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Meine Nachbarschaft: Hafentunnel

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße

05.12.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2520 entstanden aus Vorlage: OF 455/1 vom 11.11.2017 Betreff: Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der östlichen Seite der Hafenstraße, zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel, wieder eine Parkmöglichkeit für Eltern einzurichten, die ihre Kinder von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 10:15 Uhr in die Kita Zauberhut im Behördenzentrum mit dem Auto bring en und zwischen 14:15 Uhr und 17:15 Uhr wieder abholen. Dazu soll ein Hinweisschild aufgestellt werden, das die Berechtigung auf die Eltern der Kinder, die die Kita besuchen, beschränkt. Begründung: Der betreffende Parkstreifen, der früher den Eltern vorbehalten war, die ihre Kinder morgens mit dem Auto zur Kita Zauberhut bringen und abends wieder abholen, wurde mit der Begründung ausschließlich Bussen eingeräumt, dass die Eltern die kurzen Wege von ihrer Wohnung im Gutleutviertel zur Kita mit den Kindern zu Fuß gehen oder in der Gutleutstraße parken könnten. Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Die Annahme, diese Eltern würden im Gutleutviertel wohnen und im Behördenzentrum arbeiten, trifft nur einen kleinen Teil der Eltern zu. Die etwa 25 Prozent der Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Kita bringen, tun dies, weil sie entweder - weiter entfernt wohnen, aber bei der Platzvergabe nur in der Kita Zauberhut berücksichtigt wurden, - berufstätig sind und einen Teil ihrer Kinder zur Schule und andere in den Kindergarten bringen, - in einem anderen Stadtteil wohnen, aber im Behördenzentrum arbeiten oder - weil sie selbst oder ihr Kind/ihre Kinder behindert sind. Auch das Argument, diese Eltern könnten ja in der Gutleutstraße parken, überzeugt nicht. In der Regel sind dort keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Im Interesse der Eltern und Kinder ist zumindest eine zeitliche Regelung erforderlich, welche in der Bringzeit (Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 10:15 Uhr) und in der Abholzeit (Montag bis Freitag von 14:15 Uhr bis 17:15 Uhr) das Parken ausschließlich Personen gestattet, welche die Kinder in die Kita Zauberhut bringen oder von dort abholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 488 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Givebox für das Gutleut - Gegen das ständige Wegwerfen

19.11.2017 · Aktualisiert: 13.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2017, OF 454/1 Betreff: Eine Givebox für das Gutleut - Gegen das ständige Wegwerfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten eine Givebox im Gutleut aufzustellen. Als Standort soll ein schmaler Grünstreifen am Gehweg an der Gutleutstraße/Ecke Hafenstraße hin in Betracht gezogen werden. Die Givebox soll dabei in Form von zwei umgestalteten Telefonzellen aufgestellt werden. Das Projekt Stadtteilbotschafter übernimmt die Kosten für die Beschaffung sowie die Umgestaltung der Givebox in Höhe von bis zu 2.000 €. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Projekt mit bis zu 2.000 € für die Kosten eines Fundaments und einer schmalen Pflasterung im Bereich um die Givebox. Das Fundament ist aufgrund des Gewichts (je 300 kg) der Telefonzellen nötig. Die Pflasterung soll als Ersatz der umliegenden Rasenfläche dienen, die durch häufiges Betreten zu Matsch und so ggf. zu einer Rutschgefahr führen könnte. Das Projekt wird durch Deborah Leuthold als Stadtteilbotschafterin der Stiftung Polytechnische Gesellschaft und Cornelia Stark für den Gude Leut e.V. betreut. Begründung: Eine Givebox ist ein Schrank, in den Gegenstände gelegt werden können, welche noch heil sind, aber nicht mehr vom Eigentümer benötigt werden. Aus der Givebox kann sich sodann jemand anderes diesen Gegenstand kostenlos mitnehmen. Das Prinzip gleicht dem eines Bücherschranks und dürfte sich ähnlicher Beliebtheit erfreuen. Es ist zunehmend zu beobachten, dass Gegenstände weggeworfen werden, die nicht kaputt sind. Andere Menschen könnten diese aber gebrauchen und müssten für einen neuwertigen Gegenstand mehr Geld bezahlen. Das Projekt steuert damit der Wegwerfgesellschaft entgegen und fördert das Bewusstseins für den nachhaltigen Umgang mit den Rohstoffen der Erde. Der vorgeschlagene Standort würde sich eignen, da viele Bürgerinnen und Bürger dort entlanggehen und somit die Nutzung des Schranks hoch sein dürfte. Der niederschwellige Austausch von Gegenständen durch die Givebox ermöglicht und fördert zudem, dass sich verschiedene Menschen aus der gleichen Nachbarschaft gegenseitig unterstützen. Der Standort sorgt für eine hohe Bekanntheit. Somit wird es einer hohen Anzahl an Anwohnerinnen und Anwohnern des Gutleutviertels ermöglicht von der Givebox zu erfahren und sie auch zu nutzen. Abbildung 1: Standort im Gutleut (Quelle: OpenStreet Map) Abbildung 2: Beispiel einer Umgestaltung - hier Bücherschrank (Quelle: https://www.alltagsabenteurer.de/blog/blogseite-2/) Abbildung 3: Standort Hafenstraße/Gutleutstraße Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 155 2017 Die Vorlage OF 454/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegeverbindung Gutleut

07.11.2017 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2394 entstanden aus Vorlage: OF 434/1 vom 22.10.2017 Betreff: Wegeverbindung Gutleut Der Magistrat wird gebeten, die Wegeverbindung von der Gutleutstraße zum Behördenzentrum (Finanzamt) zu pflastern. Konkret handelt es sich um den Weg von der Ampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße leicht bergauf zum Behördenzentrum (siehe Fotos). Begründung: Jeden Tag nehmen sehr viele Menschen den Weg vom Hauptbahnhof ins Gutleutviertel über das Behördenzentrum (Finanzamt) und dann weiter zur Gutleutstraße, zur Hafenstraße und zum Westhafen. Dabei wählen sie am Finanzamt einen Trampelpfad, der vom Finanzamt hinunter zur Kreuzung führt. Dieser Trampelpfad wird täglich von Hunderten Fußgängern genutzt. Es wäre deshalb angebracht, aus diesem Pfad einen offiziellen Fußgängerweg zu machen, der gepflastert ist. So kommen Personen mit Kinderwagen und Rollstühle leichter den Berg hinauf, Fußgänger müssen bei Regen nicht durch den Dreck laufen und die angrenzende Rasenfläche wäre durch eine klare Abgrenzung besser geschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 18 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerengstelle Poststraße vor dem Lokal „Gleis 25“

07.11.2017 · Aktualisiert: 04.06.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2392 entstanden aus Vorlage: OF 431/1 vom 08.10.2017 Betreff: Fußgängerengstelle Poststraße vor dem Lokal "Gleis 25" Zehntausende Menschen verlassen täglich den Hauptbahnhof an der Nordseite, um ihren Fußweg in Richtung Poststraße, Düsseldorfer Straße, Messe oder Westend fortzusetzen, auf dem Weg zur Straßenbahnhaltestelle in der Düsseldorfer Straße, zur Messe oder zu den Büros in diesem Bereich. Dabei müssen sie auch die Engstelle vor dem Lokal "Gleis 25" in der Poststraße passieren, die durch einen Biertisch in Form eines Bierfasses entsteht. Diese Engstelle beträgt zwischen dem Biertisch rechts des Lokals (östliche Seite) bis zum dortigen Gitter, das die Poststraße von dem Gehweg absperrt, 1,40 Meter lichte Weite. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Problem der Engstelle an dieser Stelle gelöst werden kann. Begründung: Vor dem Lokal "Gleis 25" in der Poststraße befinden sich rechts und links vom Eingang (westliche und östliche Seite) zwei Biertische. Diese Biertische sind sehr oft von Gästen des Lokals besetzt, die sich dem lustigen Alkoholtrinken hingeben. An dieser Stelle müssen täglich Zehntausende von Fußgängern vorbeigehen, um zur Düsseldorfer Straße zu gelangen (Straßenbahnhaltestelle, Büros, Messe). Zwischen dem Biertisch rechts des Lokals (östliche Seite) und dem Absperrgitter zur Poststraße beträgt die Durchgangsbreite 1,40 Meter. Die Breite des Durchgangs verringert sich noch einmal um mindestens 10 Zentimeter, da dort Fahrräder angeschlossen sind, die mit ihrer Lenkstange in den Gehweg hinein ragen. Dies ist für die Fußgänger eine Engstelle, die so nicht sein muss, da sie die Menschen dort sehr behindert. Erschwert wird das Vorbeigehen an diesem Biertisch sehr oft, wenn sich bei besonderen Ereignissen, wie Fußballspielen etc. die Breite des Durchgangs durch die komplette Belagerung des Biertisches noch einmal verringert, sodass dann nur noch maximal 50 bis 60 Zentimeter übrig bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 223 Antrag vom 10.05.2018, OF 631/1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung Hafenstraße/Speicherstraße

07.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2398 entstanden aus Vorlage: OF 438/1 vom 22.10.2017 Betreff: Ampelschaltung Hafenstraße/Speicherstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Hafenstraße/Speicherstraße zu überarbeiten, sodass die Wartezeit für Fußgänger, welche die Hafenstraße queren wollen, verkürzt wird. Begründung: Die Wartezeit für Fußgänger an der Kreuzung ist unverhältnismäßig lang. Viele Fußgänger auf dem Weg zum oder vom REWE-Markt müssen die Hafenstraße überqueren. An der Ampel dort warten sie teilweise sehr lange, insbesondere wenn das Anforderungssignal nicht gedrückt wurde. Es ist nicht ersichtlich, warum die Fußgänger nicht generell Grün bekommen, wenn die Autos Rot haben. Insgesamt sollte eine Optimierung der Ampelschaltung für die Fußgänger überprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 413 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze in der Gutleutstraße

19.09.2017 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2200 entstanden aus Vorlage: OF 414/1 vom 01.09.2017 Betreff: Parkplätze in der Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Parkplätze entlang der Gutleutstraße zwischen Hafenstraße und Hardenbergstraße auf der Seite mit den geraden Hausnummern (stadtauswärts rechts), die dort vor einigen Jahren entfernt wurden, wieder einzurichten. Begründung: Vor einigen Jahren wurden in dem genannten Straßenbereich Parkplätze gestrichen. Die Anwohner hätten diese Parkplätze gerne wieder zurück, insbesondere da es keinen erkennbaren Grund für den Wegfall dieser Parkplätze gab. Angeblich hat das Verkehrsdezernat bereits vor einiger Zeit einem der Anwohner zugesagt, diese Parkplätze wieder auszuweisen; bis heute ist dies aber nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2448 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1064 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Seit den 90er-Jahren wartet das westliche Gutleut auf die versprochene zumutbare Wegeverbindung zum Hauptbahnhof

19.09.2017 · Aktualisiert: 31.01.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2192 entstanden aus Vorlage: OF 400/1 vom 03.09.2017 Betreff: Seit den 90er-Jahren wartet das westliche Gutleut auf die versprochene zumutbare Wegeverbindung zum Hauptbahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, die begonnenen Planungen und Vorarbeiten zur Errichtung einer Brücke von der Schönstraße zum bereits errichteten Brückenkopf am Behördenzentrum wieder aufzunehmen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage zu erstellen. Damals bereits zugesagte oder bewilligte Finanzierungsbeteiligungen sind erneut zu beantragen oder einzufordern. Begründung: Die Neubauten des 1994 nach fünfjähriger Bauzeit fertiggestellten Behördenzentrums wurden von der Bevölkerung des Gutleut während der Planungs- und Bauzeit mit wenig Wohlwollen betrachtet. Man befürchtete, "einen Klotz" hingestellt zu bekommen, der das Quartier teilt und zusätzlichen Verkehr anzieht. Nach zähen Verhandlungen und einer Bürgerbeteiligung wurde zugesagt, wenigstens einen Park und eine Brücke in Richtung Schönplatz zu errichten. Der Park wurde im Zuge des Neubaus errichtet, der Bau der Brücke wurde - nach Errichtung des Brückenkopfes - anlässlich der "Sanierung" des Hafentunnels (1996-1999) verschoben. Innerhalb des Ortsbeirats wurde kritisiert, wie viel Geld für die Erweiterung des Tunnels ausgegeben wurde, anstatt Geld für die Fertigstellung der versprochenen Brücke bereitzustellen und damit ein für die ansässige Bevölkerung rentables Bauwerk zu vollenden. Wenig später wurden alle Finanzierungszusagen für die Fertigstellung der Brücke zurückgezogen und mit einer notwendigen Haushaltssanierung begründet. Die von der Bevölkerung geäußerten Befürchtungen in Bezug auf Verkehrsdichte, Lärm, Abgase und Trennungswirkung sind vollumfänglich eingetreten und wurden teilweise - insbesondere nach Errichtung des Briefverteilzentrums - noch übertroffen. Die bestehenden Fußwegverbindungen zum Hauptbahnhof sind äußerst ungenügend und mit Umwegen behaftet. Hartnäckig werden von der Bevölkerung Abkürzungen geschaffen und rege genutzt. Nicht zuletzt damit wird die Forderung nach der Fertigstellung der zugesagten Brücke eindrücklich unterstützt. Nach der Eröffnung der Brücke könnten mehr Passanten die Wegebeziehungen rund um den Schönplatz nutzen und der Platz würde eine bessere soziale Kontrolle erfahren. Dies kann dazu beitragen, heute festzustellende Fehlnutzungen - vor allem des Spielplatzes - zu mindern und das ansässige Kleingewerbe zu stärken. Eine attraktive und sichere Radwegverbindung vom Gutleut zum Hauptbahnhof gibt es derzeit nicht. Der Umweg über die Gutleutstraße oder die Mitbenutzung des Schienenstranges in der Mannheimer Straße ist gerade älteren Menschen oder Schulkindern nicht zuzumuten. Heute wird immer wieder davon gesprochen, dass Steuereinnahmen sprudeln. Daher müssen einstige Versprechungen, die wegen der Haushaltssanierung zurückgestellt wurden, nun eingelöst werden. Durch den Bau der versprochenen Brücke wird eine für die Anwohnerschaft seit vielen Jahren bestehende missliche Situation beendet, eine attraktive fußläufige Verbindung vom westlichen Gutleut zum Park sowie in Richtung Hauptbahnhof geschaffen und der Radverkehr in diesem Bereich gestärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Platz an der Hafenstraße vor dem Gemeindezentrum und der Kita Westhafen muss öfter gereinigt werden

29.11.2016 · Aktualisiert: 05.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1014 entstanden aus Vorlage: OF 170/1 vom 19.10.2016 Betreff: Der Platz an der Hafenstraße vor dem Gemeindezentrum und der Kita Westhafen muss öfter gereinigt werden Der Magistrat wird aufgefordert, die FES zu veranlassen, dass die untere Hafenstraße, insbesondere der Platz vor dem Gemeindezentrum und der Kita Westhafen, in die Reinigungsklasse III (fünfmal wöchentlich) aufgenommen wird (gemäß § 4 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main), um die häufige Vermüllung dieses Platzes zu vermeiden. Begründung: Der Platz ist leider sehr oft stark vermüllt und mit Abfall, weggeworfenen Kippen und manchmal auch mit anderem Unrat verschmutzt. Hier sind immer viele, auch sehr kleine Kinder unterwegs. Kippen und Unrat auf dem Weg zur Kita sind ein unschöner Empfang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 377 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparkzone im Bereich Poststraße/Niddastraße/Ludwigstraße/Rudolfstraße

01.11.2016 · Aktualisiert: 05.02.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 768 entstanden aus Vorlage: OF 144/1 vom 17.10.2016 Betreff: Bewohnerparkzone im Bereich Poststraße/Niddastraße/Ludwigstraße/Rudolfstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Poststraße/Niddastraße/L udwigstraße/Rudolfstraße eine Bewohnerparkzone mit der längstmöglichen Schutzzeit für die Bewohner einzurichten. Begründung: Durch die Nähe zum Hauptbahnhof parken in diesem Bereich vermehrt Langzeitparker. Dadurch wird die Parkplatzsuche für die Bewohner deutlich erschwert. Es ist deshalb sinnvoll, in diesem Bereich eine Bewohnerparkzone einzurichten, wie es in den meisten anderen Stadtteilen schon üblich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 176 Antrag vom 09.04.2017, OF 281/1 Auskunftsersuchen vom 25.04.2017, V 434 Antrag vom 03.01.2018, OF 495/1 Anregung vom 23.01.2018, OA 219

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderfreundliches Frankfurt: Rottweiler Straße und Werftstraße werden eine Spielstraße

30.08.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 485 entstanden aus Vorlage: OF 80/1 vom 14.08.2016 Betreff: Kinderfreundliches Frankfurt: Rottweiler Straße und Werftstraße werden eine Spielstraße Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Rottweiler Straße sowie die Werftstraße im Abschnitt Gutleutstraße bis Speicherstraße vollständig in eine sogenannte Spielstraße umgewandelt werden. Begründung: In der Mitte des Platzes befindet sich ein Spielplatz, der im Jahr 2015 mithilfe des Ortsbeirats und des Grünflächenamtes sorgfältig saniert und mit neuen Spielgeräten ausgestattet wurde. Zurzeit wird der Spielplatz von etwa 100 anwohnenden Kindern regelmäßig genutzt. Im Zuge der Neugestaltung ist ein Sandkasten dazugekommen, in dem jetzt auch sehr kleine Kinder spielen. Der Spielplatz wird außer von den anwohnenden Kindern auch von Kindern der Kindertagesstätte der Evangelischen Hoffnungsgemeinde in der Hafenstraße frequentiert. Es gibt zur Straße keine Abgrenzung, die verhindert, dass ein Ball auf die Straße rollt. Die häufig wild parkenden Autos machen die Situation unübersichtlich. Parkplatzsuchende fahren häufig mit hoher Geschwindigkeit um den Platz herum. Es ist zu befürchten, dass es früher oder später zu einem Unfall kommen könnte. Eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Bereich ist daher zwingend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1534 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Kinder am Spielplatz Poststraße

07.06.2016 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 191 entstanden aus Vorlage: OF 26/1 vom 13.05.2016 Betreff: Sicherheit für Kinder am Spielplatz Poststraße Der Magistrat wird gebeten, den Zaun am Spielplatz in der Poststraße zwischen dem Bahn- und dem ABG-Gebäude entlang des gesamten Gehwegs der Poststraße bis an das Gebäude der ABG Holding dergestalt zu ergänzen, dass für die Feuerwehrzufahrt eine Schranke und für die Fußgänger und Bewohner der Wohnungen im ABG-Gebäude eine Tür mit Drehknopföffner angebracht werden. Begründung: Der sehr schöne Spielplatz in der Poststraße wird von zahlreichen Kindern, insbesondere aus den Wohnungen im südlichen Teil des ABG-Gebäudes, genutzt. Besonders beliebt ist der mit glatten Platten gepflasterte Gehweg, der an dem Wohngebäude entlang zu der stark befahrenen Straße führt. Dort tummeln sich auch zahlreiche Kleinkinder auf Fahrrädchen, Bobby-Cars, Rollern usw. - viele ohne Betreuung durch Erwachsene. Durch die Verlängerung des bereits vorhandenen Zaunes könnten diese Kinder geschützt werden. Dabei sollte der Zaun so gestaltet werden, dass ein ungehinderter Zugang zu den Wohnungen durch eine kindersichere Tür und die Zufahrt für die Feuerwehr durch eine Schranke gewährleistet wird (siehe Anlage). Anlage 1 (ca. 121 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1191 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung und Verschönerung des Hafentunnels

19.01.2016 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4919 entstanden aus Vorlage: OF 715/1 vom 03.01.2016 Betreff: Beleuchtung und Verschönerung des Hafentunnels Der Magistrat wird aufgefordert, für eine bessere Beleuchtung der Fuß- und Radwegbereiche im Hafentunnel sowie für eine Verschönerung durch "legale" Graffiti zu sorgen . Begründung: Immer wieder beklagen Bürgerinnen und Bürger die unzureichende Beleuchtung im Hafentunnel und bringen gleichzeitig den Wunsch nach einer Verschönerung vor. Letzteres kann zusätzlich zur Steigerung des Sicherheitsgefühls beitragen und Jugendliche können gestalterisch in ihrer Stadt tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 945 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 283 Antrag vom 30.08.2020, OF 1404/1 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6535 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 07.06.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 05.07.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße tempohemmende Maßnahmen ergreifen

08.12.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4821 entstanden aus Vorlage: OF 698/1 vom 20.11.2015 Betreff: Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße tempohemmende Maßnahmen ergreifen Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz spielender Kinder vor Unfällen mit zu schnell fahrenden Autos in der Schönstraße (Höhe Hardenbergstraße) geeignete tempohemmende Maßnahmen zu ergreifen sowie die vorhandenen Hinweiszeichen auf den "verkehrsberuhigten Bereich" zu erneuern bzw. durch größere, gut sichtbare Hinweiszeichen zu ersetzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Parkmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Kinder zu überprüfen. Begründung: Die Schönstraße ist im Bereich südlich des dortigen Spielplatzes durch das Verkehrszeichen 325.1 als "Verkehrsberuhigter Bereich" (sogenannte Spielstraße) ausgewiesen. Innerhalb dieses Bereiches gilt laut Straßenverkehrsordnung Folgendes: - Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. - Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. - Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. - Die Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. - Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen, wie verschiedenfarbige Pflasterungen. Leider halten sich viele Autofahrer nicht daran, sondern fahren in so hohem Tempo, wie es die Straßenführung irgend zulässt. Außerdem wird auf der Straße auch in den Bereichen dauerhaft geparkt, obwohl dort keine Parkplätze durch Markierungen ausgewiesen sind. Dies bedeutet eine ständige Gefährdung der Anwohner. In den umstehenden Häusern wohnen Familien mit vielen Kindern. Diese überqueren die Schönstraße auf dem Weg zum Spielplatz meist ohne Begleitung von Erwachsenen. Von ihrem verbrieften Recht, auf der Straße zu spielen, machen sie aus gutem Grund keinen Gebrauch. Auch wenn es bisher glücklicherweise nur Beinahe-Unfälle gegeben hat, ist mehr Rücksichtnahme der Autofahrer dringend erforderlich, damit es nicht zur Verletzung an Leib und Leben der spielenden Kinder kommt. Die Erfahrung zeigt, dass Bremsschwellen (siehe Abbildung unten) ein wesentlich wirksameres Mittel zur Tempobegrenzung darstellen als jedes Verkehrsschild. Die Erneuerung der Verkehrsschilder mit Hinweisen auf den "Verkehrsberuhigten Bereich" ist erforderlich, weil die vorhandenen Schilder sehr klein, zum Teil zugeklebt und kaum sichtbar aufgehängt sind. Schließlich sollten auch die Parkmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Kinder überprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 480 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße

03.11.2015 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4668 entstanden aus Vorlage: OF 688/1 vom 27.10.2015 Betreff: Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße Der Magistrat wird gebeten, den Verkehr an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße und die Parksituation auf der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der Hafenstraße den Bedürfnissen der Nutzer wie folgt anzupassen: 1. Den von Westen auf der Speicherstraße kommenden Fahrzeugen wird das Abbiegen nach rechts (in Richung Süden) in den verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) der Zanderstraße ermöglicht; 2. in der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der Hafenstraße werden Parkplätze für Kurzparker mit Parkscheibe ausgewiesen, alternativ werden Parkuhren aufgestellt; 3. für die Überquerung der Speicherstraße an der Ecke Zanderstraße wird eine für Fußgänger günstigere Ampelschaltung vorgesehen. 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob den von Westen auf der Speicherstraße kommenden Fahrzeugen das Abbiegen nach links (in Richtung Norden) in die Zanderstraße ermöglicht werden kann. Begründung: Zu 1. Durch die Markierung auf der südlichen Fahrbahn darf ausschließlich geradeaus gefahren werden. Ein Abbiegen nach rechts in die verkehrsberuhigte Zanderstraße ist nicht zulässig. Dies wird ständig - auch von der Polizei - "übersehen". Zu 2. In dem o. g. Teilstück der Speicherstraße gibt es weder für die zahlreichen Kunden des REWE-Supermarkts noch für den daneben liegenden Bäcker Parkplätze. Sie parken deshalb entweder auf dem Bürgersteig oder auf dem für Behinderte reservierten Parkplatz vor dem Cronstetten-Haus. Nach Aussagen aus dem Straßenverkehrsamt gibt es in dem Bereich eine ausreichende Anzahl an Tiefgaragen. Trotzdem parken zahlreiche Anwohner (sei es aus Bequemlichkeit, sei es um die Standgebühren zu sparen) stets auf der Straße. Deshalb wäre es sinnvoll, die vorhandenen Parkplätze für Kurzparker zu reservieren. Zu 3. An der Ecke Speicherstraße/Zanderstraße überquert täglich eine große Zahl von Fußgängern die Speicherstraße, während der Autoverkehr in diesem Bereich eher gering ist. Die derzeitige Ampelschaltung entspricht nicht diesem Benutzungsverhältnis. Das führt dazu, dass die Fußgänger regelmäßig (verbotswidrig) die Speicherstraße überqueren. Eine fußgängerfreundliche Ampelschaltung, wie z. B. am Städel oder am Hauptfriedhof, sollte dem Rechnung tragen. Zu 4. Durch die o. g. Markierung ist das Abbiegen nach links in die Zanderstraße untersagt. Während des Berufsverkehrs staut sich der Verkehr auf der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der Hafenstraße. Deshalb biegen viele Autofahrer (verbotswidrig, aber zeitsparend) bereits an der Zanderstraße links ein. Dies behindert die von Osten auf der Speicherstraße fahrenden Autos, die sich in die sich verengende Speicherstraße einfädeln. Durch eine bedarfsgerechte Ampelschaltung sollte ein geregelter Ablauf, der allen gerecht wird, ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 186 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2016, ST 880 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1043 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1260 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 03.05.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 07.06.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Parkscheinautomaten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße

28.04.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4122 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 22.03.2015 Betreff: Aufstellen eines Parkscheinautomaten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten, zwischen Werftstraße und Schleusenstraße vor den Häusern Gutleutstraße Nr. 127 bis 139 einen Parkscheinautomaten, wie bereits zwischen Hafenstraße und Werftstraße, aufzustellen. Begründung: Die anliegenden Geschäfte klagen über Umsatzeinbußen, weil im obigen Bereich ein eingeschränktes Halteverbot besteht und bereits nach vier bis fünf Minuten vom Überwachungspersonal ein Verwarnungsgeld erhoben wird. Dieser Bereich sollte so eingerichtet werden, dass von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr gegen Zahlung eines Euros für 20 Minuten geparkt werden kann, damit die Kunden ihre Einkäufe erledigen sowie Kurzbesucher bei den Arbeitsgerichten und Finanzämtern parken können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1072 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen für die Poststraße

17.03.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2015, OM 3996 entstanden aus Vorlage: OF 594/1 vom 01.03.2015 Betreff: Zebrastreifen für die Poststraße Der Magistrat wird aufgefordert, in Höhe der Liegenschaften Poststraße Nr. 5 beziehungsweise Nr. 20 (Zugang zum Hauptbahnhof, Gleis 24) einen Fußg ängerüberweg (allgemeinsprachlich: Zebrastreifen) im Rahmen der Umbaumaßnahmen einzuplanen. Begründung: In diesem Bereich queren sehr viele zu Fuß Gehende die Straße, um die Bahnsteige des Hauptbahnhofes zu erreichen. Ein Fußgängerüberweg kann die Sicherheit für diesen Personenkreis erheblich erhöhen. Aufgrund der zahlreichen Neubauten im Bereich zwischen Hauptbahnhof und Güterplatz und der guten fußläufigen Erreichbarkeit des Hauptbahnhofes ist die Anzahl der zu Fuß Gehenden stark gestiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 893 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Fernbusbahnhofs am Frankfurter Hauptbahnhof - Sachstand?

02.12.2014 · Aktualisiert: 23.03.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3712 entstanden aus Vorlage: OF 543/1 vom 16.11.2014 Betreff: Einrichtung eines Fernbusbahnhofs am Frankfurter Hauptbahnhof - Sachstand? Vorgang: OM 2623/13 OBR 1; ST 78/14 Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand zur Einrichtung eines Fernbusbahnhofs am Frankfurter Hauptbahnhof zu unterrichten. Begründung: Mit seiner Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2623, beschloss der Ortsbeirat einstimmig: "Der Magistrat wird gebeten, am Frankfurter Hauptbahnhof endlich einen Busbahnhof einzurichten, der dem Anspruch Frankfurts gerecht wird, eine weltoffene und moderne Großstadt zu sein. Der Busbahnhof sollte möglichst auf dem Gelände südlich vom Hauptbahnhof, auf dem jetzigen Parkplatz zwischen Mannheimer Straße, Stuttgarter Straße, Pforzheimer Straße und Karlsruher Straße, angelegt werden. Zur Verbesserung der Verhältnisse sollen die betreffenden privaten Busunternehmen sowie die Deutsche Bahn AG gegebenenfalls auch durch Erhebung entsprechender Nutzungsgebühren in die Pflicht genommen werden." In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 78, heißt es dazu u. a.: "Die vom Ortsbeirat für die Anlage eines Busbahnhofs angeregte Fläche zwischen Mannheimer Straße, Stuttgarter Straße, Pforzheimer Straße und Karlsruher Straße wird auch vom Magistrat als grundsätzlich geeignet angesehen. Die Fläche befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Stadt. Gegenwärtig befindet sich der Magistrat in Gesprächen mit dem Grundeigentümer mit dem Ziel, mittelfristig die Fläche mit zur Abwicklung der Fernbuslinienverkehre nutzen zu können. Zu den Chancen einer Realisierung kann derzeit allerdings noch keine hinreichend verbindliche Aussage getroffen werden." Obwohl nicht nur die dreimonatige Frist zur Abgabe einer Stellungnahme mittlerweile verstrichen ist, sondern inzwischen sogar insgesamt elf Monate vergangen sind, hat der Magistrat bislang weder gehandelt noch sein Unterlassen in einer Stellungnahme begründet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2623 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 78 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 490

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Poststraße

07.10.2014 · Aktualisiert: 16.12.2014

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 519/1 vom 01.09.2014 Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Poststraße Der Magistrat wird aufgefordert, das absolute Halteverbot auf der dem Gleisvorfeld abgewandten Seite der Poststraße im Bereich des Posthofes (Poststraße Nr. 20) ersatzlos aufzuheben. Begründung: An der bezeichneten Stelle besteht ein absolutes, zeitlich unbeschränktes Halteverbot, für dessen Existenz es keinen erkennbaren Grund gibt. Insbesondere würde die Beparkung durch Kraftfahrzeuge, die auch derzeit (rechtswidrig) stattfindet, nicht zur Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Es ist sinnvoll, in diesem Viertel mit hohem Parkdruck weitere Parkmöglichkeiten, insbesondere für Anwohner, zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1526

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?

21.09.2014 · Aktualisiert: 14.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2014, OF 522/1 Betreff: Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird die Kita in der Hafenstraße denn nun endlich - tatsächlich(!) - fertig gestellt? Was wird unternommen, um die Fertigstellung zu beschleunigen? 2. wann findet ein Ortstermin in Sachen Kita Hafenstraße statt? 3. In welcher Höhe verfallen Fördergelder des Landes durch die Nicht-Fertigstellung der Kita Hafenstraße? Gibt es Möglichkeiten, diese Fördergelder noch zu "retten"? Wurden diese Fördergelder bereits gezahlt, sodass nunmehr Rückzahlungsansprüche des Landes entstehen? und 4. wo finden nun jene Kinder eine Kita, die jetzt nicht in die Kita in der Gutleutstraße aufgenommen werden können, weil da nun wegen der baulichen Verzögerung die Kinder aus der Kita Windmühlstraße vorübergehend untergebracht werden müssen? Begründung: Zu 1) und 2) Der Umzug der beiden evangelischen Kindergärten in den Neubau der Kindereinrichtung in der Hafenstraße sollte bereits im Jahre 2011 erfolgen, verzögerte sich aber bis heute wegen eines Wasserschadens. Der ev. Kindergarten Gutleutstraße befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Gebäude in der Gutleutstraße 131, in dem unter Hinweis auf den geplanten Umzug nun seit Jahren keinerlei Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen werden. Den Kindergarten besuchen 28 Kinder, der Hort ist geschlossen, eine Krippe ist in der zukünftigen Einrichtung in der Hafenstrasse vorgesehen. Es besteht ein großer Bedarf an Kindergartenplätzen und an Plätzen für unter 3jährige Kinder. Alle Betroffenen werden im Unklaren darüber gelassen, wie lange dieser Zustand noch dauern wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014 (ST 778) zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 1 vom 18.03.2014 (V 973) heißt es: "Nach derzeitigem Stand und Planung erfolgt der Innenausbau voraussichtlich ab Juli 2014 sodass mit einer Fertigstellung voraussichtlich im Dezember 2014 zu rechnen ist." Im Juli 2014 war aus der Zeitung der evangelischen Kirchengemeinde zu erfahren, dass weitere Baumängel in der Hafenstrasse festgestellt wurden und mit einer Fertigstellung bis 31.12.2014 nicht zu rechnen ist. Für die betroffenen Kinder, Eltern und Erzieher ist dieser Schwebezustand nur schwer zu ertragen. Die Eltern können nicht glauben, dass seitens der Hoffnungsgemeinde, des Evangelischen Regionalverbands und des Magistrats nicht mehr getan wurde, um diese bereits seit Längerem absehbaren Missstände rechtzeitig zu verhindern. Es wird zudem von den Eltern als Hohn empfunden, dass auf der Baustelle drei Tischler arbeiten, um die Dachbalken zu erneuern. Warum wird hier nicht aufgestockt? Was wird getan, um die Fertigstellung zu beschleunigen? Das Gebäude hat einen Preis erhalten doch leider hat niemand etwas davon. Der Spielplatz ist seit über einem Jahr fertig gestellt, nur kein Kind spielt darauf. Die Enttäuschung ist allenthalben groß. Viele Eltern haben sich inzwischen entschieden, Ihre Kinder in andere Kindergärten zu geben. Seit einem Jahr werden keine Kinder mehr aufgenommen, sodass den betroffenen Kindern nicht nur Freunde genommen werden sondern eine ganzer Jahrgang fehlen wird. Hier hat der Magistrat in Absprache mit den Trägern endlich für Klarheit zu sorgen! Um den Vorgang transparent zu machen und den Bürgern sowie dem Ortsbeirat einen Einblick in die Situation zu verschaffen, ist schnellstmöglich ein Ortstermin unter Beteiligung der Träger durchzuführen. Zu 3) Nach bisherigen Angaben des Magistrats drohen Fördergelder des Landes bzw. des Bundes zu verfallen, wenn die Kita in der Hafenstraße nicht bis zum 31.12.2014 fertig gestellt wird. Die Bürger haben ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob hier tatsächlich in letzter Konsequenz Steuergelder verschwendet wurden, wie dies hätte verhindert werden können, um welche Summen es sich dabei handelt und ob und wie diese Fördergelder noch "gerettet" werden können. Zu 4) Insbesondere die Eltern der betroffenen Kinder haben aus nahe liegenden Gründen ein dringendes Bedürfnis, endlich klare Antworten auf die Frage zu bekommen, wo ihre Kinder nunmehr untergebracht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 07.10.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1120 2014 a) Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin zu organisieren. b) Die Vorlage OF 522/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: a) Einstimmige Annahme b) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

tleutviertel InnenstadtFraktion: CDUTitel/Betreff: Nach dem Einrichten der behindertengerechten Wahllokale diese auch beflaggen

28.05.2014 · Aktualisiert: 26.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2014, OF 477/1 Betreff: Nach dem Einrichten der behindertengerechten Wahllokale diese auch beflaggen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten ob nachstehende Wahllokale am Wahltag dem Anlass gemäß beflaggt werden können: - Cronstettenhaus, Speicherstraße - Internationale Kita, Ackermannstraße - Internationales Zentrum, Mainzer Landstraße 464 - Begegnungsstätte Gallus, Frankenallee - Goethe Gymnasium, Außenstelle, Rudolfstraße Begründung: Für Demokraten ist der Wahltag ein Festtag. Die neu etablierten behindertengerecht zugänglichen Wahllokale verfügen über keine Fahnenstangen und werden von den Behörden demzufolge auch nicht beflaggt. Da für die deutschlandweit stattfinden Festlichkeiten zum 3. Oktober 2014 in Frankfurt am Main Millionenbeträge zur Verfügung stehen, kann man bei den genannten Örtlichkeiten die Voraussetzung zur Beflaggung am Nationalfeiertag und den kommenden Wahlen schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 17.06.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 477/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das verkehrswidrige Abbiegen von der Speicherstraße in die Zanderstraße unterbinden

18.03.2014 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2974 entstanden aus Vorlage: OF 430/1 vom 28.02.2014 Betreff: Das verkehrswidrige Abbiegen von der Speicherstraße in die Zanderstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, das verkehrswidrige Abbiegen von Westen kommend (aus Richtung Kraftwerk) von der Speicherstraße in die Zanderstraße und die Weiterfahrt in die Gutleutstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Solche Maßnahmen könnten z. B. das Auftragen einer zusätzlichen Fahrbahnmarkierung, das Installieren eines Warnhinweis-Straßenschildes oder das Anbringen von Fahrbahntrennern entlang der durchgezogenen Linie bis zu der schraffierten Fläche (ca. 30 Meter) sein. Begründung: Die Fahrzeuglenker von Pkws und Lkws orientieren sich nicht an der Fahrbahnmarkierung und fahren über die durchgezogene weiße Markierung, hierbei werden Fußgänger, welche die Zanderstraße überqueren wollen, um z. B. zum REWE-Markt zu gelangen, durch das falsche Abbiegen gefährdet. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten die Fahrzeuglenker gezwungen werden, geradeaus zu fahren und dann an der Hafenstraße links abzubiegen. Fahrbahntrenner wären sicherlich das Sinnvollste. Diese sind bereits in der Hafenstraße zwischen der Speicherstraße und der Gutleutstraße montiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 881 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kinderbetreuung im Gutleutviertel

01.03.2014 · Aktualisiert: 26.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 431/1 Betreff: Kinderbetreuung im Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben: 1. wann mit der Fertigstellung des Kindergartens in der zukünftigen Trägerschaft der evangelischen Hoffnungsgemeinde in der Hafenstraße zu rechnen ist, so dass alle Kinder aus den Kindergärten der ehemaligen evangelischen Weißfrauengemeinde (Windmühlstraße 9) und des Kindergartens der evangelischen Hoffnungskirchengemeinde (Gutleutstraße 131) dort betreut werden können, 2. welche Betreuungsstätten der Magistrat vorgesehen hat, falls die Kita in der Hafenstraße nicht vor der zu erwartenden Zwangsräumung der ev. Kita in der Windmühlstraße 9 bezugsfertig ist Begründung: Zu 1) Der Umzug der beiden evangelischen Kindergärten in den Neubau der Kindereinrichtung in der Hafenstraße sollte bereits im Jahre 2011 erfolgen, verzögerte sich aber bis heute wegen eines Wasserschadens. Der ev. Kindergarten Gutleutstraße befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Gebäude in der Gutleutstraße 131, in dem unter Hinweis auf den geplanten Umzug nun seit Jahren keinerlei Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen werden. Den Kindergarten besuchen 28 Kinder, der Hort ist geschlossen, eine Krippe ist in der zukünftigen Einrichtung in der Hafenstrasse vorgesehen. Es besteht ein großer Bedarf an Kindergartenplätzen und an Plätzen für unter 3jährige Kinder. Alle Betroffenen werden im Unklaren darüber gelassen, wie lange dieser Zustand noch dauern wird. Zu 2) Der Miet- und Pachtvertrag mit dem ev. Kindergarten in der Windmühlstraße 9 ist vor Jahren bereits gekündigt worden. Das Gebäude wurde auf der Basis des Erbbaurechts vergeben. Wenn der Umzug dieses Kindergartens in die Hafenstraße 5 nicht bis zum Schulbeginn 2014 bzw. bis zur Räumung erfolgen kann, ist völlig offen, wo die Kinder untergebracht werden können. Der neue Haus- und Grundstücksbesitzer hat jahrelang den Verzug toleriert, jetzt aber bereits mit erheblichen Baumaßnahmen rund um das Gebäude begonnen und drängt energisch und mit juristischen Schritten auf Räumung und Übergabe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 973 2014 Die Vorlage OF 431/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Hauptbahnhof Frankfurt braucht einen Busbahnhof, der dem Anspruch Frankfurts gerecht wird, eine moderne Großstadt zu sein!

29.10.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2623 entstanden aus Vorlage: OF 374/1 vom 18.10.2013 Betreff: Der Hauptbahnhof Frankfurt braucht einen Busbahnhof, der dem Anspruch Frankfurts gerecht wird, eine moderne Großstadt zu sein! Der Magistrat wird gebeten, am Frankfurter Hauptbahnhof endlich einen Busbahnhof einzurichten, der dem Anspruch Frankfurts gerecht wird, eine weltoffene und moderne Großstadt zu sein. Der Busbahnhof sollte möglichst auf dem Gelände südlich vom Hauptbahnhof, auf dem jetzigen Parkplatz zwischen Mannheimer Straße, Stuttgarter Straße, Pforzheimer Straße und Karlsruher Straße, angelegt werden. Zur Verbesserung der Verhältnisse sollen die betreffenden privaten Busunternehmen sowie die Deutsche Bahn AG gegebenenfalls auch durch Erhebung entsprechender Nutzungsgebühren in die Pflicht genommen werden. Begründung: Auf den o. g. Straßen drängen sich schon seit Langem, insbesondere an Wochenenden, Reisebusse, die insbesondere nach Polen und in andere osteuropäische Länder fahren. Seit Anfang 2013 hat die Deutsche Bahn AG kein Monopol mehr im innerdeutschen Fernverkehr. Seitdem drängen private Anbieter mit aller Macht auf den Markt, gerade in Frankfurt. Sie bieten mit Erfolg (im Vergleich zur Deutschen Bahn AG) billigere Reisen in alle deutschen Großstädte an. Ihre Busse konkurrieren mit den Bussen der Fernstreckenfahrer um Standplätze. Seit April 2013 sind außerdem die IC Busse der Deutschen Bahn AG hinzugekommen, die wiederum den privaten Anbietern Konkurrenz im innerdeutschen Verkehr machen, und hierbei natürlich auch bei der Nutzung der begrenzten Haltestellen. Nicht nur für die Fahrer der Fernbusse ist dies eine kaum zumutbare Situation. Denn für die Reisenden bedeutet dies eine komplizierte und zeitraubende Suche nach dem richtigen Bus. Für "normale" Passanten bedeutet dies, dass sie sich durch Menschentrauben der Ein- und Aussteigenden drängen müssen - mit Kinderwagen oder Rollstuhl ein nahezu unmögliches Unterfangen. Für die Busfahrer der städtischen Linien 33, 35 und 37 bedeutet es, dass sie kaum an den vielen Bussen und umherirrenden Menschen vorbeifahren können, insbesondere wenn die seitlichen Klappen der Fernbusse zum Ein- und Ausladen des Gepäcks geöffnet sind. Diesem Missstand muss unbedingt bald abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 78 Antrag vom 16.11.2014, OF 543/1 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3712 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Westhafen: Versorgung mit Krippen- und Kita-Plätzen

11.08.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2013, OF 333/1 Betreff: Westhafen: Versorgung mit Krippen- und Kita-Plätzen Die Bebauung im Westhafen ist fast abgeschlossen und es sollen noch weitere familienfreundliche Wohnungen geschaffen werden. Bewohner beklagen bereits heute über zu wenige KITA-und Krippenplätze. Die dringend benötigten 20 Krippen- und 63 Kindergartenplätze in der KITA Westhafen (Hafenstraße) konnten bis heute aus bautechnischen Gründen noch nicht bezogen werden. Vor dem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Steht mittlerweile das Sanierungskonzept für die KITA Westhafen (Hafenstraße) und liegt eine Freigabe zum Weiterbau vor bzw. wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? 2. Das Baufeld 2 im Westhafen ist für den Bau einer zusätzlichen KITA reserviert. Plant der Magistrat hier eine weitere KITA und wenn ja, wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? 3. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 27.08.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 805 2013 Die Vorlage OF 333/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Hochhäuser in Frankfurt wachsen in 18 Monaten bis zu ihrer Vollendung - wie lange dauert der Neubau einer Kita?

06.04.2012 · Aktualisiert: 02.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2012, OF 160/1 Betreff: Hochhäuser in Frankfurt wachsen in 18 Monaten bis zu ihrer Vollendung - wie lange dauert der Neubau einer Kita? Der OBR möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die folgende Frage zu beantworten: Wann ist mit dem Fortgang der Bauarbeiten an der Kindertagesstätte Hafenstraße und der Fertigstellung des Gebäudes zu rechnen? Begründung: Am 11. Dezember 2009 erfolgte der "erste Spatenstich" an der Baustelle. Am 9. Juli 2010 wurde das Richtfest der Kita Hafenstraße gefeiert. Bauherrin ist das Schulamt der Stadt Frankfurt, die Trägerschaft wird die Evangelische Hoffnungsgemeinde übernehmen. Die Kitas an der Windmühlstraße 9 und an der Gutleutstraße 131 werden dafür aufgegeben. Geplant sind an der Hafenstraße fünf KiGa-Gruppen: zwei für Kinder unter drei Jahren (U 3) und drei weitere für Kinder ab drei Jahren bis zum schulpflichtigen Alter. Die U 3-Gruppen können erst in der neuen Kita eingerichtet werden. Es besteht also ein dringender Handlungsbedarf. Die Eltern der neuen Kita-Jahrgänge sind brennend daran interessiert zu erfahren, wo genau ihre Kinder nach den Sommerferien betreut werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 24.04.2012, TO I, TOP 18 Die Vorlage OF 160/1 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 364 2012 Die Vorlage OF 160/1 wird mit der Maßgabe als Eilanfrage gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen, dass folgende zwei Fragen angefügt werden: "2. Was sind die Gründe für die bisherigen Verzögerung? 3. Was passiert mit den bereits abgeschlossenen Verträgen beziehungsweise wo werden die Kinder untergebracht, deren Eltern einen Vertrag haben, der offensichtlich nicht eingehalten werden kann?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschönerung des Hafentunnels

29.11.2011 · Aktualisiert: 03.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 642 entstanden aus Vorlage: OF 89/1 vom 11.11.2011 Betreff: Verschönerung des Hafentunnels Der Magistrat wird aufgefordert, das Erscheinungsbild des Hafentunnels zu verschönern. Hierfür wird der Magistrat gebeten, 1. in Zusammenarbeit mit Schulen/Jugendzentren et cetera eine Malaktion für Jugendliche zu organisieren; 2. die weißen Tunnelwände als legale, öffentliche Fläche für Graffiti freizugeben. Begründung: Der Antrag wurde bewusst allgemein formuliert, um als Diskussionsgrundlage zu dienen und um einen Denkanstoß zu geben, die Verschönerung des Hafentunnels unter Federführung des Magistrats gemeinsam mit der Öffentlichkeit zu gestalten. Dieser Gestaltungsprozess soll die Kommunikation mit den Anwohnern und Anwohnerinnen fördern. Von vielen Anwohnern und Anwohnerinnen wird der Hafentunnel - trotz guter Ausleuchtung - als dunkel erlebt. Es besteht daher der Wunsch, den Hafentunnel freundlicher zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 605 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1940 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 24.04.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahren in beiden Richtungen am Güterplatz

20.09.2011 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.09.2011, OM 422 entstanden aus Vorlage: OF 54/1 vom 04.09.2011 Betreff: Radfahren in beiden Richtungen am Güterplatz Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Straßenbereich nordöstlich des Güterplatzes von Radfahrern in beide Richtungen benutzt werden kann. Begründung: Dieser Straßenabschnitt stellt eine wichtige Verbindung für den Radverkehr vom Gallus zum Bahnhofsviertel und Innenstadt dar. Der Radweg endet am Güterplatz, sodass sich nun der Radfahrer seinen Weg suchen muss. Diesen findet er am sichersten auf der Wegebeziehung über den nordöstlichen Güterplatz, die Mainzer Landstraße im Schutze der Pförtnerampel oder der Straßenbahn querend in die Rudolfstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Besitzt die Brücke vor dem Hafentunnel eine verkehrstechnische Aufgabe?

01.08.2011 · Aktualisiert: 29.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2011, OF 28/1 Betreff: Besitzt die Brücke vor dem Hafentunnel eine verkehrstechnische Aufgabe? Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird um folgende Auskunft gebeten: Welche verkehrstechnische Funktion erfüllt die Brücke vor dem Hafentunnel und liegt ein Nutzungsplan für diese Brücke vor? Die Brücke befindet sich am nördlichen Ausgang des Hafentunnels und führt vom Commerzbank-Gelände auf den Parkplatz Ecke Rudolfstraße/ Poststraße (siehe Foto 1, Pfeil). Wenn die Brücke keine verkehrstechnische Funktion erfüllt und kein Nutzungsplan vorliegt soll berichtet werden ob ein Rückbau der Brücke möglich ist. Foto 1. Der Pfeil zeigt die im Antrag beschriebene Brücke. Begründung: Die Brücke vor dem Hafentunnel (von der Mainzer Landstraße kommend) wird seit mehreren Jahren verkehrstechnisch weder von Kraftfahrzeugen, noch von Radfahren und Fußgängern genutzt. Die Brücke ist gesperrt und nicht zugänglich. Aus der Sicht vieler Anwohner, die regelmäßig den Hafentunnel durchqueren, "verlängert" die Brücke den Fußgang bzw. Radweg durch den Hafentunnel unnötig. Wenn die Brücke keine verkehrstechnischen Aufgaben aufweist und kein Nutzungsplan vorliegt sollte über einen Rückbau der Brücke nachgedacht werden, da dies zu einer Verschönerung unseres Viertels beitragen würde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 16.08.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 28/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 20.09.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 132 2011 Die Vorlage OF 28/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerausgang am Ende des Gleises 24 des Frankfurter Hauptbahnhofs fußgängergerecht und sicher gestalten!

07.06.2011 · Aktualisiert: 15.06.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2011, OM 147 entstanden aus Vorlage: OF 18/1 vom 23.05.2011 Betreff: Fußgängerausgang am Ende des Gleises 24 des Frankfurter Hauptbahnhofs fußgängergerecht und sicher gestalten! Der Magistrat wird aufgefordert, 1. in Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG darauf hinzuwirken, den Fußgängerausgang am Ende des Gleises 24 (gegenüber der Poststraße 20) des Frankfurter Hauptbahnhofs fußgängergerecht und sicher zu gestalten und diesen dauerhaft aufrechtzuerhalten; 2. eine Querungsmöglichkeit (Zebrastreifen) für Fußgänger in der Poststraße, auf Höhe des Fußgängerausgangs am Ende des Gleises 24 des Frankfurter Hauptbahnhofs (Poststraße 20), zu schaffen. Begründung: Zahlreiche Menschen nutzen täglich den Fußgängerausgang am Ende des Gleises 24 des Frankfurter Hauptbahnhofs. Beim Verlassen des Bahnhofsgeländes steht den Bürgerinnen und Bürgern kein gesicherter Fußweg zur Verfügung. Das Bahnhofsgelände kann vom Fußgänger nur über die Autozufahrt des Bahnhofsparkplatzes verlassen werden. Die Querung der Poststraße ist für Fußgänger ebenfalls nicht gesichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1154 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 25.10.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken Gallus Ost

15.02.2011 · Aktualisiert: 02.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2011, OM 5011 entstanden aus Vorlage: OF 738/1 vom 04.01.2011 Betreff: Bewohnerparken Gallus Ost Vorgang: OM 4583/10 OBR 1 Ergänzend zur Anregung des Ortsbeirates 1 vom 21.09.2010, OM 4583, wird der Magistrat aufgefordert, den dort genannten Bereich für das Bewohnerparken Ost so auszuweiten, dass er zusätzlich die folgenden Straßenzüge umfasst: - Mainzer Landstraße, beidseitig zwischen Hafenstraße und Platz der Republik; - Ludwigstraße, beidseitig zwischen Mainzer Landstraße und Hohenstaufenstraße und - Hohenstaufenstraße, beidseitig zwischen Osloer Straße/Güterplatz und Friedrich-Ebert-Anlage. Begründung: In dem beschriebenen Gebiet mangelt es an ausreichendem Parkraum für die Bewohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2011, ST 721 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken Gallus Ost

21.09.2010 · Aktualisiert: 09.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2010, OM 4583 entstanden aus Vorlage: OF 698/1 vom 17.09.2010 Betreff: Bewohnerparken Gallus Ost Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich zwischen Düsseldorfer Straße, Poststraße, Hafenstraße und Mainzer Landstraße eine Bewohnerparkzone auszuweisen. Begründung: In dem beschriebenen Gebiet mangelt es an ausreichendem Parkraum für die Bewohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 36 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nadelöhr am nördlichen Aus-/Eingang des Hafentunnels für Fußgänger sicherer gestalten!

15.06.2010 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4316 entstanden aus Vorlage: OF 647/1 vom 31.05.2010 Betreff: Nadelöhr am nördlichen Aus-/Eingang des Hafentunnels für Fußgänger sicherer gestalten! Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen (Wölb-/Verkehrsspiegel, Beschilderung, et cetera) den oben genannten Bereich so für Fußgänger zu sichern, dass mögliche Kollisionen zwischen Radfahrern und Fußgängern vermieden werden. Nadelöhr für Fußgänger (Hafentunnel, Nordseite) Begründung: Das oben abgebildete Foto dokumentiert, dass der Bürgersteig an der nördlichen Aus- beziehungsweise Einfahrt in den Hafentunnel auf einen knappen Meter Breite reduziert ist. Dies hat zur Folge, dass Fußgänger (insbesondere Mütter mit Kinderwagen, ältere Mitbürger mit Rollator) bei entgegenkommenden Passanten zwangsläufig auf den Radweg ausweichen müssen. Radfahrern ist aufgrund der kurvenähnlichen Fahrbahnkonstruktion und bedingt durch die in die Verkehrsführung hineinreichende Betonwand die Sicht bei diesem Nadelöhr entzogen. Besonderes Augenmerk ist auf die aus nördlicher Richtung in den Tunnel hineinfahrenden Radfahrer zu richten, da diese aus dem Tageslicht in den lichtarmen Tunnel hineinfahren und daher zusätzlich Gefahr durch Gegenverkehr übersehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.09.2010, ST 1284 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Fußgängerüberweg an der Hafenstraße/Ecke Speicherstraße muss sicherer werden

13.04.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4092 entstanden aus Vorlage: OF 623/1 vom 28.03.2010 Betreff: Der Fußgängerüberweg an der Hafenstraße/Ecke Speicherstraße muss sicherer werden Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, 1. an der Straßenkreuzung Hafenstraße/Ecke Speicherstraße (nördliche Seite) den Bedarfsampelbetrieb auf eine regelmäßige Phasenschaltung umzustellen; 2. die Ampelphase zu verlängern, um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen. Begründung: Zu 1.: Die Frequenz des Kfz-Verkehrs ist an der oben angegebenen Kreuzung nicht so stark, dass eine Bedarfsampel gerechtfertigt wäre. Für die Fußgänger ist es dagegen sehr lästig, die Ampel abzurufen, bis diese die Straße zur Passage freigibt. Zu 2.: Die Zeitmessung ergibt, dass nach mittlerer Wartezeit die Grünphase für Fußgänger nur fünf Sekunden beträgt. Das ist für ältere und behinderte Menschen, sowie für Eltern mit Kinderwagen zu kurz bemessen. Auch wenn dieser Personenkreis die Straßenbreite von circa fünf Metern noch überqueren kann, fühlt man sich unter einen unangenehmen Zeitdruck gestellt, der das subjektive Sicherheitsgefühl der Fußgänger sehr beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2010, ST 968 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern!

19.01.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2010, OM 3869 entstanden aus Vorlage: OF 587/1 vom 04.01.2010 Betreff: Wildes Parken auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße am Ende des Behördenzentrums verhindern! Der Magistrat wird gebeten, die illegale Parkmöglichkeit auf dem Gehweg der Gutleutstraße Ecke Hafenstraße, am Ende des Behördenzentrums, durch bauliche Maßnahmen, z.B. durch Setzen geeigneter Pfosten, unmöglich zu machen. Begründung: Die durch das illegale Parken entstandene Behinderung ist für Fußgänger nicht tragbar. Eine Möglichkeit wäre, einen Pfosten an geeigneter Stelle zu setzen, sodass ein Befahren des Gehwegs für Pkws unmöglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2010, ST 436 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteverbot in der Poststraße Ecke Ludwigstraße aufheben!

24.11.2009 · Aktualisiert: 27.04.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3778 entstanden aus Vorlage: OF 578/1 vom 30.09.2009 Betreff: Halteverbot in der Poststraße Ecke Ludwigstraße aufheben! Der Magistrat wird aufgefordert, das Halteverbot auf der dem Gleisvorfeld zugewandten Seite der Poststraße im Bereich der Einmündung Ludwigstraße aufzuheben. Begründung: An der bezeichneten Stelle besteht ein absolutes, zeitlich unbeschränktes Haltverbot, für dessen Existenz es keinen erkennbaren Grund gibt. Insbesondere würde die Beparkung durch Kraftfahrzeuge, die auch derzeit (rechtswidrig) stattfindet, nicht zur Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Es ist sinnvoll, in diesem Viertel mit hohem Parkdruck weitere Parkmöglichkeiten, insbesondere für Anwohner, zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2010, ST 235 Aktenzeichen: 32 1

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