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Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1921 entstanden aus Vorlage: OF 452/6 vom 31.07.2017 Betreff: Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen Der Magistrat wird gebeten, 1. in Griesheim den Bereich südlich der Bahnlinie komplett zur einheitlichen Tempo-30-Zone zu machen und auch sonst alle überflüssigen Schilder abzubauen; 2. die Situation in der Alten Falterstraße zwischen Hartmannsweilerstraße und Fabriciusstraße schnellstens gesondert zu überprüfen. Hier fehlen wahrscheinlich Tempo-30-Schilder. Aus der Hartmannsweilerstraße kommend wird die Tempo-30-Zone aufgehoben, auf dem südlichen Abschnitt der Alten Falterstraße gilt jedoch ab der Einmündung mit der Straße Alt-Griesheim Tempo 30 und auch nach der Einmündung mit der Fabriciusstraße steht ein Schild, welches dann wieder Tempo 30 ausweist. Es ist sicher nicht beabsichtigt, dass auf dem kurzen Abschnitt dazwischen mit eng parkenden Autos, vielen Geschäften und die Straßenseite wechselnden Fußgängerinnen und Fußgängern Tempo 50 zugelassen sein soll. Unabhängig von der Umsetzung von Punkt 1. ist dies schnellstmöglich zu korrigieren. Wahrscheinlich fehlt ein Schild in der Alten Falterstraße nach der Einmündung mit der Hartmannsweilerstraße. Begründung: Lange war es angekündigt, dieses Frühjahr wurde es nun umgesetzt: In ganz Schwanheim gilt nun komplett Tempo 30. Bei dieser Gelegenheit wurden nicht nur die nun überflüssigen Tempo-30-Schilder entfernt, sondern der Schilderwald wurde insgesamt überprüft und ausgelichtet. Laut Vorstellung der Pläne durch den damaligen Verkehrsdezernenten Stefan Majer (GRÜNE) konnten in Schwanheim etwa ein Drittel der Verkehrsschilder entfernt werden. Überflüssige Schilder verursachen eine Reizüberflutung aller Verkehrsteilnehmer und vermindern damit die Verkehrssicherheit. Im Stadtteil Griesheim bietet sich nun der Bereich südlich der Bahnlinie an, das in Schwanheim erfolgreiche Vorgehen auch hier umzusetzen. Es gibt nur drei Einfallsstraßen und auch in Griesheim ist bereits heute praktisch überall Tempo 30 ausgewiesen. Gerade in der Alten Falterstraße und der Straße Alt-Griesheim, auf denen eigentlich Tempo 30 gilt und nach fast jeder Seitenstraße ein neues Tempo-30-Schild steht, trägt die derzeitige Regelung nur zur Verwirrung bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2102 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 497 Aktenzeichen: 32 1
Griesheimer Bahnhof - hat das Zugunglück Auswirkungen auf den Zeitplan des Umbaus der Bahnunterführungen?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1512 entstanden aus Vorlage: OF 355/6 vom 03.04.2017 Betreff: Griesheimer Bahnhof - hat das Zugunglück Auswirkungen auf den Zeitplan des Umbaus der Bahnunterführungen? Vorgang: V 8/16 OBR 6; ST 926/16 Der Magistrat wird gebeten, bei der Deutschen Bahn AG in Erfahrung zu bringen, ob sich beim Zeitplan bezüglich des barrierefreien Umbaus des Bahnhofs Griesheim (vgl. ST 926) Änderungen aufgrund des Zugunglücks ergeben. Begründung: Im Zuge des barrierefreien Umbaus des Bahnhofs Griesheim wird sowohl die bahnsteigverbindende Personenunterführung der Deutschen Bahn AG neu gebaut als auch die stadtteilverbindende Personenunterführung Alte Falterstraße saniert und barrierefrei erschlossen. Leider hat sich vor Wochen ein Zugunglück am Bahnhof ereignet, dessen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Da zumindest einer der Aufzüge, welcher zum barrierefreien Ausbau benötigt wird, eventuell im Gefahrenbereich gelegen hatte, könnten Verzögerungen eintreten. Die bisherige Presseberichterstattung hat keine Aufklärung bieten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 8 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1460 Antrag vom 25.03.2018, OF 641/6 Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 802 Aktenzeichen: 92 14
Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1085 entstanden aus Vorlage: OF 280/6 vom 02.01.2017 Betreff: Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung und die Markierungen an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim zu prüfen und im Hinblick auf mehr Sicherheit bei Bedarf anzupassen. Begründung: Die Verkehrsführung weist an dieser Kreuzung eine abknickende Vorfahrtsstraße aus, d. h., Fahrzeuge auf der Straße Alt-Griesheim, die nach links in die Alte Falterstraße abbiegen, haben demnach Vorfahrt gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen, die auf der Straße Alt-Griesheim geradeaus in Ost-West-Richtung fahren. Diese Regelung besteht schon lange. Es handelt sich auch um keinen Unfallschwerpunkt. Dennoch kommt es vor, dass diese abknickende Vorfahrtsstraße nicht wahrgenommen wird und Fahrzeuge in der Straße Alt-Griesheim in Richtung Westen fahren, ohne den aus Richtung Westen kommenden und nach links abbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren. In die Prüfung soll mit einbezogen werden, ob eine deutlichere Beschilderung und/oder Markierung auf der Fahrbahn bzw. eine andere Maßnahme zu mehr Sicherheit führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 643 Aktenzeichen: 32 1
Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 37/6 Betreff: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das im Jahr 1880 errichtete Schulgebäude in der Linkstraße 25 war für viele Schulformen Standort. Ursprünglich war vor der Koedukation dort die Griesheimer Volksschule für Mädchen beheimatet. Das Abendgymnasium und die Dependance der Helene-Lange-Schule folgten. Nachdem das Schulgebäude nicht mehr benötigt wurde, war es sinnvoll, es an eine private Schule zu vermieten. Aktuell gibt es im Bezirk der Boehleschule, einer öffentlichen Grundschule, starken Raumbedarf sowohl für schulische Zwecke als auch für die erweiterte schulische Betreuung (ESB). Dafür sind bereits auf dem Schulhof der Boehleschule Container aufgestellt worden. Spätestens bei Baubeginn des Erweiterungsbaus auf dem Schulhof wird die Raumsituation an der Boehleschule noch angespannter sein. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Gibt es im fraglichen Schulgebäude, das aus zwei Gebäuden besteht, noch einzelne tatsächlich ungenutzte Räume? 2. Wie lautet die Laufzeit des mit der Privatschule abgeschlossenen Mietvertrages? 3. Welche Möglichkeiten einer Kündigung sind im Vertrag vereinbart worden? 4. Kann das Schulgebäude Linkstraße 25 während der Baumaßnahmen für den Erweiterungsbau der Boehleschule als Raumreserve genutzt werden? 5. Wie bewertet der Magistrat die Chancen einer Verlagerung dieser nicht ortsgebundenen Privatschule? Begründung: Zum Zeitpunkt der Vermietung an die Privatschule bestand kein Bedarf an den Räumen dieser recht großen Schule und die Vermietung war sinnvoll. Inzwischen hat sich die Situation sehr geändert. Die Schülerzahlen an der Boehleschule nehmen stark zu und der Bedarf an Ganztagsangeboten lässt die ESB an Kapazitätsgrenzen stoßen. Daher ist es angemessen darüber nachzudenken, ob die Vermietung eines in der Nähe der Boehleschule gelegenen Schulgebäudes an eine Privatschule noch sinnvoll ist. Bereits einzelne Räume in dieser Schule, die aus zwei Schulgebäuden und einer Turnhalle besteht, könnten weitere Plätze in der ESB schaffen. Die Errichtung von Containern im Schulhof der Boehleschule schafft nicht genug Plätze, um den Bedarf zu decken. Insbesondere während der Bauarbeiten am Erweiterungsbau werden möglicherweise die Container sogar vom jetzigen Standort entfernt werden müssen. Dann wäre es sehr nützlich, wenn das nahegelegene Schulgebäude mitgenutzt werden könnte. Die Privatschule verfügt über die Jahrgangsschufen 1 bis 12. Aufgrund des Schulprofils der Schule kommen die Schüler sogar aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Daher ist diese Schule im Gegensatz zu einer Grundschule nicht an Griesheim gebunden. Sie war auch bis 2005 in dem Gebäude der Eichendorffschule mit ansässig. Daher gibt es Chancen dafür, dass der Magistrat zusammen mit der Privatschule einen neuen Standort sucht und im Einvernehmen mit der Privatschule die für Griesheimer Grundschüler notwendigen Räume zur Verfügung stellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 26 2016 Die Vorlage OF 37/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenPlanerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2015, OA 628 entstanden aus Vorlage: OF 1340/6 vom 02.05.2015 Betreff: Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Vorgang: ST 190/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sollten u. a. sein: - Fahrbahn mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen auf das gleiche Niveau wie die Bürgersteige bringen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Inzwischen ist für das Jahr 2018 der Baubeginn für die Sanierung der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung der Haltebucht von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als breiterer Bürgersteig, ermöglichen. Nach Ansicht des Ortsbeirats trifft die in der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190, vorgenommene Einschätzung, dass wegen des guten Allgemeinzustandes der Waldschulstraße in diesem Bereich keine Umgestaltung erforderlich sei, nicht zu. Die aktuellen Pläne zur Sanierung der Unterführung sehen andere Treppenaufgänge vor, die deutlich in den heute als Wiese angelegten Bereich führen werden. Von dort sind auch neue Wege zu den vorhandenen Bürgersteigen erforderlich. Insofern wird eine Neugestaltung dieser südlich der Waldschulstraße gelegenen Fläche erforderlich sein. Um ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu erhalten, ist auch eine Anpassung der deutlich kleineren Fläche nordwestlich der Waldschulstraße (also zwischen Straße und Bürgerhaus) notwendig. Sinnvollerweise wird diese Gestaltung in die Planungsgespräche zur Unterführung einbezogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 252 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 628 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, BFF und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6095, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.07.2015 Aktenzeichen: 91 8
Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3386 entstanden aus Vorlage: OF 961/6 vom 02.03.2014 Betreff: Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG in einer öffentlichen Veranstaltung in Griesheim vorzustellen. Dabei ist auch ein Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Terminierung des Einreichens des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) bekannt zu machen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 18. Februar 2014 hat der Magistrat durch einen Vertreter des Dezernats VI - Verkehr - zum Sachstand bezüglich des vorgesehenen barrierefreien Umbaus der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße berichtet, dass die bisherigen Pläne, die insgesamt drei Aufzüge, eine Verlegung von Bahngleisen und eine Anpassung der Oberleitungen vorsahen, nun wieder grundsätzlich zur Diskussion stünden. Stattdessen würden nun Vorschläge wieder aufgegriffen, die ohne eine Gleisverlegung auskämen. Dies überrascht, weil Ortsbeirat und Öffentlichkeit bisher davon ausgingen, dass die Planungen umgesetzt würden, die im Jahr 2011 öffentlich vorgestellt wurden und denen zugestimmt wurde. Daher ist es von großem Interesse, welche neuen/alten Vorschläge nun verfolgt werden. Die große Bedeutung dieser Unterführung, welche die Verbindung zwischen den südlich und nördlich der Bahnlinie gelegenen Teilen Griesheims schafft, bedarf hier keiner weiteren Begründung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 6
Baumnachpflanzung am Griesheimer Mainufer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2781 entstanden aus Vorlage: OF 897/6 vom 06.01.2014 Betreff: Baumnachpflanzung am Griesheimer Mainufer Der Magistrat wird gebeten, für die aufgrund von Pilzbefall und Fäule gefällte Pappel am westlichen Griesheimer Ufer, Baum-Nr. 55, eine Ersatzpflanzung in der kommenden Pflanzperiode vorzunehmen. Begründung: Laut Mitteilung des Grünflächenamts vom 10.12.2013 (als Pressemitteilung versendet) sei eine Nachpflanzung an dieser Stelle nicht möglich (zu dichter Bestand). Hier muss ein Irrtum vorliegen. Wie die Fotos zeigen (siehe Anlage), ist mehr als genügend Platz für einen neuen Baum. Anlage 1 (ca. 278 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 527 Aktenzeichen: 67 0
Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2692 entstanden aus Vorlage: OF 885/6 vom 24.11.2013 Betreff: Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich Vorgang: ST 800/13 Der Magistrat wird gebeten, einen aktualisierten Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Termin zur Einreichung des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) für den barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG zu erstellen und dem Ortsbeirat zu übermitteln. Zudem wird der Magistrat gebeten, sich bei der Deutsche Bahn AG dafür einzusetzen, dass eine Umsetzung des Projektes möglichst nahe am bisher vorgesehenen Termin 2015 erreicht wird. Begründung: Noch im Sommer 2013 ging der am Projekt beteiligte Magistrat davon aus, dass ein Baubeginn im Jahr 2015 erfolgen würde (siehe Vorlage ST 800). Seitens der Deutschen Bahn AG werden nun für Anfang 2014 der Abschluss eines Finanzierungsvertrages und eine anschließende dreijährige Planungsphase angekündigt. Damit ergeben sich ein Abschluss der Planung im Jahr 2017 und eine Umsetzung im Idealfall ab 2017, vermutlich aber erst ab 2018 oder an einem noch weiter in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Da die zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG schon seit vielen Jahren mit dem Projekt befasst sind und schon mehrfach Vorplanungen vorgelegt wurden, erscheint es möglich, die angekündigte dreijährige Planungsphase zu verkürzen. Dieses Ziel möge der Magistrat gegenüber der Deutschen Bahn AG anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 456 Aktenzeichen: 92 13
Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 411 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 06.08.2013 Betreff: Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u. a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die neue Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder breiteren Bürgersteig, ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 411 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage OA 411 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3740, 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 Aktenzeichen: 66 0
Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 20.07.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische Industrie expandierte aufgrund des großen Flächenbedarfs direkt angrenzend sowie nördlich bis über die Bahngleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den 50er-Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Autobahn mit eigenständigen, großen Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotzdem hat sich der Einzelhandel mit seinen kleinen Läden zurückgezogen, wie zuletzt der Metzger in der Jungmannstraße. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und Gastronomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn wurden in den letzten Jahren zunehmend anderweitig genutzt. Hinzu kommen insolvente Unternehmen. Flächen liegen bereits jetzt brach und verkommen, weitere werden hinzukommen. Teilweise sind diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne wie auch die beschlossene Gebietseinteilung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen: 1. Die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete wird durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt. 2. Die Möglichkeit, wenigstens Teile der Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen, ist zu untersuchen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr genutzter Gewerbeflächen ist zu unterbinden. 4. Der Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten ist zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der S-Bahn. Der Magistrat wird ferner gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und den Entwurf der Neufassungen öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwanden nach und nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in letzter Zeit nicht mehr angesiedel. Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitsätze für diese Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete im Bereich Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil beeinträchtigen. Der Magistrat ist aufgefordert, hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig informiert sowie angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1858 Aktenzeichen: 61 0
Haushalt 2012 Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2012, OA 179 entstanden aus Vorlage: OF 335/6 vom 02.04.2012 Betreff: Haushalt 2012 Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 42 vom 10.02.2012, Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012 - 2015. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die für die Planung des Erweiterungsbaus am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim, Jungmannstraße 6, notwendigen Mittel sind in den Haushalt 2 012 einzustellen. Begründung: Im Dezember 2010 hat die Stadt Frankfurt am Main das unmittelbar neben dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr gelegene Grundstück gekauft und es als Erweiterungsfläche für das vorhandene Gerätehaus vorgesehen. Für die Nutzung dieses Erweiterungsgeländes sind Finanzmittel zur Planung einer Erweiterung des bestehenden Gerätehauses vorzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1277 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 25.04.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 21.05.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 179 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und Stv. Ochs (= Annahme) Aktenzeichen: 37 1
Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2011, OF 135/6 Betreff: Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, dass ein Schild, Durchfahrt für den Schwerverkehr verboten, an der Ecke Jungmannstraße - Einfahrt Autogenstraße in Richtung Elektronstraße angebracht wird. Begründung: Die Autogenstraße ist ab der Abzweigung Jungmannstraße eine schmale Einbahnstraße in dem Links die Autos parken und Rechts Bäume stehen. Widerhold ist zu beobachten, dass immer wieder Lkw diese Straße benutzen und dann auf halber Strecke fest stecken und weder vor noch zurück können. Beim Rangieren werden dann die Bäume rasiert. Es ist daher dringend notwendig, ein dementsprechendes Verkehrsschild aufzustellen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP (= Annahme) bei Abwesenheit LINKE.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenSind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig?
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2011, OF 93/6 Betreff: Sind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Sieht der Magistrat schwerwiegende Hindernisse, die beiden Bodenschwellen in der Fabriciusstraße vor der Kreuzung mit der Jungmannstraße entfernen zu lassen? Begründung: Der gesamte Bereich ist seit Anfang der Neunzigerjahre Tempo-30-Zone. Ausnahme war die Jungmannstraße, aufgrund der dort fahrenden Buslinie. Später wurde dann aber auch die Jungmannstraße mit Tempo 30 verkehrsberuhigt, was auch sehr sinnvoll ist. Um den Verkehrsbetrieben etwas entgegen zu kommen, wurde aber die Rechts-vor-links-Regelung, die sonst in Tempo-30-Zonen üblich ist, an dieser Kreuzung nicht eingeführt. Die Jungmannstraße hat weiter Vorfahrt, damit die von links kommenden Busse nicht auch noch anhalten müssen. Auch dies ist sinnvoll. Nur war man dann damals seitens der Ämter sehr vorsichtig und baute zwei ziemlich große Schwellen in die Fabriciusstraße vor die Kreuzung, damit nun bloß kein Autofahrer die Vorfahrt (Stopp-Schilder!) übersehen kann. Dabei ist die Fabriciusstraße durch beiderseitig parkende Fahrzeuge sehr eng, so dass nicht schnell gefahren werden kann, ein durchgezogener weißer Strich und die die Vorfahrtsschilder sind eigentlich nicht zu übersehen, und die Schwellen sind schon extrem hoch geraten und belasten Autofahrer, Anwohner und sind auch für Radfahrer recht unangenehm. Nachdem sich die Verkehrsführung nun über so viele Jahre eingespielt hat, könnte man eigentlich auf diese Schwellen verzichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 93/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBücherschrank für Griesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2011, OF 94/6 Betreff: Bücherschrank für Griesheim Der Magistrat wird gebeten, einen Bücherschrank vor dem Rewe-Markt in der Alten Falterstraße in Griesheim aufzustellen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Begründung: Mit einem Bücherschrank im öffentlichen Raum besteht die Möglichkeit einerseits, Bücher abzugeben, die man gelesen hat und gerne weitergibt, andererseits ermöglicht man auch Menschen unkonventionell Bücher kostenlos mitzunehmen. Als Örtlichkeit wurde der Platz vor dem Rewe-Markt in der Alte Falterstraße ausgewählt. Es handelt sich hier um eine öffentliche Fläche. Die Zustimmung vom Rewe-Markt ist nicht erforderlich, wobei der Marktleiter von dem Vorhaben angetan ist und seine Unterstützung angeboten hat. Es haben sich mehrere Bürger bereit erklärt dass sie als Paten dafür sorgen dass der Bücherschrank gepflegt wird. Die Initiative für den Bücherschrank in Griesheim geht von der Gruppe Aktive Nachbarn im Rahmen des Quartiersmanagement Griesheim-Süd aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 17 2011 Die Vorlage OF 94/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/6 vom 18.04.2011 Betreff: Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten Der Magistrat wird gebeten, den südlich der Kreuzung mit der Eichenstraße befindlichen Abschnitt der Elektronstraße und den östlich der Zufahrt zum Industriepark Griesheim befindlichen Abschnitt der Stroofstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen zu sperren, ausgenommen Anlieger, Lieferverkehr und dergleichen. Begründung: Die gegenwärtige Beschilderung des Lkw-Verbots ab der Straße Alt-Griesheim führt dazu, dass die die Stroofstraße in östliche Richtung fahrenden Fahrzeuge nur über die recht schmale Elektronstraße weiter fahren können, wenn man von einer 180 Grad-Wende absieht. Dies zeigt, dass es sinnvoller ist, wenn die Lkws erst gar nicht bis zu dieser engen Kreuzung fahren können. Ein Verbot des Befahrens der Stroofstraße ab der Zufahrt des Industrieparks Griesheim würde bezwecken, dass der gesamte Schwerlastverkehr des Industrieparks über die westliche Stroofstraße zur Schwanheimer Brücke hin abgewickelt werden würde. Zusätzlich wird mit einer entsprechenden Regelung ab der Kreuzung der Elektronstraße mit der Eichenstraße erreicht, dass auch keine Lkws aus der anderen Richtung in die schmale südliche Elektronstraße einfahren. Eine Beeinträchtigung der Verkehrserschließung des Griesheimer Gewerbegebiets ergibt sich hierdurch nicht. Im Ergebnis wäre dann der gesamte, südlich der Bahnlinie liegende Teil Griesheims vom Lkw-Durchgangsverkehr befreit. Mit der Ausnahmeregelung sind die Belieferung der Supermärkte, Geschäfte etc. sowie der Bevölkerung ebenso wie die Busfahrten im Linien- und sonstigen Verkehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2011, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 87 Aktenzeichen: 32 4
Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4395 entstanden aus Vorlage: OF 1541/6 vom 02.08.2010 Betreff: Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen Die Unterführung zwischen Alter Falterstraße und Waldschulstraße in Griesheim kann von der FES gar nicht so oft gereinigt werden, wie sie in kürzester Zeit wieder zugemüllt wird. Anwohner berichten, dass Menschen mit einem Snack aus dem anliegenden Einkaufsmarkt kommen, die Verpackung aufreißen und auf dem Weg zu den Bahnsteigen einfach in der Unterführung fallen lassen. Der so überall herumliegende Müll verleitet dann offensichtlich wieder andere Menschen, an dieser Stelle ebenfalls ihre Kleinabfälle einfach in die Gegend zu werfen. Der Magistrat wird gebeten, an und in der Griesheimer Unterführung Aktionen durchzuführen, um die Verschmutzung dieses Bereiches durch weggeworfenen Müll zu reduzieren. Dabei sollen Kräfte des Ordnungsamtes Müllsünder ansprechen, bei klaren und krassen Verstößen auch Strafzettel verteilen und insgesamt das Bewusstsein für die Problematik schärfen. Begründung: Schon das Wegwerfen einer einzigen Zigarettenkippe oder eines Kaugummis kann prinzipiell mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Rechtslage ist also klar, aber wohl noch zu wenig bekannt. Offensichtlich ist es in dem angesprochenen Bereich nötig, deutlich zu machen, dass das Wegwerfen von Müll einen Schaden für die Allgemeinheit verursacht und deswegen nicht einfach so hingenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2010, ST 1401 Aktenzeichen: 32 0
Toiletten am Griesheimer Ufer/Spielplatz an der Marina
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4188 entstanden aus Vorlage: OF 1446/6 vom 20.04.2010 Betreff: Toiletten am Griesheimer Ufer/Spielplatz an der Marina Der Magistrat wird um Prüfung gebeten, ob der Spielplatz am Griesheimer Ufer nicht auch im Rahmen des unten genannten Zukunftsprojekts in Erwägung gezogen werden kann. Bereits 2007 und 2008 hat der Ortsbeirat 6 eine Toilette für das Griesheimer Ufer gefordert, was mit der Begründung "zu teuer" abgelehnt wurde. Der Magistrat hat aber beschlossen, an der Wörthspitze in Nied ein Toilettenhäuschen im Rahmen eines Zukunftsprojekts in Erwägung zu ziehen. Der Magistrat wird daher erneut gebeten, auch für das Griesheimer Ufer die Installation einer Toilettenanlage zu prüfen und zu genehmigen. Begründung: Hinter dem Spielplatz und der Marina entstehen demnächst Eigentumshäuser. Für die Anwohner ist es dann unzumutbar, wenn die spielenden Kinder wie auch die Erwachsenen einfach ihre Notdurft in den Hecken verrichten. Außerdem ist es auch von der Wörthspitze bis Griesheim ein weiter Weg ohne die Möglichkeit, seinen Bedürfnissen nachzukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2010, ST 946 Aktenzeichen: 92 22
Kinderhaus Griesheim behutsam sanieren!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.08.2009, OM 3468 entstanden aus Vorlage: OF 1254/6 vom 08.08.2009 Betreff: Kinderhaus Griesheim behutsam sanieren! Das Kinderhaus Griesheim in der Linkstraße ist seit vielen Jahren eine bewährte und gut funktionierende Einrichtung. Das Kinderhaus leistet gute Arbeit, die allgemein anerkannt wird. Trotz seiner Lage mitten im Wohngebiet war es dabei nie Auslöser von irgendwelchen Beschwerden. Entsprechend diesem guten Ruf wurde das Kinderhaus Griesheim in den letzten Jahren auch durch etliche Spenden von Institutionen aus dem Stadtteil unterstützt. Es ist bekannt, dass der Magistrat plant, das Kinderhaus zu sanieren. Dies war auch Gegenstand eines umfangreichen Fragenkatalogs seitens des Ortsbeirats an den Magistrat, der in der 34. Sitzung des Ortsbeirats 6 am 23.06.2009 auf den Weg gebracht wurde. Nun aber wurde bekannt, dass seitens des Magistrats der Stadt Frankfurt verstärkt an der Konzeption und Planung eines Neubaus gearbeitet wird. Das Gebäude soll nach diesen Überlegungen komplett abgerissen und wesentlich größer und klotziger wieder aufgebaut werden. Dadurch würde die bisherige Konzeption über den Haufen geworfen, viele über Jahre gewachsene Bestandteile, wie Teile des von den Kindern gepflegten Gartens, würden entfallen. Auch zwei sehr große Laubbäume entlang der Linkstraße müssten gefällt werden. Diese Planungen erscheinen höchst problematisch und würden die bewährte Konzeption des Kinderhauses sowie seine Einbindung in die Umgebung des Stadtteils gefährden. Der Magistrat wird gebeten, die anstehenden Entscheidungen über die Sanierung des Kinderhauses Griesheim nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates zu treffen. Begründung: Das Kinderhaus Griesheim - seit 1986 kommunalisiert und seit 1999 in direkter städtischer Trägerschaft - ist derzeit keineswegs in einem schlechten Zustand, im Gegenteil, mit Geldern der Stadt Frankfurt, aber auch mit Spenden aus dem Stadtteil wurde dort in den letzten Jahren viel für die Kinder getan. Verbesserungswürdig ist sicher die Wärmedämmung, insbesondere unter dem Dach. Einer behutsamen Sanierung würde also jeder vernünftige Mensch zustimmen. Es wäre jedoch katastrophal, wenn allein aufgrund der Möglichkeit, Gelder aus dem Konjunkturprogramm verwenden zu können, über das Ziel hinausgeschossen und ein klotziger Neubau hingestellt werden würde. Ein Kinderhaus mitten in einem Wohngebiet berührt die Belange der Menschen vor Ort in größtem Maße, deswegen sollte der Ortsbeirat unbedingt in die Entscheidungen eingebunden werden, bevor diese unumstößlich feststehen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2009, ST 1545 Aktenzeichen: 51
Fahrverbot für Lkw auf der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2009, OM 3360 entstanden aus Vorlage: OF 1220/6 vom 01.05.2009 Betreff: Fahrverbot für Lkw auf der Omegabrücke Der Magistrat wird gebeten, die Omegabrücke für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t zu sperren. Begründung: Da die Jungmannstraße bereits für Lkw gesperrt ist und die Autogenstraße für Lkw wenig geeignet ist, sollte die Sperrung für Lkw bereits vor der Omegabrücke erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2009, ST 1309 Aktenzeichen: 32 4
Verbesserte Zufahrt für Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2009, OM 3359 entstanden aus Vorlage: OF 1219/6 vom 06.06.2009 Betreff: Verbesserte Zufahrt für Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie dem Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V. eine bessere Zufahrt zu seinem Gelände geschaffen werden kann. Dabei sind die vom Verein vorgeschlagene Variante einer Zufahrt direkt vom Griesheimer Stadtweg aus und einer Verbreiterung und einem Ausbau des bisherigen Fußweges sowie die Variante über das Mainufer und einem Durchstich im Wendehammer des Griesheimer Ufers mit einzubeziehen. Begründung: Der Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V. bietet nicht nur seinen Mitgliedern die Gelegenheit, den Rudersport auszuüben, sondern ist auch in Kooperationen mit Schulen engagiert, wobei Rudern sowohl als Schulsport als auch in Form von Arbeitsgemeinschaften an Schulen angeboten wird. Damit ist der Verein besonders in der Jugendarbeit für die Allgemeinheit tätig, wobei viel ehrenamtliche Zeit von Vereinsmitgliedern eingebracht wird. Das Vereinsgelände befindet sich postalisch im Griesheimer Stadtweg 77a, unmittelbar im Osten angrenzend an das Grundstück der Kindertagesstätte 18. Zugang zum Gelände besteht aktuell über einen Fußweg vom Griesheimer Stadtweg aus oder über den Fußweg am Mainufer. In seiner Geschichte hatte der Ruderverein lange Jahre ohne aktiven Rudersport. Daher blieb die Verschlechterung des Zugangs vom Mainufer infolge der Umgestaltung des Ufers lange Zeit ohne Folgen für den Verein. Mit der Reaktivierung des Vereins treten die Schwierigkeiten bei der Zufahrt verstärkt auf. Zurzeit kann der Verein mittels jährlich zu erneuernder Genehmigungen die Fußwege am Mainufer für Kfz-Verkehr benutzen, wobei die Zugänge über die Hafnerstraße oder die Schöffenstraße (Bürgermeister-Schubert-Park) erfolgen. Beide Zugänge sind nur für Pkw und kleine Lkw geeignet. Bootstransporte (Bootsanhänger 20m, Zugfahrzeug 5m, somit Gespannlänge 25m) sind nicht möglich und müssen bis zur Niederräder Eisenbahnbrücke über das Hafengelände zur Gutleutstraße erfolgen. Der Verein schlägt vor, den Fußweg vom Griesheimer Stadtweg aus zu verbreitern und auszubauen. Das benötigte Gelände würde vom Grundstück der Kindertagestätte 18 genommen, die es zurzeit nicht für ihr Außenspielgelände nutze. Mittels einer Auffüllung und einer wegen des abschüssigen Geländes benötigten Rampe würde der Weg über ehemaliges Gelände der Kindertagesstätte 18 seitlich an das Gelände des Rudervereins unmittelbar in Höhe der Bootshallen führen und so einen guten und jederzeit benutzbaren Zugang zum Vereinsgelände schaffen. Eine zu stellende Stützmauer würde auch die neue Grenze zur Kindertagesstätte darstellen. Eine Alternative, die auch in Frage käme, wenn das Gelände der Kindertagesstätte z.B. wegen des Offenhaltens von Bauoptionen für die Zukunft nicht zur Verfügung stünde, wäre eine Durchfahrt aus dem Wendekreis am Ende der Sackgasse Griesheimer Ufer. Zurzeit stehen dort feste Poller und Begrenzungssteine. Mit relativ wenig Aufwand könnten die festen Poller gegen verschließbare Poller getauscht und die Begrenzungssteine abgesenkt oder abgerundet werden. Dann könnten die Bootstransporte über die Straße Griesheimer Ufer und rund 150m über den Fußweg am Mainufer erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2009, ST 1298 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2010, ST 178 Aktenzeichen: 66 0
Behindertenparkplatz vor Alte Falterstraße 24 einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3027 entstanden aus Vorlage: OF 1080/6 vom 22.02.2009 Betreff: Behindertenparkplatz vor Alte Falterstraße 24 einrichten Der Magistrat wird gebeten, in der Umgebung der Liegenschaft Alte Falterstraße 24 einen Behindertenparkplatz einzurichten. Der nicht mehr erforderliche Behindertenparkplatz vor der Liegenschaft Hartmannsweiler Straße 66 kann entfallen. Begründung: Im Gebäude Alte Falterstraße 24 befindet sich nunmehr die Griesheimer Postagentur. In der Umgebung gibt es auch weitere Einrichtungen mit regem Publikumsverkehr, darunter Unternehmen aus der Finanz- und Versicherungsbranche. Die Parkscheibenregelung sorgt zwar dafür, dass für die Einzelhändler notwendige freie Parkplätze vorhanden sind, aber es ist angeraten, für Behinderte einen Parkplatz zu reservieren. Am früheren Standort der Postagentur in der Hartmannsweiler Straße 66 ist der dort eingerichtete Behindertenparkplatz nicht mehr erforderlich und kann entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 701 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2008, OM 1981 entstanden aus Vorlage: OF 732/6 vom 28.01.2008 Betreff: Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzieren Der Magistrat wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, um die derzeit zu häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Stroofstraße im Bereich des Ortseingangs deutlich zu reduzieren. Außerdem ist zu überprüfen, ob in diesem Bereich nicht die Einführung von Tempo 30 sinnvoll wäre, um Unfallrisiken zu reduzieren. Weiter ist zu prüfen, welche Maßnahmen die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von Tempo 50 auf der Stroofstraße im Bereich des Industrieparks Griesheim gewährleisten können. Begründung: Von Seiten des Ortsbeirates 6 wurde bereits in der OM 3962 vom 29.11.2005 die Installierung eines mobilen Geschwindigkeitsanzeigers vorgeschlagen, um zu verhindern, dass die neueröffnete Stroofstraße mit ihrem jetzt glatten Belag zur Rennstrecke wird. Der Magistrat lehnte dies in seiner Stellungnahme ST 207 vom 3.2.2006 ab mit der Begründung, ein mobiler Geschwindigkeitsanzeiger sei nur für relativ seltene bestimmte Sondersituationen vorgesehen (Schulwegsicherung in Tempo-30-Zonen sowie im Umfeld von Krankenhäusern, Altenheimen und an Unfallschwerpunkten). Von Anwohnern wird nun Folgendes vorgebracht und lässt sich durch eigene Beobachtung bestätigen: Ca. zwei Jahre nach Eröffnung der sanierten Stroofstraße muss man feststellen, dass auf Höhe des Werkes tatsächlich zu schnell gefahren wird. Außerdem kommen die Autos von Westen her häufig zu schnell in den Bereich der Wohnbebauung (ca. ab Stroofstraße 14 abnehmend). Von Osten her hingegen wird ab der leichten Kurve der Straße Alt-Griesheim und mit freier Sicht nach Westen die Stroofstraße hinunter Gas gegeben. Es gibt eine Altenwohnanlage in der Stroofstraße 9-11, wo sich die Menschen beunruhigt zeigen. Aber auch von Bewohnern der einmündenden Lepsiusstraße wird Besorgnis geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2008, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2008, ST 1356 Aktenzeichen: 32 1
Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.05.2007, OA 393 entstanden aus Vorlage: OF 484/6 vom 21.05.2007 Betreff: Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen Vorgang: OM 672 OBR 6; ST 320/07 Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.09.2007 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Planung der neuen Unterführung von der Waldschulstraße zur Alten Falterstraße mit der nötigen Kreativität neben den Aufzügen für Mobilitätseingeschränkte zusätzliche Rampen, z. B. für Fahrradfahrer, vorzusehen. Begründung: Die Unterführung stellt die Verbindung zwischen dem südlichen und mittleren Teil Griesheims her und hat somit für den Stadtteil erhebliche Bedeutung. Sie dient keinesfalls vorrangig dem Zugang des zweiten Gleises im Bahnhof Griesheim. Der Ortsbeirat ist von den Argumenten gegen Rampen, wie sie der Magistrat in der sehr knappen Stellungnahme vom 07.02.2007, ST 320, darlegt, nicht überzeugt. Insbesondere am nördlichen Ende der Unterführung ist sehr viel Platz, um eine passende Lösung für die Rampen zu finden. Der als Gegenargument genannte kleine Einkaufsmarkt wird nach branchenüblicher Meinung wegen seiner geringen Größe nur noch kurze Zeit dort sein. Die Zufahrt zu den wenigen Kundenparkplätzen ist auch bei der Realisierung von Rampen möglich. Zudem ist die Nutzungsdauer der nun in Planung befindlichen Unterführung erheblich länger als der Restbetrieb des Einkaufsmarktes, so dass schon aus dieser Erwägung der Großmarkt keine bedeutende Rolle zu spielen braucht. Am südlichen Ende der Unterführung ist zwar weniger Platz, aber auch hier ist ungenutzte Fläche vorhanden. Sicherlich wird das alte Schrankenwärterhäuschen mehr als 30 Jahre nach Entfernung des beschrankten Bahnübergangs nicht mehr vollständig und mit Nebengebäude erforderlich sein. Etwaige technische Anlagen der Bahn lassen sich in einem Teil des Gebäudes konzentrieren. Nach Auffassung des Ortsbeirates wird durch Rampen und die damit verbundene andere Gestaltung der Zugänge zur Tunnelröhre, die letztlich eine Unterführung ist, eine Lösung gefunden, welche das Trennende einer Bahnlinie mitten durch einen Stadtteil vermindert, weil der Eindruck der Weite und der Durchlässigkeit entsteht und ein ästhetisch und städtebaulich ansprechendes Bauwerk möglich wird. Die bereits in der Anregung OM 672 genannten Vorbehalte gegen den ausschließlichen Bau von Aufzügen werden vollumfänglich aufrechterhalten. Aufzüge werden insbesondere im Umfeld des Bahnhofes häufig verschmutzt und Ziel von Vandalismus sein. In Verbindung mit normalen, unvermeidbaren Ausfällen dieser technischen Geräte stellen Aufzüge eine unnötige Behinderung des Durchganges für zahlreiche Personen dar. Die Unterführung wird von Fußgängern mit geschobenen oder gezogenen Wagen, Radfahrern mit und ohne Anhänger, Personen mit Gehhilfen oder Lasten, Rollstuhlfahrern und weiteren Nutzern durchquert. Für all diese sind Rampen beim Ausfall der Aufzüge dringend erforderlich. Ein weiterer wesentlicher Vorteil von Rampen ist deren deutlich höhere Beförderungskapazität. Sobald eine größere Gruppe von Personen zur Unterführung kommt, die - aus welchen Gründen auch immer - auf die Aufzüge angewiesen sind, würde sich dort eine Schlange bilden, und überflüssige Wartezeiten wären die Folge. Die Rampen sollen zusätzlich zu den Fahrstühlen, welche vor allem für Rollstuhlfahrer gedacht sind, gebaut werden und sind u. a. für Fahrradfahrer gedacht. Auch Personen mit Kinderwagen, Handwagen, Anhängern etc. können wahlweise diese Rampen benutzen. Als Beispiel sei auf den Bahnhof Louisa in Frankfurt-Sachsenhausen verwiesen, wo trotz eines kleinen Platzangebots auch Rampen errichtet worden sind. Da sich das Objekt noch in der Planungsphase befindet, erwartet der Ortsbeirat, dass die Planung geändert wird, mit der Maßgabe an die Ausführenden, dass an der Unterführung Rampen vorzusehen sind. So kann noch eine Fehlplanung verhindert werden, die ansonsten für Jahrzehnte für Unmut sorgen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.11.2007, B 805 Bericht des Magistrats vom 11.04.2008, B 193 Bericht des Magistrats vom 19.09.2008, B 623 Bericht des Magistrats vom 15.05.2009, B 364 Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1021 Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 616 Bericht des Magistrats vom 28.03.2011, B 170 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.05.2007 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.06.2007, TO I, TOP 48 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 393 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.06.2007, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: SPD gegen LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.07.2007, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 393 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.07.2007, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 393 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und NPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2007, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 393 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Beschlussausfertigung(en): § 2221, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007 Aktenzeichen: 66 6
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