Standortauswahl für einen persönlichen Sonderparkplatz
Antrag
Sofern der Magistrat einen Teil-Parkstreifen vor Nummer 8 nicht entsprechend befestigen kann, wird der Magistrat gebeten, den benannten persönlichen Sonderparkplatz in die Sonnentaustraße, an Position 2. zu verlegen. Ferner wird der Magistrat gebeten, im Zuge der Verlegung den jetzigen persönlichen Sonderparkplatz im Berkersheimer Weg, wieder als ungekennzeichneten Stellplatz freizugeben.
Begründung
Vorgang: OM 5675/24 OBR 10; ST 2010/24 Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat sehr für seinen Vorschlag, den Sonderparkplatz direkt vor der Hausnummer 8 einzurichten. Dies wäre auch für den Ortsbeirat die idealste Lösung. Sie scheitert aus unserer Sicht aber leider an der unbefestigten Oberflächenbeschaffenheit der vorhandenen Parkstreifen. Der Auftrag von farblichen Bodenmarkierungen ist dort so nicht möglich.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme