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Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und dieses der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen. Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem. § 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Begründung: Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt, fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf - ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o. g. Gebiet ist bisher vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung charakterisiert. In Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung zu gewährleisten, empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein passendes Entree für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16 sowie durch die S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg". Ferner ist es auch eine der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016. Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße; dem kann durch Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entgegengewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude, z. B. Schallschutzfenster, sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinien. Das Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap - Mitwirkende - veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0
Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1215 entstanden aus Vorlage: OF 323/5 vom 25.01.2017 Betreff: Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Zum Laurenburger Hof in der Nähe des Kindergartens Krachmacherstraße am Deutschherrnufer in beide Fahrtrichtunge n digitale Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen. Weitere Hinweise auf die geltende Geschwindigkeit sollen geprüft und soweit sinnvoll ergänzt werden. Begründung: Der Kinderbeauftragte in Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf, da in der Straße Zum Laurenburger Hof die geltende Begrenzung auf 30 km/h gemäß Information aus dem Kindergarten oftmals nicht eingehalten wird. Dies führt für Kinder, die beim Kindergarten sowie beim nahe gelegenen Spielplatz die Straße überqueren, oftmals zu Gefährdungssituationen. Die digitalen Geschwindigkeitsanzeigen sollen die Autofahrer an das dort geltende Tempolimit erinnern, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 730 Aktenzeichen: 32 1
Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 873 entstanden aus Vorlage: OF 214/5 vom 20.10.2016 Betreff: Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen der Fahrradabstellanlage Mühlberg am Länderweg und dem Knotenpunkt Siemensstraße/ Gerbermühlstraße mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der benutzungspflichtige und beschilderte Fuß- und Radweg ist eine wichtige und viel genutzte Radroute von der Offenbacher Landstraße nach Sachsenhausen und zum Mainufer. Es ist nicht für alle Fußgänger erkennbar, dass hier Radfahrer gegen die Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge fahren dürfen, da sie nicht unbedingt an den Verkehrsschildern vorbeikommen müssen. Zusätzliche Markierungen durch Fahrradsymbole würden helfen, Gefahrensituationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 349
Sitzgelegenheit an der Haltestelle „Frankensteiner Platz“
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 867 entstanden aus Vorlage: OF 204/5 vom 17.10.2016 Betreff: Sitzgelegenheit an der Haltestelle "Frankensteiner Platz" Der Magistrat wird gebeten, an der Haltestelle "Frankensteiner Platz" in Richtung Konstablerwache eine Sitzgelegenheit zu errichten. Als Standort erster Wahl wird vorgeschlagen, eine Bank direkt an der Haltestelle auf Höhe der Dreieichstraße 3 aufzustellen. Alternativ besteht auf dem Frankensteiner Platz die Möglichkeit, eine Bank aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle der Haltestelle befindet sich keine Sitzmöglichkeit. Das Fehlen einer Sitzgelegenheit ist für gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger und Seniorinnen und Senioren, die auf die Bahn warten, unzumutbar. Der Frankensteiner Platz an der Dreieichstraße/Ecke Seehofstraße bietet hierfür genügend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 348 Aktenzeichen: 92 13
Straßenreinigung am Wochenende - mehr im Sommer, weniger im Winter
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 854 entstanden aus Vorlage: OF 190/5 vom 17.10.2016 Betreff: Straßenreinigung am Wochenende - mehr im Sommer, weniger im Winter Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die folgenden Straßen und Plätze in Sachsenhausen in Reinigungsklasse V und VI an Wochenenden im Sommerhalbjahr (April bis September einschließlich) sowohl samstags als auch sonntags zu reinigen. Dafür kann im Winterhalbjahr (Oktober bis März einschließlich) eine Reinigung zwischen Dienstag und Donnerstag entfallen. Zusätzlich schlägt der Ortsbeirat eine Erhöhung der Reinigungsklassen in bestimmten Straßen und Plätzen vor, die aufgrund des hohen Publikumsverkehrs schneller verschmutzen. Straßen Jetzige Reinigungsklasse Änderung Vorschlag Sommer Vorschlag Winter Schweizer Platz VI VI S VI W Schweizer Straße VI (Gartenstraße bis Textorstraße), III (Rest) VI S VI W Affentorplatz VI VI S VI W Alt-Sachsenhausen VI VI S VI W Diesterwegplatz VI VI S VI W Textorstraße zwischen Lokalbahnhof und Schweizer Straße VI (Anfang bis Martin-May-Straße), II (Rest) VI S VI W Elisabethenstraße und Darmstädter Landstraße bis Wendelsplatz VI VI S VI W Wallstraße VI VI S VI W Brückenstraße V (Elisabethenstraße bis Schifferstraße), II (Rest) V S V W Gutzkowstraße II Erhöhen auf V V S V W Adlhochplatz II Erhöhen auf VI VI S VI W Textorstraße zwischen Lokalbahnhof und Schweizer Straße VI (Anfang bis Martin-May-Straße), II (Rest) Erhöhen auf VI zwischen Martin-May-Straße und Schweizer Straße VI S VI W Reinigungsklassen Bisher Vorschlag Sommer Vorschlag Winter II = 2 x pro Woche III = 5 x pro Woche V = 2 x in der Woche, 1 x Wochenende V S = 2 x in der Woche, 2 x am Wochenende V W = 1 x in der Woche, 1 x am Wochenende VI = 5 x in der Woche, 1 x Wochenende VI S = 5 x pro Woche, 2 x am Wochenende VI W = 4 x pro Woche, 1 x am Wochenende Begründung: Der Ortsbeirat erhält im Sommerhalbjahr regelmäßig zahlreiche Beschwerden von Anwohnern wegen Vermüllung. Es handelt sich um ein ästhetisches, aber auch ein hygienisches Problem, da die Hinterlassenschaften Ungeziefer anziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 308
Grünphasen der Fußgängerampel Neuer Wall/Wallstraße in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 870 entstanden aus Vorlage: OF 209/5 vom 18.10.2016 Betreff: Grünphasen der Fußgängerampel Neuer Wall/Wallstraße in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel am Affentorplatz in Sachsenhausen zwischen der Straße Neuer Wall und der Wallstraße zu verlängern und auch die Rotphase für Fußgänger zu verkürzen. Begründung: Anwohner berichten, dass die Grünphase für Fußgänger nur etwa zehn bis 15 Sekunden betrage, was für Kinder, ältere Mitbürger und gehbehinderte Menschen deutlich zu kurz ist. Darüber hinaus würde umgekehrt die Rotphase für Fußgänger rund drei Minuten betragen, was als deutlich zu lang empfunden wird. Dies führt dazu, dass die Fußgänger die Straße häufig bei Rot überqueren. Angesichts der Tatsache, dass sich in unmittelbarer Nähe eine Kindertagesstätte, aber auch die Willemerschule befinden, ist dies nicht hinnehmbar. Die Grünphasen für Fußgänger sind an den anderen Ampeln der Darmstädter Landstraße, der Paradiesgasse und der Elisabethenstraße deutlich günstiger geregelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 344
Dreieichstraße, Endstation der Straßenbahnlinie 18: Schaffung einer Sitzgelegenheit auf dem Spielplatz
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 705 entstanden aus Vorlage: OF 180/5 vom 21.09.2016 Betreff: Dreieichstraße, Endstation der Straßenbahnlinie 18: Schaffung einer Sitzgelegenheit auf dem Spielplatz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz an der Endstation der Straßenbahnlinie 18 (hinter der Eisdiele) für Sitzplätze zu sorgen. Begründung: Eltern, Kinderbetreuer, Schwangere, aber auch Kinder selbst haben derzeit keine Möglichkeit, sich irgendwo hinzusetzen und auszuruhen. Es ist deshalb erforderlich, dort mindestens eine Bank aufzustellen. Es muss gewährleistet sein, dass sich Erwachsene hinsetzen können, während sie ihre Kinder betreuen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 55 Aktenzeichen: 67 0
Pläne für das leer stehende Gebäude des ehemaligen „Sozialrathauses“ Neuer Wall 2, in AltSachsenhausen
Antrag vom 06.10.2016, OF 188/5 Betreff: Pläne für das leer stehende Gebäude des ehemaligen "Sozialrathauses" Neuer Wall 2, in Alt-Sachsenhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, den "Eigenbetrieb KITA Frankfurt" um Auskunft darüber zu ersuchen, was mit dem leer stehenden Gebäude des ehemaligen "Sozialrathauses," Neuer Wall 2, geschehen soll und welche Pläne und Zeitpläne vorliegen. Begründung: Zwischen dem Gebäude Dreieichstr. 34 - das mindestens seit 2 Jahren leer steht - und dem inzwischen auch bereits seit einigen Monaten leer stehenden Gebäude des ehemaligen "Sozialrathauses" - Neuer Wall 2 - befindet sich das bewohnte Haus Neuer Wall 4. Beide leer stehenden Gebäude haben links bzw. rechts mit dem bewohnten Haus Nr. 4 gemeinsame Außenwände. Das Gebäude Dreieichstr. 34 wirkt äußerlich zwar annehmbar, innen aber ist es total verkommen und durchnässt. Vereinzelt scheinen Decken eingebrochen. Es hat dort dokumentierten Ungezieferbefall gegeben. Immer noch nisten Tauben im Gebäude und bringen weiteres Ungeziefer mit sich. Mit Recht befürchten die Eigentümer des Hauses Neuer Wall 4, dass durch den ständig in das Gebäude eindringenden Regen, in absehbarer Zeit die gemeinsame Außenwand völlig durchnässt und ein großer Schaden ungeahnten Ausmaßes an ihrem Gebäude entsteht. Die Eigentümer des Hauses Neuer Wall 4 befürchten nun, dass durch das leer stehende Gebäude Neuer Wall 2 - des ehemaligen "Sozialrathauses" - nun auch noch von dort Schäden und Ärger auf sie zukommen, falls ein anhaltender Leerstand droht und sich niemand darum kümmert. Der Eingangsbereich des ehemaligen "Sozialrathauses" - Neuer Wall 2 - ist verwahrlost. Es gibt Urinecken, die Trennmauer zum Vorgarten ist verschimmelt und wild werden Müll wie Sperrmüll im Eingang deponiert. - 2 - Insgesamt kommen die besorgten Bewohner des Hauses Neuer Wall 4 - zwischen 2 leer stehenden Gebäuden - nicht zur Ruhe. Darüber hinaus ist es insgesamt nicht tragbar, dass Leerstände und Verwahrlosung von Gebäuden geduldet werden in einer Zeit großer Wohnungsknappheit in Frankfurt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.09.2016, OF 173/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 197 2016 Auskunftsersuchen V 198 2016 1. Die Vorlage OF 173/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Begründung ersatzlos entfällt. 2. Die Vorlage OF 188/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Jugendhaus für Sachsenhausen-Nord
Antrag vom 20.09.2016, OF 173/5 Betreff: Jugendhaus für Sachsenhausen-Nord Vorgang: V 541/12 OBR 5; ST 165/13 Wann ist mit einem Jugendclub für Sachsenhausen Nord zu rechnen? Wie ist der Stand der Planungen? Begründung: In der ST 165 vom 28.01.2013 steht, dass der Jugendclub Sachsenhausen im Rahmen der Sanierung der Kinderkrippe und des städtischen Eigenbetriebs 48 in der Liegenschaft Neuer Wall 2b integriert werden soll. Dies konnte aufgrund der Kostenentwicklung nicht realisiert werden. Stattdessen sollten der Jugendclub nun im Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses Sachsenhausen Neuer Wall 2 untergebracht werden. Die Planungen dazu sollten 2013 beginnen und mit einer Fertigstellung des Gebäudes und dem Umzug ist frühestens 2015 zu rechnen. In diesem Zusammenhang gibt es Beschwerden von Anwohnern des Adlhochplatzes und des Diesterwegplatzes, nach denen sich gerade bei sommerlichen Temperaturen Jugendliche und junge Erwachsene dort treffen und es zu Lärmbelästigungen und zu einer Vermüllung dieser beiden Plätze kommt. Ein Jugendclub würde diesen Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Raum bieten, an denen sie sich unter sozialpädagogischer Betreuung aufhalten könnten. Eine solche Einrichtung würde, neben anderen Maßnahmen, die Situation vor allem am Adlhochplatz entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.10.2016, OF 188/5 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.11.2012, V 541 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 165 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 197 2016 Auskunftsersuchen V 198 2016 1. Die Vorlage OF 173/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Begründung ersatzlos entfällt. 2. Die Vorlage OF 188/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Müll in Alt-Sachsenhausen bekämpfen
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 577 entstanden aus Vorlage: OF 133/5 vom 17.07.2016 Betreff: Müll in Alt-Sachsenhausen bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, 1. verstärkt gegen die Verursacher von Müllablagerungen in Alt-Sachsenhausen (Paradiesgasse, Große Rittergasse, Kleine Rittergasse, Klappergasse, Neuer Wall, Abtsgäßchen, Kleine Brückenstraße, Wallstraße und Affentorplatz) vorzugehen; 2. die FES im Rahmen der Pflichtenübertragung anzuweisen, auch weiterhin "wilde Müllablagerungen" in Alt-Sachenhausen (Paradiesgasse, Große Rittergasse, Kleine Rittergasse, Klappergasse, Neuer Wall, Abtsgäßchen, Kleine Brückenstraße, Wallstraße und Affentorplatz) zu beseitigen. Begründung: Leider ist es in der Vergangenheit zur Gewohnheit geworden, dass Müll und Abfall in Alt-Sachsenhausen abgelegt wird. Dieses rechtswidrige Verhalten ist zu sanktionieren. Hier sind verstärkt Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen. Auch ist es notwendig, in den Fällen, in denen ein Verursacher nicht festgestellt werden kann, die Müllablagerungen durch die FES, die von der Stadt Frankfurt mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt wurde, entfernen zu lassen. Das Ordnungsamt hatte hier einem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass in Zukunft das Abholen der "wilden Abfälle" nicht mehr gewährleistet werden kann, da dies erhebliche Kosten verursachen würde. Ein derartiges Verhalten der Verwaltung ist nicht hinnehmbar. Die Anwohner werden durch die Müllablagerungen in hohem Maße belästigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1800 Aktenzeichen: 79 4
Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 584 entstanden aus Vorlage: OF 144/5 vom 29.08.2016 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Dreieichstraße in Sachsenhausen schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels ViaCount-Geräten zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Dreieichstraße vom Mainufer bis zum Lokalbahnhof. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. In der Dreieichstraße ist zu beachten, dass diese auch von Kindern und Jugendlichen als Fußgänger stark frequentiert wird, da sich in unmittelbarer Nähe Betreuungseinrichtungen und Schulen befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 292 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Warnhinweis für die Willemerstraße
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 587 entstanden aus Vorlage: OF 151/5 vom 23.08.2016 Betreff: Warnhinweis für die Willemerstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Dreieichstraße/Willemerstraße als Warnhinweis für in die Willemerstraße abbiegenden Autos ein Blinklicht anzubringen. Begründung: Der Kinderbeauftragte für Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf. Rechtsabbieger, die in die Willemerstraße einfahren, und Fußgänger, die über die Willemerstraße gehen, haben zeitgleich Grün. Dadurch wurden von Anwohnern mehrfach gefährliche Situationen beobachtet. Der Fußgängerüberweg wird insbesondere von Schulkindern der Willemerschule und Deutschherrnschule sowie zum Erreichen der Kita Neuer Wall genutzt. Das Blinklicht soll die Autofahrer auf diese besondere Gefährdung hinweisen und dadurch die Aufmerksamkeit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1547 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Willemerstraße/Ecke Dreieichstraße
Antrag vom 25.08.2016, OF 154/5 Betreff: Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Willemerstraße/Ecke Dreieichstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eine Ortsbegehung durchführen zu lassen, um Maßnahmen zu prüfen, die die Verkehrssicherheit in diesem Bereich - für Fußgänger, insbesondere für Kinder - erhöhen. Begründung: Der Fußgängerüberweg Willemerstraße / Ecke Dreieichstraße wird größtenteils von Schulkindern der angrenzenden Willemerschule und Deutschherrenschule genutzt darüber hinaus aber auch von Besuchern der KITA Neuer Wall. An diesem Überweg kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen durch zu schnell abbiegende Fahrzeuge aus der Dreieichstraße in die rechts abbiegende Willemerstraße. Fußgänger, insbesondere aber Kinder, sind hier hoch gefährdet, denn Fußgänger und der Verkehr Richtung Darmstädter Landstraße haben zu gleicher Zeit "Grünphase". Es ist unter anderem zu prüfen, ob eine Änderung der "Grünphase" für Fußgänger oder ggf. die Installation eines Blinklichtes am Ampelmast (zwecks Erhöhung der Aufmerksamkeit) geeignet wären, die erforderliche erhöhte Sicherheit der Verkehrsteilnehmer - vornehmlich der Kinder - herbeizuführen. Eine Fotoansicht ist als Anlage beigefügt. . Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 154/5 wurde unter Hinweis auf die Vorlage OF 151/5 zurückgezogen.
Graffiti entfernen
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 294 entstanden aus Vorlage: OF 90/5 vom 15.06.2016 Betreff: Graffiti entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti entlang des Mainufers und unter den Brücken zu entfernen, und zwar an der Mainpromenade Höhe Deutschherrnufer 41 sowie unter der Flößerbrücke, der Ignatz-Bubis-Brücke, der Untermainbrücke und der Alten Brücke. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch die Graffitibesprühungen gestört. Außerdem hinterlassen sie bei den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern des Mainufers ein ungepflegtes und unschönes Bild von Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1221 Aktenzeichen: 66 0
Zusätzliche Beleuchtung des Gebietes zwischen der S-Bahn-Station „Mühlberg“ und der Liegenschaft Seehofstraße Nr. 41
Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4994 entstanden aus Vorlage: OF 1215/5 vom 24.01.2016 Betreff: Zusätzliche Beleuchtung des Gebietes zwischen der S-Bahn-Station "Mühlberg" und der Liegenschaft Seehofstraße Nr. 41 Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der S-Bahn-Station "Mühlberg" und der Liegenschaft Seehofstraße Nr. 41 mit zusätzlicher Beleuchtung auszustatten. Begründung: Im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 5 am Freitag, dem 22.01.2016, haben Bürgerinnen und Bürger gebeten, dass man im o. g. Bereich zusätzliche Beleuchtung installieren möge, da der Bereich - besonders unter der Eisenbahnunterführung über die Seehofstraße - nur mäßig beleuchtet ist. Der Ortsbeirat bittet daher, diesen Bereich mit zusätzlichen Leuchtmitteln auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 868 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1735 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52
Keine Streichung des Radweges Willemerstraße in Richtung Osten Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87
Anregung vom 26.06.2015, OA 638 entstanden aus Vorlage: OF 1121/5 vom 24.06.2015 Betreff: Keine Streichung des Radweges Willemerstraße in Richtung Osten Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Maßnahme "Führung des Radverkehrs in der Willemerstraße vom Affentorplatz/Darmstädter Landstraße über die Kreuzung Dreieichstraße in Richtung Osten" nicht gestrichen, sondern, wie seit nunmehr neun Jahren vom Ortsbeirat gefordert, endlich in Angriff genommen wird. Begründung: Der Radverkehr in dem angesprochenen Abschnitt wird vom Affentorplatz kommend auf dem Bordstein gegen die Fahrtrichtung des Kfz-Verkehrs geführt, was im Bereich der Schulen immer wieder zu Konflikten mit Fußgängern und sich auf dem Gehweg aufhaltenden Schülern führt. Die Radwegführung über die Dreieichstraße ist zudem recht kompliziert und bewirkt vor allem auf der Ostseite der Dreieichstraße, dass Fußgänger den Radfahrern in die Quere kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1568 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 637 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 638 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und RÖMER (M 87 = Annahme) 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 637 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 638 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE. und RÖMER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE. und RÖMER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 637 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 638 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Annahme) REP (M 87, OA 637 und OA 638 = Annahme) Stv. Krebs (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 637 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 638 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6158, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 32 1
Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke)
Antrag vom 09.06.2015, OF 1100/5 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der Neugestaltung der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg (insbesondere vor dem Eingang der Kindertagesstätte) die Möglichkeit besteht, diese derart zu gestalten, dass es keinem Kind möglich ist, einfach in die Kreuzung zu laufen. Begründung: Die AWO Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt auf der Sachsenhäuser Seite. Der Haupteingang der Kindertagesstätte liegt direkt an der Straßenecke Deutschherrnufer und Wasserweg und gegenüber die Flößerbrücke. Seit einigen Monaten finden Arbeiten zum Ausbau des Deutschherrnufers mit Bau eines Zweirichtungsradwegs zwischen Alter Brücke und Flößerbrücke statt. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren betreut. Besonders die kleineren Kinder unter 3 Jahren haben keine Kenntnisse über Verkehrsregeln und sind bis dahin auf den Schutz durch die Bezugspersonen und die sichere Gestaltung des Raumes angewiesen. Der Bürgersteig war/ist an dieser Kreuzungsstelle zwischen zwei Fußgängerüber-wegen sehr eng. Die Gefahr, dass die sehr kleinen aber flotten Kinder auf die Straße entwischen, ist gegeben. . Eingang Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wurde zurückgezogen.
Zusätzliche Fahrradständer in Alt-Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4084 entstanden aus Vorlage: OF 1060/5 vom 02.04.2015 Betreff: Zusätzliche Fahrradständer in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, in Alt-Sachsenhausen zusätzliche Fahrradständer zu installieren. Folgendes sollte für den Standort erfüllt sein: 1. Eine angemessene Beleuchtung; 2. Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht; 3. e ine Beschilderung, wenn möglich mehrsprachig, die darauf hinweist. Begründung: Besucher in Alt-Sachsenhausen haben große Probleme, ihre Fahrräder angemessen anzuschließen. Die bereits installierten Fahrradständer am Ende der Frankensteiner Straße sind nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1077 Aktenzeichen: 662
Offene Betreuungsangebote im Ortsbezirk 5
Antrag vom 06.04.2015, OF 1072/5 Betreff: Offene Betreuungsangebote im Ortsbezirk 5 Vorgang: ST 83/15 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, welche offenen Betreuungsangebote im Ortsbezirk 5 existieren. Begründung: Mit Bedauern hat der Ortsbeirat die Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 83 und die Tatsache zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der Haushaltslage der Stadt Frankfurt am Main das Vorhaben, das Jugendhaus Sachsenhausen in der Liegenschaft "Neuer Wall 2" unterzubringen, nicht realisiert werden kann. Gleichwohl nimmt der Ortsbeirat zur Kenntnis, dass der Jugendclub Sachsenhausen im Hinterhaus Schneckenhofstraße 13H untergebracht ist. Aufgrund der geänderten Ausgangslage möchte sich der Ortsbeirat ein Bild verschaffen, welche anderen offenen Betreuungsangebote im Ortsbezirk 5 existieren. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 83 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1331 2015 Die Vorlage OF 1072/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Baustellensituation Frankensteiner Platz/Frankensteiner Straße
Antrag vom 23.03.2015, OF 1061/5 Betreff: Baustellensituation Frankensteiner Platz/Frankensteiner Straße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat mitzuteilen, wann die Baustellentätigkeiten am Frankensteiner Platz/Frankensteiner Straße zum Abschluss kommen werden. Begründung: Die obige Baustelle besteht seit Ende 2014 und stellt sich für die Anwohner in der Seehofstraße zunehmend als Zumutung heraus. Die Baustelle ist oftmals tagelang verwaist. Ein Fortschritt ist nicht sichtbar. Die aufgestellten Behelfsampeln weisen nur eine sehr kurze Grünphase auf und werden aufgrund der Stausituation von Autofahrern oftmals missachtet, was zu entsprechenden Gefährdungssituationen führt. Zudem sind viele Parkplätze weggefallen. Der Magistrat mag bitte Auskunft geben, ob und in welcher Weise mit einem Fortschreiten der Tätigkeiten zu rechnen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2015 Die Vorlage OF 1061/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Nistmöglichkeiten für Tauben unter der Eisenbahnbrücke über die Seehofstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3824 entstanden aus Vorlage: OF 1001/5 vom 06.01.2015 Betreff: Keine Nistmöglichkeiten für Tauben unter der Eisenbahnbrücke über die Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG, zu veranlassen, dass es keine Nistmöglichkeiten für Tauben unter der neu errichteten Eisenbahnbrücke, welche über die Seehofstraße führt, gibt. Begründung: Zu Zeiten der alten Eisenbahnbrücke führten die Verunreinigungen durch Taubenmist zu erheblichem Unmut. Mit Errichtung der neuen Eisenbahnbrücke sollte dieses Problem von Anfang an berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 588 Aktenzeichen: 66 6
Errichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg
Antrag vom 03.01.2015, OF 1048/5 Betreff: Errichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an diesem Kreuzungsbereich zur Sicherheit der Kleinkinder der Krabbelstube Deutschherrenufer Nr. 34 eine Brüstung oder Umwehrung zu errichten. Begründung: Die in der Krabbelstube betreuten Kleinkinder könnten in einem unbeobachteten Augenblick aus dem Gebäude und auf die viel befahrene ungesicherte Straßenkreuzung laufen. Den Kleinkindern dieses Alters sind die Gefahren des Autoverkehrs noch nicht bewusst. Deshalb bitten wir kurzfristig, bauliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 20.03.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1048/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG, FDP und fraktionslos (= Annahme)
Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 entstanden aus Vorlage: OF 980/5 vom 10.11.2014 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II) Vorgang: ST 740/14 Der Magistrat wird gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 02.06.2014, ST 740, teilt der Magistrat mit, dass den sehr tiefen Fugen im Kopfsteinpflaster der Fußgängerbereiche im Altstadtviertel schwierig zu begegnen sei. Weiter wird ausgeführt, dass eine mögliche Lösung des Problems in einer Verfugung des Pflasters mit Epoxidharzmörtel besteht. Um die Praxistauglichkeit dieser Maßnahme zu beurteilen, wurden Fugen eines Teilstücks der Kleinen Rittergasse mit diesem Mörtel verfüllt. Aus Sicht des Ortsbeirates sollten weitere Fugen im Altstadtbereich des Apfelweinviertels zeitnah verfüllt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 740 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Antrag vom 25.09.2017, OF 597/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434
Fahrradständer Willemerstraße/Ecke Dreieichstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3635 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 20.10.2014 Betreff: Fahrradständer Willemerstraße/Ecke Dreieichstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. circa acht bis zehn Fahrradständer auf der kleinen Freifläche in der Willemerstraße/Ecke Dreieichstraße im Verlauf des Zaunes der Willemerschule aufzustellen. 2. die Sitzbank, welche sich momentan auf dieser Freifläche befindet, zu entfernen (siehe anliegendes Foto). Begründung: In Alt-Sachsenhausen ist der Bedarf an Fahrradständern hoch. Insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Willemerschule existiert ein Fahrradabstell-Engpass. Die Fahrradständer auf dem Schulgelände sind nicht ausreichend, sodass sehr viele Fahrräder an den Drängelgittern vor der Schule angeschlossen werden. Dies wiederum führt zur Einengung des Gehweges. Die im Antrag beschriebene Fläche eignet sich nach Ansicht des Ortsbeirates hervorragend für eine große Anzahl von Fahrradständern - es könnte also Abhilfe geleistet werden. Momentan steht auf dieser Fläche eine einzelne Ruhebank, auf der circa vier Personen Platz finden. In der Vergangenheit lud diese Bank zum Verweilen neben einem Brunnen ein. Dieser Brunnen wurde abgebaut. Nunmehr steht nicht einmal ein Mülleimer neben der Bank, was wiederum auch zu erheblichen Müllproblemen an dieser Stelle führt. Nach Abwägung der Interessen sollten an dieser Stelle neue Fahrradständer Platz finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 168 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1038 Aktenzeichen: 66 2
Anbringung von Fahrradbügeln in der Großen Rittergasse hier: Neben der Liegenschaft Große Rittergasse Nr. 71
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3460 entstanden aus Vorlage: OF 898/5 vom 25.08.2014 Betreff: Anbringung von Fahrradbügeln in der Großen Rittergasse hier: Neben der Liegenschaft Große Rittergasse Nr. 71 Der Magistrat wird gebeten, links neben der Liegenschaft Große Rittergasse Nr. 71, d. h. vor den zurückgesetzten Liegenschaften Große Rittergasse Nr. 69 bis 71, Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Im Bereich von Alt-Sachsenhausen gibt es neben der Gastronomie auch Wohnungen und Geschäfte. Die drei in diesem Bereich bereitgestellten Fahrradbügel reichen bedauerlicherweise nicht aus, sodass der Ortsbeirat eine Ergänzung wünscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1620
Stand der Planung Umbau Willemerstraße zwischen Darmstädter Landstraße und Siemensstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3463 entstanden aus Vorlage: OF 901/5 vom 27.08.2014 Betreff: Stand der Planung Umbau Willemerstraße zwischen Darmstädter Landstraße und Siemensstraße Vorgang: ST 1239/11; ST 456/13 Der Magistrat wird aufgefordert, die seit November 2012 in Bearbeitung befindliche Baureifplanung betreffend Umgestaltung der Willemerstraße nunmehr zeitnah zum Abschluss zu bringen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere die Fuß- und Radwegquerung der Dreieichstraße ist in diesem Bereich zu verbessern. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 456, wird berichtet, dass die Baureifplanung nach langer Verzögerung endlich im November 2012 begonnen wurde. Nachdem bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1239, die Vorstellung der Planung im Ortsbeirat angekündigt wurde, erachtet es der Ortsbeirat für geboten, nun die Planung zum Abschluss zu bringen und die Bauausführung zeitnah in Angriff zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1239 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 456 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1538
Grunderneuerung Deutschherrnufer (II)
Anregung vom 18.07.2014, OA 540 entstanden aus Vorlage: OF 871/5 vom 23.06.2014 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer (II) Vorgang: ST 727/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Grunderneuerung des Deutschherrnufers die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke zeitgemäß umzugestalten. Begründung: Nach der Grundsanierung des Deutschherrnufers wird eine durchgehende Radwegverbindung auf dem Hochkai bestehen, die dann an einer Bedarfsampel endet. Radfahrer müssen dann absteigen, um den Druckknopf am Ampelmast zu betätigen. Dadurch würden die hohen Investitionen für diese wichtige Verbindung auf dem Hochkai unnötig entwertet. Das Minimum ist die Errichtung einer Kontaktschleife o. Ä., die das Grünsignal für Radfahrer automatisch anfordert. Da der Kfz-Verkehr ohnehin am nördlichen Brückenkopf warten muss, ist nicht ersichtlich, warum nicht zumindest die nördliche Fußgängerampel am südlichen Brückenkopf ebenso regelmäßig das Grünsignal erhalten kann, wie die Fußgängerampel am nördlichen Brückenkopf. Die Einlassung des Magistrats, wonach die feste Grünzeitsteuerung am südlichen Brückenkopf nicht zielführend sei, weil nicht bei jedem Grünumlauf Querungen durch Fußgänger oder Radfahrer festzustellen seien, ist jedenfalls insoweit abwegig, als auch am nördlichen Brückenkopf nicht regelmäßig Querungen festzustellen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 23.07.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 540 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 4981, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2014 Aktenzeichen: 66 5
Anbringen von Papierkörben/Hundekotbeutelspendern
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2014, OM 3155 entstanden aus Vorlage: OF 818/5 vom 28.04.2014 Betreff: Anbringen von Papierkörben/Hundekotbeutelspendern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Vermeidung von Verschmutzung ein Hundekotbeutelspender in der Paradiesgasse aufgestellt werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten von Verunreinigungen in der genannten Paradiesgasse. Ein Pate steht zur Verfügung, Name und Anschrift sind dem Ortsbeirat bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1032 Aktenzeichen: 67 0
Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3046 entstanden aus Vorlage: OF 808/5 vom 12.03.2014 Betreff: Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass bei dem geplanten Bauvorhaben an der Offenbacher Landstraße (neben dem Hotel Cult) die Belange des südlich davon gelegenen barocken Kulturdenkmals (Wohnhaus an der Ecke Auf dem Mühlberg/Am Mühlkanal) gewahrt bleiben; 2. für das zu bebauende Grundstück neben dem Hotel eine maximale Gebäudehöhe zuzulassen, die sich an den Bestandsgebäuden in der Nachbarschaft orientiert; 3. zu prüfen und zu berichten, ob für das Areal an der südlichen Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung in der Straße Auf dem Mühlberg und der Einmündung in die Seehofstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes zweckmäßig ist. Begründung: Dem Vernehmen nach soll neben dem Hotel Cult ein sechsgeschossiger Hotelerweiterungsbau errichtet werden. Abgesehen davon, dass ein sechsgeschossiges Gebäude an dieser Stelle überdimensioniert erscheint, würde eine solche Gebäudehöhe auch das südlich gelegene Barockgebäude empfindlich bedrängen. Dieses Ende des achtzehnten Jahrhunderts errichtete Haus ist weithin sichtbar und prägend für den Mühlberg. Ein sechsgeschossiger Hotelerweiterungsbau an der Offenbacher Landstraße würde das Barockgebäude völlig unangemessen bedrängen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 63 0
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