Fragen zur Umsetzung des Magistratsberichts B 19
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- und
- Bei Überplanungen (oft aufgrund von Ortsbeiratsanregungen) schätzt der Magistrat den Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten anhand von Bildern der Örtlichkeit aus den Jahren 2013, 2015, 2016, 2019, 2020, 2021 und 2022 ab. Dabei werden zum Beispiel an Schildermasten angekettete Fahrräder gezählt. Ebenfalls berücksichtigt werden verkehrsbehindernde oder verkehrsgefährdende Falschparkvorgänge. Zu 2.: Für rund 80 Prozent der neu installierten Fahrradabstellbügel sind Ortsbeiratsanregungen die Grundlage. Die Ortsbeiräte sind also in den meisten Fällen einbezogen. Zu
- Meistens entfallen Plätze, auf denen illegal und verkehrsgefährdend geparkt wurde. Exemplarisch verweist der Magistrat auf die Umgestaltung des Hessenplatzes, zu der es online auf https://www.radfahren-ffm.de/615-0-Sichere-und-passierbare-Wege.html?s umfassende Informationen gibt. Zu
- Ja, auch Lastenfahrradparkplätze zählen dazu. Zu
- Eine dezidierte Statistik gibt es hierzu nicht. Die Kosten ergeben sich aus einer Vielzahl von Variationen, zum Beispiel die Anzahl der Fahrradbügel pro Maßnahme, die Art der Installation, Markierungsarbeiten, Halterverbote, Abschleppen bei Falschparkenden und die Art der Abstellmöglichkeiten wie zum Beispiel Doppelstockanlagen. Die Kosten für einen mit einer Kernbohrung installierten herkömmlichen Fahrradbügel liegen bei rund 200 Euro. Bei einem Mehraufwand steigen die Kosten dann.