Parkplätze: Privat oder öffentlich?
Vorlagentyp: V
Begründung
Vorgang: V 1432/15 OBR 1; ST 1683/15 Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1683: "Eigentümer und Straßenbaulastträger der Stephensonstraße ist derzeit noch Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG. Die Übernahme der Flächen durch die Stadt Frankfurt ist bis zum II. Quartal 2016 vorgesehen. Erst danach wird die Beschilderung, auch die der Parkbuchten, neu geregelt."
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 14.08.2018, V 963
entstanden aus Vorlage:
OF 653/1 vom
30.07.2018 Betreff: Parkplätze: Privat oder öffentlich?
Vorgang: V 1432/15 OBR 1; ST
1683/15 Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015,
ST 1683: "Eigentümer und Straßenbaulastträger der Stephensonstraße ist derzeit
noch Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG. Die Übernahme der Flächen durch die
Stadt Frankfurt ist bis zum II. Quartal 2016 vorgesehen. Erst danach wird die
Beschilderung, auch die der Parkbuchten, neu geregelt." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die
folgenden Fragen zu beantworten: - Hat die "Übernahme der Flächen durch die Stadt
Frankfurt" mittlerweile stattgefunden? - Wenn ja: - Wann hat die Übernahme statt gefunden? - Welche Fläche ist nun öffentlich?
(Bitte genauen Plan vorlegen) - Warum ist die Beschilderung bis heute noch nicht
neu geregelt? - Wie soll mit
den Parkplätzen, die heute für Elektrofahrzeuge für Carsharing beschildert
sind, verfahren werden? - Wenn nein: - Wann ist damit zu rechnen? - Welche Flächen genau werden durch die Stadt
Frankfurt übernommen? (Bitte
Plan vorlegen) - Ist
beabsichtigt, Teile dieser Flächen zu vermieten, zu verpachten oder Dritten
Sondernutzungsrechte einzuräumen? - Welche Beschilderung ist in welchem Bereich
vorgesehen? - Wer trägt die
Kosten der Demontage der alten Schilder? - Wo haben Frankfurter Bürgerinnen und Bürger die
Möglichkeit sich über den aktuellen "privat oder öffentlich Status" des sog. Europaviertels (B-Plan 850 Ä und B 826), aber auch
anderer Bereiche unserer Stadt zu informieren? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 08.09.2015, V
1432
Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1683
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.01.2019, ST 187
Antrag vom
02.03.2019, OF
877/1
Auskunftsersuchen vom 19.03.2019, V 1202
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1
am 22.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2