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Meine Nachbarschaft: Gaugrafenstraße

Vorlage

Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg

29.11.2016 · Aktualisiert: 17.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 entstanden aus Vorlage: OF 97/7 vom 15.11.2016 Betreff: Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg Vorgang: OM 4054/15 OBR 7; ST 1040/15 Bereits im Frühjahr 2015 wurde seitens des Ortsbeirats 7 angeregt, die Straße Im Seegewann für den Durchgangsverkehr zu schließen. Grund hierfür ist, dass die Straße häufig von Kraftfahrzeugen befahren wurde, die von der oberen Eschborner Landstraße kommend die Rotphase der Ampel umgehen wollten, um auf den Seedamm zu gelangen. In umgekehrter Richtung wurde von den Kfz die Straße Im Seegewann genutzt, um - die Ampel umgehend - in die Eschborner Landstraße zu gelangen. Besonders seit die DHL ihren Betrieb aufgenommen hat, ist diese Praxis unerträglich geworden. Für die Anwohnerinnen und Anwohner stellt es eine beträchtliche Belästigung dar und eine Gefährdung der zahlreichen Kinder, die nun in der Flüchtlingsunterkunft Im Seegewann 19a leben. Die damalige Anregung, die forderte, die Straße auf den Anliegerverkehr zu beschränken, wurde seitens des Magistrats mit d er Begründung abgelehnt, dass zur Durchsetzung hierfür eine intensive Überwachung und regelmäßige Kontrolle notwendig sei und dass sich der Magistrat hierfür nicht in der Lage sehe. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat beauftragt, um die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu machen und um die Gefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich zu verringern, die Straßen als Tempo-30-Zonen auszuweisen und zur Überwachung der Einhaltung dieser Maßnahme Geschwindigkeitsanzeiger zu installieren. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Straße Im Seegewann im Bereich der Hausnummern 2 bis 10 für den Anliegerverkehr ausgewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1040 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Überquerungshilfe für die Gaugrafenstraße und die Westerbachstraße

14.11.2016 · Aktualisiert: 25.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 98/7 Betreff: Überquerungshilfe für die Gaugrafenstraße und die Westerbachstraße Um Fußgänger_innen die sichere Überquerung der Gaugrafenstraße stadtauswärts, als auch die Überquerung der Westerbachstraße in Höhe der Gaugrafenstraße gefahrlos zu ermöglichen, sind - wenn möglich - Zebrastreifen aufzutragen oder eine andere Überquerungshilfe zu schaffen. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus der anschaulich vorgetragenen und gut nachvollziehbaren Darstellung Rödelheimer Bürger_innen in der Ortsbeiratssitzung am 01. November bezüglich der Gefährdungssituation der Fußgänger_innen und in besonderem Maße der Kinder auf dem Weg zur Schule in diesem Straßenabschnitt. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 98/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 98/7 wird bis zur Sitzung am 07.03.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 98/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 98/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicheres Fahrrad fahren im Schultheißenweg

16.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2016, OF 86/7 Betreff: Sicheres Fahrrad fahren im Schultheißenweg Der Magistrat wird beauftragt, das Fahrradfahren im Schultheißenweg gegen die Einbahnstraße zu gestatten und die Straße entsprechend zu kennzeichnen. Falls notwendig, soll die Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert werden. Begründung: Der Schultheißenweg wird bereits jetzt von den Schüler_rinnen der Metropolitan School als Ausweichstrecke für die zu Beginn und zum Ende des Schultags viel befahrene Eschborner Landstraße genutzt. Es bietet sich also an, dies im Rahmen der Straßenverkehrsordnung rechtlich abzusichern. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 86/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und REP gegen FARBECHTE und GRÜNE (= Annahme)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in der Westerbachstraße

04.10.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 609 entstanden aus Vorlage: OF 174/6 vom 25.08.2016 Betreff: Tempo 30 in der Westerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Straßenfolge Westerbachstraße/Alt-Sossenheim/Kurmainzer Straße zwischen der Carl-Sonnenschein-Straße und dem Dunantring gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h bis zur Westerbachstraße 210 zu verlängern. Begründung: Die in der Straßenfolge Westerbachstraße/Alt-Sossenheim/Kurmainzer Straße zwischen der Carl-Sonnenschein-Straße und dem Dunantring gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h hat die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich verbessert und den Fahrzeuglärm vermindert. Diese Verbesserungen sollen auch zwischen der Anschlussstelle der A 648 und der Carl-Sonnenschein-Straße ermöglicht werden. Deshalb ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch in diesem Bereich sinnvoll und notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1822 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2592 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Verkehrssicherheit erhöhen

04.10.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 607 entstanden aus Vorlage: OF 171/6 vom 18.09.2016 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit erhöhen Vorgang: OM 243/16 OBR 6; ST 1157/16 Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um in der Straße Alt-Sossenheim, der Siegener Straße und der Westerbachstraße der Gefahr von Unfällen durch überhöhte Geschwindigkeit und Rotlichtverstöße (insbesondere an der Kreuzung Alt-Sossenheim/Siegener Straße und an der Anschlussstelle Eschborn) präventiv entgegenzuwirken. Die ablehnende Haltung gegenüber regelmäßigen Verkehrskontrollen in diesen Straßen, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1157, dargelegt wird, sollte vor dem Hintergrund, dass es hier sehr oft zu brenzligen Situationen aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen kommt, noch einmal überdacht werden. Kontrollen sollten zur Vermeidung von Unfällen stattfinden und nicht nachdem Unfälle passiert sind. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 29.08.2016, ST 1157, lehnt der Magistrat Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrollen mit der Begründung ab, dass hier "kein rotlicht- oder geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt" vorliege. Dabei ist es vielmehr Glück, dass es an den beschriebenen Stellen noch zu keinem Unfall gekommen ist. Tagtäglich beobachten Verkehrsteilnehmer und Anwohner, dass Autofahrer in den genannten Straßen (insbesondere auch nach der Abfahrt von der Autobahn bzw. aus Eschborn kommend) die vorgeschriebene Geschwindigkeit oft erheblich überschreiten. Außerdem ist zu beobachten, dass vermehrt Autofahrer das Rotlicht an den Ampeln nicht beachten und weiterfahren, obwohl diese schon seit mehreren Sekunden auf Rot geschaltet sind. Ziel der Verkehrskontrollen sollte es sein, Unfälle zu vermeiden bzw. das Unfallrisiko zu verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 243 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1157 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1824 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt vom Parkplatz des Netto- Marktes an der Westerbachstraße

07.06.2016 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 179 entstanden aus Vorlage: OF 3/7 vom 22.05.2016 Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt vom Parkplatz des Netto- Marktes an der Westerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, an oben genanntem Ort einen Verkehrsspiegel anzubringen, damit die Fahrer der Fahrzeuge, die vom Parkplatz des Netto-Marktes kommen, die Westerbachstraße nach rechts einsehen können. Begründung: Fahrer der Fahrzeuge, die vom Parkplatz des Netto-Marktes kommen, haben keine freie Sicht auf den Verkehr, der sich auf der Westerbachstraße von rechts nähert. Durch parkende Pkw, aber auch durch Lkw-Anhänger und Lkw rechts der Ausfahrt ist es nicht möglich zu sehen, ob sich Fahrzeuge nähern, die aus Richtung Sossenheim kommen. Man muss schon halb auf die Westerbachstraße fahren, um Einblick auf den fließenden Verkehr zu haben. Dadurch ist es laut Kunden schon des Öfteren zu brenzligen Situationen gekommen. Durch das Anbringen eines Spiegels wäre die Situation wesentlich zu entschärfen und es könnten auch eventuelle spätere Personenschäden vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1183 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße (BIMA)

03.05.2016 · Aktualisiert: 12.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2016, OF 2/7 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße (BIMA) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu erfragen, ob bereits Verhandlungen mit Interessenten oder Interessensbekundungen für das an die genannte städtische Fläche angrenzende Gewerbegebiet vorliegen und den Ortsbeirat entsprechend zu informieren. Begründung: Dem Ortsbeirat 7 wurde zur Sitzung am 23.05.2016 ein Vortrag des Magistrats vorgelegt (M32), der beinhaltet, dass die Stadtverordnetenversammlung dem Verkauf von städtischen Arrondierungsflächen in der Gemarkung Rödelheim zustimmen möge. Die städtische Fläche soll ausschließlich gemeinsam mit einer 14.5 ha großen angrenzenden Gewerbfläche der BIMA an einen noch unbekannten Käufer veräußert werden, um eine zusammenhängende Erschließung zu ermöglichen. Der Ortsbeirat erbittet sich, sofern vorhanden, weitere Information zu möglichen Käufern, um besser abwägen zu können, ob eine Veräußerung der städtischen Fläche im Interesse des Stadtteils wäre. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 03.05.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 15 2016 1. a) Die Vorlage M 32 wird unter Hinweis auf V 15 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 2/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Sichere Querung der Siegener Straße gewährleisten

01.12.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4765 entstanden aus Vorlage: OF 1530/6 vom 15.11.2015 Betreff: Sossenheim: Sichere Querung der Siegener Straße gewährleisten Vorgang: V 1311/10 OBR 6; ST 1083/10 Der Magistrat wird gebeten, in der Siegener Straße in Höhe des Supermarkts (Lidl-Markt) bzw. des Sossenheimer Friedhofs entweder eine Querungshilfe (ähnlich der in der Westerbachstraße in Höhe Haigerer Straße 2) oder "im Bereich der bestehenden Signalisierung eine sichere Querung für Fußgänger" (vgl. ST 1083) einzurichten. Begründung: An der o. g. Stelle überqueren viele Menschen die Siegener Straße, um bspw. zu dem Supermarkt, der Bushaltestelle oder dem Friedhof zu gehen. Da die Siegener Straße breit und stark frequentiert ist, kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Fußgängerüberweg und eine Verkehrsinsel wurden vor nunmehr sechs Jahren abgelehnt, stattdessen wurde vorgeschlagen, "im Bereich der bestehenden Signalisierung eine sichere Querung für Fußgänger einzurichten" (vgl. ST 1083). Da die Situation für die Fußgänger jedoch unverändert ist, es zwischenzeitlich aber sowohl bauliche Veränderungen in der Straße gab als auch ggf. neue Möglichkeiten zur Einrichtung von Querungshilfen vorhanden sind, wird der Magistrat gebeten, auch diese Option noch einmal zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.05.2010, V 1311 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2010, ST 1083 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 331 Antrag vom 25.02.2017, OF 343/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2017, OM 1378 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Zebrastreifen für die Metropolitan School Frankfurt

03.11.2015 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4679 entstanden aus Vorlage: OF 581/7 vom 17.10.2015 Betreff: Ein Zebrastreifen für die Metropolitan School Frankfurt Bereits vor den Sommerferien gab es einen Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Stadtschulamt, der Schulleitung, Elternvertretern, Vertretern der anliegenden Betriebe und Mitgliedern des Ortsbeirats. Thema war die Frage, wie die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler der Metropolitan School Frankfurt im Straßenverkehr vor der Schule erhöht werden kann. Die Lage der Schule und die Tatsache, dass die Schülerinnen und Schüler, die aus dem gesamten Stadtgebiet und dem Umland kommen, mehrheitlich mit dem Auto gebracht werden, bedingt zu den Zeiten des Schulanfangs und des Schulendes ein erhebliches Verkehrsaufkommen. Hinzu kommen die Fahrzeuge der anliegenden Betriebe und der dortigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mögliche Maßnahmen wurden besprochen und auch umgesetzt, wie z. B. die Verlegung der Tempo-30-Zone näher an die Schule, Einrichtung ergänzender Kurzzeitparkplätze zu Zeiten des Schulbeginns und Schulendes, Schaffung einer gesonderten Einfahrt für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Nach wie vor völlig unübersichtlich ist jedoch die Situation besonders dann, wenn die Schule um 15:30 Uhr endet. Es gibt eine unüberschaubare Mischung von ankommenden und wegfahrenden "Elterntaxis", Kindern, die über die Straße wuseln, und Firmenfahrzeugen, hier sind besonders der Zustelldienst der Firma "GO!" und die Fahrzeuge von DHL zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, zur Erhöhung der Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler als ergänzende Maßnahme in Höhe des Schuleingangs der Metropolitan School Frankfurt über die Eschborner Landstraße einen Zebrastreifen anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 174 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Querungshilfe in der Westerbachstraße

13.10.2015 · Aktualisiert: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2015, OF 1502/6 Betreff: Querungshilfe in der Westerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, ob eine Querungshilfe auf der Westerbachstraße in Höhe der Haus-Nr. 293 und 300 eingerichtet werden kann. Begründung: Zu und von der Bushaltestelle "Westerwaldstraße" bewegen sich täglich mehrere hundert Nutzer über die Straße, wobei es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern kommt. Die Querungshilfe könnte kostengünstig auf der Fahrbahn aufgebracht und markiert werden. Es sind keine Umbauarbeiten erforderlich, da die Bordsteine wegen der Ausfahrten der o. g. Haus-Nr. bereits auf hinreichend langer Strecke abgesenkt sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1479 2015 Die Vorlage OF 1502/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar

06.10.2015 · Aktualisiert: 26.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4587 entstanden aus Vorlage: OF 543/7 vom 16.06.2015 Betreff: Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze vor dem Bereich In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite so zu markieren, dass der dort verlaufende Bürgersteig von allen Bürgern, also auch von Mensche n mit Gehhilfen, benutzt werden kann. Begründung: Der Bürgersteig vor dem genannten Bereich wird zurzeit von dort parkenden Fahrzeugen sehr großzügig zugestellt. Das hat zur Folge, dass Fußgänger, besonders solche mit Gehhilfen, diesen Gehweg an dieser Stelle kaum noch nutzen können. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 40 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren

08.09.2015 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4444 entstanden aus Vorlage: OF 1441/6 vom 17.08.2015 Betreff: Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren Vorgang: V 143/11 OBR 6; ST 478/12 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, durch eine Optimierung des Busbetriebs den Verkehr auf der Westerbachstraße zu entlasten: 1. Einrichtung einer bedarfsorientierten Busspur (bspw. in der Zeit zwischen 15 Uhr und 19 Uhr) im Bereich zwischen den Haltestellen "Gaugrafenstraße" und "Westerbachsiedlung" zwecks Unterstützung eines zuverlässigen und pünktlichen Busbetriebs; 2. Verlängerung der Buslinie 56 von "Eschborn Südbahnhof" kommend über das Gewerbegebiet Sossenheim zur Haltestelle "Rödelheim Bahnhof" (Ergänzung um die Haltestellen "Wilhelm-Fay-Straße", "Westerbachstraße" und "Eschborner Landstraße") zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV für Pendler. In dem Zusammenhang wird der Magistrat zudem gebeten zu prüfen, ob die Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" näher in Richtung des Nahversorgers verlegt werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478, wird eine Verlängerung der Buslinie 56 dann als sinnvoll erachtet, wenn das Gewerbegebiet noch weiter entwickelt (erhöhtes Nachfragepotenzial für den Streckenabschnitt) und der Umbau des Bahnhofs Rödelheim (Westseite) abgeschlossen ist. Beide Bedingungen sind mittlerweile erfüllt. In dieser Stellungnahme wird auch darauf hingewiesen, dass die allgemeine Verkehrssituation auf der Westerbachstraße keinen zuverlässigen und pünktlichen Busbetrieb erlaubt. Doch statt mit diesem Argument die Verlängerung der Buslinie abzulehnen, erscheint es sinnvoller - auch mit Blick auf das bestehende Bus-Angebot -, Maßnahmen zur Lösung des Problems zu erarbeiten, bspw. die Einrichtung einer Busspur. Ziel der Maßnahmen ist es, das ÖPNV-Angebot insbesondere für Pendler attraktiver zu gestalten, damit die Pendler vom Auto auf den ÖPNV umsteigen und der Verkehr auf der Westerbachstraße etwas entlastet wird. Durch Verlegung der Bushaltestelle soll den Einwohnern Sossenheims (insbesondere bewegungseingeschränkte Menschen, Senioren) der Zugang zu einem Nahversorger mit dem ÖPNV erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.10.2011, V 143 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 751 Antrag vom 12.10.2016, OF 271/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 957 Antrag vom 17.04.2018, OF 678/6 Anregung vom 08.05.2018, OA 254 Antrag vom 31.10.2021, OF 229/6 Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 229 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskontrollen in Sossenheim - insbesondere in den Abendstunden - wieder intensivieren

08.09.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4443 entstanden aus Vorlage: OF 1440/6 vom 17.08.2015 Betreff: Verkehrskontrollen in Sossenheim - insbesondere in den Abendstunden - wieder intensivieren Vorgang: OM 1512/12 OBR 6; ST 24/13; OM 2964/14 OBR 6; ST 1051/14 Aufgrund der erneut zunehmenden Geschwindigkeitsüberschreitungen in Sossenheim - insbesondere abends und nachts zu beobachten - wird der Magistrat gebeten, 1. die Geschwindigkeitskontrollen in der Kurmainzer Straße, der Straße Alt-Sossenheim und der Westerbachstraße zu intensivieren bzw. zu wiederholen (mit Schwerpunkt auf die Abendstunden ab 18 Uhr); 2. über die in seiner Stellungnahme vom 18.08.2014, ST 1051, angekündigten Ergebnisse der Langzeitmessung und mit der Polize i erörterten notwendigen Maßnahmen zu berichten; 3. in Erfahrung zu bringen, inwieweit die Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden bei der Einsatzplanung der Landespolizei Berücksichtigung gefunden hat (siehe ST 24 und ST 1051). Begründung: Dass es im Sossenheimer Ortskern immer wieder zu Geschwindigkeitsübertretungen kommt, ist bekannt und wurde von den bisher durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen bestätigt. Gerade abends und nachts überschreiten zahlreiche Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit oft erheblich. Die in 2012 und 2013 vom Ortsbeirat 6 geforderten und vom Straßenverkehrsamt durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen hatten zu einem deutlichen Rückgang der Übertretungsquote geführt (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1051). Leider werden seit ein paar Monaten wieder verstärkt teils hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen beobachtet - insbesondere abends und nachts. Eine erneute Intensivierung der Verkehrskontrollen soll hier Abhilfe schaffen. Bezüglich einer Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachtstunden wurde auf die Landespolizei verwiesen, jedoch ist dem Ortsbeirat nicht bekannt, inwieweit hier Kontrollen schon stattfanden oder in Planung sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1512 Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 24 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2964 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1051 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1706 Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93

30.06.2015 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.06.2015, OA 648 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 09.06.2015 Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Im Statistikteil des oben genannten Planes sind sowohl die Kerschensteinerschule als auch der Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule (MES) als Schulen gekennzeichnet, deren maximale Zügigkeit unterschritten ist, und zwar bis hinein in das Schuljahr 2020/2021. Dies bedeutet nichts anderes, als dass beide Schulen bezüglich ihrer Aufnahmekapazität als nicht ausgelastet gelten. Dieses Ergebnis steht in direktem Widerspruch zu der Situation, wie sie sich in den Schulen aktuell darstellt: fehlende Klassenräume für das kommende erste Schuljahr, marode Container, in denen Unterricht nicht mehr verantwortbar ist, drohender Verlust von Fachräumen, da diese als Klassenräume genutzt werden müssen. Die Ursache für die Fehleinschätzung findet sich im Statistikteil: Dort werden die Schülerzahlen der Klassen 1 bis 4 eines Schuljahres addiert, anschließend durch 4 (die Jahrgangsstufen) und dann noch einmal durch 25 (theoretisch die maximale Klassenstärke) geteilt. Danach entsteht ein Durchschnittswert, der z. B. an der Michael-Ende-Schule für die kommenden sechs Jahre eine durchschnittliche Anzahl von Klassen pro Jahrgang von 3,3 bis 3,5 prognostiziert. Zum Nachweis, dass eine solche Statistik reiner Unsinn ist, hierzu ein konkretes Beispiel aus dem Statistikteil des Schulentwicklungsplans. Prognose für das Schuljahr 2015/2016 für den Grundschulbereich der MES: 1. Jahrgang: 97 Kinder 2. Jahrgang: 66 Kinder 3. Jahrgang: 81 Kinder 4. Jahrgang: 88 Kinder Gesamtzahl : 332 Kinder Geteilt durch die vier Jahrgänge sind das 83 Kinder. Diese Zahl geteilt durch 25 ergibt 3,32 Züge pro Jahrgang. Eine solche Berechnung ist fern jeder Realität, aber nur so kommt das Ergebnis zustande, dass die maximale Zügigkeit (laut Statistik 4 Klassen pro Jahrgang) unterschritten ist und die Schule noch über Erweiterungskapazitäten verfügt. Tatsache ist jedoch, dass für das Schuljahr 2015/2016 folgende Klassen gebildet werden müssten: 1. Schuljahr bei 97 Kindern: 4 Klassen mit 24 bis 25 Kindern 2. Schuljahr bei 66 Kindern: 3 Klassen mit 22 Kindern 3. Schuljahr bei 81 Kindern: 4 Klassen mit 20 bis 21 Kindern 4. Schuljahr bei 88 Kindern: 4 Klassen mit 22 Kindern. Dies macht ein Unterschied zwischen laut Statistik 12 benötigten Klassenräumen und mindestens 15 tatsächlich notwendigen (Nicht berücksichtigt hierbei wurde, dass sich die tatsächlichen Schülerzahlen im Verhältnis zu der Prognose bereits erhöht haben.). So kommt es, dass im kommenden Schuljahr in beiden Schulen Klassenräume für die Aufnahme neuer Schüler fehlen, da z. B. in der Michael-Ende-Schule - entgegen der statistischen Prognose von 3,3 Zügigkeit - 5 erste Klassen gebildet werden müssen. Die Statistik weist jedoch noch weitere Mängel auf: Bei der Erhebung "Raumbestände" gibt es bei der MES lediglich eine Angabe der Gesamtzahl der Klassen- und Fachräume. Es ist zu vermuten, dass die Tatsache der örtlichen Trennung von Grund- und Haupt-/Realschule nicht bekannt, zumindest nicht berücksichtigt wurde. Bezüglich der Wohnbaupotenziale - und einer damit verbundenen wachsenden Schülerzahl - wurde lediglich das Projekt "Nördliche Kollwitzstraße" genannt. Nicht berücksichtigt wurden - die geplante Umgestaltung der Siedlung im Füldchen mit immerhin 68 3-Zimmer- und 24 4-Zimmer-Wohnungen, - die vorgesehene Nachverdichtung in der Heinrich-Lübke-Siedlung, - die Bautätigkeiten im Industriehof und im Rödelheimer Bahnweg, - der getätigte Umbau in der Breitlacherstraße und in der Eschborner Landstraße und - der geplante Neubau in der Breitlacherstraße. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistrat wird dringend nahegelegt, die statistischen Daten für die Zukunftsprognose bezüglich des Bedarfs an Schulen - inklusive Klassen- und Fachräumen - so zu überarbeiten, dass sie der Realität gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1553 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR 1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 = Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Westerbachstraße/Otto-Brenner-Straße

19.05.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4167 entstanden aus Vorlage: OF 1357/6 vom 26.04.2015 Betreff: Kreuzung Westerbachstraße/Otto-Brenner-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung in der Fahrbahnmitte der Westerbachstraße im Bereich der Kreuzung mit der Otto-Brenner-Straße zu verbessern, um zu verhindern, dass Fahrzeuge, die aus Richtung Rödelheim kommen, verbotswidrig nach links in die Otto-Brenner-Straße einfahren. Alternativ ist zu prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen eine Hürde geschaffen werden kann. Ähnliches wurde an der Anschlussstelle der A 648 in Höhe der Tankstelle schon gemacht. Begründung: Anwohner haben berichtet, dass an dieser Kreuzung oft verbotswidrig abgebogen wird. Die Verkehrsteilnehmer möchten sich so den Bogen nach rechts durch die Carl-Sonnenschein- Straße sparen. Da es aber sehr gefährlich ist, wenn hier nach links abgebogen wird, möchte der Ortsbeirat, dass geprüft wird, welche Maßnahmen für mehr Sicherheit an der Kreuzung sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1318 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße Seegewann

21.04.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4054 entstanden aus Vorlage: OF 519/7 vom 28.03.2015 Betreff: Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße Seegewann Der Magistrat wird gebeten, zeitnah das Verkehrszeichen 1020-30/"Anlieger frei" an den beiden Anfängen der Straße Seegewann aufzustellen (Kreuzung Eschborner Landstraße/Seegewann und Kreuzung Am Seedamm/Seegewann) und die Ampelanlage Eschborner Landstraße/Guerickestraße zwischen 22:00 Uhr und 0 6:00 Uhr abzuschalten. Begründung: Es hat sich leider eingebürgert, dass Fahrer, die von der Eschborner Landstraße kommen und sehen, dass die Ampelanlage an der Kreuzung Eschborner Landstraße/Guerickestraße auf Rot geschaltet ist, rechts in die Straße Seegewann einbiegen, die Abkürzung nehmen und somit die Rotphase umgehen. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge, die von der anderen Seite und bei Rotphase dann von der Straße Am Seedamm kommend in die Straße Seegewann einbiegen, um auf die Eschborner Landstraße zu kommen. Das hat so zugenommen, dass einige Hundert Fahrzeuge am Tag diese Abkürzung nutzen. Das gilt auch für die Zeit nach 22:00 Uhr. Dies wird durch die Fahrzeuge der DHL noch verstärkt. Anwohner finden kaum noch Ruhe und fühlen sich extrem belästigt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Eine erste Maßnahme sollte die Ausschilderung der Straße als reine Anliegerstraße sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1040 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glascontainer In der Au/Ecke Biedenkopfer Weg verstellen

20.01.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3787 entstanden aus Vorlage: OF 479/7 vom 06.01.2015 Betreff: Glascontainer In der Au/Ecke Biedenkopfer Weg verstellen Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer, der zurzeit an der Ecke der Straßen In der Au/Biedenkopfer Weg steht, an einen anderen Standort zu stellen. Vorstellbar wäre ein Platz auf der linken Seite zwischen Strubbergstraße und In der Au in Richtung Westerbachstraße. Oder es könnte hierfür einer der Parkplätze auf der Fläche In der Au neben der Firma Ambrosius verwendet werden. Wenn nicht, wäre es besser, auf den Glascontainer ganz zu verzichten. Begründung: Zurzeit steht der Glascontainer direkt vor einem Wohnhaus an der Ecke In der Au/Biedenkopfer Weg mitten in einem Wohngebiet. Da die Altglasentsorgung leider ohne Einhaltung von vorgegebenen Zeiten sowohl nachts als auch an Sonntagen rücksichtslos vorgenommen wird, ist die Belastung für die Anwohner unerträglich. Viele Zeitgenossen liefern ihr Altglas mit dem Auto an, welches rücksichtslos mit laufendem Motor abgestellt wird. Die vorgeschlagenen Alternativen könnten eine Möglichkeit sein, das Problem zu lösen. Wenn nicht, wäre es besser, auf den Glascontainer ganz zu verzichten, zumal sich die nächsten Glascontainer im Breidensteiner Weg und auf der Westerbachstraße gegenüber des Aldi-Marktes befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 526 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße

04.01.2015 · Aktualisiert: 28.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2015, OF 482/7 Betreff: Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße Das öffentlich zugängliche Expose zum Gewerbegebiet Eschborner Landstraße / Gaugrafenstraße (http://picture.immobilienscout24.de/files/video001/N /321/470/85/321470085-0.pdf?1136921789) in Verbindung mit dem Beitrag der FNP vom 2.12.2014 (http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kein-Kaeufer-fuer-Areal-an-der-Gaugrafenstr asse;art675,1155124) wirft einige Fragen auf, die der Ortsbeirat den Magistrat bittet zu beantworten: 1. Die FNP behauptet, der Kauf des Areals durch die Stadt wäre nicht zustande gekommen, da das Risiko der Stadt zu groß sei. "Es handle sich um kontaminiertes Gelände, dessen Sanierung einen Millionenbetrag kosten könne." Das Expose sagt in Kapitel 7 aus: "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen um-welttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungs-bedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung für das Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." a. Welche über das Gutachten hinausgehenden Informationen liegend der Stadt vor, die die oben zitierte Aussage rechtfertigen? b. Diese Informationen sind dem Ortsbeirat zugänglich zu machen. c. Wenn keine weiteren Informationen vorliegen, wie kommt das Stadtplanungsamt zu dieser Einschätzung? 2. Weiterhin ist in Kapitel 7 ausgeführt " Bietern, die ein verhandlungsfähiges Angebot abgeben, wird bei Bedarf Einblick in die vorliegenden Gutachten gegeben." a. Warum sind die vorliegenden Gutachten nicht öffentlich einsehbar? b. Diese Gutachten sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. 3. Kapitel 7, .Sonstiges' Die Stadt Frankfurt am Main hat die Bereitschaft erklärt, diese Flurstücke im Zuge des Veräußerungsverfahrens der Gesamtliegenschaft zu veräußern. Interessenten werden gebeten, sich in dieser Angelegenheit mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main in Verbindung zu setzen. a. Wann wurde diese Entscheidung gefällt? b. Von Wem? c. Hat diese Entscheidung einen endgültigen Charakter, was den Erwerb des Geländes durch die Stadt angeht ? d. Weiterhin wird im Expose ausgeführt, der Westerbach solle renaturiert werden, die zum Verkauf angebotenen Flurstücke betreffen aber die ehemaligen Bachläufe. Geht der Magistrat davon aus, dass ein Investor diese Flurstücke erwirbt um auf diesen einen Bach wiederherzustellen? e. Oder ist doch eher anzunehmen, dass nach Veräußerung der Grundstücke zugunsten des Investors auf eine Renaturierung des Westerbach verzichtet wird? 4. Kapitel 6 .Erschließung' "Erschließungsbeiträge sind gemäß der Auskunft des Amtes für Straßenbau und Erschließung für die Flurstücke, die im Eigentum des Bundes stehen, für die Erschließungsanlagen Eschborner Landstraße und Gaugrafenstraße nicht mehr zu zahlen." a. Bedeutet dies, dass ein Investor keine Beiträge zu den nicht unerheblichen Aufwendungen für eine bedarfsgerechte Verkehrsanbindung zu leisten hat? b. Wie stellt der Magistrat sicher, dass eine belastbare Bedarfsabschätzung in Abhängigkeit des endgültigen Käufers / angesiedelten Gewerbes vorgenommen werden kann? c. Hat der Magistrat, das Stadtplanungsamt oder das Amt für Straßenbau und Erschließung zu diesem Thema bereits Gutachten erstellt? d. Wenn C) Ja, so sind diese Gutachten und Abschätzungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Wenn C) Nein, warum nicht? e. Hat der Magistrat oder eins der beteiligten Ämter bereits Kontakt zu Hessen Mobil aufgenommen, um die Möglichkeiten einer Erschließung des Grundstücks über eine eigene Autobahnanbindung zur A5 zu eruieren? f. Wenn E) Ja, mit welchem Ergebnis? g. Wenn E) Nein, warum nicht? Ist dieses geplant? 5. Generelles a. Warum muss der Ortsbeirat sich die notwendigen Informationen mühsam aus der Presse zusammensammeln und wird nicht umfassend und zeitnah vom Magistrat informiert? b. Gibt es überhaupt ein zusammenhängendes Konzept für die Gewerbeentwicklung im Bereich des OBR7? c. Es drängt sich der Gedanke auf, bei der Gewerbeentwicklung würde eher reagiert als agiert. Die Entwicklung des Gewerbegebiets Heerstraße scheint zu keinem Zeitpunkt mit der Entwicklung des in Frage stehenden Gebiets verknüpft worden zu sein. Insbesondere was die entstehenden Verkehrsströme angeht, scheinen beide Gebiete isoliert betrachtet zu werden. Oder gibt es übergreifende Konzepte? Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1232 2015 Die Vorlage OF 482/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich?

02.12.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2014, OF 475/7 Betreff: Wie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist die Kontaminierung des Gewerbegrundstückes Gaugrafenstraße tatsächlich so umfangreich, dass ein Ankauf für die Stadt ein unkalkulierbares Risiko darstellen würde? 2. Verzichtet die Stadt deshalb auch auf ihr Vorkaufsrecht? 3. Wie kommt es, dass die "Bima" im Gegensatz zur Stadt das Risiko geringer einschätzt? Begründung: In der Ausgabe vom 2.12.2014 berichtet die FNP über die Gründe der Stadt, z. Zt. das Gelände Gaugrafenstraße nicht vom Bund kaufen zu wollen. Nach Einschätzung der Stadt scheinen die Risiken durch Bodenverunreinigungen offensichtlich zu hoch. Die Risikobewertung des Immobilien-Vermarkters des Bundes ist dagegen weniger dramatisch. Steht hier Aussage gegen Aussage? Auszug aus der Verkaufsausschreibung der BIMA: Unter 7. Besonderheiten Bodenverunreinigungen/Altlasten "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen umwelttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungsbedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung des Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." Aus: http://www.bundesimmob)lien.de/immobilienportal/qewerbe/77848726?search formfcateqories1[1=office&s earch form[cateqoriesin=store&search form[cateqoriesin=industry&search form[cateqorieslf1=qastrono mv&search formrcateqohes"in=tradesite&search formrcateqories1P=specialpurpose&5earch formfcateqori esiri=investment&search form[location1=60489&5earch formrradiusl=25&search form["sortinq1=distance& search form[type1=radius Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1191 2014 Die Vorlage OF 475/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE, FDP und fraktionslos

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

.Sofortgrün. an der Bedarfsampel in der Lorscher Straße

13.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2014, OF 463/7 Betreff: "Sofortgrün" an der Bedarfsampel in der Lorscher Straße In der Lorscher Straße befindet sich zwischen der Niddagaustraße und der Fuchstanzstraße eine Bedarfsampel für Fußgänger. Allerdings sind hier die Wartezeiten - bis die Ampel auf Grün springt - so lange, dass die Straße dann doch bei Rot überquert wird. Dies ist besonders problematisch, da der Übergang auch von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt wird. Aus diesem Grunde beantragen wir, dass bei Bedienung der Drucktaste die Ampel auf "Sofortgrün" umspringt, wie es z.B. auch in der Westerbachstraße in Höhe der Straße "Langer Weg" der Fall ist. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 463/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE, GRÜNE und fraktionslos (= Annahme)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ehemaliges US-Gelände in der Gaugrafenstraße.

10.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2014, OF 464/7 Betreff: Ehemaliges US-Gelände in der Gaugrafenstraße. Mitgliedern des Ortsbeirates 7 ist aufgefallen, dass auf dem ehemaligen US Gelände umfangreiche Rodungen und Abrissarbeiten stattfinden. Die Mitglieder im Ortsbeirat hätten gerne folgende Fragen beantwortet : 1. Ist das Gelände inzwischen verkauft ? 2. Wenn ja, an welchen Investor ? 3. Was ist dort geplant ? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1188 2014 Die Vorlage OF 464/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2015/2016 Anbindung Westerbachsiedlung

28.10.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2014, OF 1181/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Anbindung Westerbachsiedlung Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Umbau der Kreuzung Westerbachstraße / Betzdorfer Straße (Einrichtung eines Linksabbiegers) 420.000 Euro in den Haushalt 2015 (Produktgruppe 16.03 - Verkehrsanlagen ) einzustellen sowie die notwendige Beteiligung von Hessen Mobil am Umbau der Kreuzung im Jahr 2015 sicherzustellen. Die Mittel für diese zusätzliche Investition werden aus der Produktgruppe 16.06 - Verkehrseinrichtungen -, Produktdefinition 5.002459 "Neubau Verkehrsleitzentrale" entnommen, deren nicht verausgabe Mittel aus dem Budgetübertag 2014 auch 2015 weiterhin zur Verfügung stehen und um 420.000 Euro reduziert werden. Begründung: Für Autofahrer ist es unmöglich, von der Westerbachstraße aus Richtung Westen kommend nach links in die Betzdorfer Straße / Westerbachsiedlung abzubiegen. Anwohner und Besucher, die aus dieser Richtung in die Westerbachsiedlung fahren möchten, müssen einen Umweg über die Wilhelm-Fay-Straße oder Rödelheim nehmen. Das kostet nicht nur Zeit, sondern führt auch zu zusätzlichen Schadstoffemissionen und einer weiteren Belastung der schon stark beanspruchten Westerbachstraße. Der Ortsbeirat 6 setzt sich deshalb bereits seit Jahren für die Errichtung eines Linksabbiegers ein. Mit der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt 2015 kann die Kreuzung im im kommenden Jahr endlich umgebaut werden. Da von der Maßnahme auch Flächen des Landes Hessen betroffen sind, muss sichergestellt werden, dass auch Hessen Mobil einem Umbau im Jahr 2015 zustimmt und sich daran beteiligt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 49 2014 Die Vorlage OF 1181/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrskonzept für das Gewerbegebiet Eschborner Landstraße erarbeiten

18.10.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2014, OF 455/7 Betreff: Verkehrskonzept für das Gewerbegebiet Eschborner Landstraße erarbeiten Der Magistrat wird gebeten für die Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Eschborner Landstraße ein Konzept zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Die jetzige Verkehrssituation auf den Verbindungen des Gewerbegebiets zu den Autobahnen (insbesondere Guerikestrasse, Gaugrafenstrasse,Westerbachstrasse) ist bereits jetzt sehr unbefriedigend. Durch die politische Entscheidung der Ansiedlung neuer Gewerbe wird die Situation weiter verschärft. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens kann von der bestehenden Anbindung nicht verkraftet werden und führt insbesondere im Bereich der Westerbachstrasse zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung der Anwohner. Damit steht die Stadt in der Pflicht, sich mit den Folgen eines weiter zunehmenden Verkehrsaufkommens auseinanderzusetzen. Mit der Besiedlung des Gewerbegebiets nördlich der Heerstraße kommen zusätzliche Verkehrsströme hinzu. Deshalb sieht der Ortsbeirat hier dringenden Handlungsbedarf. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wurde zurückgezogen.

Partei: fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Anbindung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim) und Eschborner Landstraße/Am Seedamm (Rödelheim) an die A66/A5 sichern

17.10.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2014, OF 456/7 Betreff: Anbindung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim) und Eschborner Landstraße/Am Seedamm (Rödelheim) an die A66/A5 sichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dem Ortsbeirat zeitnah zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen wurden bzw. ergriffen werden sollen, um eine direkte Anbindung der og. Gewerbegebiete an die A66/A 5 zu ermöglichen. Begründung: Die Neuansiedlung des DHL-Logistik-Zentrums in Rödelheim hat deutlich gemacht, dass eine direkte Anbindung dieser beiden Gewerbegebiete an das Autobahnnetz dringend geboten ist. Möglicherweise ergibt sich aus einem geplanten Umbau des Nordwest-Kreuzes eine neue Chance dieses Ziel zu erreichen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 456/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131

16.09.2014 · Aktualisiert: 02.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2014, OA 552 entstanden aus Vorlage: OF 440/7 vom 14.09.2014 Betreff: Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der Zebrastreifen auf der nördlichen Seite zur Querung der Breitlacherstraße soll erhalten bleiben. Das Blindenleitsystem wird entsprechend ergänzt. 2. Der Aufzugzugang wird in das Blindenleitsystem einbezogen: Ein Leitstreifen sollte zum Taster führen, dann können die Noppen entfallen oder zumindest nur vor dem Taster liegen. Begründung: Zu 1: Die Planung sieht vor, dass der existierende Zebrastreifen über die Breitlacherstraße im Zuge der Nordseite der Westerbachstraße entfernt werden soll (und damit auch keine Querung für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen ist). Damit ist es nicht mehr möglich, von der Nordseite der Westerbachstraße über gesicherte Überwege den Bahnhof und die Bushaltestellen zu erreichen. Der vom Amt geplante Umweg über die Südseite der Westerbachstraße hat auch keinen Zebrastreifen. Bei der abknickenden Vorfahrt ist die Querung nicht zu bewältigen, und diese Querung ist eine der Hauptwegebeziehungen. Die Lebenserfahrung besagt, dass die Menschen - zumal in einer Busbahnhofsituation - immer den kürzesten Weg zu den Haltestellen der Busse nehmen. Dies wäre die oben beschriebene Querung über die Westerbachstraße auf Höhe des jetzigen REWE-Marktes. Das Argument, dass die Busfahrten gestört würden, wird entkräftet durch die derzeitige Praxis mit Zebrasteifen, die keinerlei Probleme hervorgerufen hat. Zu 2: Das Noppenfeld vor dem Aufzug ist unlogisch. Es fehlt eine Hinführung zum Aufzug. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1502 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 552) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 131 und OA 552 = Annahme) NPD (M 131 = Ablehnung, OA 552 = Enthaltung) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 552) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5090, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße

16.09.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3483 entstanden aus Vorlage: OF 437/7 vom 29.08.2014 Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, das absolute Halteverbot im Bereich des Taxi-Halteplatzes Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße aufzuheben. Außerdem sind entspreche nd des Hinweisschildes "drei Taxi-Halteplätze" auch drei Plätze auszuweisen. Begründung: Zurzeit wird gut die Hälfte der Westerbachstraße zwischen Breitlacherstraße und Lohoffstraße als öffentlicher Parkraum unnötigerweise blockiert. Neben einem sehr großzügig angelegten Taxi-Halteplatz für angeblich drei Fahrzeuge, der locker auch für sechs reichen würde, ist der Rest der freien Fläche durch absolutes Halteverbot für die Öffentlichkeit gesperrt. Dies ist nicht hinnehmbar, da völlig unnötig. Es gibt dort weder eine störende Baustelle noch müssen Linienbusse ausweichen. Außerdem müssen die Anwohner durch die Verlegung des Taxihalteplatzes wegen des Bahnhofsumbaus jetzt schon seit Jahren auf Parkplätze an dieser Stelle verzichten. Das hat der Ortsbeirat zwar alles schon einmal kritisiert, sich jedoch den Zwängen des Baustellenverkehrs durch den Rödelheimer Bahnhof gefügt. Diese Gründe sind jetzt weggefallen. Der Ortsbeirat erwartet eine bürgerfreundliche Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1500 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle Am Seedamm/Seegewann

16.09.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3484 entstanden aus Vorlage: OF 438/7 vom 25.08.2014 Betreff: Bushaltestelle Am Seedamm/Seegewann Bei der Bushaltestelle an der Straßenecke Am Seedamm/Seegewann des Busses der Linie 60 in Richtung Rödelheim handelt es sich um eine sogenannte Ersatzhaltestelle. Dieser Begriff impliziert, dass es sich hierbei um eine kurzzeitige, befristete Maßnahme handelt. Dies ist in diesem Fall nicht gegeben. Die Haltestelle besteht seit ca. drei Jahren und eine mögliche Rückverlegung in die Eschborner Landstraße wird frühestens erfolgen, wenn der Busbahnhof auf der westlichen Seite des Rödelheimer Bahnhofs fertiggestellt ist. Dies setzt jedoch voraus, dass zuvor der Neubau des Bürogebäudes in der Breitlacherstraße abgeschlossen, der vorhandene REWE-Markt abgerissen, der neue REWE-Markt erbaut und eröffnet wird und anschließend die Neugestaltung und Fertigstellung des Busbahnhofs erfolgt. Ob danach seitens der VGF zur alten Fahrtroute zurückgekehrt wird, sei dahingestellt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend gebeten, die oben genannte Ersatzhaltestelle für die Nutzer des ÖPNV mit einem Wind und Regen geschützten Wartebereich inklusive Sitzgelegenheiten auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1544 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nachbarschaft über die Verkehrsbelastung durch die neue Gewerbeansiedlung DHL in der Eschborner Landstraße informieren

29.08.2014 · Aktualisiert: 15.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2014, OF 426/7 Betreff: Nachbarschaft über die Verkehrsbelastung durch die neue Gewerbeansiedlung DHL in der Eschborner Landstraße informieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Nachbarn der Gewerbeansiedlung DHL in der Eschborner Landstr. über folgende Punkte zu informieren: Mit welcher Verkehrsbelastung hat die unmittelbare Nachbarschaft zukünftig zu rechnen? Stellt das Unternehmen ausreichend Parkplätze für Kunden und Mitarbeiter zur Verfügung, so dass keine zusätzliche Parkplatznot entsteht. Begründung: Grundsätzlich ist die Gewerbeansiedlung von DHL in der Eschborner Landstraße zu begrüßen. Jedoch die unmittelbaren Nachbarn als auch der Ortsbeirat hätten gerne gewusst, welche zukünftigen Verkehrsbelastungen durch Andienungsverkehr als auch durch den ruhenden Verkehr auf alle Beteiligten zukommen. Eine vage Zusage seitens des Bauherren, den Ortsbeirat über die Auswirkungen seines Betriebes zu informieren, wurde leider nicht umgesetzt. Dabei wäre es nicht nur für die Nachbarn, sondern auch für West-Rödelheim wichtig zu wissen, was es bedeutet, einen Logistikbetrieb in der Eschborner Landstraße zu haben, der möglicherweise an 365 Tagen im Jahr vielleicht im Drei-Schichtbetrieb arbeitet und eine große Zahl an Transportern und LKWs bewegt. Auch die Versorgung mit Parkplätzen für die Vielzahl der Fahrzeuge ist hier besonders für die Nachbarn von großem Interesse, da auch sie parkplatzsuchende Kundschaft haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.03.2014, OF 374/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 16.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 426/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 426/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllentsorgung für die Westseite des Rödelheimer Bahnhofs regeln

25.03.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2014, OM 3023 entstanden aus Vorlage: OF 370/7 vom 03.03.2014 Betreff: Müllentsorgung für die Westseite des Rödelheimer Bahnhofs regeln Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Fläche auf der westlichen Seite des Rödelheimer Bahnhofs - beginnend an der Westerbachstraße und endend an der Baustelleneinfahrt hinter dem REWE-Markt - regelmäßig gereinigt wird, um zu verhindern, dass es erneut zu einer massiven Müllablagerung und einer Heimstatt für Ratten kommt. Begründung: Da offensichtlich die Besitzverhältnisse der genannten Fläche zwischen Stadt Frankfurt und Bundesbahn nicht geklärt sind, erfolgte über Monate keine Straßenreinigung. Das Ergebnis: Müllberge um die Dixi-Toiletten, am Aufzugschacht und im Besonderen an der Nordseite des REWE-Marktes und der Baustelleneinfahrt. Anwohner berichteten, hier wiederholt Ratten gesehen zu haben. Wegen der Dringlichkeit zeigte sich ein Mitarbeiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung bereit, die FES zu einer Entfernung des Mülls zu motivieren, nicht aber ohne den Hinweis: "Eigentlich sei man nicht zuständig." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2014, ST 825 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mögliche Verkehrsbelastung durch neue Industrieansiedlung in der Eschborner Landstraße

11.03.2014 · Aktualisiert: 15.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2014, OF 374/7 Betreff: Mögliche Verkehrsbelastung durch neue Industrieansiedlung in der Eschborner Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Frage zu beantworten: Ist dem Magistrat bekannt, aus welcher Branche sich dort ein Unternehmen ansiedelt. Welche Verkehrsbelastung hat der Rödelheimer Westen durch diese Gewerbeansiedlung am Ende der Eschborner Landstr. zu erwarten? Begründung: Die Eschborner Landstr. erhält auf dem ehemaligen US-Gelände eine neue große Gewerbeanlage. Vermutlich handelt es sich bei der Investition um ein Unternehmen, welches betriebsbedingt viel Andienungsverkehr erzeugt. Grundsätzlich sind Investitionen, die neue Arbeitsplätze erzeugen zu begrüßen. Trotzdem bleibt die Frage, ob hierdurch noch größere Verkehrsbelastungen auf den westlichen Teil Rödelheims zukommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.08.2014, OF 426/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 25.03.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 15.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 16.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umwandlung der Gewerbefläche Im Kalk in ein Wohngebiet vorbereiten

02.06.2013 · Aktualisiert: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2013, OF 115/14 Betreff: Umwandlung der Gewerbefläche Im Kalk in ein Wohngebiet vorbereiten Da die Verlagerung auf ein Areal in der Gaugrafenstraße vorläufig nicht zum Abschluss gebracht werden kann, planen die Baubetriebe im o.g. Gewerbegebiet aktuell eine Verlagerung an einen anderen Standort außerhalb Frankfurts. Bei einem positiven Verlauf könnte schon innerhalb der nächsten Monate das Gelände geräumt und von der Stadt Frankfurt übernommen werden, um das Gewerbegebiet in ein Wohngebiet umzuwandeln. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat hierzu um Auskunft: 1. Ist die Übernahme der Fläche durch die Stadt Frankfurt noch beabsichtigt, oder spielt diese Fläche für Wohnbebauung keine Rolle mehr? 2. Kann hier tatsächlich auf ca. 12000 m2 Fläche kurzfristig Bauland für eine Wohnbebauung entstehen, oder ist damit zu rechnen, dass die geräumte Gewerbefläche längerfristig ungenutzt brac hliegt? 3. Können Vorbereitungen getroffen werden, um die Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet und die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beschleunigen? 4. Wenn ja, welche? Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2013 Die Vorlage OF 115/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. und 4. gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatzmarkierung auf dem Bürgersteig Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße

14.05.2013 · Aktualisiert: 26.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2188 entstanden aus Vorlage: OF 288/7 vom 29.04.2013 Betreff: Parkplatzmarkierung auf dem Bürgersteig Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf dem Bürgersteig Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße (Südseite) zu markieren. Begründung: Die fehlende Markierung führt dazu, dass die Autofahrer zu weit auf dem Bürgersteig parken. Das führt dazu, dass der verbleibende Platz, z. B. für Kinderwagen, nicht mehr ausreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1126 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße

05.03.2013 · Aktualisiert: 09.07.2013

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2013, OM 2013 entstanden aus Vorlage: OF 267/7 vom 19.02.2013 Betreff: Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Eschborner Landstraße mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung zu entwickeln. Dabei sind die regen Bau- und Investitionstätigkeiten zu berücksichtigen, die nicht im Einklang mit den vorhandenen Straßen und deren Kapazitäten stehen und jetzt schon zu erheblichen Staus während des Berufsverkehrs führen. Begründung: Schon vor zwei Jahren wurde der Magistrat von den Ortsbeiräten 6 und 7 aufgefordert, ein Verkehrskonzept vorzulegen, welches der regen Erschließungstätigkeit des Gewerbegebietes Wilhelm-Fay-Straße und der Gewerbegebiete Rödelheim West Rechnung trägt. Es ist keine neue Entwicklung, die als Folge der durchaus erfreulichen Zunahme von Investitionen von neuem Gewerbe in diesem Bereich zu einer erheblichen Zunahme des Pkw-Verkehrs in den Abend- und Morgenstunden sowohl auf der Westerbachstraße als auch auf Gaugrafenstraße und der Straße Am Seedamm führt. Leider hat der Magistrat bis heute den Ortsbeiräten nichts vorgelegt. Stattdessen wurden Vorschläge seitens der Ortsbeiräte über zusätzliche Buslinien oder Autobahnanbindungen abgelehnt. Die Anwohner gerade der Westerbachstraße erwarten aber dringend eine Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 775 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Wie verkraftet die Westerbachstraße den Ausbau des Gewerbegebiets Sossenheim?

19.02.2013 · Aktualisiert: 14.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1968 entstanden aus Vorlage: OF 648/6 vom 29.01.2013 Betreff: Sossenheim: Wie verkraftet die Westerbachstraße den Ausbau des Gewerbegebiets Sossenheim? Vorgang: OA 1157/10 OBR 6; Beschl. d. Stv.-V., § 8998/10 Der Presse ist zu entnehmen, dass die Deutsche Telekom in den kommenden Wochen mit einem Neubau im Gewerbegebiet an der Wilhelm-Fay-Straße beginnen möchte. In diesem Servicecenter sollen 1.000 Arbeitsplätze zusammengezogen werden. Der Bezug des neuen Zentrums ist für das erste Quartal 2014 geplant. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat 6, dass sich neue Firmen im Gewerbegebiet Sossenheim ansiedeln. Allerdings wird damit auch eine Zunahme des Verkehrs auf der Westerbachstraße verbunden sein. Die Verkehrssituation auf der Westerbachstraße ist bereits sehr angespannt und kann als unerträglich für die Anwohner und die Pendler bezeichnet werden. Während des Berufsverkehrs ist die Westerbachstraße schlichtweg dicht. Aus diesem Grund hatte der Ortsbeirat bereits 2010 beantragt, dass ein Verkehrsgutachten mit Lösungsmöglichkeiten für die täglichen Staus erstellt werden soll. Bis zur Vorlage der Ergebnisse des Gutachtens sollte das Gewerbegebiet Sossenheim (Wilhelm-Fay-Straße) nicht weiter besiedelt werden (OA 1157). Damit sollte verhindert werden, dass die unerträgliche Verkehrssituation noch weiter verschlechtert wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. zu erklären, wieso das Gewerbegebiet Sossenheim - entgegen dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010, § 8998, nun weiter besiedelt wird; 2. das geforderte Verkehrsgutachten inklusive Untersuchung der Verkehrsströme und der baulichen Möglichkeiten zur Verbesserung der Anbindung an das überregionale Straßennetz (Autobahnen) und des ÖPNV-Angebots in den Gewerbegebieten Sossenheim und Eschborn-Süd in Auftrag zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.08.2010, OA 1157 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 714 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bushaltestelle Wolf-Heidenheim-Straße

17.02.2013 · Aktualisiert: 11.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2013, OF 268/7 Betreff: Bushaltestelle Wolf-Heidenheim-Straße Der Magistrat möge prüfen, ob die Ersatz-Bushaltestelle "Wolf-Heidenheim-Straße" der Buslinien 55, 60 und 252 zwischen der Eschborner Landstraße und der Westerbachstraße in eine dauerhafte Haltestelle umgewandelt werden kann, indem ein wetter-geschützter Unterstand mit Sitzgelegenheiten für die Fahrgäste errichtet sowie für Sehbehinderte die notwendigen Orientierungsmerkmale installiert werden. Begründung: Die Haltestelle befindet sich ersatzweise an dieser Stelle, bis die Umbauarbeiten am Rödelheimer Bahnhof (Westseite) abgeschlossen sind. Da dies noch einige Jahre dauern wird, lohnt es sich, den provisorischen Charakter der Haltestelle zu beheben. Die Haltestelle befindet sich an einer vom Autoverkehr stark frequentierten Straße, die den wartenden Passagieren keinerlei Unterstellmöglichkeit bietet, da es hier keine schützenden Häuserzeilen gibt. Die Haltestelle "Wolf-Heidenheim-Straße" verfügt zwar bereits über eine Bank und eine Haltebucht für den Bus, das Haltestellenschild ist jedoch ein Provisorium und es fehlt eine Überdachung zum Schutz vor Regen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 05.03.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 268/7 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Umgestaltung der Kreuzung Westerbachstraße/Einfahrt Betzdorfer Straße

27.11.2012 · Aktualisiert: 28.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2012, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 548/6 vom 23.10.2012 Betreff: Umgestaltung der Kreuzung Westerbachstraße/Einfahrt Betzdorfer Straße Vorgang: ST 603/10; ST 1020/11; ST 697/12 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die erforderlichen Mittel in den Haushalt für das Jahr 2013 einzustellen, damit mit der Planung und der Umgestaltung der Kreuzung Westerbachstraße/Einfahrt Westerbachsiedlung/Autobahnanschluss A 648 möglichst schnell begonnen werden kann. Begründung: Die Bewohner der Westerbachsiedlung warten schon fast ein Jahrzehnt auf die Umgestaltung der Einfahrt in ihre Siedlung. Gemäß Stellungnahmen ST 603 und ST 1020 sollten die Mittel in Höhe von 535.000 Euro für die Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Westerbachstraße/Betzdorfer Straße in den Haushalt 2012 eingestellt werden. Der Ortsbeirat würde gerne über den aktuellen Stand der Planung des Landes Hessen bezüglich des Ausbaus der A 5 (ST 697) informiert werden, welcher als Begründung für die Untätigkeit der Stadt angeführt wurde. Leider müssen Bewohner wie auch Besucher der Siedlung große Umwege in Kauf nehmen, wenn sie aus westlicher Richtung in die Siedlung abbiegen wollen, da dort Linksabbiegen nicht möglich ist. Deshalb fordert der Ortsbeirat erneut, dass hier etwas getan und dieser unsägliche Zustand beendet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2010, ST 603 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2011, ST 1020 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 697 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 902 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 05.12.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 289 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.03.2013, TO I, TOP 46 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (= Annahme) Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Angespannte Verkehrssituation in der Westerbachstraße bei Baumaßnahmen berücksichtigen

30.10.2012 · Aktualisiert: 20.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1619 entstanden aus Vorlage: OF 511/6 vom 02.10.2012 Betreff: Sossenheim: Angespannte Verkehrssituation in der Westerbachstraße bei Baumaßnahmen berücksichtigen Vorgang: OM 893/12 OBR 6; ST 664/12; ST 1665/12 Es ist geplant, auf dem Gelände entlang der Westerbachstraße zwischen REWE-Markt und Wilhelm-Fay-Straße neue Geschäfte zu errichten. Die Verkehrssituation auf der Westerbachstraße ist allerdings aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens bereits sehr angespannt. Autofahrer, die von Sossenheim kommend auf den Parkplatz des REWE-Markts einbiegen wollen, haben dabei genauso Probleme, wie die Autofahrer, die von dem Parkplatz wieder auf die Westerbachstraße einfahren möchten. Um sicherzustellen, dass die problematische Verkehrssituation bei der Planung der Baumaßnahmen, insbesondere bei der Anbindung der neuen Geschäfte, berücksichtigt wird, wurde bereits am 14. Februar 2012 ein entsprechender Antrag (OM 893) im Ortsbeirat 6 verabschiedet, in dem auch um die Vorstellung der geplanten Baumaßnahmen gebeten wurde. Leider ist bis dato weder eine abschließende Stellungnahme zu dem Antrag noch die Vorstellung erfolgt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob bei den geplanten Geschäften auf dem Gelände entlang der Westerbachstraße (zwischen REWE-Markt und Wilhelm-Fay-Straße) eine Anbindung über die Wilhelm-Fay-Straße möglich ist (siehe Skizze in der Anlage); 2. wann die geplanten Baumaßnahmen dem Ortsbeirat 6 vorgestellt werden können. Anlage 1 (ca. 26 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 893 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 664 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1665 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 575 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplatzsituation um den Rödelheimer Bahnhof verbessern

16.10.2012 · Aktualisiert: 11.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2012, OF 213/7 Betreff: Parkplatzsituation um den Rödelheimer Bahnhof verbessern Der Magistrat wird gebeten, folgende Parkplatzverbesserungen rund um den Rödelheimer Bahnhof vorzunehmen: 1 Auf der Südseite Alexanderstraße sind gegenüber der St. Antonius Kirche drei Parkplätze einzurichten. Gleichzeitig ist das Halteverbot zur Ecke Röderichstr. welches z.Zt. elf Meter beträgt, auf ein normales Maß (fünf Meter) zu reduzieren. 2 Der Taxi - Halteplatz auf dem B. Baschwitzplatz ist so zu reduzieren, dass drei bis vier öffentliche Parkplätze eingerichtet werden können. 3 Der Taxi Halteplatz auf der Westerbachstraße, der für drei Stellplätze vorgesehen ist, wird soweit in Richtung Breitlacher Straße verlegt, dass zur Kurve noch fünf Meter Halteverbotsfläche besteht. Begründung: Zu 1: Die Abmarkierung als Halteverbot zur Kurve Alexander Str. / Röderichstr. Südseite ist mit ca. elf Metern übermäßig ausgelegt. Drei bis vier Parkplätze sind gegenüber der Antonius Kirche auf der Südseite der Alexanderstr. möglich, ohne dass der Busverkehr beeinträchtigt wird. Zu 2: Der Taxihalteplatz ist in den Augen des Ortsbeirates deutlich überdimensioniert. In der Regel stehen dort nicht mehr als drei Taxen. Zu 3: Auf der Westerbachstrasse kann ohne Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs der Taxistand in Richtung Breitlacherstrasse verlegt werden, was zusätzliche Parkplätze bringt. Der Um - und Ausbau der Flächen rund um den Rödelheimer Bahnhof erfordert Einschränkungen bei der Bereitstellung von Parkplätzen. Dafür haben die Anwohner bis zu einem gewissen Grad auch Verständnis. Da sich die Bauarbeiten jedoch noch Jahre hinziehen werden, stößt das Verständnis langsam an Grenzen. Außerdem bedarf die großzügige Streichung von Parkplätzen seitens der Behörden in den genannten Bereichen einer dringenden Überprüfung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 30.10.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: a) Die Vorlage OF 213/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin zum Thema Parkplatzsituation um den Rödelheimer Bahnhof zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 213/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 213/7 wird bis zur Sitzung am 05.03.2013 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 05.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 213/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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