Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Poststraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM
3513 entstanden aus
Vorlage: OF 519/1 vom
01.09.2014 Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots in der
Poststraße Der Magistrat wird
aufgefordert, das absolute Halteverbot auf der dem Gleisvorfeld abgewandten
Seite der Poststraße im Bereich des Posthofes (Poststraße Nr. 20)
ersatzlos aufzuheben. Begründung: An der bezeichneten Stelle besteht ein absolutes,
zeitlich unbeschränktes Halteverbot, für dessen Existenz es keinen erkennbaren
Grund gibt. Insbesondere würde die Beparkung durch Kraftfahrzeuge, die auch
derzeit (rechtswidrig) stattfindet, nicht zur Behinderung anderer
Verkehrsteilnehmer führen. Es ist sinnvoll, in diesem Viertel mit hohem
Parkdruck weitere Parkmöglichkeiten, insbesondere für Anwohner, zu
schaffen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1526