Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874
entstanden aus Vorlage:
OF 547/2 vom
27.04.2018 Betreff: Verkehrszählung Siesmayerstraße und
Grüneburgweg - und nun? Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17; OM
1688/17 OBR 2; ST 1531/17; ST 419/18 Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen
gebeten: 1. Wie beurteilt der Magistrat die
Ergebnisse der Verkehrszählung vor dem Hintergrund der in der Anregung vom
28.11.2016, OM 992, aufgeworfenen Probleme? 2. Warum führte der Magistrat eine Zählung an der
Kreuzung Grüneburgweg/Siesmayerstraße durch und nicht wie vom Ortsbeirat
gewünscht, am Grüneburgweg nach der August-Sieber-Straße? 3. Ein
besonderes Anliegen des Ortsbeirates war die Zählung der Fahrradfahrten auf den
Gehwegen (OM 1688). Warum wurden diese nicht gezählt? 4. Woher stammen die in der
Stellungnahme ST 419 aufgeführten Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016, wenn
der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 692 noch betont: "Genauere
Kenntnisse über den Umfang eines Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und
Bockenheimer Landstraße über die Siesmayerstraße liegen nicht vor." Begründung: So dankbar der Ortsbeirat für die durchgeführte
Verkehrszählung ist, so wenig bringen die rohen Zahlen eine Veränderung bei der
zu Grunde liegenden Problematik. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2016, OM 992
Anregung an den
Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.02.2018, ST 419
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1674
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 4