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Meine Nachbarschaft: Guiollettstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefrei - Besser für alle! hier: Straßenquerung Junghofstraße/Taunusanlage

23.05.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1705 entstanden aus Vorlage: OF 297/1 vom 07.05.2017 Betreff: Barrierefrei - Besser für alle! hier: Straßenquerung Junghofstraße/Taunusanlage Der Magistrat wird aufgefordert, den Überweg für zu Fuß Gehende im Bereich Junghofstraße/Taunusanlage barrierefrei auszugestalten. Zu diese m Zweck sind die Bordsteine abzusenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1259 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Austausch von Straßenlampen im Westend

22.05.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1695 entstanden aus Vorlage: OF 291/2 vom 04.05.2017 Betreff: Austausch von Straßenlampen im Westend Der Magistrat wird gebeten, den Stand des Austausches der Straßenlampen insbesondere im Westend zu prüfen. Bei der Prüfung sollten insbesondere folgende Gefahrenstellen Beachtung finden: 1. Die Gasstraßenlampen (Nr. 9 und Nr. 10) am U-Bahn-Eingang der U 4 an der Dantestraße sind auszutauschen. 2. Die Gasstraßenlampen am Zebrastreifen Beethovenplatz/Beethovenstraße sind auszutauschen. 3. Die Gasstraßenlampen in der Lindenstraße sind komplett auszutauschen. Begründung: Die Umrüstung der Straßenlampen im Westend sollte, soweit möglich, vorangetrieben werden. Insbesondere an Gefahrenstellen, zum Beispiel die Gasstraßenlampen (Nr. 9 und Nr. 10) am U-Bahn-Eingang der U 4 in der Dantestraße, sind diese auszutauschen. Sie sind defekt und leuchten fast gar nicht mehr. Die Straßenlampen sollen den Schulweg vieler Kinder ausleuchten. Es sollte deshalb nicht gewartet werden, bis im Winter die Abende wieder länger werden. Völlig ausgefallen sind die Gasstraßenlampen am Zebrastreifen Beethovenplatz/Beethovenstraße und die Lindenstraße ist komplett dunkel. Die bestehenden Gasstraßenlampen reichen dort nicht aus, um die Straße unter den Linden auszuleuchten. Die Gasstraßenlampe Nr. 5 in der Lindenstraße leuchtet nur noch mit einer kleinen Birne. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1663 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges „IVI“) durch die Stadt zur Nutzung z. B. als Jugendzentrum für das Westend

05.04.2017 · Aktualisiert: 17.05.2017

Antrag vom 05.04.2017, OF 267/2 Betreff: Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") durch die Stadt zur Nutzung z. B. als Jugendzentrum für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob ein Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 durch die Stadt möglich ist. Das Objekt wurde seinerzeit von einer "Investorengruppe" rund um einen Frankfurter Arzt (die genauen Details können beim OBR 2 angefragt werden) erworben und steht angabegemäß, nach zwischenzeitlich erfolgten polizeilichen Maßnahmen gegen die "Investorengruppe", zusammen mit zahlreichen weiteren Objekten in Frankfurt zum Verkauf. Begründung: Das Westend hat sich zu einem der kinderreichsten Stadtviertel der Stadt entwickelt, zugleich gibt es nur wenig Angebote für Jugendliche. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 423 2017 Die Vorlage OF 267/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrradständer im südlichen Westend

25.01.2017 · Aktualisiert: 27.02.2017

Antrag vom 25.01.2017, OF 213/2 Betreff: Fahrradständer im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an den nachfolgenden Kreuzungsbereichen Fahrradbügel / Fahrradständer installiert werden können: 1. Feuerbachstraße / Guiolettstraße, 2. Feuerbachstraße / Kettenhofweg. Im Falle einer positiven Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 334 2017 Die Vorlage OF 213/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen

17.01.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 03.01.2017 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen Vorgang: OM 4820/15 OBR 1; ST 406/16; OM 769/16 OBR 1 Anfang des letzten Jahres wurde auf der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte beidseitig ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer (gelegentlich auch Radstreifen, Fahrradstreifen, Radweg oder Radfahrweg genannt - Quelle Wikipedia) geschaffen, der von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde und die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert hat. Die Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad ist ein möglicher Weg, den drohenden Verkehrsinfarkt in Frankfurt zu verhindern. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z. B. Vorlage OM 769), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Radverk ehr zugänglich zu machen. Es gibt im Bereich des Ortsbezirks 1 weitere Straßen, die breit genug bzw. mehrspurig sind, sodass auf ihnen Schutzstreifen nach dem Vorbild der Mainzer Landstraße eingerichtet werden könnten. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es entlang der folgenden Straßen (bzw. ggf. an welchen) möglich ist, einen Schutzstreifen nach gleicher Art wie in der Mainzer Landstraße einzurichten: - Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Baseler Platz und Wiesenhüttenstraße, - Gutleutstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Baseler Platz, - Taunusanlage, - Neue Mainzer Straße, - Hochstraße, - Bleichstraße, - Berliner Straße und Weißfrauenstraße zwischen Kornmarkt und Willy-Brandt-Platz, - Schöne Aussicht (Richtung Westen). Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die in der Stellungnahme ST 406 abgegebene Versicherung, den Schutzstreifen auf der Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts weiterzuführen, alsbald umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4820 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 769 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 830 Antrag vom 08.08.2017, OF 359/1 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen

17.01.2017 · Aktualisiert: 28.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 entstanden aus Vorlage: OF 203/1 vom 02.01.2017 Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer auf den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage und Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. im Rahmen einer Kampagne für ein faires Miteinander in den Grünanlagen zu werben. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden. Begründung: Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungskonflikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren und damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 702 Antrag vom 02.08.2017, OF 361/1 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße

16.01.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1075 entstanden aus Vorlage: OF 175/2 vom 10.11.2016 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, noch vor dem 01.07.2017 die Neuplanung der Bockenheimer Landstraße in die Wege zu leiten. Zielstellung ist die Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des in den letzten Jahren massiv angestiegenen Fahrradverkehrs. Begründung: Der bestehende, baulich getrennte Radweg ist zu schmal, als dass dort Radfahrer überholen könnten. Durch das erhöhte Radverkehrsaufkommen entstehen dort stauähnliche Situationen. Durch eine Absenkung könnte das Überholen langsam fahrender Radfahrer erleichtert werden und der Radverkehr besser fließen. Die Alternativrouten, zum Beispiel über den Kettenhofweg, tragen nicht genug zur Entlastung der Bockenheimer Landstraße bei, weil sie durch die doppelseitige Beparkung und die vielen ungesicherten Einmündungen für Radfahrer zusätzliche Gefahren birgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 649 Antrag vom 27.07.2018, OF 607/2 Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 956 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anpassung der Ampelschaltung an der Kreuzung Taunusanlage/Junghofstraße

29.11.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1024 entstanden aus Vorlage: OF 182/1 vom 14.11.2016 Betreff: Anpassung der Ampelschaltung an der Kreuzung Taunusanlage/Junghofstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelschaltung an der Kreuzung Taunusanlage/Junghofstraße so anzupassen, dass für Fußgänger genügend Zeit bleibt, um die Straße zu überqueren. Begründung: An der genannten Kreuzung wechselt die Ampel viel zu schnell von Grün nach Rot. Autofahrer, die nach rechts in die Mainzer Landstraße in Richtung Alte Oper abbiegen, sehen die Fußgänger viel zu spät. Dadurch kommt es zu gefährlichen Situationen für Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 409 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Frankfurter Immobilienmarkt

28.11.2016 · Aktualisiert: 09.06.2021

Anregung vom 28.11.2016, OA 95 entstanden aus Vorlage: OF 152/2 vom 10.11.2016 Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es stimmt, dass die ABG Frankfurt Holding ihren ehemaligen Firmensitz in der Elbestraße 48-50 an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("E48", gemäß Creditreform ansässig in der Beyerbachstraße 7 in 65830 Kriftel) verkauft hat; 2. ob ihm die Gesellschafter, die Geschäftsführer sowie eventuelle Handlungsbevollmächtigte der "E48" bekannt sind; 3. welche Angaben er zur Abwicklung des Verkaufsprozesses dieser Immobilie durch die ABG Frankfurt Holding machen kann und ob ihm insbesondere bekannt ist, welche Bank den Erwerb der Immobilie durch die "E48" finanziert hat; 4. ob es stimmt, dass er bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten des Standortes Elbestraße 48-50 seinerzeit ein Beratungsgespräch mit einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, als Vertreter der "E48" geführt hat (Der Name des Arztes kann bei Bedarf beim Ortsvorsteher angefragt werden.) und welche Stellungnahmen dort seitens des Amtes abgegeben wurden; 5. ob er entsprechende Hinweise aus der Nachbarschaft bestätigen kann, dass auch das Objekt der Frankfurter Werksgemeinschaft e. V. (Mitglied im Caritasverband Frankfurt) in der Wingertstraße an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde; 6. ob er bestätigen kann, dass auch das Objekt der Goethe-Universität im Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") von dem Zwischenerwerber Franconofurt AG an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde und ob es diesbezüglich Beratungsgespräche seitens des zuständigen Fachamtes gab; 7. ob ihm bekannt ist, dass bereits Wochen und Monate vor den beispielhaft genannten Immobilientransaktionen unter Nr. 1, 5 und 6, bei denen jeweils öffentliche Einrichtungen/Institutionen als Verkäufer agierten, eine Demonstration von betroffenen Mietern aus dem Westend und dem Nordend vor der Praxis eines im Westend ansässigen Arztes, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, stattgefunden hat; 8. ob er vor dem Hintergrund seiner Antworten zu den oben genannten Fragen seinerseits Handlun gsbedarf sieht. Begründung: Anscheinend ist doch nicht alles Gold, was da am Frankfurter Immobilienmarkt glänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 919 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 95 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1015, 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.02.2017 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

S-Bahn-Station „Taunusanlage“

10.11.2016 · Aktualisiert: 06.01.2017

Antrag vom 10.11.2016, OF 178/2 Betreff: S-Bahn-Station "Taunusanlage" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie bewertet der Magistrat die Entwicklung des (auch öffentlich sichtbaren) Drogenkonsums in der S-Bahnstation Taunusanlage? 2. Ist seitens des Magistrats geplant, ähnlich wie z.B. in den 90er Jahren mit einem ausgewogenen Maßnahmenpaket darauf zu reagieren? Begründung: Mehrfache Hinweise von Passanten über eine sich wieder deutlich verschlechternde Situation der Drogenproblematik in der S-Bahnstation Taunusanlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2016 Die Vorlage OF 178/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Punkt 2. nach dem Wort "Maßnahmenpaket" die Worte "im Sinne des Frankfurter Weges" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überprüfung der Fahrradwegbeziehungen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz

31.10.2016 · Aktualisiert: 23.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 826 entstanden aus Vorlage: OF 132/2 vom 14.10.2016 Betreff: Überprüfung der Fahrradwegbeziehungen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Fahrradfahrer an der Ampel Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz entschärft werden kann. Der Magistrat wird gebeten, dabei folgende Punkte genauer zu prüfen: 1. Vermeidung des Rückstaus von Autoverkehr von der Bockenheimer Landstraße kommend im Fußgänger-/Fahrradwegbereich der Ampelkreuzung. 2. Sicheres, vorgabegerechtes Linksabbiegen der Fahrradfahrer in die Taunusanlage vom Opernplatz kommend. 3. Klare und eindeutige Markierungen der Fahrradwege. Der Magistrat wird gebeten, mögliche Verbesserungen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: An der bezeichneten Ampelkreuzung kommt es gerade in den Stoßzeiten immer wieder durch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Rückstau des Autoverkehrs in die Bereiche für Fahrradfahrer und Fußgänger während deren Grünphasen, zu gefährlichen Situationen unter Radfahrern und zwischen Fußgängern, Auto- und Radfahrern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 106 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraum Feuerbachstraße

10.10.2016 · Aktualisiert: 17.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 744 entstanden aus Vorlage: OF 115/2 vom 22.09.2016 Betreff: Parkraum Feuerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Parkmarkierungen in der Feuerbachstraße wieder durchgehend anzubringen und dabei sicherzustellen, dass die Passierbarkeit der Straße auch für Lkw beziehungsweise Müllabfuhr gesichert bleibt. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel zu prüfen, ob der breite Fußgängerweg auf der rechten Fahrbahnseite (Richtung Westendplatz) teilweise mitgenutzt werden kann, ohne die Barrierefreiheit einzuschränken. Begründung: Ergebnis eines Ortstermins mit Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1768 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern

29.08.2016 · Aktualisiert: 24.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 393 entstanden aus Vorlage: OF 72/2 vom 09.08.2016 Betreff: Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich an der Landgrafenstraße und Wildunger Straße sowie auf der Leipziger Straße an beiden Einmündungsbereichen Haltelinien wie beispielsweise an der Kreuzung Kettenhofweg/Schumannstraße aufzubringen. Begründung: Im Kreuzungsbereich Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße treffen sich Fußgänger, Fahrradfahrer und der motorisierte Verkehr aus allen Richtungen. Dies hat zur Folge, dass es sehr häufig zu missverständlichen Situationen kommt, wer wem die Vorfahrt zu gewähren hat. Insbesondere motorisierte Fahrzeuglenker, die die Kreuzung ansteuern, können oftmals nicht alle Einmündungen überblicken und treffen die falsche Entscheidung, sodass Fußgänger und Fahrradfahrer übersehen werden. Auch Fahrradfahrer halten sich nicht immer an das Rechts-vor-Links-Gebot und übersehen andere Verkehrsteilnehmer. Die Haltelinien sollen allen rollenden Verkehrsteilnehmern die Gefährlichkeit dieser Kreuzung vor Augen führen und sie zu mehr Achtsamkeit auffordern. Insbesondere sollen sie auf die Grundregel in Tempo-30-Zonen, Fußgänger haben immer "Vorfahrt", hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1540 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage

05.07.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 352 entstanden aus Vorlage: OF 55/1 vom 20.06.2016 Betreff: Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage Vorgang: OM 2899/14 OBR 1; ST 848/14 Am 18.02.2014 beschloss der Ortsbeirat folgende Anregung an den Magistrat (OM 2899): "Der Magistrat wird aufgefordert, den im Betreff genannten Fußgängerüberweg, inkl. der Mittelinsel und der Bordsteinabsenkungen, ausreichend verbreitern zu lassen, um allen Nutzerinnen und Nutzern des Fußgängerüberweges Gelegenheit zur Nutzung zu geben. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, die Ampelschaltung dahingehend anzupassen, dass zu Fuß Gehende und Rad Fahrende länger und öfter Grün erhalten, um diesen Straßenabschnitt besser queren zu können." Mit Datum vom 30.06.2014 antwortete der Magistrat mit ST 848: "Der Magistrat steht der Anregung aufgeschlossen gegenüber und wird sowohl prüfen, inwieweit die angeregten baulichen Maßnahmen, als auch die angeregte Signalschaltung umgesetzt werden können." Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, nach zweijähriger Prüfungszeit die Anregungen nunmehr zügig umzusetzen. Begründung: Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen entlang der Wallanlagen hat sich die Nutzungsintensität dieses Überweges nochmals erhöht und die angeregten Maßnahmen nochmals dringlicher werden lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2899 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 848 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1527 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1082 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Lindenstraße

18.01.2016 · Aktualisiert: 26.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4874 entstanden aus Vorlage: OF 825/2 vom 14.12.2015 Betreff: Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Lindenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Rotphase der Ampelanlage stadteinwärts verkürzt bzw. eine gesonderte Fahrradampel angebracht werden kann , damit die Wartezeit für Radfahrer verkürzt wird. Begründung: Die oben genannte Rotphase der Ampelanlage stadteinwärts ist gegenüber der Rotphase stadtauswärts länger. Während die stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge längst Grün bekommen haben, warten stadteinwärts fahrende Fahrzeuge und Radfahrer noch sehr viel länger auf Grün. Vorausgesetzt, dies ist für den motorisierten Individualverkehr stadteinwärts gewollt, ist nicht einzusehen, warum auch die Fahrradfahrer genauso lange warten sollen. Abhilfe kann hier eine separate Ampel für Fahrradfahrer schaffen, damit diese nicht mangels Geduld in die Pedale treten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 518 Antrag vom 29.05.2019, OF 834/2 Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1385 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Direkter Anschluss an den Hauptbahnhof mit dem ÖPNV, auch vom neuen Campus Westend; Tram vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend (Altes IGFarbenGebäude) und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße; freie Fahrt für den Ebbelwei

19.12.2015 · Aktualisiert: 29.01.2016

Antrag vom 19.12.2015, OF 823/2 Betreff: Direkter Anschluss an den Hauptbahnhof mit dem ÖPNV, auch vom neuen Campus Westend; Tram vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend (Altes IG-Farben-Gebäude) und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße; freie Fahrt für den Ebbelwei-Express an der Alten Oper Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Rahmen des Lückenschlußes der Stadtbahn Ginnheim Bockenheim sind Mittel für die Planungen der neuen Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus-Westend, und weiter über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße bereitzustellen. Die Linienführung geht vom Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über Bremer Straße, Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße, wird eine neue Straßenbahnlinie zum direkten ÖPNV-Anschluss des Campus-Westend an den Hauptbahnhof gebaut Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des Ebbelwoi-Express einbezogen werden, um mehr als 25Jahre nach der Wegnahme der Straßenbahn vor der Alten Oper dieses historische Bauwerk wieder in die Reihe der historischen Bauwerke, welche vom Ebbelwoi-Express angefahren werden, einzubeziehen. Begründung: Anlässlich des Umzugs der meisten Fachbereiche vom Campus Bockenheim zum Campus Westendeund des weiteren Ausbaus des Campus Westend ist ein direkter Anschluß des Campus Westend an den Hauptbahnhof dringend notwendig Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hat ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, welche die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und Verknüpfungen mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) bildet. Weiterhin besteht, zum ersten Mal seit mehr als 25 Jahren, die Möglichkeit, das historische Gebäude der Alten Oper wieder in die Linienführung des Ebbelwoi-Express zu integrieren. So kann die Alte Oper in der Linienführung mit den anderen historischen Gebäuden, wie Hauptbahnhof, Paulskirche, Römer, ZOO und Sachsenhausen verbunden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 292 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 823/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Städtebauliche Chance nutzen: Endlich bezahlbaren Wohnraum im Bankenviertel schaffen!

08.12.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4826 entstanden aus Vorlage: OF 704/1 vom 20.11.2015 Betreff: Städtebauliche Chance nutzen: Endlich bezahlbaren Wohnraum im Bankenviertel schaffen! Der Magistrat wird aufgefordert, im städtebaulichen Wettbewerb für das mit dem Verkauf der alten Bürohäuser der Deutschen Bank frei werdende Quartier mit den Grundstücken entlang der Neuen Schlesingergasse und der Junghofstraße und einer Gesamtfläche von ca. 16.000 Quadratmetern nachfolgende politische Vorgaben zu machen: 1. Die Neubebauung des Areals muss mindestens 1.000 neue Wohnungen vorsehen; 2. mindestens 40 Prozent der neu entstehenden Wohnungen sind im geförderten Wohnungsbau zu errichten - je zur Hälfte als Sozialwohnungen und zur anderen Hälfte als geförderter Wohnraum für mittlere Einkommen; 3. in den Erdgeschossen sind zur Belebung des Quartiers Einzelhandelsgeschäfte, Einkaufspassagen, Cafés und Restaurants anzusiedeln. Begründung: Durch die Räumung des o. g. Banken-Areals entsteht eine einmalige städtebauliche Chance, mitten im Bankenviertel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Innenstadt auch außerhalb der reinen Geschäftszeiten zu beleben. Diese Chance muss genutzt werden, damit die Menschen in Frankfurt endlich auch einmal von der städtebaulichen Entwicklung profitieren. In Frankfurt ist in den letzten Jahren zu viel hochpreisiger Luxuswohnraum entstanden. In Zukunft dürfen neu gestaltbare Areale nicht mehr bloß Investoren und Architekten überlassen werden, da deren Profitinteressen sonst den bezahlbaren Wohnraum immer wieder aufs Neue verdrängen werden. Hier kann und muss (!) der Magistrat politische Vorgaben machen. Mitten im Bankenviertel an prominenter Stelle nun bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, böte die einmalige Gelegenheit, endlich einen Trend zu mehr bezahlbarem Wohnraum einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 548 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verhandlungen mit den Eigentümer der größtenteils leer stehenden Gebäude Leipziger.Straße.32 und 36 sowie Kettenhofweg 130 mit dem Ziel der Unterbringung von Flüchtlingen führen

10.11.2015 · Aktualisiert: 17.12.2015

Antrag vom 10.11.2015, OF 815/2 Betreff: Verhandlungen mit den Eigentümer der größtenteils leer stehenden Gebäude Leipziger Straße 32 und 36 sowie Kettenhofweg 130 mit dem Ziel der Unterbringung von Flüchtlingen führen Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird aufgefordert mit den Eigentümern der zum größtenteils leerstehenden Liegenschaften Leipziger Straße 32 HH und 36 HH sowie Kettenhofweg 130 Verhandlungen aufzunehmen, damit diese als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt werden können. Begründung: Bei der Liegenschaft Leipziger Straße 32 HH handelt sich um einen Mitte der 90er Jahre begonnenen Bau, geplant als Verkaufsgebäude, das nicht fertiggestellt wurde. Diese 20 Jahre lang ungenutzte Liegenschaft lässt sich ohne Weiteres zu Wohnungen umgestalten. Bei der Liegenschaft Leipziger Straße 36 HH handelt sich um eine ehemalige Fabrik, die zur Zeit in den Erdgeschossen für Spielsalons und Bars Verwendung findet. Die mehrfach beantragte Räumung des Spielsalons und dazugehöriger Bar sowie die leerstehenden Obergeschosse bieten sich Unterbringung von Flüchtlingen nach erfolgten Renovierungs- und Umbauarbeiten an. Bei dem Gebäude Kettenhofweg 130 handelt es sich um das jahrelang besetzte Institut für Vergleichende Irrelavanz (IWI). Dies wurde für Veranstaltungen und offene politische Diskussionen genutzt. Vor ca. 2 Jahren wurde dieses Gebäude mit mehreren Huntertschaften Polizei gewaltsam geräumt und anschließend verkauft. Auch dieses Gebäude steht seit geraumer Zeit leer und würde sich zur Flüchtlingsunterbringung anbieten. Weiterhin stehen folgende Gebäude seit Jahren leer und über eine Umnutzung dieser Gebäude zur Unterbringung für Flüchtlinge wäre nachzudenken: Zeppelin Allee 13, ehemalige Dondorf Fabrik Fürstenberger Straße 235, Hochhaus am Park und weitere im Westend und in Bockenheim leerstehende Wohnungen. Aufgabe des Magistrats ist es durch die Überprüfung der ca 1,5 Millionen Quadratmeter leerstehenden Büroraumflächen dafür Sorge zu tragen, für Flüchtlinge adäquate Wohnungen zu erstellen, so dass sich die Verwendung von Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung erübrigt. Dies insbesondere, da immer wieder dagelegt wird, dass in der Stadt aufwachsende Kinder und Jugendliche mehr Sport treiben sollen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 815/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das seit Jahren leer stehende Grundstück neben der ehemaligen Kita im Kettenhofweg durch Verhandlungen mit dem Eigentümer für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen

29.06.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4273 entstanden aus Vorlage: OF 700/2 vom 09.06.2015 Betreff: Das seit Jahren leer stehende Grundstück neben der ehemaligen Kita im Kettenhofweg durch Verhandlungen mit dem Eigentümer für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch Verhandlungen mit dem Eigentümer darauf hingewirkt werden kann, dass das seit Jahren leer stehende und als Parkplatz genutzte Grundstück im Kettenhofweg zwischen Ulmenstraße und Bockenheimer Landstraße neben der ehemaligen Kindertagesstätte für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Das Grundstück im Kettenhofweg neben der ehemaligen Kita steht seit Jahren leer und wird als Parkplatz genutzt. Bei dem großen Bedarf an Wohnungen in Frankfurt, und insbesondere im Westend, wäre es sinnvoll, das Gelände für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, insbesondere aufgrund der fußläufigen Entfernung zur Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1425 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen

29.06.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4269 entstanden aus Vorlage: OF 694/2 vom 24.05.2015 Betreff: Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen an der Einmündung der Bockenheimer Anlage in den Reuterweg/die Taunusanlage umzusetzen: 1. Die Abbiegespuren in die Taunusanlage werden mit Nummern versehen; 2. Die Verkehrsschilder werden so angepasst, dass die Pfeile auch richtig beschrieben sind: a) Rechtabbiegerpfeil: Eschersheim/Nordweststadt; b) Linksabbiegerpfeil (mit leichter Krümmung nach oben): Bockenheim/Palmengarten; c) Zweiter und dritter Linksabbiegerpfeil: Cityring/Hauptbahnhof/Autobahn/Messe; d) Die Pfeile sollen auch die Nummerierungen auf der Straße wiedergeben. Begründung: Gerade in der Rushhour kommt es an der Einmündung immer wieder zu Beinaheunfällen. Die Autofahrer wollen Richtung Cityring fahren, landen jedoch, da sie die rechte der drei Linksabbiegerspuren benutzen, auf der Spur in Richtung Westend/Palmengarten. Hinzu kommt, dass die Spuren beim Abbiegen noch durch einen Radweg getrennt sind. Dabei kommt es zu sehr gefährlichen Verkehrssituationen, da auf dem kurzen Stück vor dem Abbiegen noch versucht wird, den Radweg zu queren, um auf die Taunusanlage zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1393 Antrag vom 25.12.2016, OF 195/2 Auskunftsersuchen vom 16.01.2017, V 298 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126

09.09.2014 · Aktualisiert: 28.10.2020

Anregung vom 09.09.2014, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 502/1 vom 01.08.2014 Betreff: Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126, wird bis zur Beantwortung der folgenden Fragen durch den Magistrat zurückgestellt: 1. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war? 2. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich? 3. Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma? 4. Hat der Magistrat geprüft, ob aufgrund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1393 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.09.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 126 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 995 und OA 541 = Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und NPD (M 126 = Ablehnung, NR 995 und OA 541 = Annahme) REP (NR 995 und OA 541 = Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5086, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Decken an unterirdischen Bahnhöfen endlich wieder schließen!

18.03.2014 · Aktualisiert: 01.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2972 entstanden aus Vorlage: OF 426/1 vom 01.03.2014 Betreff: Decken an unterirdischen Bahnhöfen endlich wieder schließen! Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) und die Deutsche Bahn AG dergestalt einzuwirken, dass die Deckenverkleidung an den unterirdischen Bahnhöfen - Hauptwache, - Konstablerwache, - Hauptbahnhof und - Taunusanlage wieder vollständig installiert und das Problem Taubenkot behoben wird. Begründung: An den o. g. Stationen hat die Deutsche Bahn AG im Herbst 2006 aus Brandschutzgründen die Deckenverkleidung entfernt. Abgesehen von den ästhetischen Gründen erscheint es auch aus hygienischen Gründen geboten, die Decken wieder zu schließen und das Brandschutzproblem gegebenenfalls anderweitig zu beheben. Denn seither haben sich wiederholt Tauben eingenistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2014, ST 950 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 15.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 69

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage

18.02.2014 · Aktualisiert: 03.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2899 entstanden aus Vorlage: OF 420/1 vom 31.01.2014 Betreff: Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage Der Magistrat wird aufgefordert, den im Betreff genannten Fußgängerüberweg, inkl. der Mittelinsel und der Bordsteinabsenkungen, ausreichend verbreitern zu lassen, um allen Nutzerinnen und Nutzern des Fußgängerüberweges Gelegenheit zur Nutzung zu geben. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, die Ampelschaltung dahingehend anzupassen, dass zu Fuß Gehende und Rad Fahrende länger und öfter Grün erhalten, um diesen Straßenabschnitt besser queren zu können. Begründung: Dieser Straßenabschnitt wird heute viel stärker vom Fuß- und Radverkehr genutzt als noch vor wenigen Jahren. Daher ist der Überweg anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 848 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 352 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 17.06.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegplan Elsa-Brändström-Schule

20.01.2014 · Aktualisiert: 27.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2014, OM 2770 entstanden aus Vorlage: OF 438/2 vom 03.01.2014 Betreff: Schulwegplan Elsa-Brändström-Schule Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden und im Internet veröffentlichten Schulwegplan der Elsa-Brändström-Schule bezüglich des Kreisels "Niedenau - Zimmerweg - Rüsterstraße - Ulmenstraße" zu überprüfen. Im Plan ist dort eine Ampelanlage eingezeichnet, die jedoch nicht existiert. Der Magistrat wird gebeten, mit der Schule den Bedarf dieser Ampelanlage zu klären und in der Folge entweder den Schulwegplan anzupassen oder die Ampelanlage zu errichten. Begründung: Bestehende Abweichung zwischen Plan und Ist-Zustand. Anlage (ca. 706 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 468 Aktenzeichen: 40 31

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Im Rahmen des Programms .Aktive Nachbarschaft. soll für Bockenheim und Westend eine Studie erstellt werden, welche sozialen Einrichtungen (wie z. B. Jugendhaus, Grundschulen und Altenbegegnungsstätte) aufgrund der steigenden Bevölkerung in den Stadtteilen

30.12.2013 · Aktualisiert: 21.02.2014

Antrag vom 30.12.2013, OF 429/2 Betreff: Im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" soll für Bockenheim und Westend eine Studie erstellt werden, welche sozialen Einrichtungen (wie z. B. Jugendhaus, Grundschulen und Altenbegegnungsstätte) aufgrund der steigenden Bevölkerung in den Stadtteilen benötigt werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Rahmen des Programms Aktive Nachbarschaft ist für die an den Kulturcampus Frankfurt angrenzenden Stadtteile Bockenheim und Westend eine Studie zu erstellen, welche sozialen Einrichtungen wie Jugendhaus, Grundschulen und Altenbegegnungsstätte aufgrund der steigenden Bevölkerung in den Stadtteilen, verursacht u.a. durch Baumaßnahmen auf dem Kulturcampus Bockenheim und in der Feuerbachstraße, benötigt werden. Begründung: In Bockenheim und dem Westend fehlt es an wichtigen Jugendeinrichtungen wie einer Bolzhalle, einem Jugendhaus, einer Skateboardbahn, einer Fläche zum Streetbasketballspiel und Ahnlichem. Da es in beiden Stadtteilen nur wenige Freiflächen zur Nutzung für Jugendaktivitäten gibt, wäre eine Ansiedlung o.g. Einrichtungen auf dem Campus Bockenheim erforderlich und sinnvoll, zumal bereits im Abschlußbericht der Sanierung ein weiterhin bestehender Mangel an diesen Einrichtungen festgestellt wurde. In den vergangenen Jahren wurden außerdem vorhandene Treffpunkte für Jugendliche entfernt, z.B. Streetballkorb und Tischtennisplatte auf dem Adorno-Platz. Zurzeit gibt es in Bockenheim nur unzureichende Entfaltungsmöglichkeiten für Jugendliche, z.B. das in einer ehemaligen Stadtsparkassenfiliale untergebrachte JUZ, oder die "wild angelegte" Skateboardbahn vor der Universitätsbibliothek. Eine Sakteboardbahn war bereits im Magistratsbericht B 158 vom 25.02.2002 angekündigt worden. Die berechtigten Interessen für die Erstellung von Jugendeinrichtungen ist in die Planung aufzunehmen. Zu ergänzen ist, dass auf Grund der Immobilienmarktsituation seit 1999 Veränderungen an dem Letter of Intent möglich und vorzunehmen sind: 70 % Anteil für Wohnungen (anstatt bisher vorgesehener 70% Gewerbeflächen) und die Ansiedlung der dringlich erforderlichen Jugendeinrichtungen auf dem Campus Bockenheim.Weiterhin ist festzustellen, dass die Grundschulen und Kindertagesstätten in Bockenheim und dem Westend aufgrund steigender Geburtenquote und erhöhter Anzahl von Kindern in den Stadtteilen bereits jetzt an die Grenzen ihrer Kapazität gelangt sind und dringend Erweiterungsbauten oder zusätzliche Einrichtungen notwendig sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur außerordentlichen Sitzung am 20.02.2014 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 20.02.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 429/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Mikroklima durch mehr Freiflächen und vertikale Begrünung auf dem Kulturcampus Frankfurt verbessern, um einer weiteren Temperaturerhöhung im Bereich Bockenheim und Westend vorzubeugen

30.12.2013 · Aktualisiert: 21.02.2014

Antrag vom 30.12.2013, OF 430/2 Betreff: Mikroklima durch mehr Freiflächen und vertikale Begrünung auf dem Kulturcampus Frankfurt verbessern, um einer weiteren Temperaturerhöhung im Bereich Bockenheim und Westend vorzubeugen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: A. In den Gebieten des Bebauungsplans sowie der neuen Bauareale und Gebäudeverdichtungen, z.B. wie Poseidon - und Triton - Hochhaus, Kreditanstalt für Wiederaufbau, in der Feuerbachstraße und weiteren Projekten in Bockenheim und Westend sind neue Klimauntersuchungen zu erheben. Es soll festgestellt, durch Maßnahmen im Bebauungsplan das laut Klimaplanatlas schlechte Mikroklima in diesem Gebiet nicht nur erhalten, sondern sogar verbessert werden kann. B. Beim Bebauungsplan Campus Bockenheim soll durch Festschreibung folgender Manahmen das Mikroklima verbessert werden. 1. Erhöhung des Anteils von Grünflächen in dem Gebiet. Die vorgesehene sogenannte Landwehr als Grünes Band allein ist nicht ausreichend. 2. Im Bebauungsplan ist die sogenannte vertikale Begrünung (vertikale Gärten von Patrick Blanc) der Fassadenflächen festzuschreiben, um eine Wärmeaufnahme tagsüber und einer Abstrahlung der gespeicherten Wärme nachts vorzubeugen. 3. Es sollen Fassadenflächen festgesetzt werden, die eine Wärmeaufnahme tagsüber und einer Abgabe der gespeicherten Wärme nachts vorbeugen. 4. Reduktion der vorgesehenen Bruttogeschossfläche und gleichzeitiger Verzicht auf die vorgesehenen Hochhäuser. 5. Versiegelung des Gebietes aufheben und entsiegelte Flächen im Bebauungsplan festschreiben. 6. Begrünung von Dächern im Bebauungsplan festschreiben.

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrradständer an der Bettinaschule

05.11.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

Antrag vom 05.11.2013, OF 405/2 Betreff: Fahrradständer an der Bettinaschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Dafür Sorge zu tragen, dass an der Bettinaschule ca. 200 Fahrradstellplätze im Bereich des Schuleingangs in der Feuerbachstraße installiert werden. 2. Diesbezüglich nochmals zu prüfen, warum die Fahrradstellplätze nach Abbau des derzeit noch als Lärmschutz dienenden Baugerüsts nicht auf der (ggf. mit einer wassergebundenen Decke versehenen) Rasenfläche unmittelbar vor dem Schulgebäude eingerichtet werden können. Diese Lösung wird vom OBR 2 präferiert. 3. Im Falle eines negativen Prüfergebnisses zu 2. zu prüfen, ob die Fahrradstellplätze auf der Fahrbahn / dem Parkraum unmittelbar vor der Schule in der Feuerbachstraße eingerichtet werden können und welche Sicherungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang im Hinblick auf den Straßenverkehr erforderlich sind. 4. Im Falle positiver Prüfergebnisse zu 2. oder 3. sind die entsprechenden Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Begründung: Ergebnis des Ortstermins mit Schulleitung am 6.11.2013. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2013, OF 394/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 394/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 405/2 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE CDU SPD LINKE FDP FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Baumbestand auf dem Odina-Bott-Platz und im Umfeld sichern

11.08.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

Antrag vom 11.08.2013, OF 354/2 Betreff: Baumbestand auf dem Odina-Bott-Platz und im Umfeld sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Baumstandorte auf dem Odina-Bott-Platz sowie im Umfeld sind zu sichern, die Bäume nachhaltig zu pflegen bzw. nach dem Absterben sobald wie möglich zu ersetzen. Begründung: 1. Mindestens vier Roßkastanien entlang der Bockenheimer Landstraße am Odina-Bott-Platz gedeihen nicht gut. Nur die Roßkastanie an der Ecke zur Freiherr-vom-Stein-Straße, wo sich derzeit die provisorische Bushaltestelle befindet, hat eine dichte Krone mit dunkelgrünem Laub. Das Grünflächenamt möge dafür Sorge tragen, daß die schlecht gedeihenden Roßkastanien genügend Wasser und Nährstoffe erhalten. Wenn diese Maßnahmen nichts bewirken, sind die absterbenden Roßkastanien sobald wie mögliche durch kräftige Jungbäume zu ersetzen. 2. Auf dem Platz haben insgesamt sieben Zierkirschen gestanden (drei entlang der Freiherr-vom-Stein Strasse und vier im Grünbeet neben dem jetzigen Rosenbeet). Von den Vier Bäumen ist einer abgestorben und entfernt worden. Ein weiterer Baum wurde durch den Fall der Kastanie (im Sommer 2009), die im Beet vor dem Blockhaus gestanden hat, deutlich beschädigt und kurz darauf ebenfalls entfernt. In 2011 wurden diese zwei Bäume durch zwei Magnolien ersetzt. Wieso wurden keine Zierkirschen nachgepflanzt? Eine Magnolie ist 2012 eingegangen und wurde entfernt. Die noch vorhandene Magnolie kümmert vor sich hin und braucht dringend Pflege. Diese Magnolie soll nach der aktuell beschlossenen Planung im neuen Rosenbeet verbleiben. Wie in der Ortsbeiratssitzung bei der Verabschiedung des neuen Planes erläutert, erfolgt keine weiter Pflanzung eines Baumes. Es wäre sinnvoll wieder Zierkirschen nachzupflanzen. 3. Die südlichste Zierkirsche auf dem Odina-Bott-Platz (an der Freiherr-vom-Stein-Straße), die der stärksten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist, hat bereits im Juli 2013 gelbes Laub, im Gegensatz zu den anderen zwei Zierkirschen in dieser Reihe. Hier sollte eine besondere Pflege mit Wasser und Nährstoffen erfolgen, um den Baum lange zu erhalten. 4. Die Roßkastanie vor dem Eckgebäude Bockenheimer Landstraße / Feuerbachstraße 49 sollte im Herbst 2013 ersetzt werden. Die Roßkastanie an diesem Standort war seit mehreren Jahren sichtbar am Absterben und hätte längst nachgepflanzt werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb mit dem Ersatz so lange gewartet wurde. 5. Auf dem Eckgrundstück Feuerbachstraße 49 wurden im Frühjahr 2013 tiefe Ausschachtungen für die neu genehmigte Außengastronomie vorgenommen. Nun stirbt die Krone des Ginkgo sichtbar ab. Außerdem wurden mindestens 4 Platanen im Vorgarten entfernt, die von Beginn an in Spalierform gezogen worden waren. Der erhebliche Baumverlust führt zu einer negativen Grün-Bilanz und beeinträchtigt das Mikroklima im Umfeld des Odina-Bott-Platzes. Was wurde von der Stadt als Ausgleich für die Baumfällungen und ökologischen Beeinträchtigungen verlangt? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 354/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Befreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein

17.06.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

Antrag vom 17.06.2013, OF 346/2 Betreff: Befreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: Zu den im Magistratsbericht B184 vom 29.04.2013 aufgeführten Befreiungen im Westend sind folgende Klarstellungen erforderlich: 1. Hatte §31 BauGB zur Zeit des Erlasses der Befreiungen "im vergangenen Jahrhundert" einen anderen Wortlaut als heute ? 2. Wenn ja, war dieser bezüglich der Begründungen für Befreiungen so formuliert, dass auch vollständig den Zielen des Bebauungsplanes widersprechende Befreiungen vorgenommen werden konnten, wie z. B. eine Genehmigung von 25 statt statt 4 Vollgeschossen in der Bockenheimer Landstraße 51 ? 3. Wenn nein, wie vertragen sich die in B184 aufgeführten Befreiungen mit den Forderungen des Gesetzes: a) Abs.{1): waren die Änderungen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen ? b) Abs.(2) Nr.1: in welcher Form lassen sich die Befreiungen durch das Wohl der Allgemeinheit begründen ? c) Abs.(2) Nr.2: nach weichen Kriterien wurden die Befreiungen ais städtebaulich vertretbar beurteilt ? d) Abs.(2) Nr.3: worin hätte sich bei einer Einhaltung des Bebauungsplanes eine nicht beabsichtigte Härte für die Antragsteller ergeben ? e) Abs.(2) letzter Satz: inwieweit war die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ? 4. Wenn die Fragen unter Nr. 3 abschlägig beantwortet werden müssen, ist dann davon auszugehen, dass die mit der Befreiung verbundenen Baugenehmigungen rechtsfehlerhaft waren? 5. Da jeder Bau, der ohne oder aufgrund einer rechtsfehlerhaften Baugenehmigung errichtet wurde, rechtlich als illegaler Schwarzbau betrachtet werden muss, folgt daraus, dass die betroffenen Gebäude abgerissen werden müssen ? 6. Wie stellt sich der Magistrat demzufolge zu der Entscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichtes {Az.: 2 A 190/10), dass solcherart illegal errichtete Bauwerke keinen Bestandsschutz genießen, und auch abgerissen werden müssen, wenn dies erst nach vielen Jahren rechtskräftig festgestellt wird ? 7. Stimmt der Magistrat der Aussage zu, dass auch im öffentlichen Baurecht der Grundsatz gilt, dass kein Recht im Unrecht geschaffen werden darf ? Begründung: Nach §31 BauGB sind Befreiungen von den Festlegungen des Bebauungsplanes unter bestimmten Randbedingungen zulässig. Ob eine Abweichung vom Bebauungsplan, die 25 statt 4 Geschosse erlaubt (Bockenheimer Landstraße 51), 18 statt 4 (Ulmenstraße 37-39), Büronutzung in 15 statt Wohnen in 4 Geschossen (Grüneburgweg 58-62), oder 27 statt 4 Geschosse (Nibelungenplatz 3) - um nur die gravierendsten Fälle zu nennen - durch den Gesetzestext gedeckt ist, scheint zweifelhaft. Die Aussage des Magistratsberichts B184, wonach parlamentarische Beschlüsse Grundlage der Befreiungen waren, besagt wenig, da die Stadtverordnetenversammlung kein vollwertiges Parlament im Sinne des Grundgesetzes ist, sondern Teil der Stadtverwaltung, somit also nicht über volle Souveränität ihrer Entscheidungen verfügt. Aber selbstverständlich ist jedes Organ der städtischen Verwaltung nach Art.20 GG an die Einhaltung von recht und Gesetz gebunden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2013, B 184 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. 3 GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Partei: FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entwässerungsrohrsystem Bockenheimer Landstraße

13.05.2013 · Aktualisiert: 28.04.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 334/2 vom 25.04.2013 Betreff: Entwässerungsrohrsystem Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das Entwässerungsrohrsystem auf der Strecke Barckhausstraße/Bockenheimer Landstraße bis zum Opernplatz entfernt und diese Maßnahme gegebenenfalls zeitnah umgesetzt werden kann. Begründung: Das blaue Entwässerungsrohrsystem, das wohl den Gebäudekomplex der PATRIZIA Immobilien AG zwischen Barckhausstraße und Feuerbachstraße entwässern sollte, hängt jetzt in der Luft und ist auf Höhe Barckhausstraße/Bockenheimer Landstraße nicht mehr angeschlossen. Die Inanspruchnahme öffentlichen Raums durch private Bauherren hat auch eine Grenze, die nach circa zwei Jahren deutlich überschritten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1241 Aktenzeichen: 90 31

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Anwohnerparken im Regelbereich 16 verlängern

26.04.2013 · Aktualisiert: 18.06.2013

Antrag vom 26.04.2013, OF 330/2 Betreff: Anwohnerparken im Regelbereich 16 verlängern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Anwohnerparken und Verkehrssituation im Regelbereich 16 täglich morgens von 7 bis 11 Uhr und abends von 18 bis 22 Uhr zu verlängern. Begründung: Durch die Eröffnung mehrere großer Restaurants entlang der Bockenheimer Landstraße/Feuerbachstraße hat sich die Parksituation für die Anwohner auch östlich der Bockenheimer Landstraße erheblich verschärft. Parkplatzsuchende Restaurantgäste missachten das Anwohnerparken, parken/fahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung oder stellen ihr Fahrzeug auf Sperrflächen von Feuerwehrzufahren und im "Knie" Odina-Bott-Platz/Wiesenau ab. Mit der in diesem Jahr bevorstehenden Wiedereröffnung des Triton-Hauses ist eine weitere Verschärfung der Park- und Verkehrssituation zu erwarten. Die bei 30.000 qm Bürofläche vorgesehenen 450 Parkplätze werden nicht ausreichen, um allen Mitarbeitern und Besuchern des Hauses ausreichend Parkfläche zu bieten. Durch die Verschiebung der Arbeitszeiten in die Abendstunden hinein und auch an Wochenenden, wird es zukünftig für die Anwohner noch schwieriger, abends einen Parkplatz zu finden. Die rigide Ausweitung der Anwohnerparkzeiten auch auf das Wochenende wird in anderen Städten mit Erfolg praktiziert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 330/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 755 2013 Die Vorlage OF 330/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anwohnerparken die die Verkehrssituation im Regelbereich 16 täglich morgens von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr und abends von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr verlängert und die Einhaltung dessen regelmäßig kontrolliert werden kann. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE und CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE und FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Liegenschaft Kettenhofweg 130

05.09.2012 · Aktualisiert: 22.10.2012

Antrag vom 05.09.2012, OF 235/2 Betreff: Liegenschaft Kettenhofweg 130 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. vor dem Hintergrund wiederholter Beschwerden den Schutz der Bewohner des Kettenhofwegs sowie der umliegenden Straßen gegen nächtliche Ruhestörungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen des sogenannten "Instituts für vergleichende Irrelevanz" sicherzustellen; 2. gegenüber den zuständigen Rechtsorganen darauf hinzuwirken, dass die rechtswidrige Besetzung des Gebäudes zeitnah beendet wird. Begründung: Die Bewohner des Kettenhofwegs haben wiederholt deutlich gemacht, dass das sogenannte "Institut für vergleichende Irrelevanz" das Zusammenleben im Quartier negativ belastet. Die Rechtslage ist zudem klar: Das Gebäude befindet sich im Eigentum eines privaten Unternehmens. Da kein Mietvertrag mit den derzeitigen Nutzern existiert und diese auch nicht bereit sind, in einen solchen Mietvertrag einzutreten, hat der Eigentümer einen Anspruch darauf, dass die Betreiber des sogenannten "Instituts für vergleichende Irrelevanz" das Haus verlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 235/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Euro-Skulptur: Wahrzeichen vor der ersten EZB in Frankfurt am Main muss bleiben!

21.08.2012 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1430 entstanden aus Vorlage: OF 209/1 vom 18.08.2012 Betreff: Euro-Skulptur: Wahrzeichen vor der ersten EZB in Frankfurt am Main muss bleiben! Wie aus der FNP zu entnehmen war, soll das Eurozeichen jetzt doch abgebaut werden. Die Euro-Skulptur ist zum viel fotografierten Denkmal an dieser Stelle geworden. Wenn von der EZB aus Frankfurt berichtet wird, wird weltweit dieses Eurozeichen im Vordergrund gezeigt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, das an dieser Stelle vor der EZB etablierte Eurozeichen an diesem Standort zu erhalten, wenn es nicht am neuen Standort der EZB installiert werden kann. Begründung: Die an der Taunusanlage/Willy-Brandt-Platz stehende und beleuchtete Euro-Skulptur ist zum Wahrzeichen der EZB und dem Standort der EZB in Frankfurt am Main geworden. Daher sollte es auch an dieser Stelle als Wahrzeichen des ersten Standorts der EZB in Frankfurt am Main erhalten bleiben, wenn es nicht am neuen Standort der EZB installiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1822 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Aufstellung von zwei Pollern an der Ecke Klüberstraße/Niedenau, um das verbotswidrige Parken zu verhindern

26.07.2012 · Aktualisiert: 22.08.2012

Antrag vom 26.07.2012, OF 205/2 Betreff: Aufstellung von zwei Pollern an der Ecke Klüberstraße/Niedenau, um das verbotswidrige Parken zu verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kauf und die Montage von 2 Pollern zu veranlassen. Die Maßnahme ist aus dem Budget des Ortsbeirates für das Jahr 2012 zur Verfügung zu stellen, bis zu einem Höchstbetrag von 200,-Euro. Begründung: Die oben genannte Straßenecke wird immer wieder so zugeparkt, dass es Fußgängern, Müttern/Vätern mit Kinderwagen; Rollstuhlfahrern, Menschen mit Rollatoren etc. nicht möglich ist, die Straße an dieser Ecke zu überqueren. Anlage 1 (ca. 146 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 103 2012 Die Vorlage OF 205/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Erinnernde Darstellung des ABTSHOFES, der etwa 1.000 Jahre Ortsmittelpunkt von Eschersheim war

11.04.2012 · Aktualisiert: 20.03.2013

Antrag vom 11.04.2012, OF 334/9 Betreff: Erinnernde Darstellung des ABTSHOFES, der etwa 1.000 Jahre Ortsmittelpunkt von Eschersheim war Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Bronzeplatte 140 x 140 cm mit Text und den Reliefs von fünf Häusern in mittelalterlichen Form an Kunstguss Eschenburg Lahn-Dill GmbH, Zum Kohlhain, 35 713 Eschenburg, zum Preis von 18.700,-- Euro + MwSt = 22.253,-- Euro in Auftrag zu geben. Objektbeschreibung: eine Bronzeplatte 140 x 140 cm mit Text, der im Weiteren folgt, und den Reliefs von fünf Häusern in der damaligen mittelalterlichen Form; der Preis enthält alle Kosten und Nebenkosten für Material, Konstruktion, Guss, die Modellarbeit und die Aufständerung; der Nettopreis setzt sich aus 14,800,-- Euro für die beschrieben Faktoren und aus 3.900,-- Euro für die Aufständerung zusammen; für die angegebenen Preise liegt ein Angebot von Kunstguss Eschenburg Lahn-Dill GmbH vom 20. 3. 2012 vor. Angaben über den vorgesehenen Text: Lage des Abtshofes: etwa von der Emmaus-Kirche und dem alten Friedhof bis zur Main-Weser-Bahnstecke. Heute befinden sich auf dem Gelände u. a. der Maybachblock, die Maybachstraße, die TVE-Turnhalle und das Bahnhofsgebäude. Bedeutung des Abtshofes: er hatte für das alte Dorf immer die Bedeutung eines Zentrums und war über Jahrhunderte das beherrschende Anwesen. Die niedere Gerichtsbarkeit hatte ihren Sitz ebenfalls im Abtshof. Es tagten: das Hubgericht - einmal im Jahr, gerichtet wurden nur die Hubner (die Bauern); das Dorfgericht - dreimal im Jahr. Aus ihm ist das Ortsgericht hervorgegangen; das Hofgericht - das nur für Hofangehörige zuständig war. Landbesitz des Abtshofes: im Mittelalter gehörten 25 Huben (eine Hube = 25 Morgen) Land in Eschersheim und Ginnheim zu dem Hof. Nach dem Höllberg zu lagen die Weinberge. Auch die Mühle (heute Schwimmbad) bildete zeitweise Teil des Hofes. Zur Geschichte des Abtshofes: er stand bereits im Jahre 1.000 an dieser Stelle und gehörte zunächst den Benediktinern des Klosters Seligenstadt. Nach wechselvoller Geschichte war Karl Rühl letzter Eigentümer und zugleich letzter Bürgermeister. 1914 kaufte die Stadt den Hof und ließ ihn abreißen. Das Gelände wurde für den Bahnhof und die Mabachstraße benötigt. Damit endete eine tausendjähjrige Geschichte * Vorgesehener Standort: ein Wiesenstück zwischen der Maybachstraße und dem Gebäude-Areal der Emmaus-Kirche, ein historisches Gelände des früheren Abtshofes. Das Gelände befindet sich in städtischem Besitz. Auf Ortsbeirats-Anregung trägt der Weg neben dem Wiesenstück seit etwa zwei Jahren bereits den Namen "Am Eschersheimer Abtshof". Ankündigung: Zu Bronzeplatte und Aufständerung ist eine Mauer mit Fundament zur Abstützung und als Hintergrund erforderlich. Diese sollte von einem ortsansässigen Handwerker aufgeführt werden. Als Hinweis sei der Preis für eine Fundamentierung und Mauer eines Natursteinsockels in der Taunusanlage aus 2010 herangezogen. Der Preis betrug 2010 4.760,-- Euro incl. MwSt. Unter Berücksichtigung inzwischen eingetretener Preissteigerungen wird ein Preislimit von 6.000,-- Euro incl. MwSt festgelegt. Zur gegebenen Zeit - nach Fertigstellung der Bronzeplatte - wird die Frage des Errichtens der Mauer in Angriff genommen und wird ein zusätzlicher, entsprechender Antrag folgen.+ Begründung: Mit dem früheren Abtshof verbinden sich 1.000 Jahre Geschichte des früheren Dorfes und jetzigen Stadtteils Eschersheim. Ein so langer und bedeutender Geschichtsabschnitt sollte in Erinnerung gehalten werden und lässt sich in der beschriebenen Form optisch und textlich leicht verständlich darstellen. Der Ortsbeirat erklärt sich bereit, die Kosten aus seinem Budget zu übernehmen. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.03.2012, OF 327/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 327/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 334/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 334/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 21.06.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 334/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 30.08.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 334/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 27.09.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 334/9 wird bis zur Sitzung am 6. Dezember 2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 06.12.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 334/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 17.01.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 334/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 334/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 334/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: FDP SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Erinnernde Darstellung des Abtshofes, der etwa 1.000 Jahre Ortsmittelpunkt von Eschersheim war

22.03.2012 · Aktualisiert: 02.05.2012

Antrag vom 22.03.2012, OF 327/9 Betreff: Erinnernde Darstellung des Abtshofes, der etwa 1.000 Jahre Ortsmittelpunkt von Eschersheim war Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus den Budget-Mitteln des Ortsbeirates wird eine Bronzeplatte 140 x 140 cm mit Text (siehe Anhang) und den Reliefs von fünf Häusern in der damaligen mittelalterlichen Form an Kunstguss Eschenburg Lahn-Dill-GmbH, Zum Kohlhain, 35 713 Eschenburg, zum Preis von netto 18.700,-- Euro + MwSt = 22.253,-- Euro in Auftrag gegeben. Der Preis enthält alle Kosten und Nebenkosten für Material, Konstruktion, Guss und die Modellarbeit in Höhe von netto 14.800,-- Euro und die Aufständerung aus Bronze in Höhe von netto 3.900,-- Euro als Teilbeträge. Zu Bronzeplatte und Aufständerung ist eine Mauer mit Fundament zur Abstützung und als Hintergrund erforderlich. Diese sollte von einem ortsansässigen Handwerker aufgeführt werden. Als Hinweis sei der Preis für eine Fundamentierung und Mauer eines Natursteinsockels in der Taunusanlage aus 2010 herangezogen. Der Preis betrug 2010 Euro 4.000,-- + MwSt = Euro 4.760,--. Unter Berücksichtigung inzwischen eingetretener Preissteigerungen wird ein Preislimit von Euro 6.000,-- festgelegt, so dass sich ein Gesamtpreis von Euro 28.253,-- bzw. aufgerundet von Euro 28.500,-- ergibt. Als Standort wird ein Wiesenstück zwischen der Maybachstraße und dem Gebäude-Areal der Emmaus-Kirche, also histo risches Gelände des früheren Abtshofes, vorgeschlagen. Auf Ortsbeirats-Anregung trägt der Weg neben dem Wiesenstück seit etwa zwei Jahren bereits den Namen "Am Eschersheimer Abtshof". Begründung: Mit dem früheren Abtshof verbinden sich 1.000 Jahre Geschichte des früheren Dorfes und jetzigen Stadtteils Eschersheim. Ein so langer und bedeutender Geschichtsabschnitt sollte in Erinnerung gehalten werden und lässt sich in der beschriebenen Form optisch und textlich leicht verständlich darstellen. Die Bronzeplatte dient der Identifikation aller Eschersheimer Bürger mit ihrem Stadtteil und bietet Neubürgern eine Orientierungshilfe. Text für die Bronzeplatte: Lage des Abtshofes: Etwa von der Emmaus-Kirche und dem alten Friedhof bis zur Main-Weser-Bahnstrecke. Heute befinden sich auf dem Gelände u. a. der Maybachblock, die Maybachstraße, die TVE-Turnhalle und das Bahnhofsgebäude. Bedeutung des Abtshofes: Er hatte für das alte Dorf immer die Bedeutung eines Zentrums und war über Jahrhunderte das beherrschende Anwesen. Die niedere Gerichtsbarkeit hatte ihren Sitz ebenfalls im Abtshof. Es tagten: * das Hubgericht - einmal im Jahr; gerichtet wurden nur die Hubner (die Bauern); * das Dorfgericht - dreimal im Jahr. Aus ihm ist das Ortsgericht hervorgegangen; * das Hofgericht - das nur für Hofangehörige zuständig war. Landbesitz des Abtshofes: Im Mittelalter gehörten 25 Huben (eine Hube = 25 Morgen) Land in Eschersheim und Ginnheim zu dem Hof. Nach dem Höllberg zu lagen die Weinberge. Auch die Mühle (heute Schwimmbad) bildete zeitweise Teil des Hofes. Zur Geschichte des Abtshofes: Er stand bereits im Jahre 1.000 an dieser Stelle und gehörte zunächst den Benediktinern des Klosters Seligenstadt. Nach wechselvoller Geschichte war Karl Rühl letzter Eigentümer und zugleich letzter Bürgermeister. 1914 kaufte die Stadt den Hof und ließ ihn abreißen. Das Gelände wurde für den Bahnhof und die Maybachstraße benötigt. Damit endete eine tausendjährige Geschichte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.04.2012, OF 334/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 22.03.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 327/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 327/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 334/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bockenheimer Landstraße

06.02.2012 · Aktualisiert: 15.02.2012

Antrag vom 06.02.2012, OF 134/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. weiche weiteren Baumaßnahmen, die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs mit sich bringen, nach heutigem Kenntnisstand im Jahresverlauf 2012 auf der Bockenheimer Landstraße sowie in den Kreuzungsbereichen Zeppelinallee / Senckenberganlage bzw. Reuterweg / Taunusanlage geplant sind, 2. ob ggf. geplante Baumaßnahmen durch ein effizienteres Baustellenmanagement beschleunigt durchgeführt werden können, 3. welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, den Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße zu optimieren, 4. welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße als zukünftiger Verbindung von Alter Oper und Kulturcampus Frankfurt fortzuentwickeln. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße war zuletzt wiederholt Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen ausgesetzt, deren Baustellenmanagement vielen Bürgern - vor allem wegen langer Staus in den Stoßzeiten - alles andere als optimal erschien. Das Erscheinungsbild der Straßenbegrünung ist u.a. durch den Befall vieler Bäume (Minier-Motte) beeinträchtigt. Außerdem entspricht die Art der Begrünung direkt am Rande der Bockenheimer Landstraße (zwischen den Radwegen und den Bürgersteigen) nicht ihrer zentralen und repräsentativen Lage in Frankfurt. Es handeit sich bei der Bockenheimer Landstraße um ein Aushängeschild Frankfurts, da viele internationale Unternehmen und Kanzleien diese Straße säumen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.01.2012, OF 131/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 254 2012 1. Die Vorlage OF 131/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 134/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks im Westend

01.02.2012 · Aktualisiert: 21.03.2012

Antrag vom 01.02.2012, OF 135/2 Betreff: Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: einen Öffentlichen Bücherschrank aus dem Budget des Ortsbeirats im Westend aufzustellen. Begründung: Das Interesse an einem Öffentlichen Bücherschrank ist groß. Der Bücherschrank ist eine Bereicherung für den Stadtteil, führt die Bewohner zusammen und fördert auch die Interaktion. Es würden sich mehrere Standorte dazu eignen: z.B. der Odina-Bott-Platz und ein kleiner Platz Ecke Kettenhofweg / Corneliusstraße. Es hat sich auch eine Patin bereit erklärt, die Betreuung zu übernehmen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 135/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 75 2012 Die Vorlage OF 135/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, einen öffentlichen Bücherschrank auf dem Odina-Bott-Platz in Abstimmung mit der Sanierung des Odina-Bott-Platzes aufzustellen. Die Maßnahme ist aus dem Budget des Ortsbeirates zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 7000 Euro." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE CDU SPD LINKE FDP FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

EURO-Skulptur, Wahrzeichen vor der ersten EZB in Frankfurt am Main muss bleiben!

27.01.2012 · Aktualisiert: 22.02.2012

Antrag vom 27.01.2012, OF 124/1 Betreff: EURO-Skulptur, Wahrzeichen vor der ersten EZB in Frankfurt am Main muss bleiben! Die Euro-Skulptur ist zum viel fotografierten Denkmal an dieser Stelle geworden. Wenn von der EZB aus Frankfurt berichtet wird, wird weltweit dieses Eurozeichen im Vordergrund gezeigt! Dies vorangestellt, fordern wir, den Magistrat gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, das an dieser Stelle etablierte Eurozeichen, vor der EZB, an diesem Standort zu erhalten. Weiter sollte der Magistrat prüfen, ob so viele Sterne (insgesamt 27) angebracht werden können, wie es Mitgliederstaaten in der Europäischen Union gibt! Begründung: Die an der Taunusanlage und am Willy-Brandt-Platz stehende beleuchtete Euro-Skulptur ist zum Wahrzeichen der EZB und dem Standort der EZB Frankfurt am Main geworden. Daher sollte es auch an dieser Stelle als Wahrzeichen des ersten Standorts der EZB in Frankfurt am Main erhalten bleiben und nicht mit umziehen! Auch sollte es für jedes Mitglied einen Stern haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 124/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme) bei Enthaltung fraktionsloser

Partei: CDU
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