Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM
352 entstanden aus
Vorlage: OF 55/1 vom 20.06.2016
Betreff: Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage
Vorgang: OM 2899/14 OBR 1;
ST 848/14 Am 18.02.2014 beschloss der Ortsbeirat folgende
Anregung an den Magistrat (OM 2899): "Der Magistrat wird aufgefordert, den im Betreff
genannten Fußgängerüberweg, inkl. der Mittelinsel und der Bordsteinabsenkungen,
ausreichend verbreitern zu lassen, um allen Nutzerinnen und Nutzern des
Fußgängerüberweges Gelegenheit zur Nutzung zu geben. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, die
Ampelschaltung dahingehend anzupassen, dass zu Fuß Gehende und Rad Fahrende
länger und öfter Grün erhalten, um diesen
Straßenabschnitt besser queren zu können." Mit Datum vom 30.06.2014 antwortete der Magistrat mit
ST 848: "Der Magistrat steht der Anregung
aufgeschlossen gegenüber und wird sowohl prüfen, inwieweit die angeregten
baulichen Maßnahmen, als auch die angeregte Signalschaltung umgesetzt werden
können." Dies vorangestellt, wird der
Magistrat aufgefordert, nach zweijähriger Prüfungszeit die Anregungen nunmehr
zügig umzusetzen.
Begründung: Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen entlang der
Wallanlagen hat sich die Nutzungsintensität dieses Überweges nochmals erhöht
und die angeregten Maßnahmen nochmals dringlicher werden lassen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.02.2014, OM 2899
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.06.2014, ST 848
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.11.2016, ST 1527
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2017, ST 1082
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1
am 01.11.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1