Verkehrs/Straßenschildernutzung von Privatinitiativen Ist der Gleichheitsgrundsatz gewahrt?
Begründung
Privatinitiativen Ist der Gleichheitsgrundsatz gewahrt? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Frage zu beantworten: Ist die Nutzung von Verkehrsschildermasten zur Anbringung von Schildern durch eine Privatinitiative grundsätzlich erlaubt? Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Informationen vor, dass eine Privatinitiative mit Billigung des Ordnungsamtes einen Verkehrsschildermast am Ortseingang Rödelheim im Hausener Weg dazu genutzt hat, ein eigenes Schild anzubringen. Nachdem dieses Schild kurzfristig entfernt war, wurde es erneut, offensichtlich jetzt dauerhaft, wieder angebracht. Dies motiviert die Bürgerinitiative dazu, darüber nachzudenken, weitere Verkehrsschildermasten für eigene Zwecke zu nutzen. Die Folgen wären nicht unproblematisch, denn andere Gruppen von Bürgern könnten sich dadurch motiviert fühlen, das gleiche zu tun. Dabei geht es nicht um eine Bewertung des Textes, den dieses Schild trägt. Aber eine Duldung dieser Aktion wäre mit Sicherheit eine Verletzung der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.