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"Wild West im Westend" beenden - südlich Siesmayerstraße umgestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Betreff: "Wild West im Westend" beenden - südlich Siesmayerstraße umgestalten Zu 1. und 2.: Die vorgeschlagenen Anhebungen der Fahrbahn sind aufgrund der für den Linienbusverkehr geltenden Entwurfsregelwerke kein geeignetes Element. An der Einmündung Siesmayerstraße/Feldbergstraße existiert bereits ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Nordseite. Zu 3.: Die Siesmayerstraße ist eine der wichtigen Zu- und Ausfahrten für das Quartier zwischen Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Reuterweg. Die nicht unerheblichen Ziel- und Quellverkehre werden u.a. von den Bewohnerinnen und Bewohnern und den im Quartier Beschäftigten, aber auch von den Besucherinnen und Besuchern des Palmengartens, des Grüneburgparks und den Studentinnen und Studenten der Goetheuniversität verursacht. Genauere Kenntnisse über den Umfang eines Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siesmayerstraße liegen nicht vor. Um die Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer im Rückstaubereich an der Signalanlage Bockenheimer Landstraße zu verbessern, ist im vergangenen Jahr die Auffahrt auf den Gehweg vorverlegt worden. Im Bereich des Gehweges wurde gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2016 (ST 734) ein Radweg markiert. Eine Sperrung der Siesmayerstraße ab der Kreuzung Feldbergstraße in Richtung Süden hätte zur Folge, dass die o.g. Verkehre nicht auf kurzem Weg, sondern über Umwege (Feldbergstraße, Liebigstraße) mit einer entsprechenden Mehrbelastung dieser Straßen zur Bockenheimer Landstraße fahren müssten. Unmittelbar von der Sperrung betroffen wäre die Ausfahrt des Parkhauses Palmengarten. Alle Fahrzeuge müssten das Parkhaus über die Feldbergstraße verlassen. Die vorgeschlagene Sperrung mittels Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zusatzzeichen "Anlieger, Busse, Taxen und Fahrräder frei" ist in der Praxis nicht realisierbar, da eine permanente Überwachung notwendig wäre, um das Durchfahrverbot durchzusetzen. Zu 4.: Der Anregung wird entsprochen. In diesem Zusammenhang sollte auch die Vorfahrtregelung an den Einmündungen Feldbergstraße sowie Rossertstraße geändert werden; die Mittelmarkierung sowie die Blockmarkierung in der Siesmayerstraße würden entfernt. Dadurch sind insbesondere bei dem in Süd-Nord-Richtung verlaufenden Verkehr Verbesserungen hinsichtlich des Einhaltens der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 zu erwarten. Zu 5.: Der vorgeschlagene Eintausch von Busparkplätzen gegen Bewohnerparkplätze ist möglich. Eine Reduzierung der Breite für den neuen Bewohnerparkstreifen ist nicht notwendig, da die Fahrbahn nicht verbreitert werden muss und eine Radverkehrsanlage nicht angelegt werden kann. Zu 6.: Die Fahrbahnbreiten in diesem Abschnitt liegen zwischen ca. 9,0 bis 9,4 Meter. In diesem Bereich verkehrt die Buslinie 75 in Fahrtrichtung Süden, die Fahrbahnbreite sollte deshalb mindestens 6,0 Meter betragen. Für die Einrichtung von beidseitigen Radfahrstreifen mit dem Regelmaß von je 1,85 Meter stünde somit, auch unter Verzicht auf den bestehenden Längsparkstreifen westlich der Fahrbahn, keine ausreichende Verkehrsfläche zur Verfügung. Lediglich die Markierung von 1,50 Meter breiten Schutzstreifen wäre möglich. Aufgrund des hohen Parkdrucks in dem Gebiet hält der Magistrat den Verzicht auf den Parkstreifen für nicht sinnvoll. Zu 7. und 8.: Eine Umgestaltung des Einmündungsbereiches zur Bockenheimer Landstraße wird in der Untersuchung zur Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße geprüft. Sollte weiterhin der Wunsch nach einem Ortstermin bestehen, wird der Magistrat diesem Wunsch nachkommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688