Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Glockenblumenweg

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Zukunftsorientiertes Angebot für Lebensmittelhandel in und um Preungesheim

21.10.2025 · Aktualisiert: 29.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7534 entstanden aus Vorlage: OF 1112/10 vom 06.10.2025 Betreff: Zukunftsorientiertes Angebot für Lebensmittelhandel in und um Preungesheim Vorgang: OM 6952/25 OBR 10; ST 1334/25 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob er weiterhin und ernsthaft langfristig für das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße eine Umwandlung von Lebensmitteleinzelhandelsflächen in Gewerbeflächen vorsieht (siehe hierzu die Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334). Diesbezüglich wird der Magistrat gebeten darzulegen, 1. wo das Angebot von entsprechenden - zusätzlichen - Vollsortimentern und Discountern in und um Preungesheim (das heißt also außerhalb von Gewerbeflächen) sichergestellt werden soll; 2. ob er sich nicht besser - zumindest in und für Preungesheim - von den bisherigen Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms maßvoll und realitätsbezogen verabschieden sollte; 3. wo er in Preungesheim alternative Flächen als realisierbar erkannt und identifiziert hat, um Lebensmittelhandel statt in der August-Schanz-Straße künftig an anderen Stellen im Stadtteil zu realisieren; 4. wie und wann er solche geeigneten Flächen ganzheitlich rechtzeitig zu sichern gedenkt; 5. ob es nicht bereits jetzt bei zu vielen Flächen in und um Preungesheim Probleme gibt, den Lebensmittelhandel zu modernisieren, zu erweitern beziehungsweise teils sogar lediglich in der Fläche zu erhalten. Begründung: Außerhalb der Gewerbegebiete dürfte es leider nur sehr schwer bis kaum möglich sein, nennenswerte und ausreichend große Alternativen für zum Lebensmittelhandel geeignete Flächen zu finden, die auch final und zukunftsorientiert zu akzeptablen Lebensmittelangeboten führen. Die politische Einflussnahme auf wirtschaftliche Belange erscheint insofern für die Menschen eher risikobehaftet zu sein, dies zumindest soweit es Preungesheim betrifft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Lärmproblematik in der Sonnentaustraße zwischen Kaiserkronenweg und Malvenweg

07.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 1111/10 Betreff: Lärmproblematik in der Sonnentaustraße zwischen Kaiserkronenweg und Malvenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern, zu Prüfen und zu Berichten wie weit die gesammelten Hinweise auf eine Lärmbelästigung in der Sonnentaustraße zwischen Kaiserkronenweg und Malvenweg beseitigt werden können. Ich empfehle eine Ortsbesichtigung bzw. eine Kontaktaufnahme mit dem Beschwerdeführer. Begründung: Die Kontaktaufnahme des Beschwerdeführers mit den Urhebern und auch eine Vorsprache beim Schutzmann vor Ort hat die Situation nicht verändert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1111/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP und AfD (= Annahme); CDU (= Enthaltung)

Partei: FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Unfall in der Straße Oberer Ornberg

02.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7244 entstanden aus Vorlage: OF 1086/10 vom 19.08.2025 Betreff: Unfall in der Straße Oberer Ornberg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche Erkenntnisse aus dem Unfall in der Straße Oberer Ornberg, bei dem ein Kind angefahren wurde, gezogen werden. Von besonderem Interesse dabei ist insbesondere, 1. ob der Fahrer zwischenzeitlich ermittelt werden konnte; 2. ob/wie der Unfallhergang ermittelt werden konnte; 3. wie ähnliche Unfälle künftig beispielsweise durch städtische Maßnahmen verhindert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen

20.05.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 entstanden aus Vorlage: OF 1042/10 vom 05.05.2025 Betreff: Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße schützen Vorgang: OM 3499/23 OBR 10; ST 1990/24 Der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990, ist unter anderem zu entnehmen: "Das Gewerbegebiet ‚August-Schanz-Straße' ist vorrangig durch kleine und mittlere Handwerksbetriebe sowie durch Unternehmen des Dienstleistungs- und verarbeitenden Gewerbes geprägt. Hinzu kommen einzelne Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, mehrere Anlagen für sportliche Zwecke sowie eine Vergnügungsstätte. ... Angesichts des Mangels an aktivierbaren Gewerbeflächen in Frankfurt am Main ist darauf hinzuwirken, dass in einem engen Dialog mit den Eigentümern von Liegenschaften im Gebiet eine zielkonforme Nutzung von vakanten Grundstücken zugunsten der auf ebendiese Standorte angewiesenen Nutzungen erfolgt. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit eine Überbauung der bestehenden eingeschossigen Objekte im Sinne einer Vertikalisierung von Handwerk und verarbeitendem Gewerbe umsetzbar sein könnte." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Gewerbeflächen in der August-Schanz-Straße besser und nachvollziehbarer geschützt werden können; 2. welche angedachten Prüfungen des Magistrates gemäß der Stellungnahme ST 1990 begonnen wurden und mit welchem Ergebnis; 3. warum die Möglichkeiten für Discounter in der August-Schanz-Straße im Bebauungsplan begrenzt werden, andere weitergehende Nutzungen jedoch nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, AugustSchanzStraße und Am Dorfgarten

22.04.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6793 entstanden aus Vorlage: OF 1039/10 vom 07.04.2025 Betreff: Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark von Überflutungen gefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde im Jahr 2024 stark beschädigt; 2. welche weiteren diesbezüglichen Aspekte noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden beziehungsweise welche Maßnahmen nicht eingeleitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Standortauswahl für einen persönlichen Sonderparkplatz

18.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6638 entstanden aus Vorlage: OF 998/10 vom 03.03.2025 Betreff: Standortauswahl für einen persönlichen Sonderparkplatz Vorgang: OM 5675/24 OBR 10; ST 2010/24 Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat sehr für seinen Vorschlag, den Sonderparkplatz direkt vor der Hausnummer 8 einzurichten. Dies wäre auch für den Ortsbeirat die idealste Lösung. Sie scheitert aus seiner Sicht aber leider an der unbefestigten Oberflächenbeschaffenheit der vorhandenen Parkstreifen. Der Auftrag von farblichen Bodenmarkierungen ist dort so nicht möglich. Sofern der Magistrat einen Teil des Parkstreifens vor Nummer 8 nicht entsprechend befestigen kann, wird er gebeten, den benannten persönlichen Sonderparkplatz in die Sonnentaustraße an Position 2. (OM 5675) zu verlegen. Ferner wird der Magistrat gebeten, im Zuge der Verlegung den jetzigen persönlichen Sonderparkplatz im Berkersheimer Weg wieder als ungekennzeichneten Stellplatz freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5675 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2020 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1147

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 10

Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5Streckenverlängerung

11.02.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 529 entstanden aus Vorlage: OF 969/10 vom 27.01.2025 Betreff: Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird unter Einbindung der Eigentümer der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße und in der August-Schanz-Straße gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten, 1. wie die bereits bisher schwierige Anbindung des Gewerbeverkehrs von und zu dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße ganzheitlich verbessert werden kann; 2. wie die künftig schwierigere Verkehrserschließung zu den Liegenschaften in der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung ganzheitlich verbessert werden kann. Von besonderem Interesse ist dabei jeweils die Zeit der erheblichen Baumaßnahmen in der Homburger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1265 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 529 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5990, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Gewerbegebiet August-Schanz-Straße

11.02.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 entstanden aus Vorlage: OF 956/10 vom 14.12.2024 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Vorgang: OM 4625/23 OBR 10; ST 1620/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob, und wenn ja, welche Prüfungsergebnisse gemäß der recht späten Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620, nunmehr Erkenntnisse bezüglich der folgenden entsprechenden Punkte ergeben haben: 1. "Mögliche Optimierungsmaßnahmen der verkehrlichen Erreichbarkeit für Lkw müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden." 2. "Mögliche Optimierungsmaßnahmen zur Minderung des Parkdrucks müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg

14.01.2025 · Aktualisiert: 27.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6319 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 11.12.2024 Betreff: Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kreuzung mit Fahrradbügeln/Pollern so absichern kann, dass die dort laufenden Schulkinder eine gute Einsicht in die Straße Prämäckerweg haben. Begründung: Der Prämäckerweg macht kurz vor der Einmündung in die Straße In den Gräben eine leichte Biegung und die Einmündung ist besonders breit. Ebenso wird in dem Bereich oft geparkt. Im Winter wird der anfallende Schnee der Fußwege und im Herbst das Laub der Bäume an dieser Stelle zu einem großen Haufen aufgeschüttet, sodass es noch unübersichtlicher ist. Doch auch ohne parkende Autos, Laub- oder Schneehaufen kann man den Prämäckerweg (kommend aus Richtung Grundschule in Richtung Homburger Landstraße) erst dann ausreichend einsehen, wenn man mindestens drei Meter auf die Straße gelaufen ist. Das ist vor allem für die Schulkinder der Berkersheimer Grundschule gefährlich, da die Kreuzung auf dem Schulweg liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1765

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückstaus auf der Jean-Monnet-Straße vor der Homburger Landstraße

05.11.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6064 entstanden aus Vorlage: OF 915/10 vom 21.10.2024 Betreff: Rückstaus auf der Jean-Monnet-Straße vor der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Rückstaus an der Ampel auf der Jean-Monet-Straße vor der Homburger Landstraße durch Optimierung der Ampelphasen in Fahrrichtung Frankfurter Berg, zumindest im Berufsverkehr, vermeiden zu lassen. Begründung: Die Erreichbarkeit des Stadtteils Frankfurter Berg sowie des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße wird bisher durch Rückstaus verzögert und entspricht so nicht der Nachfrage. Abhilfe ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 408 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes

02.07.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5675 entstanden aus Vorlage: OF 845/10 vom 17.06.2024 Betreff: Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes Im Berkersheimer Weg vor der Hausnummer 31 befinden sich zwei Schwerbehindertenparkplätze, davon ein persönlicher. Da diese gegenüber dem kleinen Einkaufszentrum am Frankfurter Berg liegen, parken dort regelmäßig und nicht nur kurzzeitig Fahrzeuge von nicht Nutzungsberechtigten und insbesondere Zentrumsaufsuchenden. Der Berechtigte für den persönlichen Schwerbehindertenparkplatz informierte den Ortsbeirat darüber, dass er diesen nur selten frei vorfindet. Selbst die ständigen Meldungen an das Ordnungsamt verbessern diesen schon lange andauernden Zustand nicht. Das Ordnungsamt kann seine häufigen Bitten um Sofortmaßnahmen stets mit dem Hinweis auf Personalmangel nicht erfüllen. Es klingt logisch und ist nachvollziehbar, dass eine Verlegung dieses Parkplatzes aus dem direkten Bereich des Einkaufszentrums zu einer gravierenden Lageverbesserung für den Berechtigten führen kann. Der infrage kommende Bereich ist öffentlicher Raum. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat (gemäß Vorschlag und Wunsch des Berechtigten) gebeten, den vorgenannten persönlichen Schwerbehindertenparkplatz in die Sonnentaustraße (siehe Abbildung) zu verlegen, idealerweise an Position 1. bei Wegnahme von zwei nie genutzten Fahrradbügeln, alternativ bitte an Position 2. oder 3. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2010 Antrag vom 03.03.2025, OF 998/10 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6638 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten

04.06.2024 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5549 entstanden aus Vorlage: OF 816/10 vom 21.05.2024 Betreff: Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Vorgang: OM 5558/24 OBR 10 Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark überflutungsgefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde auch aktuell sehr stark beschädigt; 2. welche Aspekte ggf. noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden sollen, ggf. welche warum nicht. Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1631 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gewerbegebiet August-Schanz-Straße

17.10.2023 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 entstanden aus Vorlage: OF 669/10 vom 04.09.2023 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragestellungen gebeten, die alle dem Zweck dienen, das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße fit für die Zukunft zu machen: 1. Wie kann die Stromversorgung auskömmlich gesichert werden (alleine im letzten Jahr waren wieder zwei Ausfälle zu beklagen)? 2. Wie kann auch für große Lkw eine sichere Zu- und Ausfahrt von und zu der Homburger Landstraße ermöglicht werden? 3. Wie kann der sehr hohe Parkplatzdruck gemindert werden, insbesondere durch die zusätzliche Schaffung von Parkraum? Begründung: Die Zukunftsfähigkeit ist durch entsprechende Maßnahmen vor Ort und im Umfeld des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße deutlich zu erhöhen. Etwaige entfallende Parkplätze oder sonstige Nachteile, z. B. im Zusammenhang mit der U 5-Linienverlängerung, sind rechtzeitig auszugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Parkplätze/Gehweg vor dem Berkersheimer Weg 8

19.09.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4487 entstanden aus Vorlage: OF 664/10 vom 04.09.2023 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Parkplätze/Gehweg vor dem Berkersheimer Weg 8 Im Nachgang der Präsentation der Vorplanung zur Verlängerung der Linie U 5 zum Frankfurter Berg erhielt der Ortsbeirat 10 dankenswerterweise detailliertere Pläne. In diesen ist ersichtlich, dass leider vor dem Objekt Berkersheimer Weg 8 voraussichtlich fünf Parkplätze entfallen sollen. Dies ist sicherlich auch dem Umstand geschuldet, dass wegen dem auf der Nordseite angebrachten Verkehrszeichen 274.2 die Tempo-30-Zone endet (und einerseits auch beginnt). Ab dort kann dann ein roter Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden. Die restlichen Teile der ehemaligen Stellplätze sollen mit einem Gehweg belegt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob straßenbeidseitig angebrachte Verkehrszeichen 274.1/274.2 nicht auf gleicher Höhe stehen müssen (aktuell mit etwa 23 Metern Abstand); 2. ob geplant ist, künftig den Beginn der Tempo-30-Zone beidseitig weiter ostwärts zu versetzen oder sinnvollerweise doch noch vor die Bushaltestelle, also westwärts zu platzieren; 3. wie es mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV StVO) vereinbar ist, welche die Fahrradschutzstreifen in Tempo-30-Zonen untersagt, da in den Planungen mindestens bis Einmündung Sonnentaustraße Fahrradschutzstreifen (Verkehrszeichen 340) als auch rotmarkierte Streifen innerhalb der aktuell bestehenden Tempo-30-Zone eingezeichnet sind; 4. ob aufgrund der Punkte 1. bis 4. die dringend erforderlichen fünf Stellplätze doch erhalten bleiben; 5. welcher Umstand diesen unnötigen, nicht sehr wasserdurchlässigen Gehweg zusätzlich zu dem nördlich, quasi parallel verlaufenden Bestandsgeh-/radweg erfordert; 6. falls Absage zu 4. und 5. nicht adäquat begründbar: ob die vorhandene kleine Grünfläche zur Versiegelungsreduktion dann wenigstens bis zum "neuen Straßenrand" erweitert wird. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 2,7 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 336 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gewerblicher Parkverkehr im Prämäckerweg

02.05.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3879 entstanden aus Vorlage: OF 575/10 vom 16.04.2023 Betreff: Gewerblicher Parkverkehr im Prämäckerweg Der Magistrat wird gebeten, den ruhenden Verkehr im Prämäckerweg von der Stadtpolizei regelmäßig dahin gehend überwachen zu lassen, ob die dort geparkten gewerblich genutzten Autotransporter rechtmäßig abgestellt sind. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Prämäckerwegs beklagen seit geraumer Zeit, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge mit Autoanhängern die Parkplätze vor ihren Häusern über längere Zeiträume hinweg belegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1971 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 nördlich der Endhaltestelle „Preungesheim“

21.03.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3725 entstanden aus Vorlage: OF 511/10 vom 23.01.2023 Betreff: Schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 nördlich der Endhaltestelle "Preungesheim" Der Magistrat wird gebeten, 1. die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 über die Endhaltestelle "Preungesheim" hinaus sinnvoll voranzutreiben, damit das Projekt schnellstens öffentlich vorgestellt und zeitnah umgesetzt werden kann; 2. zu 1. fachliche, auch ehrenamtliche Unterstützung ähnlich den seinerzeitigen, ebenfalls sehr schwierigen Planungen für die Hochbahnsteige in der südlichen Eckenheimer Landstraße zu organisieren und zu ermöglichen. Darüber hinaus bleibt im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zu prüfen und zu berichten, 3. welche wesentlichen Änderungen notwendig werden; 4. wie viele Bäume gefällt werden müssen; 5. wie insbesondere das sehr enge, aber auch sehr wichtige Teilstück zwischen August-Schanz-Straße und Berkersheimer Weg sinnvoll geregelt werden kann; 6. wie die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße künftig möglichst verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1579 Aktenzeichen: 92-10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parken in der östlichen August-Schanz-Straße

06.03.2023 · Aktualisiert: 11.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 537/10 Betreff: Parken in der östlichen August-Schanz-Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen und gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, das Parken in der östlichen August-Schanz-Straße zu erleichtern. Insbesondere im Bereich der Hausnummern 38 bis 46 soll jeweils ein Stellplatz freigegeben werden. Begründung: Die Stellplatzsituation ist dort sehr angespannt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 537/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme)

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße

07.02.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499 entstanden aus Vorlage: OF 514/10 vom 23.01.2023 Betreff: Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, unter anderem der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße künftig insgesamt sachlich und fachlich mehr als bisher gestärkt werden kann; 2. wie insgesamt eine Kooperation mit allen Eigentümern zur ganzheitlichen Nutzungserweiterung der Grundstücke auch im städtischen Interesse erreicht werden kann, um das Gewerbegebiet tatsächlich zu stärken; dies gilt in den Bereichen der ruhenden und fließenden Verkehre sowie bezüglich der sonstigen Nutzbarkeit der vorhandenen Grundstücke; 3. wie insbesondere mit den Eigentümern der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße geklärt werden kann, wie die bisher schwierige Verkehrserschließung des Gewerbegebietes mit Blick auf die zusätzlich schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 verbessert werden kann; 4. ob die bisherige Beschränkung von Discountern durch Verbote überdacht werden kann; entsprechende Beschränkungen (vgl. auch 1. bis 3.) erscheinen fraglich und sollten überprüft werden, nachdem auch sonst teils gewerbefremde Nutzungen vor Ort zugelassen wurden und Investitionen durch Verbote eher unterbleiben werden, obwohl dies auch im öffentlichen Interesse sinnvoll wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Antrag vom 05.05.2025, OF 1042/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkandride-Parkhaus auf dem ehemaligen Rodenstockgelände

07.02.2023 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3493 entstanden aus Vorlage: OF 487/10 vom 14.12.2022 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus auf dem ehemaligen Rodenstockgelände Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem ehemaligen Rodenstockg elände in der August-Schanz-Straße zwischen den Hausnummern 23 a und 27 ein Park-and-ride-Parkhaus errichtet werden könnte. Begründung: Immer noch suchen viele Einpendler in Höhe von Autobahnausfahrten und Einfallstraßen nach Möglichkeiten, ihre Fahrzeuge abzustellen und nutzen dazu auch das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße. Damit verringert sich die Parkfläche für die Arbeitenden im Gewerbegebiet, sodass auch in den umliegenden Wohngebieten vermehrt geparkt wird. Dies wiederum führt zu Konflikten mit den Bewohnern, was durch ein großes Parkhaus vermieden werden könnte. Mittelfristig ergänzt dieses Park-and-ride-Parkhaus das Verkehrskonzept für den ÖPNV in Frankfurt mit der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 96 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2140 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufsuchende Energieberatung für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Kleingewerbe im Ortsbezirk 10

10.01.2023 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3333 entstanden aus Vorlage: OF 496/10 vom 14.12.2022 Betreff: Aufsuchende Energieberatung für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Kleingewerbe im Ortsbezirk 10 Vorgang: OM 2688/22 OBR 10; ST 2686/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die aufsuchende Energieberatung im Ortsbezirk 10 auf Personen und Gewerbetreibende ausgeweitet werden kann, deren Einkommen und Einnahmen für den Bezug von öffentlichen Transferleistungen zu hoch sind; 2. wie der Magistrat sicherstellt, dass auch Kleingewerbe, Freizeiteinrichtungen (besonders im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße), Liegenschaftsverwaltungen und Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden qualifizierte Energieberatung vor Ort erhalten. Begründung: In der Stellungnahme vom 05.12.2022, ST 1686, informiert der Magistrat über die erfolgreiche aufsuchende Energieberatung der Caritas für einkommensschwache Menschen. Sowohl die Beratungsangebote als auch die Ausbildung der Energieberatenden sind überwiegend auf Personen mit Bezug von finanziellen Transferleistungen (wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder Kurzarbeitergeld) ausgerichtet. Die Inflationsrate ist auf zehn Prozent gestiegen. Die Kosten für Lebenshaltung, Mobilität, Wohnen und Energie übersteigen oft die Einnahmen auch der Haushalte, die nicht für den Bezug von öffentlichen Transferleistungen qualifizieren. Auch Kleingewerbetreibende müssen Energie sparen. So fehlen in diesem Bereich ausreichende Beratungskapazitäten und eine städtische Anlaufstelle für eine qualifizierte Vermittlung von geeigneten Energieberatungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2688 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2686 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 915 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlt Beschilderung in der Tempo30Zone östlich der Homburger Landstraße?

06.12.2022 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3230 entstanden aus Vorlage: OF 474/10 vom 21.11.2022 Betreff: Fehlt Beschilderung in der Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße? Die Straßen Malvenweg, Petunienweg und Jasminweg sind verkehrsberuhigte Bereiche innerhalb einer weitläufigen Tempo-30-Zone. An den jeweiligen Einmündungen wurden die Verkehrszeichen 325.1 sowie 325.2 (verkehrsberuhigter Bereich) angeordnet und aufgestellt. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist das Zeichen 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) entbehrlich, wenn die Zone z. B. in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht. Nach dem direkten Verlassen der vorgenannten verkehrsberuhigten Bereiche sind bislang noch keine Verkehrszeichen 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) vorzufinden. Eine Entbehrlichkeit für das Zeichen 274.1 ist der VwV-StVO aber leider nicht zu entnehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in den zuvor beschriebenen Bereichen der jeweilige Beginn der Tempo-30-Zone liegt und woran die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer diese erkennen können, wenn keine Verkehrszeichen 274.1 diese darstellen. Absatz 2 zu den Zeichen 274.1 und 274.2 der VwV-StVO scheint dieses zu erfordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2227 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gewerbegebiet August-Schanz-Straße

03.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2037 entstanden aus Vorlage: OF 298/10 vom 18.04.2022 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Möglichkeiten zur positiven Weiterentwicklung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße bestehen; 2. welche baulichen und baurechtlichen Einschränkungen entfallen oder reduziert werden können; 3. ob auch Rechenzentren angesiedelt werden können; 4. ab wann und wie zumindest die seit Jahren ansässigen Discounter ihren jeweiligen Bedarfen auch über eine größere Verkaufsfläche auf den bestehenden Grundstücken besser gerecht werden können; 5. wie die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes an die Homburger Landstraße und zur A 661 in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern deutlich verbessert werden kann. Dies auch mit Blick auf die Planungen für eine Trasse der dann dort oberirdisch fahrenden Bahnen der U-Bahn-Linie U 5. Begründung: Gewerbeflächen sind gerade in Frankfurt rar. So wäre es zum Beispiel nicht gut, wenn nicht zeitgemäße Beschränkungen im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße direkt oder indirekt an anderer Stelle zu weiterer Versieglung von Flächen führen oder die jeweiligen Nutzungen vor Ort vermeidbar eingeschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1771 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Energetische Situation von Gewerbebetrieben im Ortsbezirk 10

03.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2051 entstanden aus Vorlage: OF 303/10 vom 18.04.2022 Betreff: Energetische Situation von Gewerbebetrieben im Ortsbezirk 10 Vor dem Hintergrund des drohenden Energie-Einfuhrstopps aus Russland wird der Magistrat gebeten zu berichten, 1. welche Gewerbebetriebe im Ortsbezirk 10 hohe Energiemengen für Prozesswärme, Maschinenbetrieb in der Produktion und Diesel für den Transport benötigen; 2. ob es eine Liste von Abschaltung bedrohter Betrieben z. B. im Gewerbebetrieb August-Schanz-Straße gibt; 3. ob er plant, für die betroffenen Unternehmen einen Umstiegsplan auf erneuerbare Energien zu erarbeiten. Begründung: Die hohen Energiepreise sind besonders für viele Gewerbebetriebe von existenzieller Bedeutung. Sollten die Strompreise weiter steigen und die Gasversorgung drastisch sinken oder gar ausfallen, müssten einige Betriebe ihre Produktion einstellen. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht klar festgestellt, dass die weitere Verbrennung von fossilen Brennstoffen die Rechte nachfolgender Generation verfassungswidrig einschränkt. Daher ist es notwendig zu wissen, welche Unternehmen betroffen sein könnten und wie der Magistrat diesen hilft, so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien umzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1872 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts

15.02.2022 · Aktualisiert: 08.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1651 entstanden aus Vorlage: OF 229/10 vom 30.01.2022 Betreff: Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Homburger Landstraße zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße stadtauswärts ein Radweg sicher gestaltet werden kann. Die Gestaltung soll idealerweise so geplant werden, dass sie in den Ausbau der U 5 integriert werden kann. Begründung: Ist man, aus Preungesheim kommend, auf der Homburger Landstraße in Richtung Frankfurter Berg unterwegs, findet man sich als Radfahrerin bzw. Radfahrer plötzlich auf einer bis zu dreispurigen Straße wieder, - auf der es weder eine Radspur noch einen Radweg gibt, - auf der aber viele der Kfz derart schnell unterwegs sind, dass dies eine hohe, nicht hinzunehmende Gefährdung für Radfahrerinnen und Radfahrer darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1347 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stand der Arbeiten zum Ausbau der Linie U 5 zum Bahnhof „Frankfurter Berg“

01.06.2021 · Aktualisiert: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 172 entstanden aus Vorlage: OF 29/10 vom 18.05.2021 Betreff: Stand der Arbeiten zum Ausbau der Linie U 5 zum Bahnhof "Frankfurter Berg" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welchen Stand die Arbeiten zum Ausbau der Linie U 5 zum Bahnhof "Frankfurter Berg" zwischenzeitlich erreicht haben. Begründung: Der Ausbau der Linie U 5 ist nach dem Ausbau der Main-Weser-Bahn-Strecke das wichtigste Verkehrsinfrastrukturprojekt im Ortsbezirk 10. Bei diesem werden wichtige Begleitmaßnahmen erforderlich, etwa die frühzeitige Kommunikation mit den betroffenen Unternehmen im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße für deren Planungssicherheit sowie Ersatzpflanzungen für dem Bau zum Opfer fallende Bäume, die sorgfältig geplant und vorbereitet werden sollten. Hierzu kann die Erfahrung des Ortsbeirats 10 wesentlich beitragen. Es ist deshalb erforderlich, dass er und die Bürger im Ortsbeirat zeitnah über den aktuellen Stand der Planungen für den Ausbau informiert werden, damit er dann Anregungen zur Bewältigung der zu erwartenden Probleme machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1919 Antrag vom 11.11.2021, OF 155/10 Auskunftsersuchen vom 30.11.2021, V 253 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 69 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kranke Bäume im Lavendelweg

18.08.2020 · Aktualisiert: 01.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6308 entstanden aus Vorlage: OF 1015/10 vom 03.08.2020 Betreff: Kranke Bäume im Lavendelweg Der Magistrat wird gebeten, die bereits für Laien erkennbar stark geschwächten Linden im Lavendelweg durch geeignete Ersatz-/Neupflanzungen frühzeitig zu ersetzen. Begründung: Linden eignen sich leider oftmals nicht als Straßenbäume. Dies gilt leider auch für den Lavendelweg. Seit Jahren mussten bereits diverse dort angepflanzte und von einem Investor (leider wohl eher als Verkaufsargument) ausgesuchte Linden durch Ersatzpflanzungen ausgetauscht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2093 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung in der Straße Am Dachsberg

10.03.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5863 entstanden aus Vorlage: OF 890/10 vom 16.12.2019 Betreff: Beleuchtung in der Straße Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Dachsberg zwischen der August-Schanz-Straße und der Wohnbebauung Berkersheim mit einer verbesserten Beleuchtung auszustatten. Begründung: Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist der Fußweg von der Huswertstraße bis zur Berkersheimer Wohnbebauung sehr schlecht ausgeleuchtet, gerade in der dunklen Jahreszeit ein wenig Sicherheit vermittelnder, unangenehm zurückzulegender Abschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1268 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ehemaliges „Rodenstock“-Gelände/August-Schanz-Straße 23

26.01.2020 · Aktualisiert: 18.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 920/10 Betreff: Ehemaliges "Rodenstock"-Gelände/August-Schanz-Straße 23 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, Auskunft zu erteilen, ob hier eine wohnwirtschaftliche Nutzung möglich ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 920/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Ampeln und Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Zufahrt zur BAB 661

14.01.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5556 entstanden aus Vorlage: OF 884/10 vom 15.12.2019 Betreff: Fehlende Ampeln und Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zwischen dem Berkersheimer Weg und der Zufahrt zur BAB 661 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann im Ortsbeirat 10 endlich die Planungen für die bisher fehlenden Ampelanlagen beziehungsweise Fußgängerüberwege auf der Homburger Landstraße zwischen Berkersheimer Weg und der Zufahrt zur BAB 661 öffentlich vorgestellt werden können. Hierbei erscheint sehr fraglich, ob mit der Umsetzung bis zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 gewartet werden muss. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den Kreuzungsbereichen an der August-Schanz-Straße und am Wacholderweg gefährliche Situationen und vermeidbare Staus entstehen. Begründung: Da die Verhältnisse auf der Homburger Landstraße seit Jahren unverändert sind und lediglich die Planungen für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zu berücksichtigen sind, ist es nicht länger hinnehmbar, dass die dringend erwarteten Planungen nicht vorgestellt wurden. Umgehende Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 706 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gehweg und Beleuchtung in der Huswertstraße

16.12.2019 · Aktualisiert: 22.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 886/10 Betreff: Gehweg und Beleuchtung in der Huswertstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und der Autobahnunterführung mit mindestens einem befestigten Fußgänger-Gehweg und einer entsprechenden Beleuchtung auszustatten. Begründung: Gerade mit Blick auf Umweltschutz müssen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Fahrradverkehr sichere Wege nutzen können. Religiöse sowie sportliche Einrichtungen und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten in der August-Schanz-Straße werden gerne und intensiv aufgesucht, wie uns betroffene Bürgerinnen und Bürger aus den benachbarten Quartieren Frankfurter Bogen und Alt-Preungesheim berichten. Somit birgt die derzeitige unbeleuchtete Huswertstraße von der Unterführung unter der A 661 bis zur Straße Am Dachsberg eine große Gefährdung für ihre fußläufigen Nutzerinnen und Nutzer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 886/10 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sehr hohe Lkw-Dichte seitens SAFAR im öffentlichen Raum in Eckenheim und in Preungesheim

22.10.2019 · Aktualisiert: 05.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5221 entstanden aus Vorlage: OF 836/10 vom 07.10.2019 Betreff: Sehr hohe Lkw-Dichte seitens SAFAR im öffentlichen Raum in Eckenheim und in Preungesheim Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Wirtschaftsförderung, gebeten, nach Lösungen zu suchen, die es SAFAR ermöglichen, Lkws auf einem dafür geeigneten Grundstück abstellen zu können. Begründung: SAFAR hat sich erfreulicherweise in Preungesheim stark erweitert. Es wäre zu begrüßen, wenn die hohe Lkw-Dichte im Bereich der August-Schanz-Straße, der Homburger Landstraße und der Gießener Straße deutlich verringert werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 358 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße angehen

18.06.2019 · Aktualisiert: 27.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4781 entstanden aus Vorlage: OF 761/10 vom 04.06.2019 Betreff: Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße angehen Der Magistrat wird gebeten, das Straßenverkehrsamt zu veranlassen, baldmöglichst die Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße in den Griff zu bekommen. Dazu ist eine Regulierungsampel vor der Endhaltestelle der Buslinie 39 so einzurichten, dass der Verkehr aus Bad Vilbel so zurückgehalten wird, dass sich der Bus in den Verkehr einreihen und einigermaßen fahrplangerecht bis zur Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U 5 gelangen kann. Daneben ist zu prüfen und zu berichten, wie einerseits die Rückstaus auf dem Dachsberg in die Homburger Landstraße und bis nach Berkersheim zurück sowie die unerlaubten Ausfahr- und Einbiegemanöver von einem Supermarktparkplatz, um einfacher in die/von der August-Schanz-Straße zu kommen, verhindert werden können. Begründung: Berkersheim verfügt nur über eine einzige Verbindung Richtung Innenstadt über die Straße Am Dachsberg, was auch so bleiben soll. Dann muss aber sichergestellt werden, dass der Bus und die Berkersheimer Anwohner - auch wenn Bauarbeiten in den angrenzenden Straßen erfolgen - noch in vertretbarer Zeit diese Straße passieren können. Durch diese Baumaßnahmen wird deutlich, dass diese Straße einen Durchgangsverkehr aufnehmen muss, für den sie als Straße mit Wohnbebauung schlicht nicht geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1851 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim

23.04.2019 · Aktualisiert: 16.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 757/10 Betreff: Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Laut Auskunft des Grünflächenamts wird gegenwärtig durch das Vogelschutzgehölz am Ulmenrück zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim ein Weg angelegt als "genehmigte Baumaßnahme der Hessenwasser GmbH, die im Rahmen des 4gleisiger Ausbau der S-Bahn eine neue Entleerungsleitung - Baufeld und Baustraße - bauen muss. Die Maßnahme ist vertraglich genehmigt, einschließlich der Wiederherstellung". Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat prüfen und berichten: - Wie kann es sein, dass hier während der Brutzeit in einem Vogelschutzbereich gebaut wird? - Was ist unter einer "vertraglichen Genehmigung" zu verstehen? Wegen der massiven Eingriffe in die naturschutzrechtlichen Belange sind hier Genehmigungen erforderlich. Sind diese im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgt und welche Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe sind vereinbart? - Ergänzt ein solcher Vertrag den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn? - Wird ein solcher Weg an den Nidda-Ufer-Radweg angeschlossen und ist dann mit entsprechendem Bauverkehr auch auf diesem zu rechnen, wovon bisher nie die Rede war und was im Planfeststellungsbeschluss auch nicht vorgesehen sein kann? - Wäre eine solche Ausnahmenutzung des Nidda-Ufer-Radwegs dann auch mit dem öffentlich rechtlichen Vertrag genehmigt? Begründung: Die Sach- und Rechtslage in diesem Zusammenhang ist völlig unklar und bedarf der Aufklärung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1249 2019 Die Vorlage OF 757/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auflistung im Tenor um die Frage "Wieso wird/wurde der Ortsbeirat 10 nicht informiert bzw. involviert?" erweitert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg auf der Homburger Landstraße im Bereich der Kreuzungen Am Dachsberg und AugustSchanzStraße

19.02.2019 · Aktualisiert: 27.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4294 entstanden aus Vorlage: OF 695/10 vom 03.02.2019 Betreff: Radweg auf der Homburger Landstraße im Bereich der Kreuzungen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer von Preungesheim zum Frankfurter Berg eine Spur für Fahrradfahrer eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1057 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Realisierung des fehlenden Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße

22.01.2019 · Aktualisiert: 09.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4145 entstanden aus Vorlage: OF 665/10 vom 07.01.2019 Betreff: Realisierung des fehlenden Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße Der Magistrat wird gebeten, den bisher fehlenden Fußgängerüberweg über die Homburger Landstraße an der Kreuzung mit der August-Schanz-Straße schnell stmöglich einzurichten. Begründung: Der Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße gehört zu den unübersichtlichsten und gefährlichsten Stellen im Ortsbezirk 10. Ein etwaiges Warten auf die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 ist somit nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 817 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2051 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1910 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 872 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1982 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Differenzierungsräume für die Berkersheimer Schule ab Jahreswechsel

13.11.2018 · Aktualisiert: 07.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2018, OF 647/10 Betreff: Differenzierungsräume für die Berkersheimer Schule ab Jahreswechsel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie er die nötigen Differenzierungsräume für die Berkersheimer Schule ab Jahreswechsel zur Verfügung stellen will, wenn Kinder aus dem Flüchtlingsheim an der August-Schanz-Straße in die Schule aufgenommen werden werden. Begründung: Die Baustelle für das Flüchtlingsheim an der August-Schanz-Straße ist nach Augenschein voll im Plan, so dass nach den Aussagen der zuständigen Stellen damit zu rechnen ist, dass ab Jahreswechsel Kinder von dort in der Berkersheimer Schule aufgenommen werden werden. Zu deren guter Integration wäre es erforderlich, dass dort Differenzierungsräume zur Verfügung stünden. Da die Baustelle für die neue Berkersheimer Schule aber leider alles andere als im Plan ist und die Raumsituation in der alten Berkersheimer Schule bereits gegenwärtig für das Programm der Schule als Europaschule vollkommen unzureichend, müssen diese Differenzierungsräume dringend anderweitig beschafft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO II, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1069 2018 Die Vorlage OF 647/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Eröffnung der neuen Berkersheimer Schule aus?

08.10.2018 · Aktualisiert: 07.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 618/10 Betreff: Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Eröffnung der neuen Berkersheimer Schule aus? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: - ob der dem Ortsbeirat genannte Termin für die Eröffnung der neuen Berkersheimer Schule im Januar 2019 gehalten werden kann, - wenn nicht, ob die neue Schule vor Eröffnung der Flüchtlingsunterkunft an der August-Schanz-Straße eröffnet werden kann, - wenn auch letzteres nicht der Fall sein sollte, ob ausreichende Differenzierungsräume zur Verfügung stehen werden, um die Eingliederung der Kinder aus der Flüchtlingsunterkunft zu erleichtern. Begründung: Dem gegenwärtigen Anschein nach sind noch sehr viele Arbeiten zu erledigen, bis die neue Berkersheimer Schule in Betrieb genommen werden kann. Der dem Ortsbeirat für die endgültige Eröffnung genannte Termin im Januar 2019 erscheint deshalb zunehmend unrealistisch. Das ist deshalb problematisch, weil die neue Schule nach Aussage des Sozialdezernats auch die Kinder aus der im Bau befindlichen Flüchtlingsunterkunft in der August-Schanz-Straße aufnehmen soll. Durch das gegenwärtige Betreiben der Berkersheimer Schule mit drei ersten Klassen im alten Gebäude sind die Raumverhältnisse dort aber bereits derartig begrenzt, dass schon der von der Schule üblicherweise angebotene Unterricht kaum gehalten werden kann. Eine notwendige Differenzierung für die Integrierung der Kinder aus der Flüchtlingsunterkunft erscheint so kaum möglich. Insofern ist rechtzeitige Erstellung eines "Plans B" dringend erforderlich, sollte die Schule nicht im Januar 2019 eröffnet werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1031 2018 Die Vorlage OF 618/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskonzept im Gewerbegebiet „August-Schanz-Straße“ der aktuellen Entwicklung anpassen

18.09.2018 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3728 entstanden aus Vorlage: OF 590/10 vom 04.09.2018 Betreff: Verkehrskonzept im Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße" der aktuellen Entwicklung anpassen Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrskonzept des Gewerbegebietes in der August-Schanz-Straße dringend der aktuellen Entwicklung anzupassen. Auch wird der Magistrat gebeten zu berichten, - welche Maßnahmen vonseiten des Verkehrsdezernates eingeleitet wurden bzw. vorgesehen sind, nachdem dieses Gewerbegebiet in den letzten Jahren deutlich gewachsen ist und weiter wachsen wird; - welche Maßnahmen eingeleitet wurden, nachdem in der jüngsten Vergangenheit betroffene Gewerbetreibende verstärkt die Verkehrsdelikte angezeigt haben. Begründung: Zurzeit besteht erhöhter Parkdruck für Pkws, da Teile des öffentlichen Parkraums von Fahrzeugen genutzt werden, die entweder nicht angemeldet sind und/oder über den rechtlichen Zeitrahmen hinweg dort abgestellt werden. Die Straßenführung wird an besonders gefährdeten Stellen von Fahrzeugen eines Gewerbetreibenden verkehrswidrig genutzt, sodass die Zufahrt für andere Lkws blockiert wird. Die Zufahrt auf den Dachsberg wie auch auf die Homburger Landstraße ist während des angespannten Vormittags- und Feierabendverkehrs nur unter großen Schwierigkeiten möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 91 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unfallentwicklung an der Ausfahrt August-Schanz-Straße auf die Homburger Landstraße prüfen

07.08.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3443 entstanden aus Vorlage: OF 567/10 vom 24.07.2018 Betreff: Unfallentwicklung an der Ausfahrt August-Schanz-Straße auf die Homburger Landstraße prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die Unfallsituation im Bereich der Ausfahrt Augu st-Schanz-Straße auf die Homburger Landstraße im Vergleich vor den Baumaßnahmen der Bushaltestelle, des Radweges und des Zebrastreifens und danach entwickelt hat. Begründung: Vorliegende Informationen lassen den Schluss zu, dass sich in diesem Bereich ein Unfallschwerpunkt entwickelt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1957 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sonnenschirme/Sonnensegel auf Spielplätzen anbringen

07.08.2018 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3451 entstanden aus Vorlage: OF 578/10 vom 19.07.2018 Betreff: Sonnenschirme/Sonnensegel auf Spielplätzen anbringen Vorgang: V 704/17 OBR 10; ST 585/18 Der Magistrat wird gebeten, noch in diesem Sommer an folgenden Spielplätzen Sonnenschirme bzw. Sonnensegel anzubringen: 1. Preungesheim a) Kinderspielplatz am Lausberg (2542) b) Kinderspielplatz An den drei Hohen (2518) 2. Eckenheim Kinderspielplatz Kirschwäldchen (2082) 3. Berkersheim Kinderspielplatz Edwards Sportfeld (2574) 4. Frankfurter Berg Kinderspielplatz am Jasminweg (2545) Die Auswahl der Spielplätze erfolgte unter Beteiligung der zuständigen Kinderbeauftragten und Eltern. Begründung: Der Ortsbeirat hatte im November letzten Jahres eine Anfrage hierzu gestellt (Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 704), in der für die Spielplätze im Ortsbezirk 10 Sonnenschutz gefordert wurde. Die Stellungnahme folgte im März dieses Jahres (Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 585): "Es bestehe die Möglichkeit, Sonnenschutz in Form von Sonnenschirmen oder Sonnensegeln für ausgewählte Spielplätze zu fordern." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 704 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 585 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2085 Antrag vom 02.02.2019, OF 694/10 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4293 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6497 Antrag vom 15.05.2021, OF 48/10 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 187 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie steht es um die 139 Arbeitsplätze der Rodenstock-Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in FrankfurtPreungesheim/August-Schanz-Straße

07.11.2017 · Aktualisiert: 03.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2377 entstanden aus Vorlage: OF 388/10 vom 22.10.2017 Betreff: Wie steht es um die 139 Arbeitsplätze der Rodenstock-Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Frankfurt-Preungesheim/August-Schanz-Straße 1. Der Magistrat wird um Beantwortung der Frage gebeten, was er unternommen hat, um die 139 Arbeitsplätze der Rodenstock-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Frankfurt-Preungesheim zu erhalten. 2. Falls noch nichts unternommen wurde, wird der Magistrat gebeten, all seine Möglichkeiten zu nutzen, um Einfluss darauf zu nehmen, die Arbeitsplätze der 139 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Frankfurt-Preungesheim zu erhalten. Begründung: Die Produktionsstätte wird zwar nicht, wie die Hessenschau berichtete, zum 30.09.2017 geschlossen (Falschmeldung), doch das Ende für die 139 Arbeitsplätze wird mittelfristig kommen (laut Aussage der Werksleitung). Geplant ist eine Auslagerung in die Produktionsstätte nach Tschechien. Die IG Metall und der Betriebsrat verhandeln mit der Werksleitung. Die Stadt Frankfurt am Main respektive der Magistrat sollten die Bemühungen der Arbeitnehmerinnenvertretung und Arbeitnehmervertretung zur Erhaltung der Arbeitsplätze mit allem, was zur Verfügung steht, unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 350 Aktenzeichen: 92 30

OF (Antrag Ortsbeirat)

Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten?

29.08.2017 · Aktualisiert: 15.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 364/10 Betreff: Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob im Bereich zwischen August-Schanz-Straße und Homburger Landstraße ein außergewöhnliches Aufkommen von Ratten zu beobachten ist. Begründung: Im Bereich zischen Homburger Landstraße und August-Schanz-Straße sind nach Aussagen von Bürgern vermehrt Ratten gesichtet worden. Auf Grund der vielen Lebensmittel-Supermärkte in diesem Bereich wäre hier ein erhöhtes Aufkommen von Ratten besonders problematisch. Insofern ist Prüfung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 573 2017 Die Vorlage OF 364/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Malvenweg westlich der Sonnentaustraße vom Park- und Rangierverkehr befreien

22.08.2017 · Aktualisiert: 26.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2008 entstanden aus Vorlage: OF 334/10 vom 02.08.2017 Betreff: Malvenweg westlich der Sonnentaustraße vom Park- und Rangierverkehr befreien Der Magistrat wird gebeten, den westlichen Teil des von vielen Fußgängern genutzten Malvenwegs zwischen Sonnentaustraße und Homburger Landstraße durch entsprechende Maßnahmen vom Park- und Rangierverkehr zu befreien. Begründung: Der westliche Malvenweg ist eine wichtige Verbindung für Fußgänger. Die viel zu schmale Sackgasse wird trotz vorhandener kostenloser Tiefgarage des Supermarkts als Parkmöglichkeit genutzt. Gefährliche Fahrmanöver und Blechschäden sind die Folge, insbesondere jedoch gefährliche Situationen für die vielen Kinder und Fußgänger. Leider wird nach Anwohneraussagen die Straße von jüngeren Verkehrsteilnehmern auch zu später Stunde zur Zurschaustellung angefahren; Abhilfe ist hier angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2177 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Mülleimer für den Ortsbezirk 10

13.06.2017 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1759 entstanden aus Vorlage: OF 319/10 vom 29.05.2017 Betreff: Mehr Mülleimer für den Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. detailliert über in den letzten Jahren im Ortsbezirk 10 abmontierte Mülleimer und entsprechend aufgegebene Standorte berichtet wird; 2. zunächst an ständigen Müllblickfängen im Ortsbezirk 10 (beispielsweise im Jasminweg und im Konrad-Hoenen-Weg) fehlende Mülleimer wieder aufgestellt und wenn nötig, zusätzliche Mülleimer aufgestellt w erden; 3. an häufig verschmutzten ÖPNV-Haltestellen die Leerungen im Ortsbezirk 10 besser kontrolliert und so weit nötig, häufigere Leerungen durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1130 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 05.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter Berg

25.04.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1556 entstanden aus Vorlage: OF 269/10 vom 27.03.2017 Betreff: Gefahrenabwehr im Malvenweg am Frankfurter Berg Vorgang: OM 633/11 OBR 10; ST 219/12 Am 16.03.2017 wurde eine Frau im Malvenweg von einem rückwärts ausfahrenden Lkw auf ihrem Fußweg zur Sonnentaustraße schwer verletzt. Immer wieder wird über gefährliche Verkehrssituationen dort berichtet, obwohl der Malvenweg als verkehrsberuhigter Bereich gilt. Der Magistrat hatte mit der Stellungnahme vom 06.02.2012, ST 219, darauf hingewiesen, dass ein Abpollern des Malvenweges an der Einfahrt von der Sonnentaustraße deshalb kaum zu realisieren sei, weil es sich zugleich um eine Feuerwehrzufahrt handelt und das Pollern auch mit den privaten Parkplatzbenutzern abgestimmt werden müsste. Das heißt, es müssten abschließbare Poller angebracht werden mit entsprechend vielen Schlüsseln. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Abpollern hinter den Parkplatzzufahrten mit einer Schlüsselanlage wegen der Feuerwehrzufahrt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 633 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 219 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1300 Antrag vom 01.08.2017, OF 333/10 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 542 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sportfeld am Prämäckerweg

25.04.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1557 entstanden aus Vorlage: OF 270/10 vom 10.04.2017 Betreff: Sportfeld am Prämäckerweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, das alte Baseballfeld der US-Army am Prämäckerweg für die neue Berkersheimer Schule als Außensportgelände verfügbar zu machen. Begründung: Die neue Berkersheimer Schule wird mit einer Einfeldhalle und einem relativ kleinen Schulhof gerade für Leichtathletik im Sportunterricht keine optimale Ausgangsbasis bieten. Im unmittelbaren Anschluss an das Schulgelände, auf Seite des Frankfurter Berges, liegt aber noch das alte Baseballfeld der US-Army, das gegenwärtig nicht öffentlich zugänglich ist und kaum genutzt wird. Da es aber während seiner Nutzung durch die US-Army in der Verfügungsgewalt des Bundes und damit der öffentlichen Hand gestanden haben muss, ist zu prüfen, ob die Stadt auf dieses in irgendeiner Form Zugriff erhalten kann, um es dann für die Schule verfügbar zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1334 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung für Berkersheimer Kinder und Jugendliche beim Besuch der CarloMierendorffSchule

25.04.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1567 entstanden aus Vorlage: OF 272/10 vom 30.03.2017 Betreff: Schulwegsicherung für Berkersheimer Kinder und Jugendliche beim Besuch der Carlo-Mierendorff-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Schulwegsicherung zu veranlassen, dass stadteinwärts auf der Höhe der Bushaltestelle "Am Dachsberg/August-Schanz-Straße" ein Zebrastreifen zur Querung der Straße Am Dachsberg angebracht wird, da dort die mit dem Bus aus Berkersheim kommenden Schulkinder den stark befahrenen Dachsberg auf dem Weg zur Bushaltestelle des Busses 63 queren müssen, um dann die Haltestelle "Gravensteiner-Platz" und damit die Carlo-Mierendorff-Schule zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1724 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in Berkersheim

07.03.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1293 entstanden aus Vorlage: OF 247/10 vom 19.02.2017 Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in Berkersheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der bereits als erforderlich anerkannte Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in Berkersheim gegebenenfalls künftig an einem anderen, besseren Standort realisiert werden kann. Hierfür käme beispielsweise der südliche Rand des seit einiger Zeit diskutierten Neubaugebiets "Berkersheim-Süd/Preungesheim-Nord" in Betracht. Begründung: Das bisherige Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr ist zu klein und entspricht in vielen wichtigen Aspekten nicht mehr den heutigen Anforderungen. Es liegt zudem mitten in einem Wohngebiet. Bei dem erhofften Umzug des Gerätehauses könnte die bisherige städtische Grundstücksfläche - in einer für die Feuerwehr eher ungünstigen Hanglage - zum Beispiel von einer stadtnahen Wohnungsbaugesellschaft viel sinnvoller für neuen Wohnraum genutzt werden. Es wäre zu begrüßen, wenn der erforderliche Neubau des Berkersheimer Feuerwehrgerätehauses gleich an einer weniger störenden und möglichst zudem verkehrsstrategisch günstigeren Lage realisiert werden könnte. Hier käme zum Beispiel der südwestliche Rand des Gewerbegebiets August-Schanz-Straße (mit Zugang über den südlichen Bereich der Straße Am Dachsberg in der Nähe der ohnehin lauten Bundesautobahn 661) in Betracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1067 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3274 Aktenzeichen: 37 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Ampelanlage für die Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße

19.02.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2017, OF 237/10 Betreff: Haushalt 2017 Ampelanlage für die Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Haushalt 2018 werden ausreichende Haushaltsmittel zur Finanzierung einer Ampelanlage auf der Homburger Landstraße, Ecke August-Schanz-Straße berücksichtigt. Begründung: Die Ampelanlage soll insbesondere die unübersichtliche Kreuzung regeln. Dies ist erforderlich zur Regelung des steigenden Straßenverkehrs in und aus dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße sowie zum Schutz der Fußgänger, der Fahrgäste der Buslinien sowie der Radfahrer. Die Ampelanlage ist mit 1. Priorität erforderlich, da die Verlängerung der U-Bahnlinie 5 an den Frankfurter Berg sich eventuell noch einige Zeit hinziehen wird und die Gewerbetreibenden vor Ort durch die bisherige Situation sehr belastet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 07.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 2 2017 Die Vorlage OF 237/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Benötigte Abstandsflächen von Sitzgruppen und Aufenthaltsflächen in öffentlichen Grünanlagen

30.01.2017 · Aktualisiert: 17.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2017, OF 236/10 Betreff: Benötigte Abstandsflächen von Sitzgruppen und Aufenthaltsflächen in öffentlichen Grünanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, bei welchen Abstandsflächen von Sitz-Gruppen und Aufenthaltsflächen in öffentlichen Grünanlagen zur umliegenden Wohnbebauung es üblicherweise nicht zu Beschwerden der Anwohner wegen Ruhestörungen gekommen ist und ob solche gewisse Mindestgrößen solcher öffentlicher Grünanlagen erfordern, damit dies bei den neuen Bebauungsplänen im Bereich des Ortsbezirks 10 berücksichtigt werden kann. Begründung: Die zahlreichen und nachdrücklichen Beschwerden der Bürger im Ortsbezirk über Lärmbelästigungen aus öffentlichen Grünanlagen lassen vermuten, dass hier von Planungsseite auf diese Probleme nicht ausreichend Rücksicht genommen wird. Der Ortsbeirat hat zwar versucht, hierauf Einfluss zu nehmen, etwa seine Anregung zur Ausgestaltung der Sitzgruppen im Park zwischen Feuerwehrstraße und Gederner Straße, jedoch müssen diese Probleme schon grundsätzlich in der Planung berücksichtigt werden. Deshalb ist es erforderlich, Erfahrungswerte zu bekommen, bei welchen Abständen, es üblicherweise nicht zu solchen Beschwerden kommt, und ob es insofern, wie etwa von den Anwohnern des Petunien- und Jasminweges in der letzten Ortsbeiratssitzung eingefordert, gewisse Mindestgrößen für solche öffentlichen Grünanlagen geben muss, damit diese ihrer Erholungsfunktion und Nutzbarkeit für alle überhaupt gerecht werden können. Dies ist gerade für die Neuplanungen in Bonames-Ost, im Hilgenfeld und, sollte es zu Berkersheim-Ost kommen, gerade dort entscheidend, weil auch dort wieder teilweise sehr lange, schmale Grünflächen angedacht sind. Ferner bemängelt auch der Planungsbeirtat für das Hilgenfeld, dass keine saubere Trennung zwischen öffentlichem Vorder- und privaten Hinterbereich erfolgt, was wieder zu vergleichbaren Problemen, wie in Edwards-Gardens, führen könnte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 351 2017 Die Vorlage OF 236/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP

Weiter lesen

Ideen

Keine Ideen gefunden.