Parkplätze: Privat oder öffentlich?
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
öffentlich? Vorgang: V 1432/15 OBR 1; ST 1683/15 Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1683: "Eigentümer und Straßenbaulastträger der Stephensonstraße ist derzeit noch aurelis Real Estate GmbH & Co. KG. Die Übernahme der Flächen durch die Stadt Frankfurt ist bis zum II. Quartal 2016 vorgesehen. Erst danach wird die Beschilderung, auch die der Parkbuchten, neu geregelt." Dies vorangestellt
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2018, OF 653/1
Betreff: Parkplätze: Privat oder
öffentlich? Vorgang:
V 1432/15 OBR 1; ST 1683/15
Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015,
ST 1683: "Eigentümer
und Straßenbaulastträger der Stephensonstraße ist derzeit noch aurelis Real
Estate GmbH & Co. KG. Die Übernahme der Flächen durch die Stadt Frankfurt
ist bis zum II. Quartal 2016 vorgesehen. Erst danach wird die Beschilderung, auch die der
Parkbuchten, neu geregelt." Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat
beschließen: Der Magistrat
wird gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: - Hat die "Übernahme der Flächen durch die
Stadt Frankfurt" mittlerweile stattgefunden? - Wenn ja - Wann hat die Übernahme statt gefunden? - Welche Fläche ist nun öffentlich?
(Bitte genauen Plan vorlegen) - Warum ist die Beschilderung bis heute noch nicht
neu geregelt? - Wie soll mit
den Parkplätzen, die heute -
für Elektrofahrzeuge - für
Carsharing beschildert sind,
verfahren werden? o Wenn nein - Wann ist damit zu rechnen? - Welche Flächen genau werden durch die Stadt
Frankfurt übernommen? (Bitte
Plan vorlegen) - Ist
beabsichtigt Teile dieser Flächen zu vermieten, zu verpachten oder Dritten
Sondernutzungsrechte einzuräumen? - Welche Beschilderung ist in welchem Bereich
vorgesehen? - Wer trägt die
Kosten der Demontage der alten Schilder? - Wo haben Frankfurter
Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich über den aktuellen "privat
oder öffentlich Status" des sog. Europaviertels (B-Plan 850 Ä und B 826),
aber auch anderer Bereiche unserer Stadt zu informieren? Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 08.09.2015, V
1432
Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1683
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1
am 14.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 963 2018
Die Vorlage OF
653/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme