Jugendhaus für Sachsenhausen-Nord
Begründung
Sachsenhausen-Nord Vorgang: V 541/12 OBR 5; ST 165/13 Wann ist mit einem Jugendclub für Sachsenhausen Nord zu rechnen? Wie ist der Stand der Planungen? Begründung: In der ST 165 vom 28.01.2013 steht, dass der Jugendclub Sachsenhausen im Rahmen der Sanierung der Kinderkrippe und des städtischen Eigenbetriebs 48 in der Liegenschaft Neuer Wall 2b integriert werden soll. Dies konnte aufgrund der Kostenentwicklung nicht realisiert werden. Stattdessen sollten der Jugendclub nun im Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses Sachsenhausen Neuer Wall 2 untergebracht werden. Die Planungen dazu sollten 2013 beginnen und mit einer Fertigstellung des Gebäudes und dem Umzug ist frühestens 2015 zu rechnen. In diesem Zusammenhang gibt es Beschwerden von Anwohnern des Adlhochplatzes und des Diesterwegplatzes, nach denen sich gerade bei sommerlichen Temperaturen Jugendliche und junge Erwachsene dort treffen und es zu Lärmbelästigungen und zu einer Vermüllung dieser beiden Plätze kommt. Ein Jugendclub würde diesen Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Raum bieten, an denen sie sich unter sozialpädagogischer Betreuung aufhalten könnten. Eine solche Einrichtung würde, neben anderen Maßnahmen, die Situation vor allem am Adlhochplatz entschärfen.