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Meine Nachbarschaft: Friedrichstraße

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Strassenzuordnung nur automatisch
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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

27.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7668 entstanden aus Vorlage: OF 1257/2 vom 10.10.2025 Betreff: Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße die Straßenmarkierungen zu überprüfen und so anzupassen, dass für alle Verkehrsteilnehmer klar erkennbar ist, wo das Parken erlaubt ist und wie der Verkehr sicher geführt werden soll. Ziele sollen sein: - Verbesserung der Verkehrssicherheit; - Erhöhung der Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich; - sicheres und barrierearmes Queren der Straße. Begründung: In der Liebigstraße/Ecke Friedrichstraße wurden neue Straßenmarkierungen angelegt. Seitdem ist die Situation dort insbesondere für ältere Menschen, Personen mit Rollator oder Kinderwagen sehr unübersichtlich und beengt. Mit einem Rollator ist es nur schwer möglich, sich zwischen den geparkten Fahrzeugen hindurch zu bewegen und gleichzeitig auf den fließenden Verkehr zu achten. Auch für Personen mit Kinderwagen ist die Querung kaum möglich, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung gefährlicher Situationen sollte die Markierung an dieser Kreuzung überprüft und angepasst werden, um eine klare Trennung von Park- und Gehbereichen sicherzustellen. Situation im Kreuzungsbereich Liebigstraße/Friedrichstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Palmengarten wieder für alle Menschen an den ÖPNV anschließen

12.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2025, OF 1260/2 Betreff: Palmengarten wieder für alle Menschen an den ÖPNV anschließen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Verkehrsbetriebe einzuwirken, daß die Buslinie 36 wieder den Palmengarten-Eingang Siesmayerstraße anfährt. Begründung: Seit längerem wird der Palmengarten nicht mehr wie früher von der Linie 36 angefahren, sondern nur noch von der 75. Diese ist aber kein akzeptabler Ersatz, weil sie nur in einer Richtung die Haltestelle Siesmayerstarße anfährt und außerdem nur einen sehr eng begrenzten Linienweg umfaßt. Die Besucher des Palmengartens kommen aber von überall her. Die Linie 36 hat ein weites Einzugsgebiet in der Stadt. Die meisten Besucher kommen entweder direkt oder mit einemmal Umsteigen ans Ziel. Der Zwang, zusätzlich noch auf den 75er umzusteigen, verlängert die Fahrt durch zusätzliche Umsteigezeiten. Besonders für ältere und behinderte Personen ist es seit der Umleitung der 36 sehr beschwerlich geworden, den Palmengarten zu erreichen. Reisezeiten von einer Stunde (innerstädtisch !) für die einfache Verbindung sind zusätzlich untragbar. Weiter verkompliziert wird die Situation durch die derzeitige langzeitig vorgesehene Sperrung der Bockenheimer Landstraße. Um den Frankfurt-üblichen Antworten "Geht nicht" oder "Haben wir noch nie gemacht" entgegenzuwirken, ist der Antragsteller gern bereit, praktikable Vorschläge zur Problemlösung beizutragen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Optimierung der neuen Radbügel in der Friedrichstraße und Siesmayerstraße

11.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 1258/2 Betreff: Optimierung der neuen Radbügel in der Friedrichstraße und Siesmayerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge an der Kreuzung Friedrichstrasse und Siesmayerstrasse die kürzlich zugefügte Ausstattung mit Radbügeln optimieren. Die Massnahmen im Einzelnen: 1. Rückbau der neu errichteten, nie benutzten und nicht notwendigen Radbügel an beiden Seiten der T-Kreuzung, v.a. auch Entfernung der überflüssigen Poller 2. Statt dessen auf einer der beiden Seiten Errichtung einer dringend benötigten Lieferzone für Paketboten 3. Statt dessen Aufbau von Radbügeln auf dem breiten Grünstreifen gegenüber dem ehemaligen US-Konsulat Begründung: Beschwerden und Unvesrtändnis der Anwohner: Die vor kurzem im Rahmen der baustellenbedingten Umbauten des Strassenraumes neu errichteten Fahrradbügel sind sinnlos und werden nie benutzt. Poller beengen den ohnehin knappen Parkraum zusätzlich. Anwohner, Geschäfte und Büros um die T-Kreuzung herum haben alle ausreichend große Höfe und Grundstücke, bei denen Rad-Stellplätze vorhanden sind. An dieser Stelle braucht niemand Radbügel, zumal die Friedrichstrasse im Rahmen der Bauarbeiten auf der Bockenheimer Landstrasse zu einer zu Stoßzeiten stark frequentierten Durchfahrtstrasse geworden ist. Statt der Radbügel wäre es viel sinnvoller auf einer der Seiten eine Lieferfläche für Paketboten einzurichten, die vielfach den Verkehrsfluss auf der Friedrichstrasse zusätzlich blockieren, weil sie nur selten einen Parkplatz finden und dann gezwungen sind, mitten auf der Strasse zu halten. Im Gegensatz dazu fehlen auf dem Grünstreifen an der Siesmayerstrasse diverse Radbügel, dort parken immer wieder Radfahrer und schließen ihre Räder an Verkehrsschildern oder den Schutzabsperrungen der Bäume fest. Der "Grünstreifen" besteht ohnehin nur aus Erde, es ist für die Radfahrer viel besser dort direkt zu parken, die vermutlich die Büros im ehem. Konsulat, die Physiotherapiepraxis Schöffner oder auch den Seiteneingang zum Palmengarten nutzen. Fahrradbügel dort würden auch die Bäume besser schützen. Bilder: Quelle: Anwohner Bild 1: Leere Radbügel mit Pollern Bild 2/3: Abgestellte Räder am Grünstreifen Siesmayerstrasse: Bild 4: Freier Grünstreifen zur Einrichtung von Fahrradständern Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

10.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2025, OF 1257/2 Betreff: Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat möge beschließen, dass an der Kreuzung Liebigstraße / Friedrichstraße die Straßenmarkierungen überprüft und so angepasst werden, dass für alle Verkehrsteilnehmer klar erkennbar ist, wo das Parken erlaubt ist und wie der Verkehr sicher geführt werden soll. Ziel soll sein: - Verbesserung der Verkehrssicherheit - Erhöhung der Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich - Sicheres und barrierearmes Queren der Straße Begründung: In der Liebigstraße, Ecke Friedrichstraße, wurden neue Straßenmarkierungen angelegt. Seitdem ist die Situation dort insbesondere für ältere Menschen, Personen mit Rollator oder Kinderwagen sehr unübersichtlich und beengt. Mit einem Rollator ist es nur schwer möglich, sich zwischen den geparkten Fahrzeugen hindurchzubewegen und gleichzeitig auf den fließenden Verkehr zu achten. Auch für Personen mit Kinderwagen ist die Querung kaum möglich, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung gefährlicher Situationen sollte die Markierung an dieser Kreuzung überprüft und angepasst werden, um eine klare Trennung von Park- und Gehbereichen sicherzustellen. Situation im Kreuzungsbereich Friedrich-/ Ecke Liebigstrasse - Fotos der Antragstellerin Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wer bestückt den Schaukasten am Grüneburgpark?

28.09.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2025, OF 1251/2 Betreff: Wer bestückt den Schaukasten am Grüneburgpark? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, wer den Schaukasten im Grüneburgpark am Eingang Siesmayerstraße bestückt bzw. über die Aushänge dort entscheidet und an wen sich Bürger bei Interesse an der Nutzung des Schaukastens ggfs. wenden können. Begründung: Im Schaukasten hängen neben Lageplänen, Informationen zur zuständigen Schutzfrau vor Ort, Zeitungsartikel und Material der Bürgerinitiative Grüneburgpark zum Thema des Baus der U4. Es besteht Informationsbedarf, nach welchen Kriterien diese Materialien in diesen Schaukasten gelangen und wer/wie ggfs. ebenfalls dieses Medium nutzen dürfte. Dem Ortsbeirat ist unklar, wie es zu der Nutzerauswahl gekommen ist. Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auftragsrückstände ausführen

22.01.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5022 entstanden aus Vorlage: OF 815/2 vom 29.12.2023 Betreff: Auftragsrückstände ausführen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die unten aufgeführten Stellungnahmen zu den genannten Anregungen vordringlich ausgeführt werden und dem Ortsbeirat über deren Werdegang berichtet wird; 2. die ausführende Verwaltungsebene, wie z. B. zuständige Dezernate und ausführende Bauhöfe, zukünftig angewiesen wird, bei einer Zeitüberschreitung der geplanten Ausführung, den Ortsbeirat durch eine aktualisierte Stellungnahme über die Verzögerung zu informieren. OM Datum Sitzung ST Datum ST Ausführung geplant Ort 463 05.07.2021 2115 29.11.2021 Wird entsprochen, wann? Große Seestraße und Kurfürstenstraße 813 13.09.2021 229 31.01.2022 Quartal 2 2022 Markgrafenstraße 1615 14.02.2022 132 13.01.2023 Nicht genannt Hersfelder Straße und Schönhofstraße 1614 14.02.2022 1300 03.06.2022 Quartal 4 2022 Diemelstraße 2255 30.05.2022 847 03.04.2023 Quartal 2 2023 Salvador-Allende-Straße 2256 30.05.2022 2092 16.09.2022 Wird entsprochen, wann? Kuhwaldstraße/Ohmstraße/ Kreuznacher Straße 2737 12.09.2022 43 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Wurmbachstraße/Am Weingarten 2740 12.09.2022 44 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Grempstraße und Metzstraße 2939 10.10.2022 329 27.01.2023 Quartal 2 2023 Große Seestraße 3720 20.03.2023 1487 10.07.2023 Quartal 3/4 2023 Knotenpunkt Siesmayerstraße/ Bockenheimer Landstraße Begründung: Es ist nicht immer leicht, den Werdegang einer Ortsbeiratsanregung bis zur Stellungnahme und deren Ausführung zu verfolgen, das musste ein Ortsbeiratsmitglied bei einer zufälligen Recherche in PARLIS zu einigen Anträgen feststellen. Am Beispiel der oben aufgeführten Anregungen an den Magistrat (OM) und der dazu gehörenden Stellungnahmen sind Stand Ende Dezember 2023 bislang keine Informationen bekannt, ob die in der Stellungnahme genannten Arbeiten ausgeführt wurden. Die ältesten Anregungen der Liste stammen aus dem Jahr 2021. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1085 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Rad- und Fußverkehr an der GoetheUniversität in der Fürstenberger Straße und der Siesmayerstraße verbessern

13.11.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4717 entstanden aus Vorlage: OF 769/2 vom 12.10.2023 Betreff: Sicherheit für Rad- und Fußverkehr an der Goethe-Universität in der Fürstenberger Straße und der Siesmayerstraße verbessern Vorgang: V 1771/20 OBR 2; ST 199/21 Der Magistrat wird gebeten, 1. a) die Büsche und Pflanzen, die in den abgetrennten (erhöhten) Fahrradweg der Fürstenberger Straße westlich des Bremer Platzes reinreichen, zurückzuschneiden; b) nach der Ausfahrt am Universitätsgelände den Fahrbahnbelag der Fürstenberger Straße auszubessern; c) den Teerbelag der Siesmayerstraße Richtung Botanischer Garten auszubessern und eine stufenlose Auffahrt von der Fahrbahn auf den Radweg zwischen Palmengarten und Botanischem Garten herzustellen; 2. a) zu prüfen und berichten, wie der Rad- und Fußverkehr im Haltestellenbereich besser voneinander getrennt werden kann; b) dies gemäß der Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 199, bei der nächsten baulichen Instandsetzungsmaßnahme umzusetzen; 3. zu prüfen, ob die Benutzungspflicht des Radweges auf der nördlichen Seite der Fürstenberger Straße entfallen und stattdessen der Radverkehr vom Reuterweg kommend im Mischverkehr oder auf einem abmarkierten Streifen auf der Fahrbahn geführt werden kann. Der dann freiwerdende Bereich des derzeitigen Radwegestücks könnte dann einer Erweiterung der angrenzenden Baumscheiben dienen. Begründung: Wunsch von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern aus dem Westend. Dies soll die Sicherheit der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer vor allem bei Dunkelheit erhöhen, sowie das Erscheinungsbild der Fürstenberger Straße am Universitätsgelände und an der Siesmayerstraße Richtung Botanischer Garten verbessern. Die Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 199, konstatiert eine Benutzungspflicht auf dem Radwegstück zwischen Reuterweg und Uni-Zufahrt. Es ist aber möglich, dass sich diese Ansicht inzwischen verändert hat. Problematisch ist hier zum einen der Pflegeaufwand der Hecke, wie in der Anregung beschrieben, dem nicht immer rechtzeitig nachgekommen wird. Zum anderen schwenkt der Radweg aber, bevor er auf die Fahrbahn geführt wird, noch direkt neben den Fußweg ein, was Unfallpotenzial birgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1771 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 199 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 568 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Rad-/Fußweg Umgehung Palmengarten Nord-Ost

18.09.2023 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4502 entstanden aus Vorlage: OF 679/2 vom 15.05.2023 Betreff: Verkehrsspiegel Rad-/Fußweg Umgehung Palmengarten Nord-Ost Der Magistrat wird gebeten, in beiden Kurven des Rad- und Fußweges entlang der nord östlichen Begrenzung des Palmengartens zwischen Siesmayerstraße und Miquelallee Verkehrsspiegel zur besseren Einsicht in den Kurvenbereich anzubringen. Begründung: Beide Kurven des genannten Rad- und Fußweges verlaufen nahezu in einem 90-Grad-Winkel und sind aufgrund angrenzender Begrünung nicht einsehbar, was zu einem erhöhten Unfallrisiko hinsichtlich eventueller Zusammenstöße von Fußgängern und Radfahrern führt. (Quelle: Apple Karten) Kurve 1: Blick aus Richtung Kurve 1: Blick aus Richtung Miquelallee Siesmayerstraße Kurve 2: Blick aus Richtung Kurve 2: Blick aus Richtung Miquelallee Siesmayerstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 133 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1583 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aktueller Sachstand ehemaliger Bio-Campus in der Siesmayerstraße

18.09.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4509 entstanden aus Vorlage: OF 714/2 vom 01.09.2023 Betreff: Aktueller Sachstand ehemaliger Bio-Campus in der Siesmayerstraße Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand sowie die weitere zeitliche Planung für das Areal des ehemaligen Bio-Campus in der Siesmayerstraße zu berichten und für den Fall, dass bereits fortgeschrittene Planungen bestehen, diese im Ortsbeirat 2 in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Presseberichten war zu entnehmen, dass wohl die Goethe-Universität den Standort nutzen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 347 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße

20.03.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 630/2 vom 28.02.2023 Betreff: Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Siesmayerstraße, zwischen Bockenheimer Landstraße und Siesmayerstraße Hausnummer 15, die Parkplätze zugunsten eines rot markierten Fahrradstreifens umzuwidmen. Die rote Markierung ist bis zum Schwenk auf den Bürgersteig fortzuführen; 2. zwischen Bockenheimer Landstraße und Grüneburgweg, in nördlicher und südlicher Richtung, sollten Fahrradpiktogramme aufgebracht werden. Begründung: Die Siesmayerstraße ist am Knotenpunkt zur Bockenheimer Landstraße von Kfz und Radfahrenden stark belastet. Insbesondere die aus Richtung Grüneburgweg kommenden Fahrradfahrenden nutzen aus Sicherheitsgründen auch den Gehweg, um an den häufig auftretenden Fahrzeugschlangen vor der Ampel zum Abbieger auf der Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Auch Fahrradfahrende, die die Straße benutzen, werden ohne ausreichenden Abstand überholt und auch geschnitten. Radfahrende bewegen sich oft in der gefährlichen Dooring-Zone neben den parkenden Fahrzeugen. Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2017 wurden die Verkehrsströme von Rad und Kfz auch am Knotenpunkt Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße gemessen. In der Stellungnahme vom 23.02.2018, ST 419, kann der hohe Anteil von Radfahrenden erkannt werden, der inzwischen sicherlich noch zugenommen hat. Aus diesen Gründen sind Radfahrende schützenswerter als parkende Fahrzeuge. Anlage: Auszug aus der ST 419: Einfädelung zur Bockenheimer Landstraße Richtung Bockenheimer Landstraße Richtung Grüneburgweg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1487 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1487) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend

10.10.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2946 entstanden aus Vorlage: OF 494/2 vom 25.09.2022 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße/Ecke Liebigstraße 27c/Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55/vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße/Ecke Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße/Ecke Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18/Ecke Oberlindau 8. Eppsteiner Straße/Ecke Reuterweg/vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15/nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3/Ecke Bockenheimer Anlage/freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24/vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22/Ecke Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22/Ecke Liebigstraße 35, 44/Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29/statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg/Ecke Im Trutz Frankfurt/Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21/Ecke Emil-Sulzbach-Straße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3/Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße/Ecke Niedenau 20. Lessingstraße 2/Ecke Guiollettstraße 21. Liebigstraße/vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19/Ecke Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37/Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78/Ecke Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71/Ecke Arndtstraße 7c 26. Staufenstraße 41/Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9/Ecke Kronberger Straße 5, 7 28. Ulmenstraße/Ecke Guiollettstraße 29. Westendstraße/Ecke Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15/Ecke Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der frei zu haltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten, beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehende mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Auch Fußgänger müssen Straßen überqueren können

28.08.2022 · Aktualisiert: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 452/2 Betreff: Auch Fußgänger müssen Straßen überqueren können Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch enge und zugestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 452/2 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 451/2 Betreff: Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Einwohner des Westends, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, detailliert über die Pläne und ihre Folgen zu informieren; und zwar mindestens in den folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Dabei ist besonders hinzuweisen auf nachstehend gelistete zu erwartende Folgen: erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Belastung der Westend-Bewohner

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 450/2 Betreff: Belastung der Westend-Bewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Belastung der Einwohner des Westends sein wird, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, durch erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Dabei sind nicht nur die Bewohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern auch die der folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reparatur des Straßenbelages: Sichere Fahrt durch die Friedrichstraße

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2445 entstanden aus Vorlage: OF 406/2 vom 14.06.2022 Betreff: Reparatur des Straßenbelages: Sichere Fahrt durch die Friedrichstraße Der Magistrat wird gebeten, den Belag auf der Fahrbahn der Friedrichstraße - im Abschnitt zwischen der Liebigstraße und Freiherr-vom-Stein-Straße, - im Abschnitt der Hausnummern 38 bis 42, - sowie im Abschnitt der Hausnummern 57 bis 61 zu sanieren und die Schlaglöcher zu schließen. Begründung: Die Schlaglöcher sind offensichtlich an Stellen früherer, evtl. nicht fachgerecht ausgeführter Reparaturen entstanden und verschlimmern sich durch die Witterung (Hitze und starker Regen) zunehmend. Da sich die schadhaften Stellen im Bereich neben den Parkplätzen befinden, wird es v. a. für Personen mit dem Rad oder E-Roller zunehmend gefährlicher, an diesen Stellen auszurutschen oder sich die Reifen zu beschädigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2422 Aktenzeichen: 66

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessung an der Kreuzung Feldbergstraße/Myliusstraße

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2442 entstanden aus Vorlage: OF 408/2 vom 16.06.2022 Betreff: Geschwindigkeitsmessung an der Kreuzung Feldbergstraße/Myliusstraße Der Magistrat wird gebeten, vor der Kreuzung Feldbergstraße/Myliusstraße eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Begründung: Hierbei handelt es sich um eine Anregung von Anwohnern: Der untere Abschnitt der Feldbergstraße mit seiner lebendigen (Außen-) Gastronomie hat sich in den letzten Jahren zu einer Art "Mini-Marktplatz" für das Stadtviertel entwickelt, der v. a. von jungen Familien mit Kindern frequentiert wird. Diese spielen u. a. auf den teilweise breiten Gehwegflächen oder sind mit Rad, Roller, Rollschuhen unterwegs. Auch ist die Feldbergstraße ein rege frequentierter Schulweg. Die von der Siesmayerstraße in die Feldbergstraße einbiegenden Kraftfahrer kommen oft mit viel Schwung in die Feldbergstraße und beachten Geschwindigkeitsbegrenzungen erst später. Um die Sicherheit und Attraktivität zu erhöhen, regen die Anwohner daher an, vor der Kreuzung einen temporären Blitzer und bei häufigen Verstößen dann eine Straßenschwelle zu errichten. Foto zur Illustration: In rot wurde die etwaige Lage des Blitzers oder der Straßenschwelle markiert: Screenshot von Carl Schulte Ladbeck/Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2543 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist

02.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 entstanden aus Vorlage: OF 337/2 vom 03.04.2022 Betreff: Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist Vorgang: OM 458/21 OBR 2; OM 1051/21 OBR 2; OM 1053/21 OBR 2; ST 439/22; ST 493/22; ST 502/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30 zulässig ist und bei der Grundnetzstraße Voltastraße nicht. Es dient zu Kenntnis, dass sich auch in der Feldbergstraße keine der vom Magistrat als schützenswert ausgewiesenen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas) befindet . Begründung: Auf wiederholte Anregung des Ortsbeirates, in der Voltastraße Tempo 30 einzuführen, verwies der Magistrat stets (z. B. Stellungnahmen ST 439, ST 502) darauf, dass es sich um eine Grundnetzstraße handele, bei der Tempo 30 nur dann eingeführt werden könne, sofern sich schützenswerte Einrichtungen dort befänden. Gleichwohl besteht in der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30, ohne dass dort solche Einrichtungen vorhanden sind, worauf der Magistrat in der Stellungnahme ST 493 ausdrücklich hinweist. Mithin ist für die Ortsbeiratsmitglieder nicht schlüssig nachvollziehbar, warum bei einer Straße diese Vorgaben Tempo 30 erfolgreich verhindern und bei anderen offensichtlich nicht. In der Stellungnahme ST 493 heißt es: "Bei der Feldbergstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die als Verbindung zwischen der Siesmayerstraße und der Liebigstraße bzw. dem Grüneburgweg dient. Daher wurde die Feldbergstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Tempo-30-Zonen dürfen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Feldbergstraße wurde jedoch durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst." Warum also kann das Geschwindigkeitsniveau auf der Voltastraße nicht analog zur Feldbergstraße durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1051 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 502 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1828 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aktueller Planungsstand Areal ehemaliges Biologisches Institut

29.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2022, OF 261/2 Betreff: Aktueller Planungsstand Areal ehemaliges Biologisches Institut Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand bezüglich der zukünftigen Nutzung des Areals des ehemaligen Biologischen Instituts am Grüneburgweg (Siesmayerstraße) ist. Bei entsprechendem "Neuigkeitsgehalt" ist der Magistrat gerne eingeladen, die Ergebnisse in einer öffentlichen Bürgerfragestunde des OBR 2 vorzustellen. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 322 2022 Die Vorlage OF 261/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

01.12.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz Frankfurt, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 4. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnummer 71, https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt4.pdf), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen den Hausnummern 99 und 105 (https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt2.pdf) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet dem Magistrat, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75 Zentimeter abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg/Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 11. Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Begründung: Zu A) Kommunikation Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich, es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Ziffer 10.: Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Ziffer 11.: In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 796 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße

03.11.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1050 entstanden aus Vorlage: OF 184/2 vom 17.10.2021 Betreff: Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Feldbergstraße (zwischen Siesmayerstraße und Grüneburgweg) wieder die Rechts-vor-links-Regelung einzuführen. Begründung: Wunsch von Anwohnern. Im Zuge der temporären Nutzung der Feldbergstraße durch die Buslinie 36 wurde die o. g. Regelung aufgehoben und Stoppschilder vor den Kreuzungsbereichen der einmündenden Straßen (Myliusstraße, Wiesenau, Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße) errichtet. Da die Feldbergstraße durch die Buslinie 36 nicht mehr genutzt wird, ist diese Regelung obsolet. Die aktuelle Verkehrsgeschwindigkeit könnte durch o. g. Maßnahme minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen!

18.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eindämmung der Müllflut im Grüneburgpark

13.09.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 815 entstanden aus Vorlage: OF 131/2 vom 26.08.2021 Betreff: Eindämmung der Müllflut im Grüneburgpark Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Eindämmung der Müllflut im Grüneburgpark und auf der Siesmayerstraße zu treffen: 1. Überprüfung und Erhöhung der Reinigungsintervalle; 2. Aufstellung von mehr und größeren Mülleimern an neuralgischen Punkten, z. B. bei Parkbänken und Spielplätzen; 3. regelmäßigere und häufigere Kontrollen und konsequentes Verhängen von Bußgeldern sowie auch Kontrollen der ausführenden Reinigungsfirmen; 4. Einführung von Anreizsystemen für die parknahe Gastronomie zur Vermeidung von Müll (Nutzung Mehrwegbehälter sowie Ausweitung des Pfandsystems #MainBecher); 5. Stärkung des Bewusstseins für saubere Umwelt, z. B. durch eine gezielte Informationskampagne, die die Menschen auffordert, ihren Müll nicht rücksichtslos wegzuwerfen; 6. m öglichst Parkwächter für den Grüneburgpark einsetzen. Begründung: Verstärkt durch die Coronapandemie und den Mangel an alternativen Angeboten sowie durch die ebenfalls pandemiebedingte Zunahme von To-go-Angeboten der Gastronomie hat auch die Vermüllung des Grüneburgparks vor allem an den Wochenenden massiv zugenommen: Mülleimer quellen regelmäßig über; Glas- und Alkoholflaschen werden neben den Mülleimern platziert und Scherben und halbleere Flaschen finden sich häufig sogar neben den Kinderspielplätzen. Verpackungen, Zigarettenkippen, Kondome etc. werden achtlos im Park zurückgelassen. Partys, Picknicks, spontane Trinkgelage und Treffen werden bei gutem Wetter auch weiterhin andauern, sodass der Magistrat zeitnah Abhilfe schaffen sollte. An den Tagen, an denen die Parkreinigung stattfindet, ist es wesentlich sauberer, sodass als erste Schritte die Reinigungsintervalle (z. B. Samstag frühmorgens) erhöht und noch mehr Mülleimer aufgestellt werden könnten. Da der Grüneburgpark aus Sicht des Grünflächenamtes noch nicht als "Müllhotspot" eingestuft ist, wird bislang z. B. freitags und samstags frühmorgens nicht gereinigt, sodass gerade an den Folgetagen morgens oft viel Müll im Park herumliegt. Fotos: 8. Mai 2021 (Samstagmorgen) exemplarisch Fotos: 11. Juni 2021 (Freitagmorgen) Fotos: 10. Juli 2021 (Samstagmorgen) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2267 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entwicklung des Areals der ehemaligen Biologischen Institute in der Siesmayerstraße beschleunigen und dabei studentisches Wohnen realisieren

07.06.2021 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 228 entstanden aus Vorlage: OF 61/2 vom 17.05.2021 Betreff: Entwicklung des Areals der ehemaligen Biologischen Institute in der Siesmayerstraße beschleunigen und dabei studentisches Wohnen realisieren Der Magistrat wird gebeten, 1. seine Überlegungen zur hoffentlich zeitnahen Entwicklung des bezeichneten Areals im Ortsbeirat 2 ggf. gemeinsam mit Vertretern des Landes Hessen öffentlich vorzustellen; und 2. in diesem Zusammenhang auch explizit zu prüfen und zu berichten, wie auf den (städtischen Teil-) Flächen des Areals bezahlbare Studentenwohnungen realisiert werden können, ggf. auch in Form von Aufstockungen auf geplanten oder bereits vorhandenen Funktionsbauten. Der Magistrat wird gebeten, dabei die Expertise des Studentenwerks Frankfurt am Main einzubeziehen und sich entsprechend abzustimmen. Begründung: Das Präsidium und der AStA der Goethe-Universität sowie das Studentenwerk Frankfurt fordern gemeinsam die dringende Weiterentwicklung studentischen Wohnens am Hochschulstandort Frankfurt. Obwohl sich die Hessische Landesregierung zu dem Ziel bekennt, für zehn Prozent der Studierenden einen Wohnheimplatz der Studentenwerke zur Verfügung zu stellen, liegt die tatsächliche Versorgungsquote in Frankfurt bei lediglich viereinhalb Prozent. Bei der Entwicklung des Areals in der Siesmayerstraße sollte daher die Schaffung von bezahlbaren Studentenwohnungen - Miete inkl. Nebenkosten orientiert sich am BAföG-Bedarfssatz von 325 Euro - bevorzugt berücksichtigt werden. Das Areal an der Siesmayerstraße ist aufgrund seiner fußläufigen Anbindung an den Campus Westend sowie den geplanten Kulturcampus Bockenheim ein idealer Standort für studentisches Wohnen. Zudem müssen auf dem bisherigen Campus Bockenheim entfallende Wohnheimplätze sinnvoll im Gebiet des Ortsbeirat 2 kompensiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2031 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1798 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 732 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Licht!

18.01.2021 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7073 entstanden aus Vorlage: OF 1269/2 vom 30.12.2020 Betreff: Mehr Licht! Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Straßenbeleuchtungen in den Straßenzügen 1. Ginnheimer Straße, 2. Ginnheimer Landstraße, 3. Hedwig-Dransfeld-Straße, 4. Oberlindau so ertüchtigt werden, dass Fußgänger nach Einbruch der Dunkelheit genug sehen können, um eventuell Hindernisse auf dem Gehweg - insbesondere querstehende und querliegende Fahrräder und E-Roller -, aber auch den Bordstein zwischen Gehweg und Straße wahrnehmen zu können. Begründung: In den genannten Straßen leuchten zahlreiche Straßenlaternen derart schwach, dass nach Einbruch der Dunkelheit selbst der Boden der Gehwege nicht mehr zu erkennen ist. Besonders in der Oberlindau lagen auch mehrfach umgekippte E-Roller im Dunkeln quer über dem Gehweg (meist zwischen Friedrichstraße und Hausnummer 79). Die Stolpergefahr auf den Dunkelstrecken der genannten Straßen ist nicht nur für Behinderte, sondern auch für Gesunde sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1209 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße

01.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1288/2 Betreff: Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für das unbebaute Grundstück in der Wiesenau (Ecke Friedrichstraße) ist. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1906 2021 Die Vorlage OF 1288/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6755 entstanden aus Vorlage: OF 1192/2 vom 07.10.2020 Betreff: Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Oberlindau auf der linken Seite (Abbildung 1) stehenden Sperrpfosten und Fahrradbügel zu entfernen und dort circa zwei bis drei Parkplätze einzurichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die Fahrradbügel auf der Fläche Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße (siehe Abbildung unten) zu installieren, da die Bewohner dort Fahrradstellplätze wünschen und die Fläche oft illegal mit Sperrmüll zugestellt wird. Begründung: Bitte von Bürgern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 340 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sofortiger Planungsstopp für die den Grüneburgpark belastenden Varianten des Lückenschlusses Bockenheim - Ginnheim!

07.10.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1203/2 Betreff: Sofortiger Planungsstopp für die den Grüneburgpark belastenden Varianten des Lückenschlusses Bockenheim - Ginnheim! Vorgang: F 2844/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Bzgl. der Varianten 2 und 3 zum U-Bahn Lückenschluss Bockenheim - Ginnheim mit unterirdischer Station Adorno-Platz und Untertunnelung des Grüneburgparks wird ein sofortiger Planungstopp wegen Gefährdung des Grundwasserflusses im Grüneburgpark verfügt. . 2. Es wird lediglich die Variante 1a mit oberirdischer Station Botanischer Garten und Umwandlung der Buslinien 32 und 64 in Straßenbahnverbindungen weiterverfolgt. Begründung: Ein schwerer Eingriff in das Grundwassersystem durch den Bau eines Doppeltunnels könnte zu einer Vernichtung der Baumbestände und somit des gesamten Ökosystems in den Parkanlagen führen. Deshalb fordern wir den Planungsstopp. Wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken im Römer (Frage Nr.: 2844 vom 30.09.2020) hervorgeht, wird in der geologischen Karte von Hessen (Beiblatt 3 zum Blatt 5817) der Grundwasserflurabstand im Bereich Adorno-Platz mit "überwiegend <5 m" und im Bereich des Grüneburgparks und Palmengartens mit "überwiegend 5 -15 m" angegeben. Aus Bauvorhaben am Campus Westend sind Grundwasserflurabstände von rund 4 m bekannt. Nach abschließender Variantenbetrachtung zum U-Bahn-Lückenschluss vom 05.12.2019 ergeben sich folgende Fakten: Bei der unterirdischen Station Adorno - Platz liegt der Lichtraum in geringer Höhenlage und damit die Tunneldecke ca. 4 m unter dem Erdboden als offene Station ( Präsentation S. 31). Auf dem Querschnitt der Tunnelstrecke am Campus Westend ist zu erkennen, dass der Tunnelvortrieb an der Station Adorno-Platz aufgrund der geringen Tieflage von ca. 4 m nur mit einer Aufschüttung und mit einer eventuellen Injektion (wahrscheinlich Beton) stattfinden kann. Da sich hier aber nach der Grundwasserkarte das Grundwasser in einer Tiefe von weniger als 5 m und dann aufgrund der Ergebnisse der Baumaßnahme nur noch von 4 m befindet, kann diese Baumaßnahme ohne einen Eingriff ins Grundwasser nicht stattfinden . . Die Tunnelstrecke verläuft in Röhren mit einer Überdeckung über First von 10 m, beim IG-Farben-Haus laut Querschnitt 7 m bis max. 25 m an der Siesmayerstraße. Da sich Grüneburgpark und Palmengarten in einer Hanglage zwischen der Bundesbank und der Bockenheimer Landstraße befinden, kann davon ausgegangen werden, dass sich der Grundwasserfluss von der Bundesbank hangabwärts zur Bockenheimer Landstraße zieht. Somit würde eine Durchquerung des Grüneburgparks durch zwei Tunnelröhren mit einer Höhe von ca. 6 - 8 m eine Durchschneidung des Grundwasserstroms mit Dammwirkung im Grundwasserfluss bedeuten. Welche negativen Auswirkungen ein solch massiver Damm im Grundwasserstrom in einem sensiblen Ökosystem wie dem des Grüneburgparks haben wird, ist nachvollziehbar. Drei Hitzesommer haben bereits zum Verlust von mehr als 100 Bäumen im Park geführt. Nachpflanzungen finden kaum statt. Dabei wurden in den letzten Jahren ca. 4 Mio. € zur Sanierung des Grüneburgparks aufgewendet. Sowohl Grüneburgpark als auch Palmengarten sind denkmalgeschützt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 24.09.2020, F 2844 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgweg: Bitte Einbahnstraße für Fahrräder auch gegen die Fahrtrichtung freigeben

04.09.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 1169/2 Betreff: Grüneburgweg: Bitte Einbahnstraße für Fahrräder auch gegen die Fahrtrichtung freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Einbahnstraße im Grüneburgweg von der Siesmayerstraße aus nicht für Fahrräder gegen die Fahrtrichtung freigeben werden kann. 2. wie dieser Teil des Grüneburgwegs im Zuge der Vorplanung zum Radentscheid eingeschätzt wird. Begründung: Diese Quartiersstraße wäre breit genug, um schon jetzt einen Fahrradverkehr gegen die Fahrtrichtung zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüne Pfeile für Radfahrer

24.08.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6411 entstanden aus Vorlage: OF 1138/2 vom 07.08.2020 Betreff: Grüne Pfeile für Radfahrer Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 2 aufzustellen, bei denen beim Rechtsabbiegen auf einen Radweg eingebogen wird. Insbesondere an den folgenden Straßen/Kreuzungen sind diese Schilder notwendig und sinnvoll: - Einbiegen auf die Bockenheimer Landstraße (z. B. aus der Siesmayerstraße), - Rödelheimer Straße/Schloßstraße, - Emser Straße/Voltastraße, - Einbiegen auf die Voltastraße, - Einbiegen in die Senckenberganlage, - Kreuzung an der Alten Oper, - Am Römerhof. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignen, bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 240 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bockenheimer Landstraße: Mehr Platz für Radfahrer - möglichst ohne Verkehrschaos

22.06.2020 · Aktualisiert: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2020, OF 1105/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße: Mehr Platz für Radfahrer - möglichst ohne Verkehrschaos Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verbreiterung des Radweges auf der Bockenheimer Landstraße und die damit verbundene Verringerung der Fahrspuren in einer einjährigen Pilotphase zu testen, bevor endgültige bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Dazu sollen - wie in der Vorlage vorgesehen - die Fahrspuren auf zwei Spuren verringert werden (zwischen der Alten Oper und der Kreuzung Siesmayerstraße). Neben den beiden vorhanden Radwegen soll auf Straßenniveau jeweils ein weiterer Radweg markiert werden (Breite 1,60m), der durch eine Barriere (z.B. durch "Klemmfixe") von der Fahrbahn getrennt wird. Damit stehen den Radfahrern auf jeder Straßenseite zwei Radwege zur Verfügung und in der Mitte der Straße befinden sich die beiden Fahrspuren für Kraftfahrzeuge. Zudem soll geprüft werden, inwieweit das Linksabbiegen auf der Bockenheimer Landstraße an weiteren Kreuzungen verhindert werden kann, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten und Schleichverkehre einzudämmen. Begründung: Die Verbreiterung des Radweges ist dringend notwendig. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass mit der Verringerung der Fahrspuren nur noch 60-70% des bestehenden Autoverkehrs auf der Straße fahren können. Wahrscheinlich werden nicht alle Autofahrer schnell auf andere Verkehrsmittel umsteigen, so dass die Gefahr langer Staus und Schleichverkehre ins Westend hinein besteht. Somit erscheint es sinnvoll, nicht direkt große bauliche Maßnahmen vorzunehmen, sondern sich Zeit zu nehmen, die Auswirkungen der Veränderungen zu evaluieren und evtl. Anpassungen am Konzept vorzunehmen. Das ist wirtschaftlicher und ermöglicht zudem, Ideen aufzunehmen, die erst während der Pilotphase entstehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1105/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 3 GRÜNE und LINKE. gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 4 CDU und Piraten (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserung der Straßenbeleuchtung

17.02.2020 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2020, OF 1035/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt treffen kann, um 1) die Straßenbeleuchtung in abends nur unzureichend beleuchteten Straßen kurzfristig zu verbessern, beispielsweise in der Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim oder der Lindenstraße, Oberlindau, Liebigstraße und Friedrichstraße im Westend; 2) welches Beleuchtungskonzept mittel- und langfristig für diese und ähnliche Straßen geplant ist. Ist es beispielsweise möglich, den Umstieg auf LED-Beleuchtung in diesen Straßen vorzuziehen? Begründung: In manchen Straßen des Ortsbezirk ist die Beleuchtung der Straßen abends unzureichend, was eine Gefahr für Fußgänger darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1575 2020 Die Vorlage OF 1035/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "beispielsweise in der" die Worte "Appelsgasse und" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern

17.02.2020 · Aktualisiert: 27.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5798 entstanden aus Vorlage: OF 1026/2 vom 21.01.2020 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch die Installation eines rot-weißen Pollers die letzte Zufahrtsmöglichkeit von der Siesmayerstraße auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche, die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge, die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Siesmayerstraße an der Stelle, an der sich ein von der Siesmayerstraße kommender Fahrradweg in Richtung Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird dieser zur An- und Abfahrt für Fahrzeuge genutzt. Bei der stark befahrenen Siesmayerstraße kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Siesmayerstraße. Bild: (c) A. Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 952 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserte Verkehrsführung in der Siesmayerstraße

02.08.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 870/2 Betreff: Verbesserte Verkehrsführung in der Siesmayerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgend genannten Punkte zur Verbesserung des Radverkehrs in der Siesmayerstraße zu prüfen und zu berichten: 1. Reduzierung der Breite des Parkstreifens bzw. der Stellplätze für Busse mit Blick auf deren beobachtete geringfügige Nutzung; 2. Reduzierung der Breite des Parkstreifens für PKW (siehe Foto): 3. Reduzierung der PKW-Stellplätze im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstr.; 4. Einrichtung eines Fahrradhaltestreifens im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstr.; 5. Einrichtung eines Grünen Pfeils für Radfahrer (rechtsabbiegend) an der Ampel zur Bockenheimer Landstr.; 6. Markierung von (gestrichelten) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Siesmayerstr. Begründung: Die Verkehrsführung in der Siesmayerstraße bzw. die Ausnutzung der knappen Verkehrsfläche insbesondere im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstraße erscheint nicht optimal, und faktisch wird der Radverkehr auf den Gehweg verwiesen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der BFF-Fraktion wird über die Vorlage OF 870/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1387 2019 Die Vorlage OF 870/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 6. des Antragstenors nach dem Wort "Fahrradstreifen" die Worte "inklusive Dooringzone" eingefügt werden. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Ziffer 3.: CDU, 3 SPD, GRÜNE und Piraten gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Ziffer 4.: CDU, 3 SPD, GRÜNE, 1 FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP und LINKE. Ziffern 5. und 6.: CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

Parteien: CDU, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern

03.07.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2019, OF 860/2 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: durch die Installation eines rot/weißen Pollers die Zufahrtsmöglichkeit von der Siesmayerstraße auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Siesmayerstraße an der Stelle, an dem sich ein von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in in Richtung Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird es zur An- und Abfahrt für Fahrzeuge genutzt. Da die Siesmayerstraße stark befahren ist, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Siesmayerstraße. Bild: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 860/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungsstand Kita 112 in der Siesmayerstraße

30.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 820/2 Betreff: Planungsstand Kita 112 in der Siesmayerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie der Planungsstand für die Sanierung und ggf. Erweiterung der städtischen Kita 112 in der Siesmayerstraße ist; 2. bei Vorliegen einer realisierungsfähigen Planung diese im OBR 2 vorzustellen. Begründung: Informations- und Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1327 2019 Die Vorlage OF 820/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungsstand ehemalige Biologische Institute Siesmayerstraße

30.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 817/2 Betreff: Planungsstand ehemalige Biologische Institute Siesmayerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Bebauung des Areals der ehemaligen Biologischen Institute in der Siesmayerstraße? 2. Wann kann der Magistrat seine diesbezüglichen Überlegungen und Planungen voraussichtlich dem Ortsbeirat 2 vorstellen? 3. Für den Fall, dass es noch keine Planungen "im fortgeschrittenen Stadium" gibt: Was ist der Grund für die langjährige Verzögerung bei der Entwicklung des Areals und in welchen Punkten liegen Land Hessen und Stadt Frankfurt konkret auseinander? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1324 2019 Die Vorlage OF 817/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren

29.05.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Toilettenhäuschen am Grüneburgpark bitte häufiger reinigen

25.04.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2019, OF 788/2 Betreff: Toilettenhäuschen am Grüneburgpark bitte häufiger reinigen Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, 1. ob veranlasst werden kann, das Toilettenhäuschen beim Haupteingang des Grüneburgparks in der Siesmayerstraße neben dem großen Kinderspielplatz insbesondere während der Wochenenden regelmäßig zu reinigen bzw. in einen nutzbaren Stand zu versetzen. 2. wie häufig die unter Ziffer 1) benannte Toilette gereinigt bzw. kontrolliert und das Papier aufgefüllt wird. Begründung: Die Benutzung des Toilettenhäuschens kostet 0,50 €. Es wird sehr häufig genutzt. Leider ist die Toilette häufig verstopft und das Toilettenpapier ist aufgebraucht. Gerade am Wochenende möchten viele Besucher des Grüneburgparks die Toilette nutzen. Daher wäre es gut, wenn der Zustand der Toilette insbesondere an den Wochenenden verbessert werden könnte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1275 2019 Die Vorlage OF 788/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Der „BioCampus Bockenheim“ als Gymnasialstandort

08.03.2019 · Aktualisiert: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2019, OF 770/2 Betreff: Der "BioCampus Bockenheim" als Gymnasialstandort Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der "BioCampus Bockenheim" grundsätzlich geeignet ist, als Gymnasialstandort entwickelt zu werden. Begründung: Aufgrund eines zwischen Kommune und Landesregierung nicht weiter verfolgten Letter-of-Intents ist die Zukunft des Areals weiter unbestimmt. Mithin steht die Fläche mit dem vollständigen Umzug des Fachbereichs Biologie an den Campus Riedberg seit 2010 leer. Die Option, hierzu die Entwicklung eines Gymnasiums zu prüfen, wurde bislang noch nicht gezogen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1224 2019 Die Vorlage OF 770/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Betreff und im Antragstenor die Worte "der BioCampus Bockenheim" durch die Worte "das Areal `Biologische Institute ́ in der Siesmayerstraße" ersetzt werden sowie das Wort "Gymnasialstandort" durch das Wort "Schulstandort" ersetzt wird und in der Begründung das Wort "Gymnasiums" durch das Wort "Schulstandorts" ersetzt wird. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU (= Ablehnung)

Parteien: SPD, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungsstand Biologische Institute und Verkehrskindergarten in der Siesmayerstraße

04.01.2019 · Aktualisiert: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 731/2 Betreff: Planungsstand Biologische Institute und Verkehrskindergarten in der Siesmayerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand inkl. Zeitplanung für das Areal der ehemaligen Biologischen Institute in der Siesmayerstraße? 2. Wie ist der Planungsstand für das Areal des Verkehrskindergartens in der Siesmayerstraß? In diesen Zusammenhang wird auch um Informationen gebeten, wie stark und von welchen Schulen der Verkehrskindergarten derzeit genutzt wird und ob das Areal ggf. übergangsweise als Standort für eine provisorische (Schul-) Turnhalle z.B. für den Schulcampus Westend genutzt werden kann? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der GRÜNEN erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1130 2019 Die Vorlage OF 731/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 2. der zweite Halbsatz des letzten Satzes ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, 1 LINKE., BFF und Piraten gegen 3 GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße

29.10.2018 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3866 entstanden aus Vorlage: OF 649/2 vom 08.10.2018 Betreff: Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die von Anwohnerinnen und Anwohnern gemeldeten Verkehrsgefährdungen im Streckenabschnitt der Friedrichstraße (Einbahnstraße) zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße durch Autofahrerinnen und Autofahrer, die diesen Streckenabschnitt häufig entgegen der zugelassenen Fahrtrichtung benutzen, entgegengewirkt werden kann. Begründung: Hinweise von Bewohnern der Friedrichsstraße. Für Sachverhalte dieser Art wäre ein erweiterter Mängelmelder für den Straßenverkehr (siehe Antrag OM 3857) sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 154 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2Gebiet schließen

09.10.2018 · Aktualisiert: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern

14.05.2018 · Aktualisiert: 16.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3174 entstanden aus Vorlage: OF 543/2 vom 25.04.2018 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch die Installation von ein bis zwei rot-weißen Pollern die Zufahrtsmöglichkeit von der Bockenheimer Landstraße auf die städtis che Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche, die regelmäßig illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge, die auf der Fläche geparkt werden. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Bockenheimer Landstraße an der Stelle, an der sich der von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in den Fahrradweg der Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird dieser zur An- und Abfahrt von Autofahrern genutzt. Da diese genannte Fahrradwegeverbindung und die Bockenheimer Landstraße nicht gerade unter zu wenig Verkehr leiden, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Bockenheimer Landstraße. Deshalb muss diese Zu- und Abfahrtsmöglichkeit durch rot-weiße Poller, die die Fahrradfahrer nicht behindern, verhindert werden. Hier eine mögliche Variante mit zwei Pollern: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1672 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fassadengestaltung Friedrichstraße 39

12.03.2018 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2835 entstanden aus Vorlage: OF 522/2 vom 02.03.2018 Betreff: Fassadengestaltung Friedrichstraße 39 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Fassadengestaltung des Bauvorhabens Friedrichstraße 39 im Hinblick auf das Gesamtensemble dieser Straße mit sehr schöner Bausubstanz aus der Gründerzeit bewertet und wie das Gebäude im Allgemeinen zum Westend passt. Begründung: Viele Bewohner der Friedrichstraße und auch Nachbarn des Objekts haben sich sehr negativ über die Außenansicht geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1090 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg

04.12.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2500 entstanden aus Vorlage: OF 446/2 vom 17.11.2017 Betreff: Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, den Grüneburgweg, von der Siesmayerstraße kommend bis zum Mitscherlichplatz und vom Mitscherlichplatz bis zur Kreuzung Grüneburgweg, Ecke Feldbergstraße/Wolfsgangstraße, für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Bei der Freigabe von Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen/-Bereichen wurden in Frankfurt oftmals die Straßenzüge, in denen Busse fahren, ausgespart, um zunächst Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile wurde das Projekt "Freigabe von Einbahnstraßen" positiv beurteilt und in vielen Straßen mit Busverkehr die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben. Der Grüneburgweg scheint schlichtweg vergessen worden zu sein. Der Grüneburgweg ist an schmalster Stelle 7,70 Meter breit, abzüglich zwei mal zwei Meter (beidseitig längs parkende Kfz) bleiben noch 3,70 Meter. In der Praxis bleibt mehr als 3,70 Meter, weil viele Autos nicht ganz zwei Meter breit sind. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung heißt es zu Zeichen 220 Einbahnstraße: "Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in die Gegenrichtung zugelassen werden, wenn a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen, bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 Meter betragen; b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist; c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 415 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schutz des denkmalgeschützten ehemaligen Biologischen Instituts in der Siesmayerstraße durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB

22.05.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.05.2017, OA 161 entstanden aus Vorlage: OF 281/2 vom 03.05.2017 Betreff: Schutz des denkmalgeschützten ehemaligen Biologischen Instituts in der Siesmayerstraße durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am denkmalgeschützten ehemaligen Biologischen Institut in der Siesmeyerstraße eine Untersuchung über den Bauzustand gemäß § 177 BauGB zu veranlassen und danach ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2509 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 161 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 161 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1620, 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.08.2017 Aktenzeichen: 60 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg

22.05.2017 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 275/2 vom 24.04.2017 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Magistrat wird gebeten, an mindestens zwei Wochentagen (montags und donnerstags) eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgend- und abendlichen Rushhour (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (zwei Stunden) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einbeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs sind, zu erfassen. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzulegen. Bei einem anschließenden Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern sollen Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet werden. Begründung: Wie in der Anregung OM 992 dargelegt, bestehen unter anderem an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich, um gegebenenfalls Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch die Stellungnahme ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 Aktenzeichen: 61 10

Ideen

Idee
6

Siesmayerstraße Westend

17.06.2019

Die Siesmayerstraße hat keinen Fahrradweg. Da besonders im Berufsverkehr, die Straße zu mit Autos ist, wegen der Ampel vorne Bockenheimer Landstraße, muss man als Fahrradfahrer gezwungenermaßen auf den Gehweg ausweichen. Das hat zur Folge das man sich fast täglich von Fussgängern beschimpfen lassen muss. Da die Fahrbahn sehr eng ist hat man, bei Stau, als Fahrradfahrer keine Möglichkeit irgendwo auszuweichen. Denn vom Palmengarten kommend parken rechter Hand Autos. Die Unfallgefahr ist hier sehr hoch, da die Parkenden oft nicht auf Radfahrer achten und einfach die Autotür öffnen. Der Bus der dort auch noch fährt macht diese Strecke sehr gefährlich. Bitte den Gehweg freigeben für Fahrradfahrer oder eine andere Lösung finden.

Idee
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Ampelschaltung an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße (Westend)

20.06.2016

Die Bockenheimer Landstraße führt quer durch den Stadtteil Westend und ist besonders zu Stoßzeiten eine stark befahrene Straße. Aber nicht nur Autos, sondern auch Radfahrer und Fußgänger nutzen diese beliebte Strecke. Durch die Schaffung der Buslinie 75, welche zwischen Bockenheimer Warte und Bremer Straße verkehrt, soll ein schneller Transport zwischen dem Universitätscampus Westend und Bockenheim ermöglicht werden. Mit einer voraussichtlichen Zeitkalkulation von zehn Minuten wäre dies zu schaffen. Allerdings kommt es in der Siesmayerstraße meistens, aufgrund der Ampelschaltung, zu Stau. Der Grund liegt dabei, dass die Fußgängerampel auf der Bockenheimer Landstraße vom Steakhouse "The Black Bulls" Richtung Mendelssohnstraße gleichzeitig mit der Ampel der Siesmayerstraße auf "Grün" schaltet. Durch die hohe Fußgängeranzahl können nur wenige Autofahrer die kurze Ampelphase zum Abbiegen nutzen und dadurch wird Stau verursacht. Es ist nicht nur eine Geduldsprobe für Autofahrer und Businsassen, sondern ebenfalls für Busfahrer, die einen Fahrplan einhalten müssen und das Recht auf eine Pause bis zur nächsten Fahrt haben. Mit einer Änderung dieser Ampelschaltung würde allen Betroffenen geholfen werden.