Parkplätze: Privat oder öffentlich?
Vorlagentyp: V
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1432
entstanden aus Vorlage: OF 649/1 vom 23.08.2015
Betreff: Parkplätze: Privat oder öffentlich? Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- Handelt es sich bei der Stephensonstraße (zwischen Idsteiner Straße und der Einmündung in die Niedernhausener Straße) um eine Privatstraße?
- Befinden sich die Parkbuchten entlang der Stephensonstraße vor dem Gebäude der Deutschen Bahn AG auf Privatgelände?
- Wenn nein, wurden die Parkbuchten an ein Unternehmen vermietet?
- Wenn die Parkbuchten angemietet sind: Wie lange läuft der Mietvertrag noch?
- Wer ist Eigentümerin der Flächen für die Gehwege zwischen der Zentrale der Deutschen Bahn AG und den Parkplätzen, die als Eigentum der Deutschen Bahn AG ausgewiesen sind? Begründung: Die Parkplätze vor dem Gebäude der Deutschen Bahn AG sind als privat und nur zur Benutzung durch Besucher der Zentrale der Deutschen Bahn AG gekennzeichnet. Von der Bevölkerung wird der Bereich als öffentlicher Straßenraum wahrgenommen. Zwischen dem Gebäude der Deutschen Bahn AG und den als Eigentum der Deutschen Bahn AG gekennzeichneten Parkplätzen verläuft der öffentliche Gehweg. Vielen Anwohnern ist unklar, ob die Parkplätze tatsächlich nur mit Erlaubnis der Deutschen Bahn AG benutzt werden dürfen, und wenn ja, vor welchem Hintergrund. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1