Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Bieberpark

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Igelhabitate schaffen

05.09.2025 · Aktualisiert: 12.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7346 entstanden aus Vorlage: OF 369/15 vom 12.06.2025 Betreff: Igelhabitate schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Friedhof, im Bieberpark sowie an weiteren geeigneten Stellen im Ortsbezirk Habitate und Rückzugsorte für Igel zu schaffen. Zudem sollen entsprechende Informationsschilder zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit angebracht werden. Begründung: Seit 2023 wird der westeuropäische Igel auf der Roten Liste gefährdeter Arten als potenziell gefährdet geführt. Sein Schutz als heimisches Wildtier gewinnt daher an Bedeutung. Der Igel wird zunehmend aus seinem natürlichen Lebensraum verdrängt - unter anderem durch zunehmende Besiedlung, Infrastrukturmaßnahmen und intensive landwirtschaftliche Nutzung. Infolgedessen lebt er heute verstärkt in und nahe menschlicher Siedlungsräume. Gerade in Nieder-Eschbach, das durch seine naturnahe Lage geprägt ist, finden sich zahlreiche potenziell geeignete Flächen für Schutzmaßnahmen. Besonders begrünten und halböffentlichen Bereichen - wie etwa dem Friedhof oder dem Bieberpark - kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Durch das gezielte Anlegen von Igelhabitaten (z. B. durch Laub- und Reisighaufen, Totholz oder spezielle Igelhäuser) können diesen Tieren geschützte Rückzugsorte geboten werden. Solche Rückzugsräume sind nicht nur in der Paarungszeit, sondern insbesondere auch für den Winterschlaf essenziell. Die Anbringung von Informationsschildern trägt zusätzlich zur Aufklärung der Bevölkerung bei, sensibilisiert für die Bedürfnisse dieser Tiere und stärkt das Bewusstsein für Arten- und Naturschutz im urbanen Raum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fragen zur Umsetzung des Magistratsberichts B 19 (vgl. Zielsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424)

18.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 294/15 Betreff: Fragen zur Umsetzung des Magistratsberichts B 19 (vgl. Zielsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424) Vorgang: M 47/19; B 19/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Errichtung von 2.000 Fahrradparkplätzen pro Kalenderjahr wie in der B19 aus 2024 ausgeführt? 2. Ist beabsichtigt, die Ortsbeiräte vor der Errichtung einzubeziehen? 3. Wird vor der Errichtung eine Evaluierung durchgeführt, ob die Fahrradständer an der entsprechenden Stelle überhaupt benötigt werden? 4. Wie viele Parkplätze sind bislang der Errichtung von Fahrradständen im Rahmen dieser Maßnahme zum Opfer gefallen? 5. Fallen Lastenfahrradparkplätze auch unter dies 2.000 zu errichtende Fahrradständer oder werden diese separat gezählt? 6. Wie viele Kosten produziert diese Maßnahme jährlich? Begründung: Aus der B 19 aus 2024 ist zu entnehmen, dass der Magistrat gehalten ist, "2.000 weitere Fahrradparkplätze pro Kalenderjahr zu entrichten". Im Ortsbeirat besteht begründeter Anlass zu der Sorge, dass diese Fahrradständer ohne Evaluierung, ob diese an den entsprechenden Stellen überhaupt benötigt werden und ohne Einbeziehung des Ortsbeirates auf Kosten von dringend benötigten Parkplätzen errichtet werden. Außerdem bekommt der Ortsbeirat immer wieder abschlägige Antworten zu Sanierungsmaßnahmen auf Spielplätzen oder dem Bieberpark, da kein Geld hierfür vorhanden sei. Deshalb ist es von besonderem Interesse zu erfahren. Wieviel Geld diese Maßnahme jährlich kostet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 19 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 899 2024 Die Vorlage OF 294/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks

14.07.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4274 entstanden aus Vorlage: OF 245/15 vom 21.06.2023 Betreff: Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks Vorgang: EA 203/18 OBR 15; ST 1087/19 Der Magistrat wird gebeten, nach vielen Jahren des Wartens das in der Stellungnahme vom 03.06.2019, ST 1087, angekündigte Konzept zur Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks dem Ortsbeirat vorzustellen und die Maßnahmen umzusetzen. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1087 kündigte der Magistrat ein Konzept zur Neugestaltung des Bieberparks an. Seitdem warten die Einwohnerinnen und Einwohner von Nieder-Eschbach darauf, den Bieberpark in seiner Funktion als Naherholungsgebiet nutzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.11.2018, EA 203 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2070 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks in Nieder-Eschbach

03.03.2022 · Aktualisiert: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 114/15 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Die notwendigen Gelder für Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks (Am Lehenweg, 60437 Frankfurt am Main) sowie die zugehörigen Planungskosten in den Haushalt ab 2022 einzustellen. Begründung: Der Park ist in weiten Teilen in einem schlechten Zustand und wird somit als Grünfläche von der Bevölkerung kaum genutzt. Dies sollte man ändern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 97 2022 Die Vorlage OF 114/15 wird in der vorgelegten Fassung als interfraktioneller Antrag beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks

11.06.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 285 entstanden aus Vorlage: OF 14/15 vom 18.05.2021 Betreff: Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks Vorgang: EA 203/18 OBR 15; ST 1087/19 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen im Bieberpark (Am Lehenweg, 60437 Frankfurt am Main) zu ergreifen: 1. Der Teich soll durch Herstellung bzw. Instandsetzung der Wasserversorgung wieder aktiviert werden, der Boden abgedichtet und der Zulauf erneuert werden. Die Randbereiche sind zu bepflanzen; 2. Die freien Flächen sollen aufgewertet werden, beispielsweise durch Anlegen einer Sitzgruppe, ergänzt um kleine Tische zum Schachspielen und eine Boulebahn sowie Bepflanzung mit blühenden Sträuchern und Blumen; 3. Das Gelände soll entmüllt und gesäubert werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, das in der Stellungnahme vom 03.06.2019, ST 1087, angekündigte Konzept zur Neugestaltung des Bieberparks nun endlich in einer seiner nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen . Der Planungsbeginn war für 2020 vorgesehen. Begründung: Der Park ist in weiten Teilen in einem schlechten Zustand und wird somit als Grünfläche von der Bevölkerung kaum genutzt. Dies sollte geändert werden. (Fotos: Dr. J. Poloczek) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1751 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Mittel im Haushalt 2019 für zwei konkrete Maßnahmen bereitstellen und diese in die Projektliste für 2019/2020 mit aufnehmen hier: 1. Aufwertung und Neugestaltung des Bieberparks in Nieder-Eschbach, 2. Revitalisierung und Ausbau des Sprudels

06.11.2018 · Aktualisiert: 03.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2018, OF 175/15 Betreff: Haushalt 2019 Mittel im Haushalt 2019 für zwei konkrete Maßnahmen bereitstellen und diese in die Projektliste für 2019/2020 mit aufnehmen hier: 1. Aufwertung und Neugestaltung des Bieberparks in Nieder-Eschbach, 2. Revitalisierung und Ausbau des Sprudels im Pfingstwäldchen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Für die Planung und Umsetzung der Neugestaltung hinsichtlich einer grundlegenden optischen Aufwertung des Bieberparks in Nieder-Eschbach (eine Grünanlage innerhalb des Stadtteils) werden Projektbezogen in 2019 ausreichend Mittel im Haushalt bereitgestellt, 2. Für die Wiederherstellung des Betriebs und Herstellung eines geordneten Wasserzuflusses für den "versiegten" Sprudel im Pfingstwäldchen, mit dem man eine Aufwertung des landwirtschaftlich-kulturellen Angebots im Naherholungsgebiet "Pfingstwald" in Nieder-Eschbach erzielen kann, werden ausreichend Gelder zur Durchführung dieses Projekte im Haushaltsplan 2019 eingestellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 203 2018 Etatanregung EA 204 2018 Die Vorlage OF 175/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Fitnessanlage in NiederEschbach; Outdoor-Sportgeräte im Freien

15.06.2018 · Aktualisiert: 24.09.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3381 entstanden aus Vorlage: OF 158/15 vom 29.05.2018 Betreff: Einrichtung einer Fitnessanlage in Nieder-Eschbach; Outdoor-Sportgeräte im Freien Vorgang: OM 677/16 OBR 15; ST 54/18 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 54, angekündigte Vorstellung der Planung einer Fitnessanlage für Jedermann im Freien in der Nähe der Bezirkssportanlage/Freibad in Nieder-Eschbach in der Sitzung des Ortsbeirates am 14. September 2018 durchzuführen. Begründung: Finanzierung und Bau der öffentlichen Fitnessanlage an der Bezirkssportanlage sind für 2019 vorgesehen. Zwischenzeitliche Ergebnisse von Prüfungen zum Bau einer derartigen Anlage am Pfingstwäldchen/Straße Am Sprudel sowie im Bieberpark haben diese Standorte sich aus unterschiedlichsten Gründen nicht als geeignet erwiesen. Jetzt gilt es, dieses Projekt nahe der Bezirkssportanlage und des Nieder-Eschbacher Freibades zeitnah umzusetzen. Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Fitnessanlage im Freien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 677 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 54 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1917

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bieberpark

25.11.2016 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 933 entstanden aus Vorlage: OF 63/15 vom 10.11.2016 Betreff: Bieberpark Im Laufe des Jahres 2017 sollen im Bieberpark Arbeiten zur Umgestaltung vorgenommen werden. Der Magistrat wird daher gebeten, zu gegebener Zeit das Konzept zur Umgestaltung des Bieberparks dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 534 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kostenermittlung für einen Brunnen im Bieberpark

04.11.2016 · Aktualisiert: 05.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 853 entstanden aus Vorlage: OF 61/15 vom 03.11.2016 Betreff: Kostenermittlung für einen Brunnen im Bieberpark Bedingt durch eine längere Trockenphase im Herbst dieses Jahres verringerte sich der Wasserzulauf in den Teich des Bieberparks wiederum erheblich. Grund hierfür ist die Absenkung des Wasserspiegels in dem sich auf Privatgelände befindenden Brunnen oberhalb des Teiches, der normalerweise den Zulauf regelt. Bereits im letzten Sommer fiel der Teich aufgrund des Absenkens des Wasserspiegels in diesem Brunnen über Monate hin gänzlich trocken. Bedingt durch den allgemeinen Klimawandel, aber auch durch anstehende und bereits abgeschlossene Baumaßnahmen ist auch in Zukunft mit Eingriffen in den Grundwasserhaushalt im Bereich des Zulaufes und dadurch mit längerem Trockenfallen des Teiches zu rechnen. Mögliche nachhaltige Maßnahmen, den Wasserstand per Pumpe aus dem erwähnten Brunnen zu regeln, können an den benötigten Zustimmungen der drei Grundstückseigentümer(-gemeinschaften), über deren Gelände der Zufluss heute erfolgt, sowie an einer dauerhaft nicht gesicherten ehrenamtlichen Beteiligung Dritter scheitern. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Ortsbeirat generell für eine Erhaltung des Teiches mit einem ausreichenden Wasserspiegel aus. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kosten für die Anlage eines neuen Brunnens auf dem Gelände des Bieberparks entstehen. Dabei sind die Kosten für nachfolgende Faktoren anzugeben: 1. Pro Tiefenmeter Bohrung und Sicherung der Bohrung des Brunnens; 2. für die oberirdische Anlage des Brunnens (Elektroversorgung, Pumpe etc.); 3. für den Betrieb; 4. zusätzlichen Installationskosten, wenn die Elektroversorgung so ausgerichtet ist, dass auch bei Festen im Bieberpark dort Strom entnommen werden kann. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, diese Kosten bereits bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs zu berücksichtigen. Begründung: Durch einen eigenen pumpbetriebenen Brunnen kann die Aufrechterhaltung des Wasserstandes auch bei längeren Trockenphasen sichergestellt werden. Der jetzige Zulauf kann erhalten bleiben (sofern der Wasserstand des jetzigen Brunnens ausreicht). Aufgrund von Erkenntnissen aus Baumaßnahmen im weiteren Umfeld des Parks geht der Ortsbeirat von einer Bohrtiefe von fünf bis sechs Metern bis zum Erreichen eines ausreichenden Grundwasserspiegels aus. Die Elektroinstallation kann ggfs. auch von Betreibern von Festen im Bieberpark genutzt werden. Zurzeit kann Strom dazu nur von Anliegern bezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 378 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Lapidariums im Bieberpark

09.09.2016 · Aktualisiert: 08.05.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 566 entstanden aus Vorlage: OF 37/15 vom 09.08.2016 Betreff: Einrichtung eines Lapidariums im Bieberpark Der Magistrat wird gebeten, bei der vorgesehenen Neugestaltung des Bieberparks eine Teilfläche für ein Lapidarium einzuplanen. In dem Lapidarium soll Folgendes aufgestellt werden: - Alte Grenzsteine der Gemarkungsgrenze von Nieder-Eschbach, soweit sie bereits heute nicht mehr an ihrem Originalstandort stehen oder in näherer Zukunft an ihrem Standort gefährdet oder bereits stark in Mitleidenschaft gezogen sind. - Alte Grenzsteine aus der alten Taunus-Gemarkung des Nieder-Eschbacher Waldes, soweit sie bereits heute am Wegrand im Wald liegen oder von der Erhaltung gefährdet sind. - Kilometersteine, sofern sie gefährdet sind (oder werden). - Alte Stelen oder andere steinerne Dokumente aus der Geschichte Nieder-Eschbachs, soweit sie durch Baumaßnahmen gefährdet oder bereits gesichert sind oder von ihren heutigen Besitzern freigegeben werden und diese nicht mehr an oder im Umfeld ihres ursprünglichen Standortes aufgestellt werden können. Das Lapidarium soll frei zugänglich, aber gleichzeitig als solches abgegrenzt sein. Eine genaue Dokumentation ist durch eine - erw eiterbare - Schautafel zu gewährleisten. Begründung: Die Einrichtung eines Lapidarium im Bieberpark ist bereits mit dem Grünflächenamt mündlich besprochen und abgestimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1783 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 855

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

(Kein) Wasser im Teich des Bieberparks

18.09.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2015, OM 4515 entstanden aus Vorlage: OF 291/15 vom 14.09.2015 Betreff: (Kein) Wasser im Teich des Bieberparks Seit geraumer Zeit ist der Teich im Bieberpark trocken gefallen. Auf dem Boden befindet sich lediglich noch eine größere Menge an Faulschlamm. Anscheinend ist die Wasserzufuhr aus dem Bereich oberhalb des Parks unterbrochen. Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Warum ist der Teich trocken gefallen? 2. Wird der Teich in seinem bisherigen Zustand (mit Wasser) wiederhergestellt? Wenn ja, wann? 3. Wird die Gelegenheit genutzt, den Boden vom Faulschlamm zu befreien? Dies wird seitens des Ortsbeirates befürwortet; allerdings sollte dies wegen möglicher größerer Regenmengen im Herbst bald erfolgen. 4. Wie kann der Teich in Zukunft mit Wasser versorgt werden, wenn die bisherige Wasserzufuhr nicht wieder hergestellt werden kann? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 77 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 900 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 15

07.04.2015 · Aktualisiert: 04.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2015, OF 272/15 Betreff: Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwei Spielmobileinsätze in den Sommermonaten im Stadtteil Nieder-Eschbach in Auftrag zu geben und durch das Kinderbüro organisieren zu lassen. Das Spielmobil soll mit seinem Angebot entweder in der Grünanlage Bieberpark (Am Lehenweg) oder im Pausenhof der Michael-Grzimek-Schule sowie im Ben-Gurion-Ring (Park) eingesetzt werden. Die Einsatztermine sind mit der Kinder- und Jugendbeauftragten, der Schulleitung sowie der Bürgerinitiative Am Bügel abzustimmen. Die Finanzierung der Spielmobileinsätze erfolgt mit einem Höchstbetrag von brutto 1.500,00 über das Ortsbeiratsbudget. Begründung: Das Spielmobil hat ein attraktives und abwechslungsreiches Spieleangebot und stellt daher ein Event für die Kinder in Nieder-Eschbach dar. Insbesondere in den Sommermonaten und in der Ferienzeit wäre dies auch für die Daheimgebliebenen eine willkommene Abwechslung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 24.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 328 2015 Die Vorlage OF 272/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Sommermonaten" die Worte "oder alternativ in den Herbstferien" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Outdoor-Sportgeräte im Freien; Überlegungen zur Einrichtung eines Fitness-Parcours in und um Nieder-Eschbach

11.11.2014 · Aktualisiert: 04.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 248/15 Betreff: Outdoor-Sportgeräte im Freien; Überlegungen zur Einrichtung eines Fitness-Parcours in und um Nieder-Eschbach Es besteht in den letzten Jahren ein gesteigerter Bedarf in der Bevölkerung, gerade auch bei den älteren Senioren, einfache sportliche Aktivitäten in Natur und Freizeit zu betreiben. Im Nachbarstadtteil Harheim wurde vor einigen Wochen, neben sieben weiteren schon vorhandenen Standorten in Frankfurt am Main, eine öffentliche Anlage mit Senioren-Sportgeräten mit Erfolg eröffnet. Auch in anderen europäischen Städten wurden in öffentlichen Parks und Grünanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum durch die Aufstellung von Outdoor-Sportgeräten eine Angebot zur sportlichen Betätigung -ohne Vereinszugehörigkeit- geschaffen. So haben Mitglieder der Antragstellerin im dänischen Arrhus in einer Grünanlage eine Reihe von Sportgeräten ausprobieren können und sich über die Attraktivität dieses Angebots für Jung und Alt überzeugen können. Neben etwas Kraftanstrengung sind die Geräte auch optimal geeignet, die Bewegung, das Gleichgewicht u.v.m. im Freien zu trainieren. Es bestehen daher Überlegungen und Vorschläge auch seitens der ansässigen Vereine und innerhalb der Nieder-Eschbacher Bevölkerung der Wunsch, dass auch im Frankfurter Stadtteil Nieder-Eschbach mittels Aufstellung von Outdoor-Sportgeräten an verschiedenen Stellen in Grünanlagen ein Fitness-Parcours für Jedermann geschaffen wird. Geeignete Standorte für einen entsprechenden Rundweg mit einem oder mehreren Sportgeräten könnten zunächst die Grünanlagen "Bieberpark" Am Lehenweg, das "ÜWG-Eck" Tannenweg/Urseler Weg, An den Kaskaden "Eschbach-Wasserfall", Grünstreifen im Bereich Am Sprudel entlang dem Eschbach sein, die als -mit Geräten- ausgewiesene Standorte für einen Fitnessrundlaufweg ausgewiesen werden könnten. Für diese Standorte wäre ein gemeinsames Konzept zu erstellen, in dem zum Einen die erforderlichen Haushaltsmittel ermittelt werden und zum Anderen geeignete Vandalismus-sichere Sportgeräte für die vorgenannten Standorte vorgeschlagen werden, damit möglichst eine Umsetzung zeitnah im Sommer 2015 erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates 15 im Januar 2015 zunächst den für entsprechende Freizeitanlagen zuständigen Vertreter des Magistrats bzw. aus dem Grünflächenamt einzuladen, um über Erfahrungen und Realisierungsmöglichkeiten für einen entsprechenden Outdoor-Sportgeräte-Parcours zu berichten. Begründung: Siehe Antragstext. Ein Mitarbeiter des Grünflächenamtes hatte im Vorfeld bereits den OBR 14 über das Projekt "Fitnessstudio im Freien" informiert. Da eine ähnliche Anlage im Rahmen eines Parcours an verschiedenen Standorten auch für Nieder-Eschbach, wie im Antragstext beschrieben, interessant ist, bedarf es vor einer eventuellen Realisierung noch ergänzender Informationen seitens der Projektverantwortlichen der Stadt zur Machbarkeit der Anregungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 248/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der 7. Satz gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsatz von Streetworkern im Bieberpark zur nachhaltigen Bekämpfung von Randale und Vandalismus

06.05.2011 · Aktualisiert: 12.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 47 entstanden aus Vorlage: OF 1/15 vom 18.04.2011 Betreff: Einsatz von Streetworkern im Bieberpark zur nachhaltigen Bekämpfung von Randale und Vandalismus Vorgang: ST 260/11 Der Magistrat wird gebeten, 1. umgehend und auch in den nächsten Monaten Streetworker, insbesondere in der wärmeren Jahreszeit, für erforderliche Interventionsgespräche mit Jugendlichen und Erwachsenen in den Grünanlagen von Nieder-Eschbach einzusetzen. Eine besondere Beachtung ist den Abendstunden zu widmen. 2. den betroffenen Anwohnern der Grünanlage Bieberpark, des Spielplatzes in der Albert-Einstein-Straße, des Bolzplatzes in der Gladiolenstraße und des Platzes an der ev. Kirche zwecks schneller Information über aktuelle Anlässe die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner (Streetworker) zur Verfügung zu stellen. 3. am Eingang des Spielplatzes in der Albert-Einstein-Straße ein gut sichtbares Schild aufzustellen, dass der gesamte Spielplatzbereich nur von Kindern bis 12 Jahren mit ihren Erziehungsberechtigten aufgesucht werden darf. Dies dient der Maßgabe, dass gegenüber älteren Jugendlichen und Erwachsenen bei Bedarf ein Platzverweis ausgesprochen werden kann. 4. die Abfallentsorgung an den unter Punkt 2. genannten Plätzen wöchentlich durchzuführen. Begründung: Ziel ist es, dem steigendem Vandalismuswesen durch Jugendgruppen in den öffentlichen Grünanlagen von Nieder-Eschbach Einhalt zu gebieten. Neben den in letzter Zeit durchgeführten Kontrollen durch die Ordnungsbehörden ist eine stetige aufsuchende Sozialarbeit durch Streetworker unerlässlich. Für die betroffenen Anwohner wäre es beispielsweise hilfreich, (mobile) Telefonnummern der zuständigen Ansprechpartner (insbesondere für die Abendstunden) des Jugend- und Sozialamtes zu erhalten, damit diese schnellstmöglich über etwaige Vandalismus-Treffen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen informiert werden können. Die Streetworker könnten dann bei einem zeitnahen Erscheinen unmittelbar und direkt vor Ort auf die Jugendlichen einwirken. Unter Bezugnahme auf die vorläufige Stellungnahme des Magistrats ST 260/11 zum Thema "Spielplatz Albert-Einstein-Straße und Grünanlage Bieberpark; Anstieg von sinnlosem Vandalismus und Hinterlassen von Unrat seitens Jugendlicher", welche lautet: "Die Flächen wurden sowohl von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes und des Jugend- und Sozialamtes aufgesucht. Aufgrund der Jahreszeit, insbesondere der Kälteperiode wurden hierbei keine Jugendlichen angetroffen. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird der Magistrat eine endgültige Stellungnahme fertigen. Zur eindeutigen Beantwortung der Anregung besteht weiterhin ämterübergreifender Abstimmungsbedarf", ist aktuell mitzuteilen, dass am 7. und 8. April 2011 erneut der Bieberpark von Jugendlichen lautstark aufgesucht und dabei erheblicher Unrat hinterlassen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST 886 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Albert-Einstein-Straße und Grünanlage Bieberpark; Anstieg von sinnlosem Vandalismus und Hinterlassen von Unrat seitens Jugendlicher

26.11.2010 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2010, OM 4766 entstanden aus Vorlage: OF 376/15 vom 08.11.2010 Betreff: Spielplatz Albert-Einstein-Straße und Grünanlage Bieberpark; Anstieg von sinnlosem Vandalismus und Hinterlassen von Unrat seitens Jugendlicher Der Magistrat wird gebeten, 1. verstärkte Kontrollen der Stadtpolizei, vornehmlich nachmittags und in den Abendstunden, im Bereich des Spielplatzes Albert-Einstein-Straße sowie im Bereich der Grünanlage Bieberpark (Am Lehenweg) durchzuführen. 2. durch das Grünflächenamt sowie die FES, die Verschmutzungen sowie den hinterlassenen Unrat zeitnah zu beseitigen. 3. über das Jugendamt sowie das Amt für multikulturelle Angelegenheiten Streetworker der Jugendarbeit vor Ort einzusetzen, um die dort nachweislich entsprechend negativ auffallenden Jugendlichen (zum Großteil mit einem Migrationshintergrund) zu einem akzeptablen Verhalten anzuhalten. Begründung: Auf dem mit einer Tischtennisplatte versehenen Vorbereich zum Kleinkinderspielplatz Albert-Einstein-Straße treffen sich seit geraumer Zeit vornehmlich nachmittags und in den Abendstunden Jugendgruppen, die dort neben dem Stören der Nachtruhe diesen Raum in flegelhafter Weise nutzen. So werden nach entsprechendem Alkoholkonsum, Kiffen und nach der Aufnahme von Fastfood die Flächen wie eine Müllhalde hinterlassen. Zerbrochene Flaschen, Abfall sowie das gelegentliche Hinterlassen von Kot und Urin auf und neben der Tischtennisplatte sind nicht tragbar. Einige Nachbarn sind bereits gegen dieses sinnlose Tun der Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorgegangen, jedoch ohne Erfolg. Gleiches gilt auch für den Bieberpark, welcher in der letzten Zeit ebenfalls von Jugendlichen (nach Aussagen von Nachbarn mit einem hohen Anteil mit offensichtlichem Migrationshintergrund) aufgesucht wird. Dort ist zusätzlich ein Anstieg von sinnlosem Vandalismus an Ruhebänken, Müllbehältern, sowie durch umgeworfene Glascontainer festzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2011, ST 260 Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2011, ST 912 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung eines Grenzsteingartens in Nieder-Eschbach

20.08.2010 · Aktualisiert: 01.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4444 entstanden aus Vorlage: OF 344/15 vom 20.05.2010 Betreff: Schaffung eines Grenzsteingartens in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Voraussetzungen für die Einrichtung eines für jedermann gut sichtbaren Grenzsteingartens in Nieder-Eschbach zu schaffen. Als mögliche Standorte zur Aufstellung verschiedenster alter Grenzsteine werden die Grünfläche Ecke Urseler Weg/Tannenweg oder der Bieberpark (Am Lehenweg) vorgeschlagen. Die Einrichtung sollte in Abstimmung mit dem örtlichen Heimat- und Geschichtsverein erfolgen. Der Grenzsteingarten soll analog des in Nieder-Erlenbach bereits vorhandenen Gartens eingerichtet werden. Begründung: In und um Nieder-Eschbach gibt es zahlreiche nicht mehr verwendete oder versetzte Grenzsteine aus verschiedenen Epochen örtlicher Grenzlagen, die dem Verfall und der Verwitterung ausgesetzt sind. Eine Sammlung dieser Grenzsteine an einer geeigneten Stelle gibt dem Betrachter einen Überblick über die Geschichte der örtlichen Herrschaftsgrenzen. Die städtische Grünfläche Ecke Tannenweg/Urseler Weg wäre für eine entsprechende Ausstellung "Grenzsteingarten" geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2010, ST 1414 Aktenzeichen: 60 3

Ideen

Keine Ideen gefunden.