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Meine Nachbarschaft: Fasanenweg

Vorlage

Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielplatz Fasanenweg

07.04.2013 · Aktualisiert: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2013, OF 228/12 Betreff: Spielplatz Fasanenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Spielplatz Fasanenweg, der seit Monaten durch Bauzäune im Bereich der Felsen abgesperrt ist, wieder so instand zu setzen, dass dieser uneingeschränkt nutzbar ist. Begründung: Unabhängig von den Straßenbauarbeiten im Bereich Schwalbenweg, Habichtsweg und Fasanenweg, die zur Zeit ein Befahren der Straße über den Spielplatz zulässt, ist dieser seit Monaten nur in Teilen nutzbar. Die Bauzäune verleiten dort spielende Kinder zu riskanten Klettermanövern und sind daher nach der Fertigstellung der Instandhaltung zu beseitigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 228/12 wird zurückgestellt, bis ein entsprechender Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 228/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 21.06.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 228/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen

15.03.2013 · Aktualisiert: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2074 entstanden aus Vorlage: OF 219/12 vom 01.03.2013 Betreff: Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen Der Magistrat wird gebeten, den betongepflasterten Feldweg Über den Gartenwiesen, der nach der Kreuzung der Straße Am Hasensprung in südöstliche Richtung verläuft, von hineinragenden Baum- und Gebüschästen zu befreien und die im Kreuzungsbereich befindliche Eingangsbarriere aus Bauschutt und Erde zu entfernen. Begründung: Vor der Bebauung des Neubaugebiets Kalbach-Süd war der Weg Über den Gartenwiesen im gesamten Verlauf ein Feldweg, der am Hang des Kalbachtals in die Käthcheslachmulde zum Feld führte. Für landwirtschaftliche Zwecke wird der Weg, der nach der Überquerung der Straße Am Hasensprung durch ein kleines Gehölz führt, schon lange nicht mehr benötigt. Er war aber als Spazierweg ins Käthcheslachtal sehr angenehm und nützlich. Im Zuge der Wohnbebauung oberhalb des Feldweges wurde der Zugang zu diesem Weg mit Baugrubenaushub zugeschüttet, sodass ein Begehen vom Ort her nicht mehr möglich ist. Der Weg innerhalb des Gehölzes ist noch vollkommen intakt, allerdings etwas durch die Äste der angrenzenden Bäume und Büsche zugewachsen. Er dient den Anwohnern jetzt, ungeachtet des neuen Wertstoffhofs Nord, als Sperrmüllablage. Der unterhalb des Gehölzes durch das Gelände führende Trampelpfad hin zum begehbaren Teil des Feldwegs beweist, dass Bedarf für den Weg als Spazierweg besteht. Der Aufwand, den Weg wieder ungehindert begehbar zu machen, ist gering. Im Kreuzungsbereich Am Hasensprung ist der Bauschutt zu entfernen und die Ebenflächigkeit des Weges wiederherzustellen. Außerdem ist ein Rückschnitt der den Weg flankierenden Bäume und Büsche vorzunehmen, soweit ihre Äste in den Weg hineinragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 847 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1547 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd

15.03.2013 · Aktualisiert: 19.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2076 entstanden aus Vorlage: OF 222/12 vom 15.03.2013 Betreff: Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wenigstens eine der drei steilen Zu- und Ausfahrtsstraßen des Baugebiets Kalbach-Süd von und zur Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchener Berg im winterlichen Räum- und Streudienst in die höchste Prioritätsstufe (Kategorie A) aufgenommen und damit eine sichere Befahrung bei winterlichen Straßenverhältnissen ermöglicht wird. Vorzugsweise sollte eine frühe Räumung der Straße An der Bergstraße erfolgen. Begründung: Das Baugebiet Kalbach-Süd ist mittlerweile dicht besiedelt. Es kann nur über die Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Schwalbenweg erreicht und verlassen werden. Alle drei Straßen haben Steigungen von über 10 Prozent. Dies führt im Winter bei starkem Schneefall oder Straßenglätte zu teilweise sehr gefährlichen Situationen. So ist zuletzt am 12.03.2013 gegen 11 Uhr vormittags ein die Bergstraße nach oben fahrender 7,5-Tonner nach Erreichen der Kreuzung Am Hasensprung/Fasanenweg rückwärts die Straße hinuntergerutscht und beschädigte dabei mehrere am Fahrbahnrand parkende Pkw. Eine Bergung dieses und weiterer beteiligter Fahrzeuge konnte erst nach Eintreffen des durch die Polizei angeforderten Räumdienstes der FES vorgenommen werden. Es war nur der Uhrzeit zu verdanken, dass keine Fußgänger (Schulkinder) durch das Unfallgeschehen gefährdet wurden. Bis in die Mittagsstunden dieses Tages war das Baugebiet Kalbach-Süd durch die Straßenglätte für Notfallfahrzeuge nicht anfahrbar. Im Notfall hätten weder Feuerwehr noch Notarzt eine Zufahrtsmöglichkeit gehabt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 654 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrtssperre Am Markstein

25.01.2013 · Aktualisiert: 05.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2013, OM 1898 entstanden aus Vorlage: OF 202/12 vom 12.01.2013 Betreff: Durchfahrtssperre Am Markstein Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob in Abstimmung mit dem Ortslandwirt und dem Ortsbeirat der am Rand der Bebauung verlaufende Fußweg Am Markstein, am Ende der Grundstückszufahrt Am Markstein Nr. 56, durch herausnehmbare Pfosten gesperrt werden kann, um eine widerrechtliche Befahrung dieses Wegeabschnitts auszuschließen. Begründung: Nach der Grundstückszufahrt Am Markstein Nr. 56 ist der in westlicher Richtung verlaufende Grasweg durch das Verkehrszeichen 250 für eine Befahrung gesperrt. Dieses Verbot wird allerdings regelmäßig missachtet. Dadurch ist der Grasweg stark beschädigt. Um Löcher und Pfützen zu umfahren, weichen Fahrzeuge auf die angrenzende Ackerfläche aus. Da die Wegefläche im Abschnitt zwischen der Grundstückszufahrt und dem Schwalbenweg keine Erschließungsfunktion hat und die angrenzenden Ackerflächen von einem südlich verlaufenden Feldweg erreichbar sind, schlägt der Ortsbeirat eine bauliche Durchfahrtssperre vor, um weitere Wegeschäden und städtische Instandsetzungskosten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 548 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen

02.11.2012 · Aktualisiert: 14.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1695 entstanden aus Vorlage: OF 182/12 vom 09.10.2012 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz-Verkehr von Rad- und Fußwegen ausschließenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung zu versehen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf: - Weg von der Straße Am Burghof zum Towercafé - Kalbachbrücke: Weg zwischen dem Park-and-ride-Parkplatz an der U-Bahn-Haltestelle Kalbach und dem Kalbacher Niddapfad - Im Brombeerfeld: Querweg zu dem entlang der Umgehungsstraße verlaufenden Weges - Parallelweg zur Straße Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein - alle Zugänge zum Käthcheslachpark - Torzugang zum Weg zwischen Cézanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 - Cézanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg - südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar bei Dunkelheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest oder am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen und in der Mitte, also dem eigentlichen Sperrbereich, aber dunkelgraue. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 185 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampelanlage Am Weißkirchener Berg - L 3019

16.09.2012 · Aktualisiert: 22.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2012, OF 165/12 Betreff: Ampelanlage Am Weißkirchener Berg - L 3019 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Ampelanlage an der L 3019 / Kreuzung "Am Weißkirchner Berg" so einzustellen und zu optimieren, dass es nach kürzerer Wartezeit wieder möglich ist, für Fußgänger die Landesstraße zu überqueren. Begründung: Vor Monaten waren die Kontaktschwellen in diesem Bereich über einen längeren Zeitraum nicht funktionstüchtig und die Ampelphasen wechselten ohne Kontaktschwellen unabhängig vom Verkehrsfluss. Seit der Reparatur ist festzustellen, dass trotz des Betätigens der Fußgängerampel diese erst nach extrem langen Wartezeiten grün bekommen. Da es sich um eine unabhängig vom Verkehrsfluss eingerichtete Fußgängerampel handelt, die ausschließlich dazu dient die Fußgänger sicher über die stark befahrene L 3019 zu bringen, ist hier eine Überprüfung und Optimierung erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 28.09.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 165/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen

24.08.2012 · Aktualisiert: 10.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1465 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 10.08.2012 Betreff: Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, auf dem im städtischen Besitz befindlichen unbebauten Grundstück im Kreuzungsbereich Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung, zwischen den Grundschulpavillons und der Straße Am Hasensprung, Brombeersträucher und Unkraut zu entfernen und die Fläche zu begrünen. Begründung: Nach dem Abriss einer landwirtschaftlichen Gerätehalle Ende des Jahres 2009 ging das Grundstück in städtischen Besitz über. Inzwischen ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt fertiggestellt. Es ist nicht absehbar, wann das Grundstück einer Nutzung zugeführt werden kann. Die angrenzende Pavillonanlage wird wohl noch zwei Jahre als Ausweichstandort für den evangelischen Kindergarten genutzt werden. Es ist deshalb anzustreben, die Grundstücksfläche in einen geordneten Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2012, ST 1670 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Natur im Stadtteil erhalten

24.08.2012 · Aktualisiert: 10.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1467 entstanden aus Vorlage: OF 149/12 vom 10.08.2012 Betreff: Natur im Stadtteil erhalten Der Magistrat wird gebeten, mit der Mainova eine Vereinbarung zu treffen, die den Naturschutzverbänden BUND und NABU gestattet, an der Transformatorenstation an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/An der Bergstraße künstliche Schwalbennester als Nisthilfen für Schwalben anzubringen. Begründung: Die Nistmöglichkeiten an den Gebäuden schwinden infolge der Hausmodernisierungen zusehends. Schon jetzt ist der Schwalbenbestand in Kalbach gegenüber früheren Jahren deutlich reduziert. Nisthilfen können neue Unterschlupfmöglichkeiten schaffen. Die eigenen Bemühungen des BUND für die Anbringung von Nisthilfen an dem o. g. Gebäude vor einiger Zeit blieben erfolglos. Deshalb wird der Magistrat um Vermittlung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1740 Aktenzeichen: 91 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel in Höhe der Straße Am Höllenberg aufstellen

24.08.2012 · Aktualisiert: 09.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1462 entstanden aus Vorlage: OF 143/12 vom 12.08.2012 Betreff: Verkehrsspiegel in Höhe der Straße Am Höllenberg aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Straße Am Höllenberg in die Straße An der Bergstraße einen Verkehrsspiegel auf stellen, der auf der Straße An der Bergstraße bergab fahrende Fahrzeuge frühzeitig erkennen lässt. Begründung: Das Areal oberhalb der Straße Am Höllenberg ist in den vergangenen Jahren vollständig bebaut worden. Dementsprechend ist auch das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich angestiegen. Die Haltebuchten entlang der Straße An der Bergstraße sind gut frequentiert, was die Einsehbarkeit der Straße stark reduziert. Beim Verlassen der Straße Am Höllenberg müssen sich die Autofahrer sehr weit in die Straße "hineintasten", um freie Sicht bergaufwärts zu haben. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel würde hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1772 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen

24.08.2012 · Aktualisiert: 04.06.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.08.2012, OA 241 entstanden aus Vorlage: OF 156/12 vom 22.08.2012 Betreff: Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, um in Kalbach den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zu gewährleisten, indem ein Versorgungsgrad von 48 Prozent bis zum Jahr 2015 zusätzlich erreicht wird, zur Erweiterung der Kita Krambambuli eine weitere neue Kinderkrippe zu errichten und die dafür erforderlichen Bauplanungen zu beauftragen, um den Fehlbedarf von ca. 50 Plätzen zu beheben. Als Standort für diese zukünftige Kinderkrippe sind die seit 1997 im Bebauungsplan Nr. 688 "Kalbach-Süd" für den öffentlichen Bedarf Schule und Kindergarten ausgewiesenen Gemeinbedarfsflächen an den Straßen Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung oder Über den Gartenwiesen in Anspruch zu nehmen. Der Lenkungskreis des Hochbauamtes zur Suche nach geeigneten Grundstücken ist mit der Prüfung zu beauftragen, ob außer auf der Fläche im Bereich Über den Gartenwiesen auch auf der Fläche am Kalbacher Stadtpfad unter Inanspruchnahme des städtischen Flurstücks 3964, Flur 39, eine Kinderkrippe schon vor der voraussichtlich 2014 erfolgenden Auflösung des Ausweichquartiers für die Kita Krambambuli errichtet werden kann. Begründung: Um der eklatanten Unterversorgung an Krippenplätzen im Bereich Kalbach (derzeitiger Versorgungsgrad 0 Prozent) zu begegnen, bittet der Ortsbeirat, neben der Erweiterung der Kita Krambambuli, zügig einen Neubau für eine Kinderkrippe zu beauftragen. Dabei ist die in Kalbach günstige Situation rechtsgültig ausgewiesener Flächen für den öffentlichen Gemeinbedarf mit entsprechenden Zweckbestimmungen zu nutzen, um ein Betreuungsangebot gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 45 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 186 Beschluss: Der Vorlage OA 241 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.10.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 241 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 61 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 241 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (= Annahme) 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage OA 241 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2135, 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 01.10.2012 Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straße Am Höllenberg als verkehrsberuhigten Bereich kennzeichnen

10.08.2012 · Aktualisiert: 22.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2012, OF 142/12 Betreff: Straße Am Höllenberg als verkehrsberuhigten Bereich kennzeichnen Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Straßenverkehrsamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat bittet die niveaugleich ausgebaute Straße Am Höllenberg, zwischen den Straßen Am Hasensprung und An der Wellenburg als verkehrsberuhigten Bereich gem. VZ 325 StVO geordnet zu beschildern. Zur Zeit gibt es lediglich ein Schild "Ende des verkehrsberuhigten Bereichs" an der Einmündung zur Straße Am Hasensprung. Entsprechend Ihrer Zusicherung an Anwohner sollte diese vor zwei Monaten in Aussicht gestellte Beschilderung nun zeitnah erfolgen, um für parkende Autos eine klare Regelung zu treffen und den seit Oktober 2010 erfolgenden Bemühungen einiger Anwohner zu entsprechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 142/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender zweiter Satz eingefügt wird: "Hierdurch sollen aber keine der bestehenden Parkmöglichkeiten entfallen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Landschaftsplanerische Aufwertung zweier Stadtteilverbindungswege

22.06.2012 · Aktualisiert: 09.07.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.06.2012, OA 225 entstanden aus Vorlage: OF 139/12 vom 22.06.2012 Betreff: Landschaftsplanerische Aufwertung zweier Stadtteilverbindungswege Vorgang: B 172/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Feldweg Alte Riedbergstraße zwischen dem Kautenhof und der Talstraße zurückbauen zu lassen, d. h. wieder in den Zustand zurückversetzen zu lassen, den der Feldweg vor dem Baustraßenausbau auf die doppelte Fahrbahnbreite hatte. Im Zuge des Rückbaus ist der Weg unter Beachtung landschaftsplanerischer Belange durch eine alleenartige Baumpflanzung in seiner Funktion als Panoramaweg aufzuwerten. Außerdem sind östlich des Kautenhofs Poller oder eine Schranke anzubringen, um den Schleichverkehr quer durch das Landschafts- und Naherholungsgebiet effektiv zu unterbinden. Der Feldweg zwischen dem Johann-Beyer-Weg und der Straße An der Bergstraße ist, wie vom Magistrat in der Vorlage B 172 angeregt, mit einer Beleuchtung auszustatten und ebenfalls mit einer wegebegleitenden Baumpflanzung zu versehen, um die störenden Lichtmasten besser in das Landschaftsbild einzubinden. Begründung: Der für den Durchgangsverkehr gesperrte Feldweg zwischen Kalbach und Riedberg wurde vor einigen Jahren zu einer zweispurigen Baustraße ausgebaut, um die beim Bau der Stadtbahntrasse anfallenden Erdmassen auf kurzem Wege abtransportieren zu können. Damals wurde dem Ortsbeirat von der Hessen Agentur zugesichert, dass der Weg, der neben der Landwirtschaft primär von vielen Fußgängern, Radfahrern und Reitern genutzt wird, nach Abschluss der Baumaßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgebaut wird. Durch den Baufortschritt und das Erschließungsstraßennetz am Riedberg wird die Baustraße schon seit Längerem nicht mehr benötigt, der Rückbau ist deshalb zeitnah vorzunehmen. Da eine Beschilderung nicht ausreicht, um den zwischenzeitlich entstandenen Schleichverkehr von Pkw und Lieferfahrzeugen zwischen Riedberg und Kalbach zu unterbinden, sind bauliche Maßnahmen, wie in der Verlängerung der Straße Johann-Beyer-Weg, erforderlich. Die oben aufgeführten beiden autofreien Stadtteilverbindungswege liegen als landschaftsprägende Elemente gut sichtbar in freier Feldlage. Durch eine Baumbepflanzung sind die beiden schnurgeraden Wege als markante Landschaftselemente positiver in das Landschaftsschutzgebiet einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1690 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1701 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 805 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.08.2012, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2012, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 225 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 225 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2063, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsschilder Riedbergallee und Kätcheslachweiher

22.06.2012 · Aktualisiert: 07.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2012, OM 1358 entstanden aus Vorlage: OF 130/12 vom 09.06.2012 Betreff: Verkehrsschilder Riedbergallee und Kätcheslachweiher Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Verkehrsschildern, ergänzt durch Poller oder Schranken, zu verhindern, dass 1. die Riedbergallee vom Kautenhof kommend Richtung Kalbach widerrechtlich befahren wird und 2. der Weg von der Riedbergallee am Kätcheslachweiher vorbei in Richtung Kalbach zur Straße An der Bergstraße sowie entlang der Kätcheslach befahren wird. Begründung: Die Alte Riedbergstraße und die Riedbergallee wurden im Zuge der Bebauung des Riedbergs nicht als Verbindungsstraßen zwischen Kalbach und Riedberg vorgesehen. Einzig der Kautenhof sollte von Anliegern und Landwirten erreicht werden können. Da an der Riedbergallee im Bereich des Kautenhofs ein entsprechendes Verbotsschild - Durchfahrt verboten - fehlt, ist dieses anzubringen, um diesen Schleichweg zu schließen. Ein Teil des Weges von der Riedbergallee rechts neben den letzten Häusern ist im Bereich des Kätcheslachweihers künftig Teil des Kinderwanderwegs. Daher sind aufgrund des Schleichverkehrs nach Kalbach neben Verkehrsschildern auch Schranken oder Poller anzubringen, um eine ungefährliche Nutzung für Kinder und Spaziergänger zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1515 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1690 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen

20.04.2012 · Aktualisiert: 04.03.2013

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1108 entstanden aus Vorlage: OF 108/12 vom 09.04.2012 Betreff: Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen Die Straße Am Hasensprung ist eine reine Wohnstraße, auf der Tempo 30 gilt. Sie ist im oberen Abschnitt, d. h. ab der Kreuzung mit der Straße An der Bergstraße, ausschließlich für Anlieger freigegeben. Dennoch ist immer wieder zu beobachten, dass aufgrund der großzügigen Bauweise zwischen den Kreuzungen An der Bergstraße und Am Schlittenberg die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Offensichtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen können insbesondere in den frühen Morgenstunden beobachtet werden, also gerade dann, wenn sich die Kinder auf dem Schulweg befinden. Hier kommt es zu teils gefährlichen Begegnungen zwischen Fahrzeugen und querenden Fußgängern. Zum einen wechseln, bedingt durch die fortschreitende, familiengerechte Wohnbebauung in dieser Randlage Kalbachs, verstärkt Kinder die Straßenseite, um die Schule, den angrenzenden Spielplatz und andere Ziele im Ortskern von Kalbach zu erreichen. Zum anderen queren zunehmend Fußgänger die Straße, da die Verlängerung des Weges Am Schlittenberg die fußläufige Hauptverbindungsachse zwischen Kalbach und Riedberg darstellt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit routinemäßig überwachen zu lassen und zu prüfen, ob im Bereich des Weges Am Schlittenberg ein Fußgängerüberweg oder ein Verkehrsschild "Kinder" (Verkehrsschild nach StVO - Nr. 136-10) bzw. entsprechende Piktogramme angebracht werden können . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 367

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg über die Straße Am Weißkirchener Berg schaffen

20.01.2012 · Aktualisiert: 13.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 841 entstanden aus Vorlage: OF 87/12 vom 08.01.2012 Betreff: Fußgängerüberweg über die Straße Am Weißkirchener Berg schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Am Weißkirchener Berg einen Fußgängerüberweg zwischen der Bushaltestelle Am Weißkirchener Berg und der Bachstraße anlegen zu lassen. Dieser sollte in gleicher Weise wie der Fußgängerüberweg im Bereich der Straßen Schwalbenweg und Am Hopfenbrunnen markiert und beschildert werden. Begründung: Die Bushaltestelle Am Weißkirchener Berg wird von zahlreichen Schülerinnen und Schülern, aber auch von vielen Erwachsenen genutzt. Ein großer Teil von ihnen muss zum Erreichen der jeweiligen Haltestelle die Straße Am Weißkirchener Berg queren. Daher sollte aus Sicherheitsgründen ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 572 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsüberwachung auf der Altenhöferallee

28.10.2011 · Aktualisiert: 17.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 541 entstanden aus Vorlage: OF 57/12 vom 15.10.2011 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachung auf der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, in dem Bereich der Altenhöferallee zwischen der Straße Am Weißkirchener Berg bis zur Friedrich-Dessauer- Straße in beiden Richtungen in unregelmäßigen Abständen Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, um der geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h Rechnung zu tragen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich im Bereich der Altenhöferallee und angrenzenden Straßenbereichen über eine zunehmende Raserei unter Missachtung der geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der Altenhöferallee. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird der Magistrat gebeten, entsprechende Kontrollen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 105

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sport- und Freizeitfläche im Bereich Altenhöferallee/Am Weißkirchener.Berg.L.3019

12.10.2011 · Aktualisiert: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2011, OF 51/12 Betreff: Sport- und Freizeitfläche im Bereich Altenhöferallee/Am Weißkirchener Berg L 3019 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, dass laut Bebauungsplan Riedberg die vorgesehene Sport- und Freizeitfläche (Sportanlagen geplant) gegenüber der neu errichteten Sportanlage Riedberg nunmehr in die Planungsphase einbezogen und dieses Gelände zur Entwicklung unter Beteiligung der auf dem Riedberg lebenden Familien und des Ortsbeirates ausgeschrieben wird, um der wachsenden Nachfrage nach großzügigen freien Sport- und Freizeitflächen aus dem Neubaugebiet Rechnung zu tragen. Begründung: Im Rahmen der letzten Ortsbeiratsitzung zur Vorstellung des Topographischen Weges wurde auch das Thema Spielplätze diskutiert. Es wurde deutlich, dass die auf dem Riedberg lebenden Familien eine Spielfläche wünschen, die Kreativität zulässt und eine Größe hat, die über die eines größeren Bauplatzes hinausgeht, so dass für alle Altergruppen eine Spielmöglichkeit zur Verfügung steht. Viele Anwohner fahren - trotz vieler kleiner Spielplätze auf dem Riedberg - noch immer zu großen, attraktiveren Spielplätzen weite Wege. Da auf der vorstehend genannten Fläche noch genügend Raum zur Entwicklung zur Verfügung steht, sollte diese auch entsprechend geplant werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.10.2011, OF 61/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 28.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 160 2011 1. Die Vorlage OF 51/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 61/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 2. die Worte "oder Spielflächen" eingefügt werden. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radaranlage am Weißkirchener Berg

16.09.2011 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2011, OM 406 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 03.09.2011 Betreff: Radaranlage am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, an der Ortseinfahrt nach Kalbach in der Straße am Weißkirchener Berg an geeigneter Stelle eine feststehende Radaranlage für den in den Stadtteil einwärts fahrenden Verkehr zu installieren. Begründung: Viele Kraftfahrzeuge, die von der Umgehungsstraße nach Kalbach abbiegen, fahren mit weit erhöhter Geschwindigkeit in die Tempo-30-Zone ein und drosseln auch ihr Tempo nicht, da die Straße breit genug und leicht abschüssig ist. Hieran ändert auch die kleine Fahrbahneinengung in Höhe des Wendehammers nichts. Wenige Meter hinter der Ortseinfahrt befindet sich eine Bushaltestelle, an der Kinder morgens auf den Bus warten, um in die Schule zu fahren. Weiterhin ist die Straße "Am Weißkirchener Berg" für Kinder ein Schul- oder Kindergartenweg, die Gefahr durch zu schnelle Autos ist sehr groß. Damit wird zeitgleich eine Lärmreduzierung erreicht. Auch hat der Busverkehr, der durch die zu schnell fahrenden Kraftfahrzeuge oftmals auf dem Weg Richtung Riedberg zum Bremsen gezwungen wird, einen reibungsloseren Fahrtweg. In vielen kleineren Ortschaften befinden sich am Ortseingang solche Radaranlagen, die dann erfolgreich die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf die erlaubte Geschwindigkeit hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1415 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Schleichwege“ zwischen Riedberg und Kalbach

19.08.2011 · Aktualisiert: 03.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 311 entstanden aus Vorlage: OF 30/12 vom 07.08.2011 Betreff: "Schleichwege" zwischen Riedberg und Kalbach Der Magistrat wird beauftragt, durch geeignete bauliche Maßnahmen und unter Einbeziehung der Ortslandwirtschaft den "Schleichverkehr" zwischen "Prozessionsweg" und "Bonifatiusstraße" sowie zwischen "Johann-Beyer-Weg" und "An der Bergstraße" zu unterbinden, soweit die Durchfahrt nicht für aktuelle Baumaßnahmen benötigt wird. Hierzu bietet es sich an, jeweils einen Poller am Ende der Straße im Johann-Beyer-Weg sowie in der Unterführung der Stadtbahnstrecke im Prozessionsweg zu errichten. Begründung: Trotz der vorhandenen Verbotsschilder werden die Feldwege von verschiedenen Fahrzeugen als Abkürzung missbraucht. Nach Auskunft von Anwohnern wird dabei zum Teil mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren, was im Hinblick auf die dort befindlichen Spielplätze besonders gefährlich ist. Die Feldwege sollten nur der Landwirtschaft, Spaziergängern und Radfahrern zur Verfügung stehen, wobei Landwirte ihre Felder problemlos von der Kalbacher Seite aus erreichen können. Bei der Vorstellung der Pläne in Kalbach für den neuen Stadtteil Riedberg wurde den Bürgern versichert, dass es nicht möglich sein wird, Feldwege zwischen den Stadtteilen mit dem Auto zu befahren. Dies wurde an diesen Stellen leider nicht berücksichtigt und ist nun nachzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1164 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Feldweg zwischen Bergstraße und Johann-Beyer-Weg

06.08.2011 · Aktualisiert: 24.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2011, OF 31/12 Betreff: Feldweg zwischen Bergstraße und Johann-Beyer-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Ende des Johann-Beyer-Weges unter Einbeziehung der Ortslandwirtschaft eine Absperrung oder sonstige bauliche Maßnahmen zu errichten, die künftig verhindern, den Feldweg zwischen Kalbach, An der Bergstraße und Riedberg, Johann-Beyer-Weg als Abkürzung mit dem Auto zu befahren. Begründung: Der Feldweg wird von vielen Bewohnerinnen und Bewohnern des Riedberges und Kalbachs, mit und ohne Kinder, Hunde, zum Spazierengehen genutzt. Jogger und Radfahrer nutzen den Weg für ihre sportliche Betätigung, Kinder fahren dort mit verschiedenen Sportgeräten entlang. Am Ende des Weges befinden sich ein Kinderspielplatz sowie eine Kindertagesstätte. Leider wird dieser Feldweg ständig als Abkürzung von Autofahrern genutzt, was eine erhebliche Gefahr für alle Spaziergänger darstellt, ganz besonders aber für Kinder und Tiere. Bei der Vorstellung der Pläne in Kalbach für den neuen Stadtteil Riedberg wurde den Bürgern versichert, dass es nicht möglich sein wird Feldwege zwischen den Stadtteilen mit dem Auto zu befahren. Dies wurde an dieser Stelle leider nicht berücksichtigt und ist nun nachzuholen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 19.08.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 31/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Änderung der Streckenführung der Buslinie 29

29.10.2010 · Aktualisiert: 10.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2010, OA 1221 entstanden aus Vorlage: OF 395/12 vom 15.10.2010 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.03.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Abstimmung mit der Nahverkehrsgesellschaft traffiQ die geplante Einstellung der Buslinie 26 und die Veränderung der Streckenführung der Buslinie 29 zu überdenken und anzustreben, die derzeitige zeitlich kürzere direkte Verbindung zwischen Kalbach/Riedberg und dem Nordwestzentrum durch die Linie 29 beizubehalten, um der starken Nachfrage im Schülerverkehr zu entsprechen. Für die erforderliche direkte Verknüpfung des Wohnbereichs Bonifatiusbrunnen mit der U 8 und U 9 und der U-Bahn-Station Sandelmühle ist unter Vorwegnahme der zu einem späteren Zeitpunkt geplanten weiteren Buslinie über den Riedberg schon jetzt, als Ersatz für die Linie 26, ein Teilabschnitt dieser neuen Buslinie einzurichten. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde dem Ortsbeirat 12 (Kalbach/Riedberg) und den Bürgerinnen und Bürgern das neue ÖPNV-Konzept, beginnend mit dem neuen Winterfahrplan, durch Vertreter der VGF vorgestellt. Daraus ergab sich, dass die Linie 26 eingestellt werden soll und die Verkehrsführung der Linie 29 so geändert wird, dass sich die tatsächliche Fahrzeit der Line 29 um 10 Minuten verlängert. Dies hat zur Folge, dass die Fahrgäste aus Kalbach, Bonames, Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach eine um 10 Minuten längere Fahrzeit zum Nordwestzentrum haben, für Fahrgäste aus Kalbach eine Nutzung der neuen Stadtbahnlinie wegen des Umsteigens keine Zeitersparnis bringt und für die vielen Schülerinnen und Schüler in die Nordweststadt ab Schwalbenweg sogar eine Verdoppelung der Fahrzeit eintritt. Weiterhin wird durch die geänderte Streckenführung und den Wegfall der Linie 26 die Universität nicht mehr in den Stationen Lurgiallee, Uni-Campus Riedberg und Max-Planck-Institut/FIZ angefahren, so dass alle dortigen Fahrgäste den Weg zur Riedbergallee zu Fuß nehmen müssen, um in die Stadtbahn oder die Linie 29 einzusteigen. Mit der geplanten Streckenführung über die Lurgiallee, Sandelmühle und Oberschelder Weg wird die Fahrzeit erheblich verlängert. Auf dieser verlängerten Streckenführung dürfte es wegen des Berufsverkehrs schwieriger werden, die Fahrplanzeiten einzuhalten. Die Veränderung der Streckenführung der Linie 29 bedeutet damit eine wesentliche Verschlechterung für die Verbindung zwischen den nördlichen Stadtteilen zum Nordwestzentrum. Ein Umsteigen auf die Stadtbahnlinie U 9 am Riedberg bringt für Busbenutzer aus Richtung Kalbach keinen Zeitgewinn. Vor dem Hintergrund, dass bereits jetzt die Notwendigkeit feststeht, eine zweite Buslinie einzurichten, wenn der Stadtteil Riedberg sich weiter wie geplant entwickelt, sollte bereits jetzt diese zweite Linie eingerichtet werden. So ist seitens traffiQ selbst eingeräumt worden, dass eine solche zweite Buslinie geschaffen werden müsste, wenn in Zukunft weitere Straßen mit dem Bus erschlossen werden. Wegen der dargestellten Nachteile ist ein solches Zuwarten aber nicht hinnehmbar, sondern ist vielmehr diese zweite Linie unverzüglich einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 179 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 03.11.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.12.2010, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1221 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Annahme) FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9101, 46. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.12.2010 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verhinderung rechtswidrigen Parkens an der Schule

17.09.2010 · Aktualisiert: 09.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM 4563 entstanden aus Vorlage: OF 392/12 vom 05.09.2010 Betreff: Verhinderung rechtswidrigen Parkens an der Schule Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen - gegebenenfalls baulichen - Maßnahmen, wie z.B. Beispiel Aufstellen von Pollern, zu ergreifen, um das rechtswidrige Parken an der Kreuzung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad zu verhindern. Begründung: Bedauerlicherweise wird an der Kreuzung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad in rechtswidriger Weise im Kreuzungsbereich und/oder auf den angrenzenden Bürgersteigen geparkt. Gerade im Hinblick darauf, dass hierdurch die Schulkinder auf dem Weg von bzw. zur Schule unnötig gefährdet werden, ist sicherzustellen, dass ein solches Parken zukünftig unterbleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2010, ST 1553 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgersteige der Kalbacher Hauptstraße nur für Fußgänger

17.09.2010 · Aktualisiert: 01.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM 4561 entstanden aus Vorlage: OF 390/12 vom 04.09.2010 Betreff: Bürgersteige der Kalbacher Hauptstraße nur für Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch bauliche Änderungen an den nördlichen Bürgersteigflächen der Kalbacher Hauptstraße, zwischen den Straßen An der Grünhohl und Am Oberschlag, und in der Straße Am Weißkirchener Berg eine Befahrung unterbunden werden kann. Begründung: Da auf der Fahrbahnfläche einseitig geparkt werden darf, verbleibt eine 4,5 bis 5,0 Meter breite Fahrbahn für den Autoverkehr. Obwohl diese Breite bei mäßiger Geschwindigkeit völlig ausreichend für den Begegnungsverkehr von PKW ist, weichen PKW-Fahrerinnen und Fahrer über die niedrigen Bordsteine auf den Bürgersteig aus. In der Regel geschieht dies, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu vermeiden und zügig den Straßenabschnitt zu befahren. Dies gefährdet Fußgänger und insbesondere Kinder, die von den steilen Grundstückseinfahrten und Treppenanlagen den Bürgersteig betreten. Sowohl Fußgänger wie auch Autofahrer haben durch die Stützmauern und die Hangbepflanzung keinen rechtzeitigen Sichtkontakt. Von Anwohnern wird deshalb gefordert, eine Befahrung des Bürgersteigs mit Fahrzeugen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulhof

07.05.2010 · Aktualisiert: 13.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2010, OM 4161 entstanden aus Vorlage: OF 365/12 vom 06.05.2010 Betreff: Schulhof Vorgang: OM 3969/10 OBR 12; ST 479/10 Die vorbezeichnete Stellungnahme vom 24. März 2010 beruht auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage bezüglich der Eigentumsverhältnisse des Grundstücks zwischen Schulgelände und Straße Am Hasensprung. Wie seitens des Liegenschaftsamtes am 5. Mai 2010 telefonisch bestätigt wurde, ist der entsprechende Eigentumsübertragungsvertrag bereits notariell protokolliert worden und es steht - möglicherweise - lediglich die grundbuchrechtliche Umsetzung noch aus. Jedenfalls stehe das Gelände der Stadt zur Verfügung; das Schulamt werde hierüber in Kürze informiert werden. Festzuhalten ist mithin, dass mit relativ einfachen Mitteln der Schulhof erweitert werden könnte. Im Übrigen hatte sich die Anregung des Ortsbeirats zur Schulhoferweiterung (OM 3969) nicht auf ein bestimmtes Grundstück beschränkt, und es wäre - falls tatsächlich ein Erwerb nicht möglich gewesen wäre - auch eine Anpachtung/Anmietung eines Grundstücks in Betracht gekommen. Hinsichtlich der in der Stellungnahme erwähnten Stellplätze ist noch auszuführen, dass soweit ersichtlich keine Planungen bestehen, zusätzliche - neben den bisher bestehenden - Stellplätze einzurichten, so dass bereits vor diesem Hintergrund die Stellplatzsatzung der Erweiterung nicht im Wege stehen dürfte, zumal dort in § 6 eine hier wohl einschlägige Ausnahmeregelung vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, nochmals zu der - nachfolgend wiedergegebenen - Anregung vom 19.02.2010, OM 3969, Stellung zu nehmen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Schulhof des gegenwärtigen (Grundschul-) Provisoriums an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Hasensprung z.B. durch Einbeziehung des Grundstücks an der Straße Am Hasensprung erweitert werden kann und ob mobile Spielgeräte aufgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2010, ST 921 Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherheit im Bereich der provisorischen Grundschule Kalbach schnellstmöglich erhöhen

19.02.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3968 entstanden aus Vorlage: OF 335/12 vom 18.01.2010 Betreff: Schulwegsicherheit im Bereich der provisorischen Grundschule Kalbach schnellstmöglich erhöhen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Schulwegsicherheit im Bereich der provisorischen Grundschule Kalbach, d. h. an der Kreuzung der Straßen Am Hasensprung und Kalbacher Stadtpfad, schnellstmöglich zu erhöhen. Zu diesem Zweck sollte 1. das bei dem vorangegangenen Ortstermin zum Thema Schulwegsicherheit bereits geforderte Piktogramm möglichst bald in dem o. g. Kreuzungsbereich aufgebracht werden, 2. die Einhaltung der Einbahnstraßenregelung auf der Straße Kalbacher Stadtpfad in den Morgenstunden, insbesondere in der Zeit des Schulbeginns, durch Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung schwerpunktmäßig kontrolliert werden, 3. bei der Verkehrswacht oder einer vergleichbaren Institution angefragt werden, ob durch Schilder oder Transparente (wie z. B. "Vorsicht, Schule hat begonnen), auf den neuen, im Stadtteil noch weitgehend unbekannten Schulstandort hingewiesen werden kann. Begründung: Nach den vergangenen Winterferien hat die Grundschule Kalbach ihren Betrieb in dem o. g. Provisorium aufgenommen. Leider spielen sich in den Morgenstunden zum Teil chaotische Szenen ab, wenn die Kinder von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Weniger vernünftige Eltern befahren der Einfachheit halber die Straße Kalbacher Stadtpfad entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, halten mitten im Kreuzungsbereich oder blockieren mit ihren Fahrzeugen die Fußwege rund um das Grundschulprovisorium. Daher müssen schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen werden, um diese Missstände abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 688 Aktenzeichen: 40 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulhof

19.02.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3969 entstanden aus Vorlage: OF 337/12 vom 08.02.2010 Betreff: Schulhof Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Schulhof des gegenwärtigen (Grundschul-)Provisoriums an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Hasensprung z. B. durch Einrichtung der geschotterten Flächen an der Straße Am Hasensprung erweitert werden kann und ob mobile Spielgeräte aufgestellt werden können. Begründung: Als Bewegungs-, Aufenthalts- und Erholungsraum für Kinder ist der Pausenhof sicherlich ein ganz wesentlicher Bestandteil jeder Schule. Sofern dies überhaupt noch besonders erläuterungsbedürftig sein sollte, sei darauf verwiesen, dass Grundschüler sich circa 150 bis 300 Minuten pro Woche auf dem Schulhof aufhalten. Dieser besonderen Bedeutung wird der gegenwärtige Schulhof des Provisoriums nicht gerecht. Da ferner die Containeranlage noch einige Jahre genutzt werden muss, sollte soweit wie möglich der Schulhof erweitert werden. Vorsorglich sei noch angemerkt, dass eine Erweiterung des Schulhofs dringlicher ist als die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen für Eltern, die ihre Kinder bringen bzw. abholen. Wegen des in der Nähe befindlichen Parkplatzes (Kalbacher Stadtpfad) kann hierauf zugunsten der Erweiterung des Schulhofes verzichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2010, ST 479 Aktenzeichen: 40 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Errichtung eines Bolzplatzes in Kalbach

26.06.2009 · Aktualisiert: 23.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2009, OA 938 entstanden aus Vorlage: OF 302/12 vom 26.06.2009 Betreff: Errichtung eines Bolzplatzes in Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwiefern im Bereich des Ortsteils Kalbach des Ortsbezirks Kalbach/Riedberg Flächen für die Einrichtung eines Bolzplatzes zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwiefern derartige Flächen 1. im Kalbacher Freizeitpark bzw. in dessen unmittelbarer Nähe oder 2. auf dem als Sonderfläche vorgesehenen Gelände an der Ecke "Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad" bereitgestellt werden können. Begründung: Kalbach gehört zu den wenigen Stadtteilen, in denen für die Kinder kein Bolzplatz zur Verfügung steht. Die Kinder sind somit auf die nicht wünschenswerte Nutzung von verkehrsberuhigten Straßen und Plätzen sowie auf private Gärten angewiesen. Die Bezirkssportanlage, deren freie Nutzung ohnehin nicht möglich wäre, liegt deutlich außerhalb des Ortsbereiches. Mit der Errichtung eines Bolzplatzes käme die Stadt dem dringenden Wunsch zahlreicher Eltern und Jugendlicher nach. Überdies würde damit eine bestehende Lücke im Freizeitangebot für Jugendliche geschlossen. Eine Fläche in der Nähe bzw. im Bereich des Kalbacher Freizeitparks wäre wegen seiner zentralen Lage im Ort und der bereits vorhandenen Freizeitnutzung vorzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1000 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.08.2009, TO I, TOP 63 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.08.2009, TO I, TOP 100 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 80 Beschluss: Der Vorlage OA 938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 6725, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 67 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicheren Fahrradweg und Wegebeziehung ins Umland zwischen Frankfurt-Riedberg/Oberursel-Weißkirchen/Frankfurt-Niederursel (Ortsbezirk 8) schaffen

25.06.2009 · Aktualisiert: 23.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2009, OA 935 entstanden aus Vorlage: OF 466/8 vom 09.06.2009 Betreff: Sicheren Fahrradweg und Wegebeziehung ins Umland zwischen Frankfurt-Riedberg/Oberursel-Weißkirchen/Frankfurt-Niederursel (Ortsbezirk 8) schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der L 3019 Am Weißkirchener Berg, ab Ampelanlage/Radweg Rosa-Luxemburg-Straße/Frankfurter Landstraße (ARAL-Tankstelle) in Richtung Riedberg (verlängert nach der Autobahnüberführung dann bis zur Altenhöferallee im Ortsbezirk 12), ein eigenständiger Fahrradweg gebaut werden kann. Begründung: Auf dem Riedberg wächst stetig die Bevölkerung mit vielen jungen Familien, und die L 3019 wird von einer steigenden Anzahl von Autos und Lkws in Richtung Autobahnauffahrt Nieder-Eschbach und Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" benutzt. Die Fahrradfahrer im Nordwesten müssen diese einzige Brücke über die A5 in diesem Bereich benutzen. Die Stadt ist aufgefordert, die schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen und eine attraktive Anbindung Frankfurts an das Umland sicherzustellen. Nur dann wird auch hier das Fahrrad stärker in Benutzung kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 998 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.09.2009, TO I, TOP 52 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 935 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; Freie Wähler (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Enthaltung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 78 Beschluss: Der Vorlage OA 935 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und ÖkoLinX-ARL; Freie Wähler und NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6723, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Die Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung endlich herstellen

05.05.2006 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2006, OA 16 entstanden aus Vorlage: OF 13/12 vom 05.05.2006 Betreff: Die Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung endlich herstellen Seit geraumer Zeit weist der Ortsbeirat 12 (Kalbach/Riedberg) auf die mangelnde Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung hin. Insbesondere der fehlende Gehweg im Bereich Kalbach-Süd zwischen den Straßen Über den Gartenwiesen und Kalbacher Stadtpfad stellt ein Gefahrenpotential dar. Dem Ortsbeirat wurde zuletzt mitgeteilt, dass die Gespräche mit dem Eigentümer des für den Bau des Gehwegs benötigten Grundstücks vielversprechend verlaufen seien. Getan hat sich bislang leider nichts! Deshalb möge die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fertigstellung des oben genannten Gehwegs mit Nachdruck zu betreiben, um die Schulwegsicherheit für die Kinder aus dem Baugebiet Kalbach-Süd zu gewährleisten. Aus dem gleichen Grund wird der Magistrat beauftragt, einen Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich der Straßen Am Hasensprung und Kalbacher Stadtpfad einrichten zu lassen. Ein weiterer Fußgängerüberweg soll Schul- und Kindergartenkindern das Queren der Straße Am Hasensprung im Bereich der Einmündung in die Talstraße erleichtern. Der Fußgängerüberweg vor dem katholischen Kindergarten (Talstraße 24) sollte im Rahmen dieser Maßnahme instand gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.10.2006, B 471 Bericht des Magistrats vom 05.03.2007, B 138 Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 626 Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.05.2006 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.06.2006, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2006, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD und LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 381, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2006 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die während des Unwetters Ende Juli 2005 irreversibel beschädigten oder infolgedessen gefällten Bäume in Kalbach schnellstmöglich ersetzen

09.09.2005 · Aktualisiert: 01.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2005, OM 3733 entstanden aus Vorlage: OF 384/12 vom 27.08.2005 Betreff: Die während des Unwetters Ende Juli 2005 irreversibel beschädigten oder infolgedessen gefällten Bäume in Kalbach schnellstmöglich ersetzen Ende Juli 2005 wurde der Frankfurter Norden von einem ungewöhnlich starken Unwetter getroffen. Besonders starke Schäden richtete es in Kalbach an. Dutzende Bäume wurden beschädigt, manche gar entwurzelt. Viele Bäume mussten aufgrund ihrer Schäden gefällt oder radikal zurückgeschnitten werden. Im Freizeitpark Kalbach steht "kaum noch ein Baum" (Zitat: Holger Alt, Grünflächenamt). Die drei großen Linden, die das Kreuz an der "Kalbacher Hauptstraße" (Ecke "An der Bergstraße") gesäumt haben, sind gefällt worden. Auf dem Kalbacher Friedhof stehen nur noch wenige Bäume. Die Aufzählung könnte fortgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat im Rahmen eines Ortstermins durch das zuständige Amt über das genaue Ausmaß der Schäden informieren zu lassen und das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen, 2. Mittel für adäquate Ersatzpflanzungen in der Kalbacher Gemarkung bereitzustellen und - sofern die erforderlichen Mittel nicht zeitnah von der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung gestellt werden können - eine alternative Finanzierungsmöglichkeit (bspw. durch Landesmittel oder ein Baumpatenprogramm) aufzuzeigen, 3. die Ersatzpflanzungen schnellstmöglich zu veranlassen, 4. die Wiederaufstellung der demontierten Röhrenrutsche auf dem Abenteuerspielplatz Fasanenweg, die offensichtlich auch ein Opfer des Sturms wurde, zu veranlassen. Begründung: Die Fällung respektive Kappung vieler großer und markanter Bäume hat das Ortsbild Kalbachs nachhaltig geschädigt. Daher ist es notwendig, möglichst rasch neue Bäume nachzupflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2005, ST 1146 Antrag vom 07.01.2022, OF 145/12 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1483 Aktenzeichen: 67 0

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