Städtebauliche Chance nutzen: Endlich bezahlbaren Wohnraum im Bankenviertel schaffen!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM
4826 entstanden aus Vorlage:
OF 704/1 vom
20.11.2015 Betreff: Städtebauliche Chance nutzen: Endlich
bezahlbaren Wohnraum im Bankenviertel schaffen! Der Magistrat wird aufgefordert, im
städtebaulichen Wettbewerb für das mit dem Verkauf der alten Bürohäuser der
Deutschen Bank frei werdende Quartier mit den Grundstücken entlang der Neuen
Schlesingergasse und der Junghofstraße und einer Gesamtfläche von ca. 16.000 Quadratmetern nachfolgende politische Vorgaben
zu machen: 1. Die Neubebauung des Areals muss
mindestens 1.000 neue Wohnungen vorsehen; 2. mindestens 40 Prozent der neu entstehenden
Wohnungen sind im geförderten Wohnungsbau zu errichten - je zur Hälfte als
Sozialwohnungen und zur anderen Hälfte als geförderter Wohnraum für mittlere
Einkommen; 3. in den Erdgeschossen sind zur
Belebung des Quartiers Einzelhandelsgeschäfte, Einkaufspassagen, Cafés und
Restaurants anzusiedeln. Begründung: Durch die Räumung des o. g. Banken-Areals
entsteht eine einmalige städtebauliche Chance, mitten im Bankenviertel
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Innenstadt auch außerhalb der reinen
Geschäftszeiten zu beleben. Diese Chance muss genutzt werden, damit die
Menschen in Frankfurt endlich auch einmal von der städtebaulichen Entwicklung
profitieren. In Frankfurt ist in den letzten Jahren zu viel hochpreisiger
Luxuswohnraum entstanden. In Zukunft dürfen neu gestaltbare Areale nicht mehr
bloß Investoren und Architekten überlassen werden, da deren Profitinteressen
sonst den bezahlbaren Wohnraum immer wieder aufs Neue verdrängen werden. Hier
kann und muss (!) der Magistrat politische Vorgaben machen. Mitten im
Bankenviertel an prominenter Stelle nun bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, böte
die einmalige Gelegenheit, endlich einen Trend zu mehr bezahlbarem Wohnraum
einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2016, ST 548
Aktenzeichen: 61 0