Radfahren in beiden Richtungen am Güterplatz
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Anregung an den Magistrat vom 20.09.2011, OM 422 entstanden aus Vorlage: OF 54/1 vom 04.09.2011
Betreff: Radfahren in beiden Richtungen am Güterplatz Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Straßenbereich nordöstlich des Güterplatzes von Radfahrern in beide Richtungen benutzt werden kann. Begründung: Dieser Straßenabschnitt stellt eine wichtige Verbindung für den Radverkehr vom Gallus zum Bahnhofsviertel und Innenstadt dar. Der Radweg endet am Güterplatz, sodass sich nun der Radfahrer seinen Weg suchen muss. Diesen findet er am sichersten auf der Wegebeziehung über den nordöstlichen Güterplatz, die Mainzer Landstraße im Schutze der Pförtnerampel oder der Straßenbahn querend in die Rudolfstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1