Meine Nachbarschaft: Gelastraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit mittels eines Dialog-Displays in der Gelastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1356 entstanden aus Vorlage: OF 126/11 vom 23.02.2017 Betreff: Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit mittels eines Dialog-Displays in der Gelastraße Der Magistrat wird gebeten, mittels eines sogenannten Dialog-Displays den Autofahrerinnen und Autofahrern in der Gelastraße ihre gefahrene Geschwindigkeit anzuzeigen sowie ein Tempo-30- Schild vor der Bushaltestelle "Gwinnerstraße" aufzustellen. Begründung: Aufgrund von Ortsbeiratsanträgen zur Problematik in der Gelastraße (verkehrsberuhigte Maßnahmen/Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße) fand am 16.02.2017 mit Mitgliedern des Ortsbeirats 11, des Straßenverkehrsamtes, des Ordnungsamtes und Anwohnern ein Ortstermin statt. Hierbei wurde festgestellt, dass bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Gelastraße sehr schwierig umsetzbar sind. Die Teilnehmer des Ortstermins erhoffen sich mit einer Geschwindigkeitsmessung/-anzeige eine Entschärfung der Problematik. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1072
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2017, OF 114/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gelastraße verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z. B. wechselseitige Fahrbahnverengungen durch Verbreiterung des Gehweges, so dass die Fahrbahnbreite in diesen Bereichen ein Maß von 3,05 m aufweist. Oder mit aufgebrachten Sperrflächen auf der Fahrbahn mit demontierbaren Pollern, zur Ermöglichung der Zufahrten durch Feuerwehr- und FES-Fahrzeuge. Begründung: Die Gelastraße wird von vielen Fahrzeugen zwecks Umfahrung der Staus auf den Straßen Borsigallee und Am Erlenbruch genutzt, oder dient als Schleichweg in Richtung Seckbach-Mitte. Obwohl es sich hier um eine Tempo 30 Zone handelt und der Lastverkehr auf 3,5 Tonnen beschränkt ist, wird seitens vieler LKW- und Busfahrer keine Rücksicht darauf genommen. Laut Anwohnern wird, wenn der Straßenverkehr es zulässt, gerast. Des Weiteren befahren sogar Sattelschlepper die Gelastraße. Es kommt, so die Anwohner, immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger und dem Kfz-Verkehr. Da die angebrachte Beschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet wird, eine Kontrolle nur vereinzelt stattfinden kann, ist der beschriebenen Problematik nur mit baulichen Maßnahmen entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenEntschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2017, OF 122/11 Betreff: Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: die Einfahrt der Gelastraße in Richtung Flinschsstraße mit Sicherheits-Bügeln zu "entschärfen" und zusätzlich ein LKW- Verbotsschild aufzustellen. Begründung: Die Gwinnerstraße ist von der Borsigallee aus kommenden eine Hauptzufahrtsstraße für PKW und LKW. Da der Schwerlastverkehr am Ende der Gwinnerstraße nicht wenden kann, wird die Gelastraße als Durchfahrtsstraße in Richtung Flinschstraße genutzt. Dies ist für die Bürger in der Gelastraße nicht nur gefährlich sondern auch unzumutbar. Die Einfahrt in Richtung Gelastraße ist sehr eng und als Verbreiterung wird hierzu der Bürgersteig genutzt. Deshalb sind in Höhe der Hausnummer 85 bis etwa Hausnummer 81 Bügel auf dem Bürgersteig (ausgenommen Hofzufahrten) anzubringen. Somit kann der Bürgersteig nicht mehr befahren werden und ein zusätzlicher Schutz für die Fußgänger ist somit gewährleistet. Außerdem sollte die Einfahrt der Gelastraße noch zusätzlich ein Verbotsschild für LKW ( ausgenommen FES) bekommen. Ferner sollte die Situation durch regelmäßige Kontrollen durch die Stadtpolizei in Augenschein genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenAuskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich des Riederwaldtunnel/Verlegung der UBahnTrasse, Auswirkungen auf die Einrichtungen und Bewohner in der Vatterstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 81/11 Betreff: Auskunftsersuchen an den Magistrat bezüglich des Riederwaldtunnel/Verlegung der U-Bahn-Trasse, Auswirkungen auf die Einrichtungen und Bewohner in der Vatterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu folgenden Fragen Informationen bei Hessen Mobil einzuholen: Wann erfolgt der Abriss der Wohnhäuser in der Flinschstraße 1-3? Wann wird die Verlegung der U-Bahn Trasse (U4 und U7) stattfinden? Wann wird sie in Betrieb genommen? Wann werden im betroffenen Gebiet die Arbeiten am Riederwaldtunnel erfolgen? Wie nah rückt die Trasse an die Wohnhäuser und Einrichtungen in der Vatterstraße heran? Gibt es einen Austausch zwischen Hessen mobil und den Vermietungsgesellschaften und den sozialen Einrichtungen darüber was dort an zusätzlichem Lärm zu erwarten ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen - beispielsweise Schallschutzfenster, Verlegung von Schlafräumen, Unterrichtsräumen etc. ? Welche Lärmschutzmaßnahmen sind während und nach der Verlegung der Trasse geplant? Für den Sommer / Herbst 2016 wurde ein umfassendes Immissionsschutzkonzept angekündigt, wann ist damit zu rechnen? Begründung: Die Entmietung der Flinschstraße 1-3 ist mittlerweile erfolgt und wir gehen davon aus, dass mit der Verlegung und Inbetriebnahme der U-Bahn Trasse begonnen wird, sobald die Wohnhäuser abgerissen wurden. Die Verlegung belastet die Anwohner und Einrichtungen in der Vatterstraße, da die U-Bahn dann nah an die Wohnhäuser heranrückt. Den Mietern liegen bisher keine Informationen vor. Es ist erforderlich rechtzeitig zu prüfen welche Maßnahmen zum Schutz der Bewohner notwendig sind. Da sich zudem eine Seniorenwohnanlage, eine Grundschule, ein Kindergarten und ein Hort in der Vatterstraße befinden, besteht hier eine besondere Verpflichtung. In der Grundschule müssen sicher auch Klassenräume verlegt werden, dies erfordert genug Planungszeit. Ein wichtiges Anliegen ist das die Verlegung der Trasse nicht früher erfolgt als erforderlich. Die Bewohner in der Vatterstraße sind durch die gesamte Maßnahme ohnehin extremen Belastungen ausgesetzt und es ist unbedingt darauf zu achten das alle Baumaßnahmen so geplant werden das man hier nicht vor der erforderlichen Zeit Tatsachen schafft. Die Anwohner und Einrichtungen haben es verdient dass man ihre Belange berücksichtigt. Als schlechtes Beispiel von einem guten Umgang mit den Anwohnern führen wir den Abriss der Kleingärten in der Haenischstraße an, hier hätten die Pächter ihre Gärten noch mehrere Jahre nutzen können. Wir möchten nicht dass sich so etwas wiederholt und Bürger jahrelang unter einer verlegten U-Bahn Trasse leiden, die noch nicht erforderlich wäre. Wir fordern eine Planung die rücksichtsvoll mit den Belangen der Anwohner und Einrichtungen umgeht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 248 2016 Die Vorlage OF 81/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErwerbsverhandlungen für die weiteren Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau in der Gelastraße benötigt werden, intensivieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 317 entstanden aus Vorlage: OF 30/11 vom 01.06.2016 Betreff: Erwerbsverhandlungen für die weiteren Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau in der Gelastraße benötigt werden, intensivieren Vorgang: V 1514/15 OBR 11; ST 297/16 Der Magistrat wird gebeten, die Erwerbsverhandlungen für die weiteren 14 Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau zwischen Flinschstraße und Sausee benötigt werden, zu intensivieren. Begründung: Seit nunmehr 12 Jahren ist der Magistrat bemüht, die zum Gehwegausbau benötigten Grundstücksflächen zu erwerben. Es ist nun an der Zeit, die Erwerbsverhandlungen zu beschleunigen. Auch im Hinblick auf die neue Nutzung des ehemaligen Bürogebäudes Ecke Flinschstraße/Gelastraße als Flüchtlingsunterkunft für bis zu 150 Personen ist es wichtig, den Gehweg bis zum Sausee fortzuführen und somit die Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.11.2015, V 1514 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Aktenzeichen: 23 20
Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach)
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2015, OF 361/11 Betreff: Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach) Vorgang: ST 1349/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wie viel von den insgesamt benötigten 29 Grundstücksflächen wurden bisher für den Gehwegausbau erworben? 2. Bei wie viel Grundstücksflächen liegt die Zustimmung der Eigentümer zum Verkauf vor? 3. Wann wird der Erwerb der noch fehlenden Grundstücksflächen voraussichtlich abgeschlossen sein? Begründung: Die letzte Stellungnahme des Magistrats liegt nun mehr als drei Jahre zurück. Von daher ist es an der Zeit, einen neuen Statusbericht zu verlangen. Die Einrichtung eines Gehwegs in diesem Straßenabschnitt ist unbedingt erforderlich. Es ist hinlänglich bekannt, dass durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, besonders durch Busse und Lkw, die Fußgänger gefährdet sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1349 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1514 2015 Die Vorlage OF 361/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU, 1 GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 CDU und 1 GRÜNE
Partei: SPD
Weiter lesenGeplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4110 entstanden aus Vorlage: OF 317/11 vom 09.04.2015 Betreff: Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb Der Magistrat wird gebeten, die geplante Umgestaltung/Erneuerung der Wilhelmshöher Straße und die Planung eines Minikreisels zu überprüfen und einen solchen Kreisel besser am Ende der Wilhelmshöher Straße/Ecke Einfahrt zur Vilbeler Landstraße zu planen. Begründung: In der engen und an dieser Stelle wegen einer leichten Kurve schlecht einsehbaren Fahrbahn ist ein Kreisel zu verhindern. Besser wäre es, ein Kreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße, nämlich zur reibungslosen Eingliederung in die Vilbeler Landstraße, anzubringen. Durch einen Kreisel könnte besonders im Berufsverkehr dieser sowie auch der gesamte sonstige Verkehr mühelos, ohne lange Standzeiten und den damit verbundenen Rückstaus einfädeln und würde den fließenden Verkehr nicht blockieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1096 Aktenzeichen: 66 0
Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 entstanden aus Vorlage: OF 318/11 vom 30.03.2015 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße; - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße; - Berger Weg/Nussgartenstraße; - Gwinnerstraße/Gelastraße; - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb; 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild (Richtung stadtauswärts) vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße/Weidenbornstraße/Rendeler Straße ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot (Richtung stadtauswärts) hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926, zurück. Es geht nicht darum, nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für Lkw zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Herr Majer zeigte sich anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach für solche Kontrollen offen. Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, die von der Rendeler Straße oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1097 Aktenzeichen: 32 4
Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3473 entstanden aus Vorlage: OF 266/11 vom 02.09.2014 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht Auf der Informationsveranstaltung von Hessen Mobil zum Riederwaldtunnel am 02.07.2014 wurde bekannt, dass die Planungsbehörde Hessen Mobil im Rahmen der Rammarbeiten (bis maximal 270 Arbeitstage) von massiven Grenzwertüberschreitungen beim Lärm und bei den Schadstoffen ausgeht. Mit der Pestalozzischule und den Wohnungen in der Straße Am Erlenbruch und in der Vatterstraße (beides ABG Frankfurt Holding) ist die Stadt Frankfurt am Main Hauptbetroffene der Maßnahmen. Deshalb besteht nun für die Stadt selbst ein akuter Handlungsdruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachfolgende Maßnahmen zu ergreifen beziehungsweise nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Der Magistrat drängt bei Hessen Mobil auf die Vorlage eines Lärmaktionsplanes beim Bau des Riederwaldtunnels. 2. Die Ausschreibung von Lärmschutzmaßnahmen durch Hessen Mobil muss einer VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) gerechten Planung entsprechen. Die möglichen Maßnahmen sind mit der Stadt Frankfurt am Main und dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Riederwälder Bevölkerung ist in die Planungen mit einzubeziehen. 3. Hessen Mobil gab bei der Informationsveranstaltung am 02.07.2014 im Riederwald bekannt, bei den bis zu 270 Tagen dauernden Rammarbeiten nur einen Grenzwert von 70 Dezibel an den Wohnhäusern der Vatterstraße (60 Dezibel an der Pestalozzischule) einhalten zu können. Dies verstößt gegen die AVV Baulärm Hessen, die 50 Dezibel für Wohnhäuser und 45 Dezibel für Schulen vorsieht. Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Hessen Mobil diese festgelegten Grenzwerte einhält, alle Möglichkeiten einer Lärmminderung selbst zu prüfen sowie zu bewerten und beim Bauträger einzufordern. 4. Wegen des laut Hessen Mobil zu erwartenden extremen Lärmes durch die Rammungen (inklusive gleich lautes Rausziehen der Spundwände) sind sowohl Schallschutzfenster als auch eine Belüftungsanlage für die Pestalozzischule zwingend notwendig. Der Magistrat wird aufgefordert, bei Hessen Mobil auf eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu drängen. Die Arbeiten müssen spätestens in den Sommerferien 2015, vor Beginn der Bauarbeiten, abgeschlossen sein. 5. Nahezu alle Wohnungen der ABG Frankfurt Holding in der Vatterstraße, in der Straße Am Erlenbruch und in der Flinschstraße sind ohne Schallschutzfenster. Was hat die ABG Frankfurt Holding beziehungsweise der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unternommen, um die Bewohnerinnen und Bewohner in diesen Häusern vor dem Lärm zu schützen? Für die Seniorenwohnanlage der ABG Frankfurt Holding in der Vatterstraße 48 ist ferner der geringere Grenzwert von 45 Dezibel während der Arbeiten zu gewährleisten und eine Belüftungsanlage vorzusehen. Wie wird der Schutz der Bevölkerung in der zweiten Wohnreihe und der Seniorenwohnanlage in diesem Bereich gewährleistet? 6. Die Informationspolitik von Hessen Mobil ist verbesserungswürdig. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Schule und Seniorenanlage zukünftig halbjährlich schriftlich über die geplanten Maßnahmen, den aktuellen Zeitplan sowie die Belastung durch Lärm (konkret mit Dezibelangaben) und auch mögliche Schadstoffbelastung (NO2 und Feinstaub) informiert werden. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, sich für eine sofortige, taggleiche Veröffentlichung aller gemessenen Lärm- und Schadstoffwerte während der gesamten Bauzeit einzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1507 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 432 Aktenzeichen: 79 3
Umbenennung U-Bahn-Station Gwinnerstraße in Gwinnerstraße/Batschkapp
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2014, OF 239/11 Betreff: Umbenennung U-Bahn-Station Gwinnerstraße in Gwinnerstraße/Batschkapp Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die U- Bahn Station Gewinnerstraße in Gewinnerstraße/Batschkapp umzubenennen. Begründung: Das seit Ende 2013 nach Seckbach gezogene Kulturzentrum Batschkapp ist weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Durch eine Umbenennung der Haltestelle wird es auch Besuchern aus dem Umland erleichtert das Kulturzentrum mit dem ÖPNV zu erreichen. Passend zur Haltestellen Umbenennung ist die von Seiten des Institutes für Nachhaltigkeit in Kultur und Tourismus angestrebte nicht offizielle Umbenennung der U 4 und U 7 in die " Batschkapp-Line". Die Umbenennung soll auch als Wertschätzung von Seiten des Stadtteil an diese Frankfurter Institution in ihrer neuen Heimat gesehen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 239/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErsatzwohnungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Flinschstraße 1 während des Baus des Riederwaldtunnels
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2677 entstanden aus Vorlage: OF 218/11 vom 09.11.2013 Betreff: Ersatzwohnungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Flinschstraße 1 während des Baus des Riederwaldtunnels Der Magistrat wird gebeten, die Wohnheim GmbH aufzufordern, für die Zeit des Tunnelbaus den Mieterinnen und Mietern des Hauses Flinschstraße 1 Ersatzwohnungen im Stadtteil anzubieten und den Umzug zu bezahlen. Begründung: Nach Plänen von Hessen Mobil soll die U-Bahn-Trasse während der Bauphase in einer Schleife um das Haus Flinschstraße 1 geführt werden (mitten durch wäre eigentlich am besten). Das wird sehr laut und für die Bewohnerinnen und Bewohner ein nicht tragbarer Zustand. Auch ein Abriss des Hauses ist noch denkbar. Das Wohnen in dem Haus wird so oder so nicht mehr möglich sein. Doch was mit den Mieterinnen und Mietern während der Bauphase wird, ist bis dato noch völlig unklar. Die Wohnheim GmbH hat sich, auch nach mehrfachem Nachfragen der Bewohnerinnen und Bewohner, über die Zukunft des Hauses noch nicht geäußert. Dies ist für die Mieterinnen und Mieter eine nicht zu akzeptierende Situation und bedarf schnellstmöglichster Aufklärung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 225 Aktenzeichen: 92 4
Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2462 entstanden aus Vorlage: OF 186/16 vom 25.06.2013 Betreff: Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße Der Magistrat wird aufgefordert, sich in den Planungen zur Umgestaltung der Ausfahrt der A 66 in Enkheim im Zusammenhang mit dem Riederwaldtunnel für eine direkte Anbindung des Park-and-ride-Parkhauses an die Autobahn einzusetzen. Die bisherigen Zufahrtswege aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße sind beizubehalten. Begründung: Bisher kann das Park-and-ride-Parkhaus nur über die Stauzone Borsigallee erreicht werden. Eine Verkehrsentlastung zu Berufsverkehrszeiten in diesem Bereich durch das Park-and-ride-Parkhaus ist deshalb nur fiktiv. Eine maßgebliche Entlastung des Zugangsverkehrs nach Frankfurt wie auch eine bessere Auslastung des Parkhauses könnte aber erreicht werden, wenn das Park-and-ride-Parkhaus auch bereits vor dem Einbiegen in die Borsigallee zugänglich wäre. Verbunden damit wäre dann von dort aus auch eine bessere Verkehrsanbindung an die U 4/U 7-Haltestelle und eine Reduzierung des Parksuch- und Schleichverkehrs in Enkheims Wohnstraßen. Dies kann jedoch keineswegs auf Kosten der bisherigen Zufahrtswege aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße geschehen. Bei deren Wegfall wäre ein weiteres Zuparken der angrenzenden Wohnstraßen zu befürchten, wenn den Pendlern über Vilbeler Landstraße und Leuchte ein direkter Zufahrtsweg gar nicht mehr zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1734 Aktenzeichen: 66 3
Ist versetztes Parken in der Gelastraße möglich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2013, OF 175/11 Betreff: Ist versetztes Parken in der Gelastraße möglich? Vorgang: ST 1250/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob zwecks Verkehrsberuhigung in der Gelastraße versetztes Parken eingerichtet werden kann? Hierbei ist die beabsichtigte Einführung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1250 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 713 2013 Die Vorlage OF 175/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 5 CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
Weiter lesenLkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 166/11 vom 25.02.2013 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren Der Magistrat wird aufgefordert, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen und Busse an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nußgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße - Berger Weg/Nußgartenstraße - Gwinnerstraße/Gelastraße - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Antrag vom 30.03.2015, OF 318/11 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 Aktenzeichen: 32 4
Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A.66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2012, OF 140/16 Betreff: Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, sich in den Planungen zur Umgestaltung der Ausfahrt der A66 in Enkheim im Zusammenhang mit dem Riederwaldtunnel für eine direkte Anbindung des Park+Ride-Parkhauses an die Autobahn einzusetzen. Begründung: Bisher kann das P + R Parkhaus nur über die Stauzone Borsigallee erreicht werden . Eine Verkehrsentlastung zu Berufsverkehrszeiten in diesem Bereich durch das P + R Parkhaus ist deshalb nur fiktiv. Eine maßgebliche Entlastung des Zugangsvekehrs nach Frankfurt wie auch eine bessere Auslastung des Parkhauses könnte aber erreicht werden, wenn das P + R Parkhaus bereits vor dem Einbiegen in die Borsigallee zugänglich wäre. Verbunden damit wäre dann von dort aus auch eine bessere Verkehrsanbindung an die U4/U7 durch die bereits vorhandene U-Bahn Haltestelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.06.2013, OF 186/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur Sitzung am 27.11.2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 09.04.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 25.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 140/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 186/16 an den Ortsbeirat 11 mit der Bitte um Beschlussfassung weiterzuleiten. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRadfahren gegen die Einbahnstraße in der Gelastraße (Seckbach)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM 1179 entstanden aus Vorlage: OF 119/11 vom 18.04.2012 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Gelastraße (Seckbach) Der Magistrat wird aufgefordert, im westlichen Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinsch- und Gwinnerstraße, das Radfahren gegen die Einbahnstraße einzurichten. Begründung: Bereits heute wird durch Radfahrerinnen und Radfahrer in der westlichen Gelastraße - allerdings verbotswidrig - gegen die Einbahnstraße gefahren. Dadurch sind weder die gefährlichen Situationen angestiegen noch wurden vermehrt Unfälle mit Radfahrerinnen und Radfahrern bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1250 Aktenzeichen: 32 1
Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach)
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2012, OF 121/11 Betreff: Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach) Vorgang: ST 1174/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wie viel Grundstücksflächen wurden bisher für den Gehwegausbau erworben? 2. Wie viel Grundstücksflächen müssen noch erworben werden? 3. Wann wird der Erwerb der noch fehlenden Grundstücksflächen voraussichtlich abgeschlossen sein? Begründung: Die Einrichtung eines Gehwegs in diesem Straßenabschnitt ist unbedingt erforderlich. Es ist hinlänglich bekannt, dass durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, besonders durch Busse und Lkw, die Fußgänger gefährdet sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1174 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 380 2012 Die Vorlage OF 121/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBenennung eines unbenannten Weges in Seckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2011, OF 30/11 Betreff: Benennung eines unbenannten Weges in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den unbenannten Weg, in Verlängerung der Alterbornstraße zwischen Zeuläckerstraße und Am Enkheimer Steg (vormals Am Riedgraben), in "Am Ulmenstück" zu benennen. Begründung: Der unbenannte Weg soll den gleichen Namen erhalten, wie der dortige Flurnamen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 15.08.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Initiative OI 9 2011 Die Vorlage OF 30/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Weg "Am Ulmenstückweg" benannt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenÄnderung der Wahlbezirke 39002 und 39003 Gelastraßenanwohnerinnen und -anwohner sollen wieder im Wahllokal Zentgrafenschule wählen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4270 entstanden aus Vorlage: OF 451/11 vom 16.05.2010 Betreff: Änderung der Wahlbezirke 39002 und 39003 Gelastraßenanwohnerinnen und -anwohner sollen wieder im Wahllokal Zentgrafenschule wählen Der Magistrat wird aufgefordert, die Gelastraße dem Wahlbezirk 39002 zuzuordnen und somit die Anwohnerinnen und Anwohner wieder in dem fußläufig erreichbaren Wahllokal Zentgrafenschule wählen zu lassen. Die Änderung soll bereits zur Kommunalwahl 2011 wirksam werden. Begründung: Zur Europawahl 2009 wurden die Wahlbezirke im Stadtbezirk 11.75 neu zugeschnitten. Hierbei wurde u. a. die Gelastraße dem Wahlbezirk 39003 Pestalozzischule zugeschlagen. Bis zu diesem Zeitpunkt gingen die Anwohnerinnen und Anwohner immer in der Zentgrafenschule zur Wahl. Aufgrund der großen Entfernung ist die Pestalozzischule allerdings, im Gegensatz zur Zentgrafenschule, von der Gelastraße aus nicht fußläufig erreichbar. Aus diesem Grund muss die Wahllokaländerung wieder rückgängig gemacht werden. Anlage 1 (ca. 120 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2010, ST 1199 Aktenzeichen: 12 2
Hydrogeologische Berechnung durch das Gesundheitsamt im Bereich Gelastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4043 entstanden aus Vorlage: OF 416/11 vom 01.03.2010 Betreff: Hydrogeologische Berechnung durch das Gesundheitsamt im Bereich Gelastraße Der Magistrat wird gebeten, in der Gelastraße, im Anstrom, dies heißt - auf die Grundwasserfließrichtung bezogen - oberhalb der Kontaminationen im Seckbacher Industriegebiet, aufgrund der dort bestehenden Grundwassermessstellen, des Bodenaufbaus und des bekannten Kf-Wertes (Durchlässigkeitswertes des Bodens) durch eine einfache hydrogeologische Berechnung abzuschätzen zu lassen, ab welcher abgepumpten Grundwassermenge ein Absenkungstrichter erzeugt werden könnte, der zu einem Zustrom von kontaminiertem Grundwasser führen kann. Begründung: Es ist den betroffenen Anwohnerinnen sowie Anwohnern und Kleingärtnern nicht zuzumuten, die Kosten zur Erstellung von Gutachten (in Höhe mehrerer 1.000 Euro) zu übernehmen, um Bedenken bezüglich eines möglicherweise kontaminierten Grundwassers zu zerstreuen, zumal sie nicht Verursacher der möglichen Grundwasserverunreinigungen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2010, ST 713 Aktenzeichen: 79 1
Ausweisung einer Baufläche zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach; Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen/Entwurf 2009 des Regionalen Flächennutzungsplanes Vortra
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2009, OA 1004 entstanden aus Vorlage: OF 376/11 vom 17.10.2009 Betreff: Ausweisung einer Baufläche zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach; Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen/Entwurf 2009 des Regionalen Flächennutzungsplanes Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für die Ausweisung einer Baufläche im Regionalen Flächennutzungsplan im Bereich Frankfurt-Seckbach - angrenzend an die Sportanlage Seckbach-Süd - einzusetzen. Der Bereich sollte zwischen Gelastraße, dem Weg "In den Teichen" und dem Riedgraben liegen. Die Fläche sollte groß genug sein, um die Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums sicherzustellen. Begründung: Der Turnverein Seckbach 1875 e. V. verfügt über eine Turnhalle in der Ortsmitte (Am Schießrain 2). Die kleine, veraltete Turnhalle kann nur für einen geringen Teil der sportlichen und geselligen Aktivitäten des Vereins genutzt werden. Für viele sportliche Übungen und Wettkämpfe muss auf Sporthallen im Frankfurter Nordosten ausgewichen werden. Da die Vereinsturnhalle Am Schießrain in der Mitte der Wohnbebauung liegt, kommt es wegen ruhestörenden Lärms immer wieder zu Strafanzeigen durch die Nachbarschaft. Durch die unmittelbare Nähe zur Sportanlage und der Zentgrafenschule wäre die wechselweise Nutzung von Halle und Sportplatz sowie die Nutzung durch die Schule optimal gegeben. Weiterhin würde der bisherige Standort für eine stadtplanerische Weiterentwicklung der Ortsmitte und somit zur Erhöhung ihrer Attraktivität sowie zur Stabilisierung des Einzelhandels beziehungsweise der Nahversorgung frei werden. Lageplan; schraffierte Fläche stellt den Bereich zum Bau einer Sporthalle mit Vereinszentrum dar. Anlage 1 (ca. 53 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2010, ST 214 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.10.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Vorlage M 201 wird im Rahmen der Vorlage NR 1605 zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 2. Der Vorlage NR 1605 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 3. Die Vorlage OA 1000 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 4. Die Vorlage OA 1001 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 5. Die Vorlage OA 1004 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 6. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1011 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1011 wird im vereinfachten Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 1517 erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 7. Die Vorlage OA 1015 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 1000, OA 1001, OA 1004 und OA 1015), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP und Freie Wähler (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. NR 1605, Ziffer 3., Nr. 509 "Osthafen": CDU, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 6. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung), FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6956, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 61 0
A 66 – Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.08.2008, OA 716 entstanden aus Vorlage: OF 239/11 vom 03.06.2008 Betreff: A 66 - Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der technischen Ausführungsplanung des Riederwaldtunnels darauf hinzuwirken, dass der lineare Gehölzbestand nördlich des geplanten Tunnels, entlang des Zaunes der Kleingartenanlage zwischen Haenischstraße und Flinschstraße, sowie im weiteren Verlauf die Kastanienreihe bis zu den ehemaligen Hafenbahngleisen durch das Verschieben der Tunnelgradienten um wenige Meter nach Süden erhalten bleibt. Während des Baus sind entsprechende Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und Bewässerungen vorzusehen, um den Gehölzbestand zu erhalten. 2. dafür zu sorgen, dass nach dem Autobahnbau auf und neben der Tunneldecke, unter Einbeziehung des unter Ziffer 1. genannten Gehölzbestandes, ein Grünzug im heutigen Verlauf wiederhergestellt wird, der mindestens die Breite des heutigen Grünzuges hat. Begründung: Der Landschaftspflegerische Begleitplan zur Planfeststellung sieht vor, von den heute vorhandenen vier Baum- und Gehölzreihen, zwischen Riederwald-Siedlung und Vatterstraße-Bebauung, drei ersatzlos zu beseitigen. Nur noch die Baumreihe vor der Häuserzeile am Erlenbruch (1. Reihe) soll verbleiben. Neben den Kastanien, zwischen Straße und U-Bahn (2. Reihe) und den Bäumen am Rad- und Fußweg nördlich der U-Bahn (3. Reihe), soll vor allem der dichte Baum- und Heckenbestand, der sich entlang des Zauns der Kleingartenanlage zur Bebauung Vatterstraße befindet (4. Reihe), gerodet werden. Nach dem Bau der Autobahn sollen die Gehölzstrukturen (Reihen 2, 3 und 4) nicht wiederhergestellt werden. Vor allem die dichte Gehölzreihe vor der Bebauung Vatterstraße hat heraus- ragende Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild der Riederwald-Siedlung sowie als ökologische Leitlinie. Die Gehölzreihe gibt dem Grünzug seine Gestalt und Wertigkeit, sie verdeckt den freien Blick auf die Häuser an der Vatterstraße (bzw. schützt diese vor Emissionen der Straße "Am Erlenbruch"), sie hat wichtige staubfilternde und klimatische Wirkungen und stellt eine einzigartige Biotopvernetzungsstruktur zwischen Riederwald/Ostpark und den Waldgebieten im Frankfurter Osten dar, die für Fledermäuse und Vögel unverzichtbar ist. Diese Gehölzstruktur, einschließlich der Kastanienreihe östlich der Flinschstraße, können erhalten werden, wenn der Tunnel nur wenige Meter nach Süden verschoben wird. Da die technische Ausführungsplanung für den Bau des Tunnels erst jetzt erstellt wird, kann die Forderung auch nach der Planfeststellung berücksichtigt werden. Für die Verschiebung einer Trasse um wenige Meter bedarf es keiner Änderung der Planfeststellung, weil kein anderer Grundstücks- eigentümer betroffen wird und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die weitere Gestaltung auf der Oberfläche des Tunnels obliegt der Stadt Frankfurt allein. Die Planfeststellung lässt hier alle Möglichkeiten offen und ist nicht abschließend. Daher muss der Magistrat frühzeitig darauf hinwirken, den heute vorhandenen Grünzug zwischen U-Bahn und Zaun, unter Einbeziehung der oben genannten Gehölzreihe, in seiner heutigen Breite wiederherzustellen. Der Gestaltungsplan in der Planfeststellung sieht lediglich einen schmalen Kiesweg entlang des Zaunes vor - dort, wo heute die Gehölzreihe steht. Anschließend folgen südlich die U-Bahn und die Straße "Am Erlenbruch". Wiesen und Baumpflanzungen sind nicht mehr geplant. Der Erlenbruch-Grünzug würde vollständig entfallen. Im Hinblick auf die herausragende Bedeutung des Grünzuges als Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes "Grünzüge und Grüngürtel", als wichtiger Rad- und Fußweg zwischen Bornheim/Innenstadt und den östlichen Naherholungs- gebieten und als Erholungsraum für die Riederwälder, muss der Grünzug mindestens in seiner heutigen Dimension wiederhergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2008, ST 1689 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.08.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2008, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2008, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4572, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2008 Aktenzeichen: 61 12
Ideen
Keine Ideen gefunden.