Fragen zur Umsetzung des Magistratsberichts B 19
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Errichtung von 2.000 Fahrradparkplätzen pro Kalenderjahr, wie in der Vorlage B 19 aus 2024 ausgeführt?2. Ist beabsichtigt, die Ortsbeiräte vor der Errichtung einzubeziehen?3. Wird vor der Errichtung eine Evaluierung durchgeführt, ob die Fahrradständer an der entsprechenden Stelle überhaupt benötigt werden?4. Wie viele Parkplätze sind bislang der Errichtung von Fahrradständern im Rahmen dieser Maßnahme zum Opfer gefallen?5. Fallen Lastenfahrradparkplätze auch unter diese 2.000 zu errichtenden Fahrradständer oder werden diese separat gezählt?6. Wie viele Kosten produziert diese Maßnahme jährlich?
Begründung
Aus der Vorlage B 19 aus 2024 ist zu entnehmen, dass der Magistrat gehalten ist, "2.000 weitere Fahrradparkplätze pro Kalenderjahr zu entrichten". Im Ortsbeirat besteht begründeter Anlass zu der Sorge, dass diese Fahrradständer ohne Evaluierung, ob diese an den entsprechenden Stellen überhaupt benötigt werden und ohne Einbeziehung des Ortsbeirates, auf Kosten von dringend benötigten Parkplätzen errichtet werden. Außerdem bekommt der Ortsbeirat immer wieder abschlägige Antworten zu Sanierungsmaßnahmen auf Spielplätzen oder dem Bieberpark, da kein Geld hierfür vorhanden sei. Deshalb ist es von besonderem Interesse zu erfahren, wieviel Geld diese Maßnahme jährlich kostet.