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Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 entstanden aus Vorlage: OF 547/2 vom 27.04.2018 Betreff: Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun? Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17; OM 1688/17 OBR 2; ST 1531/17; ST 419/18 Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie beurteilt der Magistrat die Ergebnisse der Verkehrszählung vor dem Hintergrund der in der Anregung vom 28.11.2016, OM 992, aufgeworfenen Probleme? 2. Warum führte der Magistrat eine Zählung an der Kreuzung Grüneburgweg/Siesmayerstraße durch und nicht wie vom Ortsbeirat gewünscht, am Grüneburgweg nach der August-Sieber-Straße? 3. Ein besonderes Anliegen des Ortsbeirates war die Zählung der Fahrradfahrten auf den Gehwegen (OM 1688). Warum wurden diese nicht gezählt? 4. Woher stammen die in der Stellungnahme ST 419 aufgeführten Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016, wenn der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 692 noch betont: "Genauere Kenntnisse über den Umfang eines Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siesmayerstraße liegen nicht vor." Begründung: So dankbar der Ortsbeirat für die durchgeführte Verkehrszählung ist, so wenig bringen die rohen Zahlen eine Veränderung bei der zu Grunde liegenden Problematik. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1674 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 4