bestätigen, sind geeignete Maßnahmen zu
ergreifen, um diese zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.04.2012, ST 589
Aktenzeichen: 32 4