Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Poststraße
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Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 519/1 vom 01.09.2014
Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots in der Poststraße Der Magistrat wird aufgefordert, das absolute Halteverbot auf der dem Gleisvorfeld abgewandten Seite der Poststraße im Bereich des Posthofes (Poststraße Nr. 20) ersatzlos aufzuheben. Begründung: An der bezeichneten Stelle besteht ein absolutes, zeitlich unbeschränktes Halteverbot, für dessen Existenz es keinen erkennbaren Grund gibt. Insbesondere würde die Beparkung durch Kraftfahrzeuge, die auch derzeit (rechtswidrig) stattfindet, nicht zur Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Es ist sinnvoll, in diesem Viertel mit hohem Parkdruck weitere Parkmöglichkeiten, insbesondere für Anwohner, zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1