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Meine Nachbarschaft: Guiollettstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der Erlenstraße

24.06.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6252 entstanden aus Vorlage: OF 1108/2 vom 24.06.2020 Betreff: Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der Erlenstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße Fußgängerüberwege inklusive Zebrastreifen und Verkehrszeichen 350-10 einzurichten und weiterhin zu prüfen, ob die bestehende Vorfahrtsregelung abgeändert werden kann. Begründung: Bitte der Elternvertreter der Kitas in der Erlenstraße mit Blick auf die vom morgendlichen Berufsverkehr stark frequentierte Kreuzung, die auf dem Gehweg vieler Eltern/Kinder zu den Kitas liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1827 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen

24.06.2020 · Aktualisiert: 15.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6250 entstanden aus Vorlage: OF 1081/2 vom 03.06.2020 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, in denen die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur Magistratsvorlage M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den Ortsbezirk 2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend), bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohnerinnen und Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird in den Wohnquartieren des Ortsbezirkes 2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohnerinnen und Anwohner noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2023 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 30 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen

19.05.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen

19.05.2020 · Aktualisiert: 24.05.2024

Anregung vom 19.05.2020, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1251/1 vom 20.04.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: 1. Untermainbrücke, Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße, Lange Straße und Ignatz-Bubis-Brücke sowie 2. Flößerbrücke, Obermainanlage, Friedberger Anlage , Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Taunusanlage, Gallusanlage und Untermainanlage. Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirates 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens zwei Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei, in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenring sind immens, und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigen Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode, um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5974 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.06.2020, OIB 426 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 94 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 348 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 98 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 335 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 118 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Lückenschluss für die S-Bahn

26.03.2020 · Aktualisiert: 27.05.2020

Antrag vom 26.03.2020, OF 1290/1 Betreff: Lückenschluss für die S-Bahn Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es technisch machbar ist, die vorhandene, derzeit von Regionalzügen und Fernverkehrszügen genutzte Schieneninfrastruktur zwischen dem Hauptbahnhof und dem Südbahnhof für eine direkte S-Bahn-Verbindung zwischen diesen beiden Haltestellen zu nutzen; 2. ob der Magistrat ein verkehrliches Bedürfnis für einen solchen Lückenschluss sieht; 3. wie sich ein solcher Lückenschluss sinnvoll in die S-Bahn-Fahrpläne einfügen ließe; 4. mit welchen Kosten für einen solchen Lückenschluss zu rechnen wäre; und 5. ob diese Kosten teilweise durch Finanzhilfen des Bundes und des Landes Hessen getragen werden könnten. Begründung: Es besteht derzeit keine direkte Verkehrsverbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Südbahnhof mittels S-Bahn oder U-Bahn. Reisende zwischen diesen beiden Haltestellen haben deshalb nur die Wahl, auf den Regional- oder Fernverkehr auszuweichen, die U-Bahn mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz zu nehmen, oder die S-Bahn mit der großen Schleife durch den Citytunnel zu nehmen. Gleichzeitig besteht bereits eine direkte Schienenverbindung zwischen Hauptbahnhof und Südbahnhof, nämlich über die Main-Neckar-Brücke und an der Haltestelle Stresemannallee vorbei. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Schienenverbindung für einen Lückenschluss im S-Bahn-Netz genutzt werden kann. Dieser hätte zur Folge, dass der geschlossene Ring effizienter genutzt und der an der Kapazitätsgrenze arbeitende Citytunnel entlastet werden kann. Es wäre etwa in Erwägung zu ziehen, eine S-Bahn-Linie als Ringlinie in beide Fahrtrichtungen (Hauptbahnhof-Taunusanlage-Hauptwache-Konstablerwache-Lokalbahnhof-Südbahnhof-St resemannallee-Hauptbahnhof) einzurichten, so dass etwa Reisende vom Hauptbahnhof Richtung Langen und Darmstadt nicht mehr die Schleife durch den Citytunnel nutzen müssten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1619 2020 Die Vorlage OF 1290/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und

17.02.2020 · Aktualisiert: 11.03.2021

Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verbesserung der Straßenbeleuchtung

17.02.2020 · Aktualisiert: 26.02.2020

Antrag vom 17.02.2020, OF 1035/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt treffen kann, um 1) die Straßenbeleuchtung in abends nur unzureichend beleuchteten Straßen kurzfristig zu verbessern, beispielsweise in der Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim oder der Lindenstraße, Oberlindau, Liebigstraße und Friedrichstraße im Westend; 2) welches Beleuchtungskonzept mittel- und langfristig für diese und ähnliche Straßen geplant ist. Ist es beispielsweise möglich, den Umstieg auf LED-Beleuchtung in diesen Straßen vorzuziehen? Begründung: In manchen Straßen des Ortsbezirk ist die Beleuchtung der Straßen abends unzureichend, was eine Gefahr für Fußgänger darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1575 2020 Die Vorlage OF 1035/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "beispielsweise in der" die Worte "Appelsgasse und" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Linie 46 verlängern, Europaviertel besser an den ÖPNV anbinden

11.02.2020 · Aktualisiert: 22.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5745 entstanden aus Vorlage: OF 1191/1 vom 24.01.2020 Betreff: Linie 46 verlängern, Europaviertel besser an den ÖPNV anbinden Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF zu beantragen, dass die Buslinie 46 spätestens zum nächsten Fahrplanwechsel über die derzeitige Endhaltestelle "Hauptbahnhof" hinaus unter Andienung der Haltestellen "Taunusanlage", "Alte Oper" bis zum Unicampus Westend unter Beibehaltung der aktuellen Taktung verlängert wird. Begründung: Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wurde der Betrieb der Buslinie 46 zwischen den Haltestellen "Hauptbahnhof" und "Wasserweg" bis auf wenige Fahrten wöchentlich eingestellt. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 wurden auch die verbleibenden Fahrten zwischen Hauptbahnhof und Wasserweg eingestellt. Die Linie verkehrt nun lediglich auf der kurzen Strecke zwischen Römerhof und Hauptbahnhof. Dadurch soll die Anbindung des Europaviertels an den ÖPNV bis zur Inbetriebnahme der Verlängerungsstrecke der U 5 sichergestellt werden. Dies ist zwar mehr als wünschenswert, jedoch auch verbesserungsfähig. Nicht zuletzt aufgrund der erneuten Verzögerungen der Bauarbeiten an der Verlängerungsstrecke der U 5 ist eine bessere Anbindung des Europaviertels an die Innenstadt und den Unicampus Westend dringend geboten. Durch die Schäden an der Tunnelvortriebsmaschine wird sich die Eröffnung der Verlängerungsstrecke der U 5 ins Europaviertel nach derzeitigem Kenntnisstand wenigstens bis 2024 verzögern, sodass die provisorische Ersatzlinie 46 dringend weiter ausgebaut werden muss. Eine Verlängerung der Buslinie 46 bis zum Unicampus Westend bringt zwei wesentliche Vorteile: Zum einen nutzen die meisten Fahrgäste die Linie 46 - nicht zuletzt aufgrund ihres abrupten Endes spätestens am Hauptbahnhof - als Zubringer zu Umstiegshaltestellen, von denen sie auf andere Verkehrsmittel oder Linien wechseln, insbesondere an den Haltestellen "Stephensonstraße"(zur S-Bahn-Station "Galluswarte"), "Platz der Einheit" (zur U-Bahn-Station "Festhalle/Messe") sowie an der Endhaltestelle "Hauptbahnhof" (zentraler Umstiegspunkt). Insbesondere eine direkte Anbindung an die Frankfurter Innenstadt ist derzeit für die Bewohner des Europaviertels nicht gegeben. Eine solche könnte indirekt über die Haltestelle "Alte Oper" und den Zugang über die Fressgass' ermöglicht werden. Zum anderen ist der Unicampus Westend derzeit nur unzureichend über den ÖPNV zu erreichen. Dabei ist insbesondere die U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht für die derzeit bestehenden hohen Fahrgastzahlen ausgelegt. Eine bis zum Unicampus verlängerte Buslinie 46 würde zum einen von den im Europaviertel und im fußläufig zur Europa-Allee gelegenen Teil des Gallus wohnenden Studenten als Direktverbindung zum Campus genutzt. Zum anderen könnten aus dem Umland anreisende Studenten die Buslinie 46 als Alternative zur U-Bahn nutzen. Gleichzeitig bieten die Haltestellen "Taunusanlage" und "Alte Oper" für viele Berufstätige im Europaviertel einen leichteren Heimweg von ihrer Arbeitsstätte in der Frankfurter Innenstadt. Darüber hinaus wird die Buslinie 46 im morgendlichen Berufsverkehr bereits durch die Buslinie 64 verstärkt, die die vorgeschlagene Linienführung selbst bedient, jedoch nach dem Campus Westend weitere Haltestellen bis zur Endhaltestelle in Ginnheim anfährt. Auch die guten Erfahrungen mit der Buslinie 64 im Bereich zwischen Römerhof und Unicampus Westend sprechen für die Weiterführung der Linie 46 auf dem vorgeschlagenen Linienweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 752 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten

11.02.2020 · Aktualisiert: 22.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5754 entstanden aus Vorlage: OF 1212/1 vom 07.02.2020 Betreff: Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten In der Schulwegsicherheitsbegehung der Grundschule Europaviertel am 13.09.2019 hat sich schnell herauskristallisiert, dass die Kreuzung Hattersheimer Straße/Niedernhausener Straße die Problemzone ist. Der Weg in die Grundschule wird hier von den zwei Baustellen "Solid" und "Zebra" flankiert. Ein Überqueren ist durch diese Baustellen mit der eingeschränkten Übersichtlichkeit ein klarer Gefahrenpunkt. Durch die Anlieferzone der Baustelle "Zebra" auf der Europa-Allee ist diese Straße leider nur eine bedingte Alternative. Eine Überquerung der Hattersheimer Straße an der Ampel Europa-Allee und Wiedereinbiegen in die Niedernhausener Straße ist wegen der Baustelle nicht möglich. Die Problematik wurde auf der angesprochenen Schulwegbegehung bei den zuständigen Behörden adressiert. Die Elterninitiative war überdies hinaus tätig und hat die Verantwortlichen der Baustellen mit ins Boot geholt, um eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können. Ergebnis war ein Gespräch am 13.11.2019 und die Ausarbeitung alternativer Ideen zwischen Aurelis und dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Unter Variante 2 (Bild siehe Anlage) wurde die Zebrastreifenlösung diskutiert, die sich als präferierte Lösung für Aurelis und auch der Elterninitiative herauskristallisiert hat. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dem Problem mit einem Zebrastreifen (es wird hierbei an die Lösung durch einen gelben Zebrastreifen gedacht, wie er an Baustellen eingesetzt wird) in einer Tempo-30-Zone entgegenzutreten. Der Magistrat soll sich für diese Lösung einsetzen, auch wenn seitens des ASE Bedenken entgegenstehen, da man sich auf die Verordnung R-FGÜ 2.1 Absatz 3 beruft, wonach Zebrastreifen für Tempo-30-Zonen entbehrlich seien. Begründung: Die vorgeschlagene Lösung mit einem gelben Zebrastreifen sollte relativ schnell und einfach umsetzbar sein und stellt für die Beteiligten die bevorzugte Variante dar. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Lösung im Westend an der Ecke Feuerbachstraße/Kettenhofweg (nähe Bettinaschule) auch in einer Tempo-30-Zone umgesetzt wurde. Es ist den Eltern schwer zu vermitteln, warum eine Verordnung angewendet werden soll, um im Endeffekt ihre Kinder auf dem Schulweg nicht richtig zu schützen. Des Weiteren kann in der Formulierung "entbehrlich" ein Definitionsspielraum und kein Ausschlusskriterium gesehen werden. Zumal in der R-FGÜ unter 2.3 Absatz 3 von begründeten Ausnahmefällen gesprochen wird. Um einen solchen Ausnahmefall scheint es sich letztendlich ja auch im Westend zu handeln. Anlage - (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 142 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1027 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee

20.01.2020 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5615 entstanden aus Vorlage: OF 998/2 vom 02.01.2020 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit angebracht werden können . Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbiegerspur inklusive Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 564 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis

02.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unfallrisiko im Kettenhofweg entschärfen!

02.12.2019 · Aktualisiert: 19.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5524 entstanden aus Vorlage: OF 968/2 vom 14.11.2019 Betreff: Unfallrisiko im Kettenhofweg entschärfen! Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze im Kettenhofweg auf dem Streckenabschnitt zwischen den Abzweigungen zur Lindenstraße und zur Arndtstraße auf der linken Seite sperren zu lassen. Begründung: Da es sich um eine Einbahnstraße handelt und in diesem Streckenabschnitt auf beiden Seiten geparkt werden darf, kommt es durch den regen Verkehrsfluss regelmäßig zu Gefährdungen von Fahrradfahrern. Indem die Parkplätze auf der linken Seite gesperrt werden, könnte das Unfallrisiko auf diesem Streckenabschnitt deutlich minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 561 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1760 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Westend: Einfahrt Rüsterstraße 7-9 durch Aufstellung von Fahrradbügeln sichern

11.10.2019 · Aktualisiert: 07.11.2019

Antrag vom 11.10.2019, OF 940/2 Betreff: Westend: Einfahrt Rüsterstraße 7-9 durch Aufstellung von Fahrradbügeln sichern Vorgang: OM 5120/19 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die ebenerdige Grundstücksein- und -ausfahrt des Kreditinstituts VTB - Rüsterstraße 7-9 - mittels Aufstellung von Fahrradbügeln gesichert wird. Hierzu ist der entsprechende Parkraum zu entwidmen. Begründung: Um auch angemessene Benefits für die Allgemeinheit zu bewirken, ist eine entsprechende Präzisierung der OM 5120 geboten. Westend: Einfahrt Rüsterstraße 7-9 Foto: GÜNTER HEILMANN, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 940/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Internet an S- und U-Bahn-Gleisen

17.09.2019 · Aktualisiert: 18.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5159 entstanden aus Vorlage: OF 1064/1 vom 02.09.2019 Betreff: Internet an S- und U-Bahn-Gleisen Der Magistrat wird aufgefordert, zu veranlassen beziehungsweise bei der Deutschen Bahn oder dem RMV darauf hinzuwirken, dass an den Gleisen der unterirdischen S- und U-Bahn-Stationen im Ortsbezirk 1 der digitale Fahrkartenkauf mit der DB- und der RMV-App durch ausreichenden Zugang zum Internet möglich wird. Dies kann z. B. durch Verstärkerantennen oder eigenem Stations-WLAN schnell, leicht und günstig realisiert werden. Begründung: Die DB- und RMV-Apps ermöglichen einen schnellen und benutzerfreundlichen digitalen Fahrscheinkauf. Leider bringen diese Apps nichts, wenn man sich an den unterirdischen Gleisen befindet. Dort gibt es nämlich keine Verbindung zum Internet. So ist es z. B. unmöglich, ein Fahrtticket am Gleis im Hauptbahnhof, an der Hauptwache oder in der Taunusanlage zu kaufen. Die Kunden werden dazu verleitet, ohne einen gültigen Fahrausweis in die S- oder U-Bahnen einzusteigen und erst bei ausreichendem Internetempfang ein Ticket zu kaufen. Die Alternative wäre jeweils, auf eine höhere Ebene zu laufen und möglicherweise den Zug zu verpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 105 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einfahrt Rüsterstraße 7-9 gegen Zuparken sichern

16.09.2019 · Aktualisiert: 04.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5120 entstanden aus Vorlage: OF 893/2 vom 28.08.2019 Betreff: Einfahrt Rüsterstraße 7-9 gegen Zuparken sichern Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt zum Grundstück Rüsterstraße 7-9 gegen Zuparken zu sichern, z. B. durch das Anbringen von Markierungen auf dem Boden oder das Aufstellen von Pfosten. Begründung: Bitte der die Stellplätze auf dem Grundstück nutzenden VTB Bank. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 75 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109

16.09.2019 · Aktualisiert: 04.06.2020

Anregung vom 16.09.2019, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 895/2 vom 28.08.2019 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst; 2. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreier Zugang zur U-Bahn-Station "Westend") die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im Ortsbeirat 2 vorzustellen; 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstraße auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Ergebnis der Diskussion im Ortsbeirat 2. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 192 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 460 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 109 = Ablehnung, OA 460 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4647, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Schulweg/Hortplatzweg Elsa-Brändström-Schule

30.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

Antrag vom 30.05.2019, OF 822/2 Betreff: Schulweg/Hortplatzweg Elsa-Brändström-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob zur Verbesserung der Schulwegsicherheit ein Zebrastreifen über die Beethovenstraße / Ecke Kettenhofweg eingerichtet werden kann. Begründung: Hinweis von Eltern. Auf dem Kettenhofweg sind viele Kindernoteingänge, die die Kinder jedoch mangels Zebrastreifen über die Beethovenstraße nicht sicher erreichen können. Im konkreten Fall des KfW-Horts (Schumannstraße 67) hat das zur Auswirkung, dass die Kinder einen anderen Weg zum Hort gehen müssen (über Mendelssohnstraße und Corneliusstraße). Dieser Weg ist zwar vollständig mit Zebrastreifen / Ampeln ausgestattet, allerdings gibt es dort ab der Bäckerei Liebesbrot keinen einzigen Kindernoteingang. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1328 2019 Die Vorlage OF 822/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren

29.05.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB

29.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

Antrag vom 29.05.2019, OF 825/2 Betreff: Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB Vorgang: V 1133/19 OBR 2; ST 712/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Untersuchung über den Bauzustand des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 (ehemaliges "Institut für vergleichende Irrelevanz") gem. § 177 BauGB zu veranlassen und ein den Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Sofern das in der ST 712 angeführte Bauverbot z. Zt. noch besteht, ist es insoweit aufzuheben. Dem Eigentümer ist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen eine Frist mit Androhung der Ersatzvornahme zu setzen. Begründung: Das Gebäude Kettenhofweg 130 steht seit Jahren leer und ist dem Verfall preisgegeben. Nachdem das Gebäude mehrmals verkauft worden ist, wurde aufgrund von nicht genehmigten Baumaßnahmen ein Bauverbot verhängt, was einen weiteren Verfall des Gebäudes zur Folge hat. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist die beantragte Maßnahme dringend erforderlich, da der Eigentümer bezüglich der erforderlichen Instandsetzung bisher keine Aktivitäten erkennen lässt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 712 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1319 2019 Die Vorlage OF 825/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Lichtsignalanlage in der Neuen Mainzer Straße umwandeln

29.03.2019 · Aktualisiert: 15.05.2019

Antrag vom 29.03.2019, OF 921/1 Betreff: Lichtsignalanlage in der Neuen Mainzer Straße umwandeln Der Magistrat wird aufgefordert, die temporär wegen Bauarbeiten eingerichtete Lichtsignalanlage in der Neuen Mainzer Straße auf der Höhe der Kreuzung Neue Rothofstraße auf eine Fußgängersignalanlage mit einer Anforderung zur Signalschaltung umzustellen. Begründung: Wegen Bauarbeiten wurde an der oben genannten Stelle eine Lichtsignalanlage eingerichtet, die nur der Straßenquerung für Fußgänger dient. Diese Anlage schaltet automatisch in kurzen Zeitintervallen. Es kommt zu erheblichem Rückstau im gesamten Bereich der Neuen Mainzer Straße, der Junghofstaße und der Neuen Rothofstraße. Insbesondere im abendlichen Berufsverkehr verursacht es Verkehrschaos, da einige Autos mitten auf der Kreuzung Neue Mainzer Straße/Junghofstraße stehen bleiben müssen. Durch die Umstellung der besagten Lichtsignalanlage auf eine "Bedarfsampel" können unnötige Emissionen vermieden und der Verkehrsfluss wiederhergestellt werden. Da diese Stelle recht wenig von Fußgängern frequentiert wird, reicht eine Signalanlage mit Anforderung vollkommen aus. Quelle: Google Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 921/1 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schienenersatzverkehr auf der Eschersheimer Landstraße während der Sommerpause

28.03.2019 · Aktualisiert: 04.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4506 entstanden aus Vorlage: OF 624/9 vom 28.03.2019 Betreff: Schienenersatzverkehr auf der Eschersheimer Landstraße während der Sommerpause Auf der A-Strecke hat die VGF diverse Arbeiten gebündelt, um die mehrwöchige Sperrung ihres wichtigsten und von täglich 110.000 bis zu 120.000 Fahrgästen genutzten Abschnitts sinnvoll auszunutzen. Wie die VGF feststellt, wird ein Schienenersatzverkehr mit Gelenkbussen auf der Eschersheimer Landstraße eingerichtet. Die Fahrzeit beträgt Richtung Innenstadt etwa 33 Minuten, Richtung Heddernheim rund 35 Minuten, wobei die Busse auf der Eschersheimer Landstraße im normalen Verkehr fahren und leider nicht mit einer separaten Busspur oder durch entsprechende Ampelschaltungen bevorrechtigt werden können. Zudem ist im einspurigen Teil der Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße mit zusätzlichen Behinderungen der Busse zu rechnen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die zwischen "Ginnheim" und dem "Hauptbahnhof"/"Baseler Platz" verkehrende Buslinie 64 als Entlastung ebenfalls mit Gelenkbussen und verdichtetem Takt fahren zu lassen. Ab "Dornbusch" verkehrt diese Buslinie parallel zur Eschersheimer Landstraße über die Hansaallee zur Innenstadt. Auf dieser Strecke ist im Gegensatz zur Eschersheimer Landstraße nicht mit größeren Rückstaus zu rechnen, der Bus kommt zügiger durch. Die Fahrzeit zur S-Bahn-Station "Taunusanlage" beträgt ca. 15 bis 17 Minuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1081 Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend

20.03.2019 · Aktualisiert: 03.04.2019

Antrag vom 20.03.2019, OF 783/2 Betreff: Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich in die Planungen für eine neu zu errichtende Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend und von dort über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße einzutreten. Folgende Linienführung soll gebaut werden: ab Hauptbahnhof zum Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni-Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über die Bremer und Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße. Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des "Ebbelwoi-Express' einbezogen werden, um mehr als 30 Jahre nach der Einstellung der Straßenbahn zur Alten Oper dieses Gebäude wieder mit anderen historischen Bauwerken wie dem Hauptbahnhof und der Paulskirche zu verbinden. Begründung: Die Präsidentin der Universität Brigitta Wolff fordert seit langem einen besseren Anschluss des Campus Westend an den öffentlichen Nahverkehr. Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hätte ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, die die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) verknüpft ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2019, OF 772/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2019 1. Die Vorlage OF 772/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll und als Begründung nur das Wort "Informationsbedarf" aufgeführt wird. 2. Die Vorlage OF 783/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichten

19.02.2019 · Aktualisiert: 23.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4308 entstanden aus Vorlage: OF 838/1 vom 03.02.2019 Betreff: Abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, einen abgetrennten Fahrradschutzstreifen auf der Straße Taunusanlage auf der westlichen Seite (d. h. von Norden nach Süden fahrend) in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 1 einzurichten. Der Fahrradschutzstreifen sollte von der Mainzer Landstraße bis zum Untermainkai durchgängig eingerichtet werden. Dieser Fahrradschutzstreifen sollte dort eingerichtet werden, sobald die Bauarbeiten am Marienturm beendet sind , die dortige Baustelleneinrichtung abgebaut ist und damit die zweite Fahrspur wieder benutzbar wird. Begründung: Im Radwegenetz der Stadt gibt es an dieser Stelle eine große Lücke. Zwischen Mainzer Landstraße und Untermainkai existiert kein Radweg. Das führt dazu, dass viele Radfahrer durch die Wallanlagen fahren und es dort zu Konflikten mit Fußgängern kommt. Radfahrer, die von der Mainzer Landstraße Richtung Süden auf der Straße fahren wollen, müssen sich diese mit den Autos teilen und es kommt zu gefährlichen Situationen. Die Straße Taunusanlage ist zwei- oder mehrspurig. Zurzeit ist eine Spur wegen der Baustelle am Marienturm gesperrt und der Verkehr fließt trotzdem ordentlich. Es sollte demnach verkehrlich kein Problem darstellen, einen Fahrradschutzstreifen anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1370 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bauvorhaben Feuerbachstraße 26-32

08.02.2019 · Aktualisiert: 03.04.2019

Antrag vom 08.02.2019, OF 765/2 Betreff: Bauvorhaben Feuerbachstraße 26-32 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Findet eine Prüfung der Baulärmprognosen, die im Rahmen von Baugenehmigungen vorzulegen sind, durch den Magistrat statt? Wenn ja, welches Ergebnis hat die Prüfung der Baulärmprognose T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32 ergeben? 2. Hat der Magistrat die Ausführungen in T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32 im Hinblick auf die Einordung in die gebietstypischen Kategorien überprüft? Diese sind hier teilweise falsch (WA Gebiete im Kettenhofweg werden fälschlicherweise als MI Gebiete behandelt). 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, wenn ein Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Richtwerte aus der AVV Baulärm überschritten werden, wie jetzt bei der Feuerbachstraße 26-32 (Seite 32 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019)? 4. Überwacht der Magistrat die Einhaltung von Lärmminderungsmaßnahmen aus Baulärmprognosen, wie etwa für die Feuerbachstraße 26-32, insbesondere wenn diese unrealistische Nutzungsszenarien vorsehen? 5. Die Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 berücksichtigen nicht den Lästigkeitszuschlag nach AVV Baulärm 6.6.3., der regelmäßig bei Abbruch-/Entkernungsmaßnahmen zu berücksichtigen ist. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 6. Nach den Ausführungen in T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 wird ein Gesamtbeurteilungspegel aus dem Betrieb sämtlicher Baumaschinen ermittelt. Es wird aber in Widerspruch zum Wortlaut der AVV Baulärm, Ziffer 6.7.1, nicht die Zeitkorrektur unter Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer aller Baumaschinen durchgeführt, sondern für jede Baumaschine eine eigene Zeitkorrektur - in Anlage 1, dort als MM eingetragen (für Minderungsmaßnahme). Dies führt zu erhöhten Ergebnissen der Minderungsmaßnahmen. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 7. In den Ausführungen des TÜV vom 22.01.2019 ist für die Feuerbachstraße 26-32 kein Immissionsort in der östlichen Richtung angesetzt, der höher als 1. OG ist. Aus der Skizze auf Seite 9 sind die Immissionspunkte erkennbar. Der Immisionspunkt IP 3 (im Osten) beschränkt sich auf das 1 OG, obwohl es 5 Wohngeschosse hat und unmittelbar gegenüber der Baustelle liegt? Bekanntlich erhöht sich der Lärm mit zunehmender Geschosshöhe. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 8. Warum ist die Anzahl der Reflexionen, siehe Seite 2 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019, auf nur 2 beschränkt? In den üblichen Berechnungssoftware-Anwendungen kann diese auf bis zu 10 eingestellt werden. Insbesondere in der schmalen Feuerbachstraße und in der Nord-Ost Ecke des Innenhofs ist eine Reflexion von nur 2 unrealistisch. 9. Wird das Technikgeschoss, welches abgerissen wird, als Vollgeschoss in der 10. Etage ausgebaut? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1221 2019 Die Vorlage OF 765/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit in der Rüsterstraße

21.01.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4125 entstanden aus Vorlage: OF 737/2 vom 04.01.2019 Betreff: Verkehrssicherheit in der Rüsterstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte in der Rüsterstraße im Westend zu veranlassen: 1. Kontrolle des ruhenden Verkehrs und Unterbinden des Zuparkens der Gehwege; 2. Anbringen von sichtbaren Tempo-30-Markierungen bzw. anderen Hinweisen auf Tempo 30 und Aufstellen einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage. 3. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Straße verstärkt von Lkw und sonstigem Lieferverkehr zur Umfahrung der Mainzer Landstraße genutzt wird und was ggf. dagegen getan werden kann. Begründung: Bitte von Anwohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 801 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018

04.01.2019 · Aktualisiert: 29.01.2019

Antrag vom 04.01.2019, OF 735/2 Betreff: Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018 Vorgang: B 344/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Straßenbeleuchtung in den nachfolgend genannten und in der B 344 vom 19.10.2018 nicht aufgeführten Straßen modernisiert wird: - Beethovenstraße, - Kettenhofweg, - Schwindstraße, - Schubertstraße, - Corneliusstraße, - Arndtstraße, - Lindenstraße, - Westendstraße, - Savignystraße (teilweise), - Lessingstraße, - Feuerbachstraße, - Bettinastraße, - Ulmenstraße, - Brentanostraße. Begründung: Frage von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1135 2019 Die Vorlage OF 735/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel

27.11.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4004 entstanden aus Vorlage: OF 784/1 vom 12.11.2018 Betreff: Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel Vorgang: F 1431/18 Der Magistrat wird aufgefordert, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um an einem - noch näher zu bestimmenden - Sonntag im Spätsommer 2019 den Bereich mit den Außengrenzen Am Hauptbahnhof, Karlstraße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gallusanlage, Untermainanlage, Gutleutstraße und Baseler Straße für den gesamten Autoverkehr sperren und die Anwohner darüber frühzeitig informieren zu können. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der autofreie Sonntag in Verbindung mit der Bahnhofsviertelnacht durchgeführt werden kann. Begründung: Obwohl die Stadtregierung in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag einen autofreien Sonntag vereinbart hat, hat der Magistrat (in Person von Stadtrat Oesterling) diesem in der 25. Fragestunde am 27.09.2018 zum wiederholten Male eine Absage erteilt, unter anderem mit dem Hinweis auf die schwierige Logistik und ein notwendiges Sicherheitskonzept. Stadtrat Oesterling wies ebenfalls darauf hin, dass autofreie Sonntage in anderen Städten auch nicht die gesamte Stadt, sondern nur ausgewählte Bereiche beträfen. Viele Beispiele in Europa zeigen, dass autofreie Innenstädte zu einer deutlichen Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität beitragen. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Touristinnen und Touristen als auch Gewerbetreibende profitieren davon. Das Bahnhofsviertel ist in seiner Ausdehnung sehr begrenzt, die Anzahl der Einfahrtsstraßen, die für einen autofreien Sonntag gesperrt werden müssten, sehr niedrig. Außerdem existiert bereits ein Sicherheitskonzept für die Bahnhofsviertelnacht, das kopiert werden könnte. Damit eignet sich das Viertel hervorragend, um zu testen, ob ein autofreier Sonntag in Frankfurt prinzipiell machbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 20.09.2018, F 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 461 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsanzeige vor dem Evangelischen Kinderhaus Matthäus, Niedenau 13-19

26.11.2018 · Aktualisiert: 20.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3956 entstanden aus Vorlage: OF 696/2 vom 08.11.2018 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige vor dem Evangelischen Kinderhaus Matthäus, Niedenau 13-19 Der Magistrat wird gebeten, in der Niedenau im Bereich des Kinderhauses Matthäus (Hausnummern 13-19) eine digitale Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen. Die km/h-Anzeige soll einen Beitrag zur Verkehrsberuhigung und -verlangsamung leisten und die Hol- und Bringsituation für Kinder und Eltern sicherer machen. Begründung: Betroffene Eltern beurteilen die Verkehrssituation vor dem Kinderhaus als gefährlich. Autofahrer würden regelmäßig mit erhöhter Geschwindigkeit auf der Straße Niedenau unterwegs sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 317 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1417 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2

10.09.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 entstanden aus Vorlage: OF 634/2 vom 23.08.2018 Betreff: Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2 Vorgang: OM 826/16 OBR 2; ST 106/17 Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Vorlage ST 106 vom 13.01.2017 aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Fahrradfahrer an der Ampel Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz entschärft werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, dabei folgende Punkte genauer zu prüfen: 1. Vermeidung des Rückstaus von Autoverkehr von der Bockenheimer Landstraße kommend im Fußgänger-/Fahrradwegbereich der Ampelkreuzung; 2. Herstellung eines verkehrssicheren Übergangs insbesondere für Radfahrer durch eine stationäre Rotlichtüberwachung der Ampel für die Autofahrer von der Bockenheimer Landstraße kommend ("Blitzer") oder den persönlichen Einsatz der Verkehrspolizei zu verkehrstechnischen Stoßzeiten an der benannten Stelle der Kreuzung. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Verbesserungsmaßnahmen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: An der bezeichneten Ampelkreuzung kommt es gerade in den Stoßzeiten immer wieder durch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Rückstau des Autoverkehrs in die Bereiche für Fahrradfahrer und Fußgänger während deren Grünphasen, zu gefährlichen Situationen unter Radfahrern und zwischen Fußgängern, Autofahrern und Radfahrern. Leider hatten die in der Vorlage ST 106 vom 13.01.2017 vorgestellten Maßnahmen keinen nachhaltigen Effekt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 826 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248 Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Grunderneuerung Taunusanlage - Vorstellung der Planung

02.09.2018 · Aktualisiert: 26.09.2018

Antrag vom 02.09.2018, OF 730/1 Betreff: Grunderneuerung Taunusanlage - Vorstellung der Planung Vorgang: V 695/17 OBR 1; ST 465/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten an den Magistrat bzw. die zuständigen Ämter heranzutreten, und sie für die Sitzung im November 2018 einzuladen, um die in der ST 465 angekündigte Vorstellung der Planung zur Grunderneuerung der Taunusanlage durchzuführen. Begründung: Der Magistrat antwortete in der ST 465, dass er die Planungen für die Grunderneuerung der Taunusanlage dem Ortsbeirat im Herbst 2018 vorstellen möchte. Dies sollte dann in der Sitzung im November erfolgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 695 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 465 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 48 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 730/1 tätig zu werden, sodass die Planung zur Grunderneuerung der Taunusanlage dem Ortsbeirat zum nächstmöglichen Zeitpunkt in einer turnusmäßigen Sitzung vorgestellt werden kann. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung U.B.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen

16.04.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3034 entstanden aus Vorlage: OF 530/2 vom 31.03.2018 Betreff: Beschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen Der Magistrat wird aufgefordert, den beschädigten Poller auf dem Bürgersteig in der Ulmenstraße (Höhe Hausnummer 11) zu entfernen. Begründung: Der Poller (aus Plastik) ist abgebrochen oder umgefahren worden und ragt jetzt scharfkantig in etwa 15 bis 20 Zentimeter Höhe in Zacken aus der Erde. Somit stellt er eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1348 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit vor der Kita in der Niedenau 25

19.02.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2759 entstanden aus Vorlage: OF 500/2 vom 01.02.2018 Betreff: Verkehrssicherheit vor der Kita in der Niedenau 25 Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Kita in der Niedenau 25 ein Hinweis-Piktogramm auf die Fahrbahn aufzutragen. Begründung: Bitte der Eltern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 922 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Polizeipräsenz im südlichen Westend

19.02.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2754 entstanden aus Vorlage: OF 502/2 vom 01.02.2018 Betreff: Erhöhung der Polizeipräsenz im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Straße Niedenau sowie den angrenzenden Straßen und Plätzen die Polizeipräsenz, insbesondere auch mittels gelegentlichen Fußstreifen, erhöht wird. Begründung: Bitte der Bewohner! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 987 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenschild für die Straße Taunustor

05.12.2017 · Aktualisiert: 12.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2514 entstanden aus Vorlage: OF 410/1 vom 03.09.2017 Betreff: Straßenschild für die Straße Taunustor Der Magistrat wird gebeten, die Straße Taunustor, die sich zwischen der Neuen Mainzer Straße und der Gallusanlage befindet, mit Straßenschildern kenntlich zu machen. Begründung: Die Straße Taunustor befindet sich zwischen der Neuen Mainzer Straße und der Gallusanlage/Taunusanlage und ist eine Verlängerung der Taunusstraße. An dieser Straße befindet sich jedoch kein Straßenschild. Insbesondere für die Autofahrer, die aus der Neuen Mainzer Straße links in die Straße Taunustor abbiegen, wäre es ein wichtiger Hinweis, in welcher Straße sie sich gerade befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 411 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend

04.12.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2496 entstanden aus Vorlage: OF 425/2 vom 17.11.2017 Betreff: Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verke hrsregelung im Kettenhofweg neu gestaltet oder zumindest häufiger einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden kann. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft liegen verschiedene angesagte Lokalitäten, wie z. B. die Kameha Suite, The Ivory Club, Zenzakan, Mon Ami Maxi und die Alte Oper. Nachts wird der Kettenhofweg (1 - 35) zwischen Bockenheimer Landstraße und Niedenau als Parkfläche genutzt. Autos fahren in alle Richtungen, somit auch gegen den Verlauf der Einbahnstraße. Das ist gefährlich und Anwohner werden massivst gestört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 416 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vermeintlichen Kreisverkehr zu einem echten Kreisverkehr machen

23.10.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2279 entstanden aus Vorlage: OF 400/2 vom 22.09.2017 Betreff: Vermeintlichen Kreisverkehr zu einem echten Kreisverkehr machen Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Ulmenstraße/Rüsterstraße/Niedenau/Zimmerweg als echten Kreisverkehr mit Vorfahrt auszuschildern (§ 8 Absatz 1a StVO). Begründung: Wegen der äußeren Gestaltung als Kreis und den Rechtsfahrschildern (Zeichen 211) wird dieser Kreis derzeit von der großen Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer faktisch als echter Kreisverkehr mit Vorfahrt missverstanden und es wird deswegen dem von rechts in den Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmern (insbesondere Radfahrern) keine Vorfahrt gewährt. Das kann fatale Folgen haben, wenn der von rechts einfahrende Verkehrsteilnehmer rechtlich zutreffend von der eigenen Vorfahrt ausgeht. In dieser Situation ist es besser, die Rechtslage an die faktische Situation anzupassen und damit schwerwiegende Unfälle, auch wenn sie bisher nicht vorgekommen sein sollten, zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 109 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)

19.06.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1819 entstanden aus Vorlage: OF 306/2 vom 31.05.2017 Betreff: Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wurden in oder an der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI ) bauliche Veränderungen vorgenommen, ohne dass die dafür erforderlichen Genehmigungen vorlagen? 2. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Wie ist der Magistrat auf den Sachverhalt aufmerksam geworden? 3. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Wie bewertet der Magistrat das Vorgehen des Eigentümers aus rechtlicher Sicht? 4. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Welche Schritte wurden beziehungsweise werden seitens des Magistrats eingeleitet, um das Vorgehen des Eigentümers zu sanktionieren und das Gebäude vor möglicherweise weiteren widerrechtlichen Eingriffen zu schützen? 5. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Sind dem Magistrat weitere Objekte in Frankfurt bekannt, in dem ähnliche Verstöße durch den jeweiligen Eigentümer vorliegen könnten? Sieht es der Magistrat als erforderlich an, die entsprechenden Kontrolltätigkeiten zu verstärken? Begründung: Informationsbedarf aufgrund entsprechender Presseberichterstattung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1975 Antrag vom 02.01.2019, OF 728/2 Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefrei - Besser für alle! hier: Straßenquerung Junghofstraße/Taunusanlage

23.05.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1705 entstanden aus Vorlage: OF 297/1 vom 07.05.2017 Betreff: Barrierefrei - Besser für alle! hier: Straßenquerung Junghofstraße/Taunusanlage Der Magistrat wird aufgefordert, den Überweg für zu Fuß Gehende im Bereich Junghofstraße/Taunusanlage barrierefrei auszugestalten. Zu diese m Zweck sind die Bordsteine abzusenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1259 Aktenzeichen: 66 2

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