Mit Schallschutzmaßnahmen die Lärmbelastungen des Stadtteils Kalbach/Riedberg durch die Autobahn A 661 reduzieren
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 24.04.2009, OA 882 entstanden aus Vorlage:
OF 274/12 vom
08.04.2009 Betreff: Mit Schallschutzmaßnahmen die Lärmbelastungen des
Stadtteils Kalbach/Riedberg durch die Autobahn A 661 reduzieren Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu
prüfen, mit welchen Maßnahmen und mit welchen Kosten eine Lärmminderung in den
an die A 661 angrenzenden Wohnbereichen des Stadtteils Kalbach/Riedberg
erreicht werden kann. Dabei sind sowohl Maßnahmen für die Verbesserung der
bestehenden Lärmschutzeinrichtungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 820 Am
Bonifatiusbrunnen, sowie für die erstmalige Anlage von Lärmschutzvorkehrungen
an der A 661 von dem Bereich Am Bonifatiusbrunnen bis zur Talstraße
vorzusehen. Begründung: Nachdem der Hessische
Verkehrsminister im Jahr 2000 das Geschwindigkeitslimit von 100 km/h auf der A 661 aufgehoben
hat, sind alle Bemühungen der Stadt Frankfurt, zur Lärmminderung wieder eine
Geschwindigkeitsbegrenzung einzufordern, erfolglos geblieben. Die Verkehrsbelastung auf der A 661
hat sich in den vergangenen Jahren deutlich stärker als ursprünglich
prognostiziert erhöht. Damit ist die Lärm- und Schadstoffbelastung
kontinuierlich gestiegen. Mit dem Ausbau der Ostumgehung und dem Bau des
Riederwaldtunnels in einigen Jahren ist mit einem weiteren Verkehrsanstieg auf
der A 661 zu rechnen. Schon jetzt erfordert die nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtende Lärmminderungsplanung auch für den
Ortsbezirk 12 weitere Maßnahmen. Sofern die Verantwortlichen in der Bundes- und
Landesregierung nicht davon zu überzeugen sind, dass die Schutzmaßnahmen für
die Menschen im Stadtteil Kalbach verbessert werden müssen, sollte der
Magistrat eine vorbereitende Planungskonzeption ausarbeiten, um Wege zur
Lärmminderung aufzuzeigen. Lärmschutz dient der Gesundheit und Lebensqualität
der Bevölkerung. Lärmschutz stellt somit eine nachhaltige Zukunftsinvestition
dar, die zudem Arbeitsplätze sichert. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 28.08.2009, ST 1262
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.04.2010, ST 475
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.04.2011, ST 598
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.11.2011, ST 1169
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.05.2012, ST 694
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 29.04.2009 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.05.2009, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA
882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12
GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler (= Annahme)
31. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 26.05.2009, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA
882 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12
GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD
(= Annahme) 37. Sitzung der KAV am 22.06.2009, TO
II, TOP 135 Beschluss: Der Vorlage OA
882 wird zugestimmt. 40. Sitzung des OBR
12 am 16.04.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 46. Sitzung des OBR
12 am 26.11.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR
12 am 18.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12
am 06.05.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6020, 31. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 26.05.2009 Aktenzeichen: 61 12