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Parkplätze: Privat oder öffentlich?

Vorlagentyp: V

Begründung

Vorgang: V 1432/15 OBR 1; ST 1683/15 Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1683: "Eigentümer und Straßenbaulastträger der Stephensonstraße ist derzeit noch Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG. Die Übernahme der Flächen durch die Stadt Frankfurt ist bis zum II. Quartal 2016 vorgesehen. Erst danach wird die Beschilderung, auch die der Parkbuchten, neu geregelt."

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.08.2018, V 963 entstanden aus Vorlage: OF 653/1 vom 30.07.2018 Betreff: Parkplätze: Privat oder öffentlich? Vorgang: V 1432/15 OBR 1; ST 1683/15 Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1683: "Eigentümer und Straßenbaulastträger der Stephensonstraße ist derzeit noch Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG. Die Übernahme der Flächen durch die Stadt Frankfurt ist bis zum II. Quartal 2016 vorgesehen. Erst danach wird die Beschilderung, auch die der Parkbuchten, neu geregelt." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: - Hat die "Übernahme der Flächen durch die Stadt Frankfurt" mittlerweile stattgefunden? - Wenn ja: - Wann hat die Übernahme statt gefunden? - Welche Fläche ist nun öffentlich? (Bitte genauen Plan vorlegen) - Warum ist die Beschilderung bis heute noch nicht neu geregelt? - Wie soll mit den Parkplätzen, die heute für Elektrofahrzeuge für Carsharing beschildert sind, verfahren werden? - Wenn nein: - Wann ist damit zu rechnen? - Welche Flächen genau werden durch die Stadt Frankfurt übernommen? (Bitte Plan vorlegen) - Ist beabsichtigt, Teile dieser Flächen zu vermieten, zu verpachten oder Dritten Sondernutzungsrechte einzuräumen? - Welche Beschilderung ist in welchem Bereich vorgesehen? - Wer trägt die Kosten der Demontage der alten Schilder? - Wo haben Frankfurter Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich über den aktuellen "privat oder öffentlich Status" des sog. Europaviertels (B-Plan 850 Ä und B 826), aber auch anderer Bereiche unserer Stadt zu informieren? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1432 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 187 Antrag vom 02.03.2019, OF 877/1 Auskunftsersuchen vom 19.03.2019, V 1202 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2