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Geschwindigkeitsüberschreitung in den Straßen Thudichumstraße und Hausener Weg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 785 entstanden aus Vorlage: OF 104/7 vom 03.01.2012 Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitung in den Straßen Thudichumstraße und Hausener Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine erneute Erhebung der Verkehrssituation in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich Thudichumstraße/Hausener Weg vorzunehmen und bei Bestätigung von permanent signifikanten Geschwindigkeitsüberschreitungen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu unterbinden. Begründung: Die Thudichumstraße, welche fließend in die Straße Hausener Weg übergeht, ist eine hochfrequentierte Verkehrsstraße über ca. 1 km Länge. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 50 km/h. Insbesondere zu den Stoßzeiten (vormittags 7.00 Uhr - 10.00 Uhr und spätnachmittags 16.00 Uhr - 19.00 Uhr) besteht auf dem Abschnitt, u. a. durch den Berufsverkehr, eine hohe Frequentierung des Verkehrs. In praktisch allen Abschnitten der Straße befinden sich unmittelbar angrenzende Wohnungen, Einzelhandelsgeschäfte und zwei Supermärkte sowie das in der Nähe ansässige Sozial- und Rehazentrum West in der Alexanderstraße. Gleichzeitig sind die beiden Straßen als Schulwege eingetragen. Aus den o. a. Gründen wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Geschwindigkeitswarntafeln getroffen, um die Kraftfahrzeugfahrer an die Einhaltung der Regelgeschwindigkeit zu erinnern. Nunmehr kommen wiederholt Beschwerden durch Anwohner und Passanten, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen in den letzten Wochen stark zugenommen hätten. Durch die Überschreitungen der Regelgeschwindigkeit ist ein hohes Maß an Gefährdung vorhanden. Ebenso wird die dadurch verursachte Emission im Bezug auf Lärm und Abgase erhöht. Aus diesem Grund ist eine Erhebung des "Ist-Status" mit einer "Blackbox" erforderlich. Sollten sich hierbei permanent signifikante Geschwindigkeitsüberschreitungen bestätigen, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 589 Aktenzeichen: 32 4