"Wild West im Westend" beenden - südlich Siesmayerstraße umgestalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST
692
Betreff: "Wild West im
Westend" beenden - südlich Siesmayerstraße umgestalten Zu 1. und 2.: Die vorgeschlagenen Anhebungen der
Fahrbahn sind aufgrund der für den Linienbusverkehr geltenden
Entwurfsregelwerke kein geeignetes Element. An der Einmündung
Siesmayerstraße/Feldbergstraße existiert bereits ein Fußgängerüberweg
(Zebrastreifen) auf der Nordseite. Zu 3.: Die Siesmayerstraße ist eine der wichtigen Zu- und
Ausfahrten für das Quartier zwischen Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und
Reuterweg. Die nicht unerheblichen Ziel- und Quellverkehre werden u.a. von den
Bewohnerinnen und Bewohnern und den im Quartier Beschäftigten, aber auch von
den Besucherinnen und Besuchern des Palmengartens, des Grüneburgparks und den
Studentinnen und Studenten der Goetheuniversität verursacht. Genauere Kenntnisse über den Umfang
eines Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über
die Siesmayerstraße liegen nicht vor. Um die Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer im
Rückstaubereich an der Signalanlage Bockenheimer Landstraße zu verbessern, ist
im vergangenen Jahr die Auffahrt auf den Gehweg vorverlegt worden. Im Bereich
des Gehweges wurde gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2016 (ST
734) ein Radweg markiert. Eine Sperrung der Siesmayerstraße ab der Kreuzung
Feldbergstraße in Richtung Süden hätte zur Folge, dass die o.g. Verkehre nicht
auf kurzem Weg, sondern über Umwege (Feldbergstraße, Liebigstraße) mit einer
entsprechenden Mehrbelastung dieser Straßen zur Bockenheimer Landstraße fahren
müssten. Unmittelbar von der Sperrung betroffen wäre die Ausfahrt des
Parkhauses Palmengarten. Alle Fahrzeuge müssten das Parkhaus über die
Feldbergstraße verlassen. Die vorgeschlagene Sperrung mittels Verkehrszeichen
250 Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zusatzzeichen
"Anlieger, Busse, Taxen und Fahrräder frei" ist in der Praxis nicht
realisierbar, da eine permanente Überwachung notwendig wäre, um das
Durchfahrverbot durchzusetzen. Zu 4.: Der Anregung wird entsprochen. In diesem Zusammenhang sollte auch
die Vorfahrtregelung an den Einmündungen Feldbergstraße sowie Rossertstraße
geändert werden; die Mittelmarkierung sowie die Blockmarkierung in der
Siesmayerstraße würden entfernt. Dadurch sind insbesondere bei dem in
Süd-Nord-Richtung verlaufenden Verkehr Verbesserungen hinsichtlich des
Einhaltens der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 zu
erwarten. Zu 5.: Der vorgeschlagene Eintausch von Busparkplätzen
gegen Bewohnerparkplätze ist möglich. Eine Reduzierung der Breite für den neuen
Bewohnerparkstreifen ist nicht notwendig, da die Fahrbahn nicht verbreitert
werden muss und eine Radverkehrsanlage nicht angelegt werden kann. Zu 6.: Die Fahrbahnbreiten in diesem Abschnitt liegen
zwischen ca. 9,0 bis 9,4 Meter. In diesem Bereich verkehrt die Buslinie 75 in
Fahrtrichtung Süden, die Fahrbahnbreite sollte deshalb mindestens 6,0 Meter
betragen. Für die Einrichtung von beidseitigen Radfahrstreifen mit dem Regelmaß
von je 1,85 Meter stünde somit, auch unter Verzicht auf den bestehenden
Längsparkstreifen westlich der Fahrbahn, keine ausreichende Verkehrsfläche zur
Verfügung. Lediglich die Markierung von 1,50 Meter breiten Schutzstreifen wäre
möglich. Aufgrund des hohen Parkdrucks in dem Gebiet hält der Magistrat den
Verzicht auf den Parkstreifen für nicht sinnvoll. Zu 7. und 8.: Eine Umgestaltung des Einmündungsbereiches zur
Bockenheimer Landstraße wird in der Untersuchung zur Radverkehrsführung in der
Bockenheimer Landstraße geprüft. Sollte weiterhin der Wunsch nach einem Ortstermin
bestehen, wird der Magistrat diesem Wunsch nachkommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2016, OM 992
Antrag vom
24.04.2017, OF
275/2
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688