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Meine Nachbarschaft: Am Bonifatiusbrunnen

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee

04.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7482 entstanden aus Vorlage: OF 632/12 vom 01.09.2025 Betreff: Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee Der Magistrat wird gebeten, im Utrilloweg und am Ende der Renoirallee (siehe Skizze) die Leuchtmittel der neu installierten Straßenlaternen gegen solche auszutauschen, die in Helligkeit und Lichttemperatur denen der umliegenden Straßen entsprechen. Bei etwaigen weiteren Ersetzungen soll ebenfalls auf die gewohnte Lichttemperatur und -helligkeit geachtet werden. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die im Jahr 2025 neu installierten Leuchtenköpfe strahlen erheblich heller und greller als die bisherigen Straßenlaternen in den umliegenden Straßen. Dies führt zu einer übermäßigen Beleuchtung gerade auch in den umliegenden Grundstücken und Häusern. Üblicherweise werden so helle Straßenlaternen punktuell an Fußgängerüberwegen installiert und sorgen so für eine zusätzliche Aufmerksamkeit - mitten im Wohngebiet ist dafür aber keine Notwendigkeit ersichtlich. Außerdem ist mittlerweile die Störung von Insekten und Vögeln durch die nächtliche Beleuchtung bekannt ("Lichtverschmutzung"), sodass auch aus Gründen des Naturschutzes auf unnötig helle Beleuchtung verzichtet werden sollte. Vorne neue Laterne, im Hintergrund bisherige Laternen. Quelle: Anwohner, mit freundlicher Genehmigung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee

04.09.2025 · Aktualisiert: 30.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7482 entstanden aus Vorlage: OF 632/12 vom 01.09.2025 Betreff: Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee Der Magistrat wird gebeten, im Utrilloweg und am Ende der Renoirallee (siehe Skizze) die Leuchtmittel der neu installierten Straßenlaternen gegen solche auszutauschen, die in Helligkeit und Lichttemperatur denen der umliegenden Straßen entsprechen. Bei etwaigen weiteren Ersetzungen soll ebenfalls auf die gewohnte Lichttemperatur und -helligkeit geachtet werden. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die im Jahr 2025 neu installierten Leuchtenköpfe strahlen erheblich heller und greller als die bisherigen Straßenlaternen in den umliegenden Straßen. Dies führt zu einer übermäßigen Beleuchtung gerade auch in den umliegenden Grundstücken und Häusern. Üblicherweise werden so helle Straßenlaternen punktuell an Fußgängerüberwegen installiert und sorgen so für eine zusätzliche Aufmerksamkeit - mitten im Wohngebiet ist dafür aber keine Notwendigkeit ersichtlich. Außerdem ist mittlerweile die Störung von Insekten und Vögeln durch die nächtliche Beleuchtung bekannt ("Lichtverschmutzung"), sodass auch aus Gründen des Naturschutzes auf unnötig helle Beleuchtung verzichtet werden sollte. Vorne neue Laterne, im Hintergrund bisherige Laternen. Quelle: Anwohner, mit freundlicher Genehmigung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe

13.09.2024 · Aktualisiert: 07.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5929 entstanden aus Vorlage: OF 547/12 vom 22.08.2024 Betreff: Schaukästen Am Bonifatiusbrunnen/Ecke Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig vor dem Baubeginn der neuen Kita Sonnenwind die Schaukästen (Ortsbeiratsschaukasten und Schaukästen der Fraktionen) zu versetzen. Unter Beteiligung des Ortsbeirates sollte ein neuer Standort in unmittelbarer Nähe und an gut frequentierter Stelle gesucht werden. Dieser könnte z. B. neben den beiden Bushaltestellen "Am Bonifatiusbrunnen" sein. Begründung: Um auch während der Bauphase der Kita Sonnenwind die Information der Bürger*innen über die Tätigkeiten des Ortsbeirates und der Fraktionen zu gewährleisten, ist eine rechtzeitige Versetzung einzuplanen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 72 Sonstiger Antrag vom 11.02.2025, OS 52/12 Beratung im Ortsbeirat: 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg

08.12.2023 · Aktualisiert: 08.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4897 entstanden aus Vorlage: OF 442/12 vom 25.09.2023 Betreff: Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2924/22 OBR 12; ST 1757/23 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an möglichen Standorten in Kalbach-Riedberg Leihräder aufzustellen. Konkrete Standorte sind aus örtlicher Kenntnis z. B.: - U-Bahn-Station "Riedberg" - Riedbergplatz - Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz - Graf-von-Stauffenberg-Allee nahe Nr. 46 b - Rudolf-Schwarz-Platz - Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee - Sportplatz des SC Riedberg - Römische Straße/Riedbergallee - Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" - Nahe dem FC Kalbach - Sportzentrum "Am Martinszehnten" - Am Kalbacher Rathaus oder "Lange Meile" - Kerbeplatz - Park-and-ride-Station "Kalbach" (unter Beteiligung des Ortsbeirats 10) Begründung: Mit der Stellungnahme vom 14.08.2023, ST 1757, teilt der Magistrat mit: "Generell bietet die Deutsche Bahn (DB) das Produkt ‚Call a Bike' nur noch in Stadtteilen an, bei denen die Vermietung voraussichtlich wirtschaftlich - also ohne Verluste - betrieben werden kann." Da jedoch der private Anbieter Next Bike in Frankfurt ebenfalls Leihräder zur Verfügung stellt, könnte hier mit Zustimmung zu rechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2924 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Quartiersplätzchen Renoirallee/Monetweg grüner einfassen

08.12.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4905 entstanden aus Vorlage: OF 455/12 vom 27.11.2023 Betreff: Quartiersplätzchen Renoirallee/Monetweg grüner einfassen Der Magistrat wird gebeten, auf dem kleinen Quartiers plätzchen an der Kreuzung Renoirallee/Monetweg das Ausspülen des Platzbelags auf die Straße bei starkem Regen zu verhindern, beispielsweise durch eine grüne Einfassung an seinem unteren Ende. Begründung: Das dortige kleine Quartiersplätzchen ist leicht abschüssig. Bei stärkeren Regenfällen geschieht es dadurch leicht, dass Teile des Bodenbelags (evtl. "wassergebundene Decke") auf die Renoirallee gespült werden. Eine begrünte Einfassung (z. B. mit Beeten, Büschen o. Ä.) könnte dem wirksam entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 893 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820

08.12.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 entstanden aus Vorlage: OF 448/12 vom 26.11.2023 Betreff: Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Aufgrund des fehlenden Anschlusses des Lärmschutzwalls im Bereich der Anschlussstelle Marie-Curie-Straße/BAB 661 an das nordwestliche Widerlager der U-Bahn-Brücke (siehe nachfolgender Google Maps-Kartenausschnitt) wird die Schallschutzfunktion des Lärmschutzwalls, vor allem für den östlichen Bereich des Bonifatiusviertels, merklich abgeschwächt. Verstärkt wird dieser Effekt von den die Autobahn querenden U-Bahn- und Fußgängerbrücken, an deren Unterseiten der Schall reflektiert und dadurch zusätzlich verstärkt wird. Seit dem nachträglichen Einbau von zwei Gabionen-Stützwänden am Fuß des Lärmschutzwalls und gegenüber an der Brückenböschung trat eine nochmalige Intensivierung des Verkehrslärms ein, weil offensichtlich nun der Schall nochmals zielgerichteter auf den östlichen Rand der Siedlung gelenkt wird. Nach aktueller Lärmkartierung 2022 (Lärmviewer Hessen, https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html, siehe nachfolgender Lärmkartenausschnitt) werden im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels Schallpegelwerte in der Nacht von 60 bis 64 dB(A) erreicht. Damit sind nicht nur die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) von 45 dB(A) nachts und die Grenzwerte der 16. BImSchV von 49 dB(A) nachts weit überschritten, sondern auch die Schwelle zu möglichen Gesundheitsgefährdungen erreicht. Im Vergleich der zur Verfügung stehenden Lärmkartierung seit 2007 wird auch eine Zunahme der Lärmbetroffenheit deutlich. Die Lärmaktionsplanung empfiehlt, dass bei Überschreitung dieser Werte prioritär und möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden sollen. Ergänzender Hinweis: Bei der Lärmkartierung handelt es sich um eine Computermodellrechnung, die zwar topografische Erhebungen (z. B. bestehender Lärmschutzwall) berücksichtigt, allerdings schallverstärkende Besonderheiten (z. B. sich unter Brücken reflektierender/verstärkender Schall oder Gabionen-Stützwände, die den Schall verstärkend in eine bestimmte Richtung lenken) nicht mit einbezieht. Folglich bedeutet dies, dass die im Computermodell aufgezeigten Nachtwerte von 60 bis 64 dB(A) in der Realität einen deutlich höheren Wert aufweisen und das Problem somit noch weiter intensivieren. Diesen Sachverhalt vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden? Google Maps-Kartenausschnitt Foto: privat Lärmkartenausschnitt nach aktueller Lärmkartierung 2022 Begründung: Da bisher alle Bemühungen des Ortsbeirates 12 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der BAB 661 erfolglos geblieben sind, der Lärmaktionsplan der 4. Runde (aktueller Lärmkartierung 2022 s. o.) auch keine Konsequenzen zur Lärmreduzierung beigetragen hat, sind nunmehr weitere Maßnahmen zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 Antrag vom 13.04.2024, OF 512/12 Anregung vom 26.04.2024, OA 458 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Fernwärme in Kalbach-Riedberg

22.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 entstanden aus Vorlage: OF 431/12 vom 31.08.2023 Betreff: Fernwärme in Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2660/22 OBR 12 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Dazu gehört auch Frankfurt. Damit dieses Vorhaben gelingen kann, sollte die Stadt Anregungen der Ortsbeiräte mit berücksichtigen, da diese sich mit den örtlichen Gegebenheiten bestens auskennen. Der Magistrat wird gebeten, bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu prüfen, 1. ob die vorhandenen Fernwärmeleitungen im Bereich des neu errichteten Baugebietes "Berghöfe" durch den Bonifatiuspark in den Bereich des Bauabschnittes von "Heddernheim Nord" mit u. a. den Straßen Im Klausenstück, Crutzenkirchweg, Am Bonifatiusbrunnen etc. verlängert werden können ; 2. ob das auf dem Riedberg vorhandene Fernwärmenetz über die Straße Am Bonifatiusbrunnen und 3. über die Straße An der Bergstraße auf einfachem Weg - weil durch das Feld - nach Kalbach geführt werden kann und 4. ob die Wärme aus den beiden Rechenzentren im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sowie 5. aus der in Prüfung befindlichen Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" ebenfalls in das Wärmenetz eingespeichert werden könnte (OM 2660). Begründung: Für die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg ist Planungssicherheit wichtig. Sie sollten frühzeitig wissen, über welche Optionen sie beim Austausch einer alten Heizungsanlage verfügen können. Außerdem wird davon ausgegangen, dass nach einer energetischen Sanierung eines Wohngebäudes der Energiebedarf sinkt. Das heißt, dass das im Ortsteil bereits existierende Fernwärmenetz schon bei gleicher Einspeiseleistung zukünftig mehr Haushalte als heute versorgen kann. Ein Anschluss weiterer Straßenzüge an das existierende Fernwärmenetz ist daher sinnvoll. Die Bekanntgabe der Ausbaupläne sollte rechtzeitig erfolgen. Auch soll so vermieden werden, dass z. B. die Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer zuvor bereits eine Wärmepumpe installiert haben und die notwendige Anschlussdichte für einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb des Fernwärmenetzes verloren geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 Anregung vom 08.11.2024, OA 504 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 393 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Fußgängerüberwege an der Kalbacher Höhe

24.02.2023 · Aktualisiert: 06.06.2023

Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3637 entstanden aus Vorlage: OF 354/12 vom 13.02.2023 Betreff: Sichere Fußgängerüberwege an der Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Beleuchtung der Fußgängerüberwege rund um den Kreisel Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen/Renoirallee auch in der Vegetationsperiode ausreichend ist oder ob eine Verbesserung der Beleuchtung geboten ist. Begründung: An diesem Kreisel befinden sich vier Straßenlaternen, die die Fahrbahn des Kreisels beleuchten. Es gibt aber keine Straßenlaternen, die gezielt die Zebrastreifen ausleuchten, was auch von Anwohnern kritisiert wurde. Gerade wenn die dort erfreulich gut gewachsenen Bäume Laub tragen, reduziert sich die Helligkeit gerade an den Fußgängerüberwegen weiter. Evtl. sind hier zusätzliche Straßenlaternen notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 12

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Nachfrage Kita Sonnenwind

28.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2021

Antrag vom 28.06.2021, OF 62/12 Betreff: Nachfrage Kita Sonnenwind Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen bezüglich des Neubaus/Umzugs der Kita Sonnenwind auf das Grundstück Ecke Marie Curie Straße/Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen zu berichten und mitzuteilen, wann mit einer Fertigstellung der neuen Kita Sonnenwind gerechnet wird. Begründung: Ende Oktober 2019 verkündete Stadtrat Schneider und im November 2019 Stadträtin Weber, dass ein Grundstück an der Ecke Marie Curie Straße/Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen, das bereits einem Investor für den Bau von Wohnungen in Erbpacht versprochen gewesen sei, für die Stadt zurückgeholt wurde. Eine Baumasseprüfung habe ergeben, dass sich hierauf ein viergruppiger Kindergarten errichten ließe. In ca. 2,5 Jahren nach offizieller Auftragserteilung durch die Schuldezernentin könne hier eine neue Kita Sonnenwind eröffnet werden, d.h. die jetzige Kita Sonnenwind in neue Räumlichkeiten umziehen. Seit der Verkündung sind nunmehr mehr als 1,5 Jahre vergangen. Sollte die Kita plangemäß in ca. 1 Jahr umziehen, müssten inzwischen konkrete Planungen bestehen, die sowohl für den Ortsbeirat als auch für die mehr als 900 Unterzeichner*innen der Onlinepetition von Interesse sind. Auch ist natürlich wissenswert, ob der Zeitplan gehalten werden kann, da gerüchteweise die geplante Modulbauweise aufgrund der Beschaffenheit des Grundstücks nicht umgesetzt werden kann. Darüber hinaus ist der Zeitplan für das Projekt für die Planung der Kita Sonnenwind und der Grundschule von großem Interesse vor dem Hintergrund, dass das Bauprojekt Berghöfe immer mehr Formen annimmt und ein erweitertes Platzangebot für beide Einrichtungen notwendig ist und immer mehr wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 122 2021 Die Vorlage OF 62/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Bäume im Quartier „Am Bonifatiusbrunnen“

27.11.2020 · Aktualisiert: 12.05.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6946 entstanden aus Vorlage: OF 675/12 vom 16.11.2020 Betreff: Fehlende Bäume im Quartier "Am Bonifatiusbrunnen" Der Magistrat wird gebeten, in der Pflanzsaison Winter 2020/21 die im Folgenden aufgeführten gut zwei Dutzend fehlenden Bäume neu zu pflanzen und deren dauerhafte Bestandspflege sicherzustellen. Quelle: openstreetmap.org und Mitwirkende plus eigene Markierungen Wo Bild Ostende Bonifatiuspark: fehlender Baum auf dem gepflasterten Endplatz Parallel zur U 9-Strecke: Potenzial für zwei bis drei weitere Bäume Promenade zwischen "Skylineblick" und Bonifatiuspark: drei Bäume plus einer fehlen Zur Kalbacher Höhe, Querung Bonifatiuspark (im Bild vorne links): ein Baum fehlt Zur Kalbacher Höhe 3/Ecke Am Bonifatiusbrunnen: ein Baum fehlt Südende Monetweg, gegenüber Renoirallee 60: ein abgesägter Baum Renoirallee 93: Baum fehlt Direkt unterhalb der Grundschule Riedberg/Rampe Bonifatiuspark: drei Bäume fehlen, Baumstütze stabil ausgeführt? Mittelstreifen der Marie-Curie-Straße: Zahlreiche Lücken in der mittleren Baumreihe, Potenzial für mehr als 12 weitere Bäume (Bilder von Ost nach West aufgenommen). Gegenüber dem 14. Polizeirevier vorerst keine Baumpflanzungen, da hier ggf. eine Querung für Einsatzfahrzeuge eingerichtet wird. Bilder: Marita Hörberg und Ronald Bieber Begründung: Die genannten Bäume und Pflanzen fehlen oder sind abgestorben. Der nun kommende Winter bietet sich für notwendige Ersatzpflanzungen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 552 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung/Versetzung Verkehrsschild „Ende Tempo-30-Zone“ an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen

28.08.2020 · Aktualisiert: 15.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6446 entstanden aus Vorlage: OF 609/12 vom 08.08.2020 Betreff: Entfernung/Versetzung Verkehrsschild "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsschilder "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen zu entfernen oder an die Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße zu versetzen. Begründung: Die Verkehrsschilder führen dazu, dass viele Autofahrer mit Blick auf das Ende der Tempo-30-Zone schon im Vorfeld ab dem Kreisel Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee ihr Tempo deutlich erhöhen, um z. B. noch die Grünphase an der Ampel Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße zu erreichen. Die oftmals starke Beschleunigung und die hohe Geschwindigkeit gefährden Fußgänger, die z. B. die Straße Zur Kalbacher Höhe aus Richtung Am Bonifatiusbrunnen und umgekehrt in Höhe des Lidl-Parkplatzes überqueren wollen, und machen die Ein- und Ausfahrt zum Lidl-Parkplatz oftmals zu einem Wagnis. Durch die Entfernung bzw. Versetzung der Schilder würde deutlicher festgelegt, dass die Tempo-30-Zone erst an der Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2004 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit südlicher Teil Zur Kalbacher Höhe

13.03.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5938 entstanden aus Vorlage: OF 547/12 vom 29.02.2020 Betreff: Verkehrssicherheit südlicher Teil Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit im südlichen Teil der Straße Zur Kalbacher Höhe, insbesondere im Teilabschnitt zwischen dem Kreisel Renoirallee/Zur Kalbacher Höhe und der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe, entschieden zu erhöhen. Dies kann z. B. durch verstärkte Kontrollen, eine fest installierte Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung oder regelmäßigen Einsatz von mobilen Anlagen erfolgen. Über potenziell erfolgte Geschwindigkeitsmessungen ist dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Schon mehrfach machten Anwohner darauf aufmerksam, dass im südlichen Teil der Straße Zur Kalbacher Höhe die zulässigen Geschwindigkeiten teils stark überschritten werden. So kam es zu mehreren Beinah-Unfällen, teils auch mit Kindern. Insbesondere zu Stoßzeiten versuchen Autofahrer oft noch die Ampel zu "erwischen" und beschleunigen stark. Aus persönlichen Gesprächen ist bekannt, dass in diesem Bereich auch schon Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden. Der Ortsbeirat bittet, über diese zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 965 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainer südlicher Riedberg

29.11.2019 · Aktualisiert: 08.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5511 entstanden aus Vorlage: OF 502/12 vom 15.11.2019 Betreff: Altglascontainer südlicher Riedberg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des südlichen Riedbergs Altglascontainer aufzustellen. Diese sind in der Nähe und in gleicher Anzahl wie die wegfallenden Container am Cézanneweg zu positionieren. Dabei sollten die Container unterirdisch angelegt werden. Als mögliche Standorte sollten die südwestliche Ecke Konrad-Zuse-Straße/Topgraphischer Weg und die nördliche Ecke Renoirallee/Zur Kalbacher Höhe geprüft werden. Begründung: Aufgrund der Baumaßnahme am Cézanneweg fallen dort zumindest temporär Altglascontainer weg. Um lange Wege für die Bewohner des Quartiers zu vermeiden, sind diese in der Nähe zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 416 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Mikroklima im Cézanne- und Gauguinweg nicht weiter verschlimmern

18.03.2019 · Aktualisiert: 15.05.2019

Antrag vom 18.03.2019, OF 420/12 Betreff: Mikroklima im Cézanne- und Gauguinweg nicht weiter verschlimmern Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu prüfen und dazu zu berichten: 1. Wie wird sichergestellt, dass das Gebäude, welches die ABG basierend auf der Verpachtung gemäß M 14 / 2019 am Riedberg errichten wird, das bereits jetzt stark beeinträchtigte Mikroklima nicht noch weiter verschlechtert? 2. Ist die Mitverpachtung des Flurstücks 315 (Gemarkung Kalbach, Bezirk 65, Flur 12) an die ABG im Sinne des Bebauungsplans B 820 notwendig und sinnvoll, obwohl diese als öffentliche Grünfläche das südlicher gelegene Flurstück 337/1 fortsetzt? 3. Warum weist von den sechs Verpachtungen in der M14 / 2019 dieses Grundstück die mit Abstand höchste WGFZ auf? Wird damit ein Überschreiten der den im Bebauungsplan genannten Geschosszahlen angenommen? Begründung: Durch den erst spät gegenüber der ursprünglichen Planung des Bauträger geänderten Bebauungsplan B820 wurde an Stelle von ursprünglich kleinteiliger geplanten Gebäuden in der Renoirallee 2-4a ein durchgängiger Baublock errichtet (Einzelhandelsmarkt "Lidl"), welcher vor allem östlich davon das Mikroklima stark negativ durch Windabschattung beeinflusst. Dies lässt sich beispielsweise durch einen Vergleich der Vermoosung auf dem Zugangsweg vor den Häusern Gauguinweg 1-9 im mit dem Zugangsweg Gauguinweg 23-25 feststellen. Wenn nun eine weitere 3-4-stöckige Bebauung südlich des Lidl errichtet wird, so drohen insbesondere im südlichen Gauguinweg und entlang des Cezannewegs weitere klimatische Verschlechterungen für die Bewohner. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 15 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Warnebold gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Vor der Abstimmung ergänzt die antragstellende Fraktion den Tenor der Vorlage wie folgt: "4. Kann ein Kindergarten mit einer nur 2-geschossigen Bebauung und einer Außenfläche eine Lösung sein, das Grundstück zu bebauen, ohne das Mikroklima negativ zu beeinflussen?" Beschluss: Die Vorlage OF 420/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 7 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Warnebold gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Die Vorlage OF 420/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Weitere Altkleidercontainer auf dem Riedberg

14.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

Antrag vom 14.11.2018, OF 381/12 Betreff: Weitere Altkleidercontainer auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, weitere Standorte für Altkleider-Container auf dem Riedberg zu prüfen und zu genehmigen. Begründung: Altkleider-Container dienen der Sammlung von nicht länger benötigten Kleidungsstücken und auch Schuhen. Die gesammelten Gegenstände werden weiter genutzt oder einer geregelten Verwertung zugeführt. Aus der Bevölkerung kommt immer wieder der Wunsch, doch mehr solcher Container an möglichst zentral gelegenen, gut erreichbaren Standorten durch zugelassene Betreiber aufstellen zu lassen. Als geeignete Standorte auf dem Riedberg bieten sich u.E. an: 1. Die Südseite des Riedbergplatzes zwischen den dort vorhandenen Fahrradständern (dort wäre auch Platz für zwei Container) 2. Die Südwestseite der Querung Topografischer Weg/Konrad-Zuse-Straße 3. Die freie Fläche auf der Nordseite der Einmündung der Renoirallee in die Straße "Zur Kalbacher Höhe" (Die Fläche ist so groß, dass auch der dort im Frühjahr stehende Spargel-Verkaufsstand noch ausreichend Platz hat). Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, dass auf dem Riedberg immer wieder illegale Container aufgestellt werden. Sie sollten umgehend entfernt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 381/12 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU und LINKE. (= Annahme)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820

26.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

Antrag vom 26.03.2018, OF 284/12 Betreff: Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die weitere Entwicklung der drei unbebauten Grundstücke Am Bonifatiusbrunnen Flurstück 150, 224 (Ecke Zur Kalbacher Höhe), welches nur teilweise bebaut ist im B-Plan 537 sowie Zur Kalbacher Höhe Flurstück 337/1 im B-Plan 820 (ehemals CKV) Auskunft zu geben, ob diese für eine Wohnbebauung oder andere Nutzung wie Kita vorgesehen sind. Begründung: Derzeit ist im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit wenig bezahlbarem Wohnraum und fehlender Wohnbauflächen sowie fehlender Flächen für u. a. Kitas jedes brach liegende Grundstück in Betracht zu ziehen. Hierzu verweisen wir auf die ST 1259 vom 19.08.2013. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 817 2018 Die Vorlage OF 284/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines abschnittsweisen absoluten Halteverbotes auf der Renoirallee

04.11.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 900 entstanden aus Vorlage: OF 100/12 vom 19.10.2016 Betreff: Einrichtung eines abschnittsweisen absoluten Halteverbotes auf der Renoirallee Der Magistrat wird gebeten, wie in einem Ortstermin von Mitgliedern des Ortsbeirates mit dem Straßenverkehrsamt erörtert wurde, auf der Renoirallee auf der dem Parkstreifen gegenüberliegenden Seite in Höhe des Fußweges zu den Häusern Renoirallee 19 bis 34 ein ca. 10 bis 15 Meter langes Halteverbot durch Beschilderung einzurichten, um ein gefahrloses Befahren der Renoirallee in beide Richtungen zu erleichtern. Begründung: Derzeit ist ein zweiseitiger Richtungsverkehr auf der Renoirallee nur eingeschränkt möglich, weil auf einer Länge von 120 Metern auf der dem Parkstreifen gegenüberliegenden Seite zwischen Gauguinweg und Pissarroweg Autos parken. Mittels eines 10 bis15 Meter langen Halteverbotes könnte der zweiseitige Richtungsverkehr erleichtert werden, weil den in Richtung Zur Kalbacher Höhe fahrenden Autos ein Ausweichen ermöglicht würde. Auch die Entsorgung des Mülls für die Häuser Renoirallee 19 bis 34 durch die FES würde erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1839 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass künftig wieder in beide Richtungen eine gefahrlose Befahrung der Renoirallee möglich ist

24.08.2016 · Aktualisiert: 27.09.2016

Antrag vom 24.08.2016, OF 54/12 Betreff: Durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass künftig wieder in beide Richtungen eine gefahrlose Befahrung der Renoirallee möglich ist Der Ortsbeirat wird gebeten, folgendes zu beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einem Ortstermin mit Teilnahme der Mitglieder des Ortsbeirates, des Straßenverkehrsamtes und der Stadtpolizei zu veranlassen, in dem zu prüfen ist, mit welchen Maßnahmen eine gefahrlose Befahrung der Renoirallee in beiden Richtungen sichergestellt werden kann. Begründung: Derzeit ist die Renoirallee nur einspurig zu befahren, weil durch auf der dem Parkstreifen gegenüberliegenden Seite auf einer Länge von ca. 300 m zwischen der Straße Zur Kalbacher Höhe und dem Pissaroweg Autos parken. Fahrzeuge, die die Renoirallee in westlicher Richtung befahren wollen, sehen sich immer wieder in brenzlichen Situationen, weil bei Gegenverkehr ein Einfädeln nicht mehr möglich ist. Die Renoirallee ist die zentrale Erschließungsstraße der Parkstadt mit einer Länge von mehreren 100 m und kreuzt an diversen Punkten mit den Seitenstraßen. Sie liegt in einer 30er Zone und weist auf der rechten Seite einen Parkstreifen auf. Sie war ursprünglich als beidseitig zu befahrende Straße konzipiert, was jetzt durch das Parken auf der dem Parkstreifen gegenüberliegenden Seite nicht mehr möglich ist. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Müllentsorgung durch die Fahrzeuge der FES durch die vielen auf der Straße parkenden Autos massiv behindert wird. In dem Ortstermin sollen Maßnahmen erarbeitet werden, mit denen die Verkehrssicherheit auf der Renoirallee wieder hergestellt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 54/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Sicherung des Kreisverkehrs Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen

13.11.2015 · Aktualisiert: 08.12.2015

Antrag vom 13.11.2015, OF 508/12 Betreff: Sicherung des Kreisverkehrs Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen Ende Oktober wurde ein Kind im Kreisverkehr Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen angefahren. Das Kind ist, zum Glück, nur leicht verletzt worden. In der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 09.10.2015 wurde bereits einstimmig beschlossen, diesen Kreisel durch eine Aufpflasterung zu ertüchtigen, um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zu reduzieren. Die Verkehrsschilder am Kreisel sind teilweise durch den vorhandenen Baumbestand nur schwer oder sehr spät zu erkennen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, dass Straßenverkehrsamt und/oder das Grünflächenamt zu beauftragen, die Beschilderung für die Fußgängerüberwege sowie die bereits bestehende Tempo 30 Zone durch Beschnitt der Bäume, bis zur notwendigen Höhe, diese besser einsehbar zu machen. Ferner wird der Magistrat gebeten, weitere Maßnahmen insbesondere an den Einmündungen in den Kreisverkehr zu prüfen, die geschwindigkeitsreduzierend wirken können. Begründung: Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit insbesondere für Kinder herzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 13.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 508/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Erwerb des Anwesens .Kindertagesstätte Welt-Raum., Renoirallee 34, 60438 Frankfurt

09.07.2015 · Aktualisiert: 20.07.2015

Antrag vom 09.07.2015, OF 474/12 Betreff: Erwerb des Anwesens "Kindertagesstätte Welt-Raum", Renoirallee 34, 60438 Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die E-Mail Korrespondenz mit dem Trägerverein der Kita und die mittlerweile vorliegenden Bestätigung des Liegenschaftsamtes, wonach ein notariell beurkundeter Kaufvertrag über das Grundstück mit der "Kindertagesstätte Welt-Raum" eingegangen sei, nimmt der Ortsbeirat zum Anlass für die folgende Anfrage: 1. Ist insoweit bereits eine Auflassungsvormerkung (zugunsten des Investors) beantragt oder gar eingetragen worden? 2. a) Ist im Hinblick darauf, dass das Grundstück im Bereich der "Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Am Riedberg" liegt, eine Genehmigung des eben erwähnten Kaufvertrages gemäß §§ 169, 144, 145 BauGB erforderlich? b) Sofern dies der Fall sein sollte: Ist es richtig, dass die Möglichkeit der Versagung der Genehmigung gemäß § 145 Absatz 2 BauGB recht eingeschränkt ist? 3. Welche Optionen (siehe E-Mail des Liegenschaftsamtes an Frau Ortsvorsteherin Friedrich vom 8. Juli) werden seitens der Stadt geprüft beziehungsweise kommen überhaupt noch in Betracht? 4. Wird - wie mündlich mehrfach als "ultima ratio" versprochen - ein Vorkaufsrecht ausgeübt? Wann wird die Ausübung dieses angeblich bestehenden Vorkaufsrechts erfolgen? 5. a) Wenn nein, falls kein Vorkaufsrecht ausgeübt werden sollte: Was sind die Gründe hierfür ? b) In diesem Falle (Antwort auf Frage 4: nein) möge darüber Auskunft gegeben werden, ob ein Vorkaufsrecht für die Stadt überhaupt besteht oder vielmehr im hier vorliegenden Falle der Insolvenz und/oder Zwangsvollstreckung die Regelungen des § 28 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 471 BGB ein Vorkaufsrecht ausschließen. 6. Unter Hinweis auf die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 10.Oktober 2014, OM 3567, werden ferner die nachfolgenden zwei Fragen gestellt: a) Wie hoch sind die voraussichtlichen Schäden, die der Stadt entstehen, wenn wie es jetzt scheint, aufgrund der damals versäumten Auflassungsvormerkung (zugunsten der Stadt) das Grundstück nicht - ohne Zahlung eines Kaufpreises - an die Stadt übertragen werden kann? b) Wer kommt für diesen Schaden auf? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 25 Es dient zur Kenntnis, dass Frau Kassold gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1416 2015 Die Vorlage OF 474/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Welt-Raum

10.10.2014 · Aktualisiert: 24.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3567 entstanden aus Vorlage: OF 394/12 vom 10.10.2014 Betreff: Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Welt-Raum Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Weiterbetrieb der Kindertagesstätte Welt-Raum in der Renoirallee 34, 60348 Frankfurt, - durch den jetzigen Träger - zu gewährleisten. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, dem Ortsbeirat unverzüglich und umfassend über die Hintergründe der derzeitigen Situation, insbesondere auch über etwaige Versäumnisse in der Vergangenheit, zu informieren. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Auswirkung hat die Insolvenz des Bauträgers, dem Eigentümer der Immobilie, für den Betreiber der Kita, dem Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e.V. (bvz-Frankfurt) und die Familien, deren Kinder die Einrichtung besuchen? 2. Ist es richtig, dass die derzeitigen Schwierigkeit en im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren ihren Grund darin haben, dass vor Jahren versäumt wurde, zugunsten der Stadt Frankfurt eine Vormerkung auf Eigentumsübertragung im Grundbuch eintragen zu lassen? 3. Wer ist für dieses Versäumnis verantwortlich? 4. Wie hoch sind die voraussichtlichen Schäden? 5. Wer kommt für entstehende Schäden auf? Begründung: Laut Presseberichten sollte das Grundstück, auf dem die Kita untergebracht ist, am 16. Dezember 2014 zwangsversteigert werden; dieser Termin ist mittlerweile aufgehoben worden. Im Hinblick auf das nach wie vor bestehende Insolvenzverfahren über das Vermögen der jetzigen Grundstückseigentümerin (Bauträger) ist mit der Aufhebung des Zwangsversteigerungstermins am 16. Dezember 2014 das Problem nicht gelöst. Nach wie vor droht eine Verwertung (Veräußerung, Zwangsversteigerung) durch den Insolvenzverwalter. Der mittlerweile aufgehobene Zwangsversteigerungstermin beruhte auch nicht auf einem Antrag des Insolvenzverwalters, vielmehr ist dieses Verfahren von der Stadt Frankfurt wegen rückständiger "öffentlicher Lasten" eingeleitet worden. Eine Schließung der Kita kann keinesfalls hingenommen werden, da sich in einem solchen Fall die ohnehin angespannte Betreuungssituation auf dem Riedberg eklatant verschlechtern würde. Es sind deshalb die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Weiterbetrieb sicherzustellen. Das Informationsbedürfnis des Ortsbeirats aber auch allgemein der Öffentlichkeit bedarf wohl keiner näheren Begründung. Der Ortsbeirat bittet um umfassende Information. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 53 Antrag vom 04.05.2015, OF 449/12 Antrag vom 09.01.2016, OF 521/12 Auskunftsersuchen vom 22.01.2016, V 1570 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 247 Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Welt-Raum

28.09.2014 · Aktualisiert: 24.10.2014

Antrag vom 28.09.2014, OF 379/12 Betreff: Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Welt-Raum Der Magistrat wird gebeten, umgehend alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Betrieb der Kita Weltraum in der Renoirallee zu sichern. Begründung: Der Presse ist zu entnehmen, dass das Gebäude, in dem die Kita untergebracht ist, am 16.12.2014 zwangsversteigert werden soll. Eine Schließung der Einrichtung würde die ohnehin angespannte Betreuungssituation auf dem Riedberg eklatant verschlechtern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 379/12 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Kindertagesstätte Welt-Raum, drohende Zwangsversteigerung

26.09.2014 · Aktualisiert: 24.10.2014

Antrag vom 26.09.2014, OF 380/12 Betreff: Kindertagesstätte Welt-Raum, drohende Zwangsversteigerung Der Ortsbeirat hat zur Kenntnis nehmen müssen, dass für den 16. Dezember 2014 ein Zwangsversteigerungstermin angesetzt ist, bei dem das Grundstück "Renoirallee 34, 60438 Frankfurt", auf dem sich die Kindertagesstätte "Welt-Raum" befindet, versteigert werden soll. Nähere Informationen liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Verständlicherweise sind die betroffenen Eltern verunsichert und sorgen sich um den Weiterbetrieb der Kita. Aus der Presse (Meldung vom 26. September 2014) war zwar zu entnehmen, dass seitens des Magistrats Lösungsmöglichkeiten geprüft würden; berichtet wurde aber auch, dass es zu Fehlern gekommen wäre, so sei eine "Eintragung im Grundbuch versäumt" worden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat, um unverzügliche und umfassende Information über die Hintergründe der derzeitigen Situation, insbesondere auch über etwaige Versäumnisse in der Vergangenheit. Des Weiteren fordert der Ortsbeirat den Magistrat bereits jetzt auf, die zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Weiterbetrieb der Kita zu gewährleisten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 380/12 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuanlage eines Bolzplatzes als Ersatz für das entfallende Spielfeld Bonifatiuspark

29.11.2013 · Aktualisiert: 28.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2728 entstanden aus Vorlage: OF 308/12 vom 16.11.2013 Betreff: Neuanlage eines Bolzplatzes als Ersatz für das entfallende Spielfeld Bonifatiuspark Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob als Ersatz für das mit der Wohnbebauung entfallende Bolzplatzspielfeld am Bonifatiuspark auf der im Bebauungsplan Nr. 803 Ä5 östlich der Altenhöferallee ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche -ÖM 9- ein Bolzplatzspielfeld und eventuell auch ein Beachvolleyballfeld hergestellt werden können, um für den Bereich Am Bonifatiusbrunnen, wie auch für die Studentinnen und Studenten der angrenzenden Universität, ein Angebot für sportliche Betätigungen zu bieten. Begründung: Die im Bebauungsplan sehr groß bemessene öffentliche Grünfläche ist nicht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes. Die Fläche verfügt über sensible Feuchtigkeitsbereiche, aber auch im Bereich angrenzend an die Altenhöferallee über weniger sensible Bereiche (unter anderem Standort einer Umspannstation), auf denen eventuell zwei Spielflächen angelegt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 340 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - „Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern

29.11.2013 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2725 entstanden aus Vorlage: OF 304/12 vom 12.11.2013 Betreff: Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, ohne Genehmigung aufgestellte Altkleider- und Schuhsammelcontainer im Gebiet Kalbach und Riedberg zu entfernen beziehungsweise die Eigentümer der unerlaubt abgestellten Container aufzufordern, die gewerbliche Sammlung einzustellen. Im Gegenzug sollen Flächen für offizielle Sammelstellen ausgewiesen werden. Begründung: Die Altkleider- und Schuhsammelcontainer werden von privaten, gewerblichen Organisationen auf scheinbar ungenutzten und nicht bewirtschafteten öffentlichen Flächen im Ortsgebiet, aber auch auf privaten Grundstücken, ohne eine Genehmigung der Grundstückseigentümer aufgestellt. Die meisten Altkleider- und Schuhsammelcontainer sind mit Aufklebern versehen, die einen sozialen und wohltätigen Eindruck vermitteln sollen. Die Interessen sind aber rein wirtschaftlicher Natur. Häufig gibt es Probleme, die Besitzer ausfindig zu machen beziehungsweise die Container wieder zu entfernen. An folgenden Stellen stehen illegale Container: Kalbach: Lange Meile/Im Brombeerfeld Riedberg: Vis á vis der Friedrich-Dessauer-Straße 2 (Gymnasium Riedberg) - 3 Container! Altenhöferallee gegenüber der Hausnummer 171 Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Margarete-Steiff-Straße Gräfin-Dönhoff-Straße/Christiane-Vulpius-Straße Zur Kalbacher Höhe: - beim Lidl-Markt (auf beiden Seiten der Straße, Anfang Cézanneweg) - in der Nähe der Gräfin-Dönhoff-Straße Konrad-Zuse-Straße Am Bonifatiusbrunnen Annette-Kolb-Weg Fabian-von-Schlabrendorff-Straße Henning-von-Tresckow-Straße Hannah-Arendt-Straße Bisher gibt es im Ortsteil Kalbach lediglich zwei genehmigte Sammelstellen und auf dem Riedberg gar keine. Die zahlreichen, illegal aufgestellten Sammelbehälter legen die Vermutung nahe, dass die Stadtteile für Altkleidersammlungen attraktiv sind. Daher sollten Flächen für die Sammelbehälter ausgewiesen und an gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel das Rote Kreuz, vergeben werden. Folgende Stellplätze schlägt der Ortsbeirat deshalb vor: Kalbach: Markplatz am Kalbacher Stadtpfad Riedberg: Altenhöferallee/Ecke Sportplatz Riedberg Zur Kalbacher Höhe/gegenüber Lidl-Markt Altenhöferallee/Ferdinand-Braun-Straße neben den Altglassammelbehältern Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen illegal abgestellte Werbeanhänger im Stadtteil Riedberg ergreifen

29.11.2013 · Aktualisiert: 16.04.2014

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2730 entstanden aus Vorlage: OF 313/12 vom 16.11.2013 Betreff: Maßnahmen gegen illegal abgestellte Werbeanhänger im Stadtteil Riedberg ergreifen Vorgang: OM 3610/09 OBR 12 Der Magistrat wird aufgefordert, konsequent gegen die im öffentlichen Parkraum abgestellten Anhänger mit Werbeaufbauten vorzugehen. Begründung: Bereits in 2009, siehe OM 3610, hatte der Ortsbeirat einen derartigen Beschluss gefasst. In letzter Zeit häufen sich die Fälle, wo an nahezu allen Haupterschließungsstraßen, Zur Kalbacher Höhe, Altenhöferallee, aber auch an der Renoirallee, teilweise über Monate Anhänger auf den Seitenstreifen und in den Parkbuchten abgestellt werden, ohne dass das in irgendeiner Form geahndet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2009, OM 3610 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 285 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 525

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen

24.05.2013 · Aktualisiert: 15.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2252 entstanden aus Vorlage: OF 246/12 vom 11.05.2013 Betreff: Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die baureifen, aber noch immer nicht bebauten Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen möglichst bald bebaut werden. Begründung: Im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen befinden sich einige seit Jahren baureife Grundstücke, die in nächster Zeit bebaut werden könnten. Diese Grundstücke gehören zum Teil der Stadt Frankfurt am Main, zum Teil aber auch privaten Eigentümern. Einige dieser Grundstücke sind in einem sehr verwahrlosten Zustand. Sie werden vielfach als Müllkippe oder auch als "Hundeklo" missbraucht und beeinträchtigen das Erscheinungsbild des Wohnquartiers. Daher wäre es sehr wünschenswert, wenn die Stadt Frankfurt am Main die ihr gehörenden Grundstücke bald einer Bebauung zuführen würde. Bei den privaten Grundstückseigentümern sollte die Stadt darauf hinwirken, dass auch diese Grundstücke bald von den Eigentümern selbst bebaut oder an Bauinteressenten verkauft werden. Auch mit Blick auf den von vielen beklagten Wohnungsmangel in Frankfurt am Main, sollten die vorhandenen baureifen Grundstücke gerade in dem hervorragend erschlossenen Gebiet Am Bonifatiusbrunnen möglichst bald bebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1259 Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Besserer Schneeräum- und Streudienst im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen

19.04.2013 · Aktualisiert: 25.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2158 entstanden aus Vorlage: OF 226/12 vom 29.03.2013 Betreff: Besserer Schneeräum- und Streudienst im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, künftig für einen besseren Schneeräum- und Streudienst im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen zu sorgen. Begründung: Wie schon in den letzten Wintern zu beobachten war, wurden auch in diesem Winter die Bürgersteige im Bereich der öffentlichen Grünflächen im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen bei Schneefall oder auch Eisregen gar nicht, verspätet oder nur unzureichend geräumt bzw. gestreut. Dies gilt insbesondere für die Gehwege, die an den Kinderspielplatz und die Grünfläche mit dem steinernen Grundriss der alten Crutzenkirche angrenzen und für den Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite. Insbesondere den an die Grünfläche anschließenden Gehweg rechtzeitig und ordentlich zu räumen und zu streuen ist auch deshalb wichtig, weil hier an jedem Dienstagmittag die Fahrbibliothek der Stadt Frankfurt am Main hält und ein sicherer Zugang gewährleistet sein sollte. Die einschlägigen Pflichten, die die Stadt mit der Satzung über die Straßenreinigung den Grundstückseigentümern u. a. auferlegt, sollten auch von der Stadt als Grundstückseigentümer erfüllt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 972 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung des Verkehrskreisels der Straße Zur Kalbacher Höhe

25.05.2012 · Aktualisiert: 29.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 25.05.2012, OM 1233 entstanden aus Vorlage: OF 118/12 vom 10.05.2012 Betreff: Gestaltung des Verkehrskreisels der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Verkehrskreisel der Straßenkreuzung Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee/Am Bonifatiusbrunnen in seinem jetzigen Ausbauzustand bestehen bleibt und zu erläutern, mit welchen Maßnahmen der Kreisel optisch wirksam gestaltet werden kann, um von den Verkehrsteilnehmern beachtet zu werden. Begründung: Als einziger Verkehrskreisel am Riedberg hat der Kreisel Zur Kalbacher Höhe ein inneres flaches Rondell, gestaltet als Rasenstück mit zwei größeren Feldsteinen. Er ist damit nicht gut erkennbar. Mit seiner Lage an einem wichtigen Straßenabschnitt wäre es wünschenswert, den Kreisel mit landschaftsgärtnerischen Eingriffen, der Bedeutung des "Europaviertels" entsprechend, optisch aufzuwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1255 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 442 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Säuberung und Sicherung oder Bebauung des städtischen Grundstücks zwischen Marie-Curie-Straße, Zur Kalbacher Höhe und Am Bonifatiusbrunnen

20.01.2012 · Aktualisiert: 13.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 836 entstanden aus Vorlage: OF 78/12 vom 08.01.2012 Betreff: Säuberung und Sicherung oder Bebauung des städtischen Grundstücks zwischen Marie-Curie-Straße, Zur Kalbacher Höhe und Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das noch unbebaute Grundstück zwischen der Marie-Curie-Straße und den Straßen Zur Kalbacher Höhe und Am Bonifatiusbrunnen gesäubert und gegen weitere Verschmutzung gesichert oder aber möglichst bald bebaut wird. Begründung: Das oben genannte, direkt am Eingang zum Wohnquartier Riedberg gelegene Grundstück entwickelt sich immer mehr zu einem Schandfleck für den Riedberg. Inzwischen werden auf diesem Grundstück nicht nur Gartenabfälle aller Art und Bauschutt abgeladen, sondern in letzter Zeit auch Sperrmüll. Das ist ein unerträglicher Zustand. Die Stadt als Eigentümerin sollte sich umgehend um eine Säuberung und Sicherung des Grundstücks gegen künftige Müllentsorgung kümmern. Eine noch bessere Lösung wäre die baldige Bebauung. Das Grundstück würde sich auch sehr gut für eine Quartiersgarage (zur Linderung des jetzt schon beträchtlichen Parkdrucks im Bereich Bonifatiusbrunnen) eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 690 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durch das Anbringen von Pollern das Parken auf dem Bürgersteig an der Renoirallee unterbinden

19.08.2011 · Aktualisiert: 25.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 310 entstanden aus Vorlage: OF 29/12 vom 07.08.2011 Betreff: Durch das Anbringen von Pollern das Parken auf dem Bürgersteig an der Renoirallee unterbinden Der Magistrat möge veranlassen, dass der Bürgersteig an der Renoirallee hinter dem Fußgängerüberweg mit Pollern abgesichert wird, um das Parken auf dem Bürgersteig zu unterbinden. Begründung: Der Bürgersteig hinter dem Fußgängerüberweg oberhalb der Stufen zum Verbrauchermarkt wird von vielen Pkw als Parkplatz genutzt. Durch die parkenden Autos kann der Bürgersteig hinter dem Fußgängerüberweg auf dieser Seite nicht eingesehen werden. Fußgänger, die den Überweg benutzen möchten, sind von Pkw-Fahrern sehr spät zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2011, ST 1062 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausgrabungsstätte der historischen Krutzenkirche

26.11.2010 · Aktualisiert: 27.05.2019

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2010, OM 4764 entstanden aus Vorlage: OF 407/12 vom 12.11.2010 Betreff: Ausgrabungsstätte der historischen Krutzenkirche Der Magistrat wird gebeten, an der Ausgrabungsstätte der ehemaligen Krutzenkirche an der Straße Am Bonifatiusbrunnen eine Hinweistafel aufzustellen, auf der die historische Bedeutung der ehemaligen Krutzenkirche durch Text- und Bilddarstellungen erläutert wird. Die Gestaltung der Hinweistafel sollte in ähnlicher Form wie auf der Text- und Bildtafel am Bonifatiusbrunnen erfolgen. Der Verein Bonifatiusroute e. V. ist zu beteiligen. Begründung: An der Ausgrabungsstätte ist mit Steinplatten der Grundriss der ehemaligen Krutzenkirche markiert. Mittlerweile ist allerdings durch den Grasbewuchs der Grundriss leicht zu übersehen. Die am Boden angebrachten drei Blechschilder mit Hinweisen auf den Grundriss der Krutzenkirche können ohne weitere bildliche Darstellung kaum Informationen vermitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2011, ST 422 Aktenzeichen: 60 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen .Zur Kalbacher Höhe./.Am Bonifatiusbrunnen.

20.08.2010 · Aktualisiert: 10.01.2012

Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4427 entstanden aus Vorlage: OF 381/12 vom 08.08.2010 Betreff: Herrichtung des Grundstücks an der Ecke der Straßen "Zur Kalbacher Höhe"/"Am Bonifatiusbrunnen" Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen über die Eigentumsverhältnisse des an der "Marie-Curie-Straße" gelegenen Eckgrundstücks "Zur Kalbacher Höhe" / "Am Bonifatiusbrunnen" und bis zur Klärung der weiteren Verwendung das völlig zugewucherte und als Müllabladeplatz verwendete Grundstück in einen Zustand zu versetzen, der dem Erscheinungsbild eines neuen Stadtteils würdig ist. Begründung: Besagtes Grundstück ist seit Jahren unbebaut, und derzeit sind die Eigentumsverhältnisse unklar. Das direkt an der Einfahrt zum Stadtteil an der Straße "Zur Kalbacher Höhe" gelegene Grundstück ist derzeit in einem desolaten Zustand und vermittelt einen schlechten optischen Eindruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2010, ST 1479 Aktenzeichen: 23 20

OA (Anregung Ortsbeirat)

Mit Schallschutzmaßnahmen die Lärmbelastungen des Stadtteils Kalbach/Riedberg durch die Autobahn A 661 reduzieren

24.04.2009 · Aktualisiert: 25.09.2012

Anregung vom 24.04.2009, OA 882 entstanden aus Vorlage: OF 274/12 vom 08.04.2009 Betreff: Mit Schallschutzmaßnahmen die Lärmbelastungen des Stadtteils Kalbach/Riedberg durch die Autobahn A 661 reduzieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen und mit welchen Kosten eine Lärmminderung in den an die A 661 angrenzenden Wohnbereichen des Stadtteils Kalbach/Riedberg erreicht werden kann. Dabei sind sowohl Maßnahmen für die Verbesserung der bestehenden Lärmschutzeinrichtungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 820 Am Bonifatiusbrunnen, sowie für die erstmalige Anlage von Lärmschutzvorkehrungen an der A 661 von dem Bereich Am Bonifatiusbrunnen bis zur Talstraße vorzusehen. Begründung: Nachdem der Hessische Verkehrsminister im Jahr 2000 das Geschwindigkeitslimit von 100 km/h auf der A 661 aufgehoben hat, sind alle Bemühungen der Stadt Frankfurt, zur Lärmminderung wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzufordern, erfolglos geblieben. Die Verkehrsbelastung auf der A 661 hat sich in den vergangenen Jahren deutlich stärker als ursprünglich prognostiziert erhöht. Damit ist die Lärm- und Schadstoffbelastung kontinuierlich gestiegen. Mit dem Ausbau der Ostumgehung und dem Bau des Riederwaldtunnels in einigen Jahren ist mit einem weiteren Verkehrsanstieg auf der A 661 zu rechnen. Schon jetzt erfordert die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtende Lärmminderungsplanung auch für den Ortsbezirk 12 weitere Maßnahmen. Sofern die Verantwortlichen in der Bundes- und Landesregierung nicht davon zu überzeugen sind, dass die Schutzmaßnahmen für die Menschen im Stadtteil Kalbach verbessert werden müssen, sollte der Magistrat eine vorbereitende Planungskonzeption ausarbeiten, um Wege zur Lärmminderung aufzuzeigen. Lärmschutz dient der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Lärmschutz stellt somit eine nachhaltige Zukunftsinvestition dar, die zudem Arbeitsplätze sichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2009, ST 1262 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2010, ST 475 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2011, ST 598 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1169 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 694 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.05.2009, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme) 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2009, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 37. Sitzung der KAV am 22.06.2009, TO II, TOP 135 Beschluss: Der Vorlage OA 882 wird zugestimmt. 40. Sitzung des OBR 12 am 16.04.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 46. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6020, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2009 Aktenzeichen: 61 12

Ideen

Idee
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Mehr Tischtennisplatten auf dem Riedberg - Attraktive Spielplätze auch für große Kinder

18.03.2019

Viele Kinder spielen leidenschaftlich gern Tischtennis. In der Grundschule Riedberg sind die Platten auf dem Schulhof extrem begehrt. Nur in der Freizeit haben die Kinder leider nur sehr begrenzte Möglichkeiten, Tischtennis zu spielen. Auf den umliegenden Spielplätzen ist grundsätzlich ausreichend Platz vorhanden. Daher regen wir die Installation von je ein bis zwei Tischtennisplatten (je nach verfügbarem Platz) auf folgenden Spielplatzen im Einzugsgebiet der Grundschule Riedberg an: Renoirallee gegenüber KITA Weltraum, Grünfläche hinter Utrilloweg, Riedbergallee am Kätcheslachweg. Ich bitte Sie, den Vorschlag im Sinne der Kinder wohlwollend zu prüfen und entsprechend umzusetzen. Die Kinder und Eltern werden es Ihnen danken. Herzliche Grüße

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Zebrastreifen auf Zur Kalbacher Höhe / Höhe Bonifatiuspark

28.04.2017

Genau hier ist ein Zebrastreifen dringend nötig. Besonders im Berufsverkehr ist es kaum möglich, diese stark befahrene Straße zwischen Renoirallee und Grundschule sicher zu überqueren. Der kreuzende Bonifatiuspark wird von Fußgängern, Joggern, Radfahrern, etc. genutzt. An der Kalbacher Höhe werden sie durch Poller „ausgebremst“ und müssen Rücksicht auf den Verkehr nehmen. Genau hier sollte der Verkehr auch auf die Fußgänger Rücksicht nehmen!