Parkplätze: Privat oder öffentlich?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1432
entstanden aus Vorlage:
OF 649/1 vom
23.08.2015 Betreff: Parkplätze: Privat oder öffentlich?
Der Magistrat wird
aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Handelt es sich bei der Stephensonstraße (zwischen
Idsteiner Straße und der Einmündung in die Niedernhausener Straße) um eine
Privatstraße? 2. Befinden sich die Parkbuchten
entlang der Stephensonstraße vor dem Gebäude der Deutschen Bahn AG auf
Privatgelände?
3. Wenn nein, wurden die
Parkbuchten an ein Unternehmen vermietet? 4. Wenn die Parkbuchten angemietet sind: Wie lange
läuft der Mietvertrag noch? 5. Wer ist Eigentümerin der Flächen für die Gehwege
zwischen der Zentrale der Deutschen Bahn AG und den
Parkplätzen, die als Eigentum der Deutschen Bahn AG ausgewiesen sind? Begründung: Die Parkplätze vor dem Gebäude der Deutschen Bahn AG
sind als privat und nur zur Benutzung durch Besucher der Zentrale der Deutschen
Bahn AG gekennzeichnet. Von der Bevölkerung wird der Bereich als öffentlicher
Straßenraum wahrgenommen. Zwischen dem Gebäude der Deutschen Bahn AG und den
als Eigentum der Deutschen Bahn AG gekennzeichneten Parkplätzen verläuft
der öffentliche Gehweg. Vielen Anwohnern ist unklar, ob die Parkplätze
tatsächlich nur mit Erlaubnis der Deutschen Bahn AG benutzt werden dürfen,
und wenn ja, vor welchem Hintergrund. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.11.2015, ST 1683
Antrag vom
30.07.2018, OF
653/1
Auskunftsersuchen vom 14.08.2018, V 963
Antrag vom
02.03.2019, OF
877/1
Auskunftsersuchen vom 19.03.2019, V 1202
Aktenzeichen: 66 3