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Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1674 Betreff: Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun? Zu 1.: Aufgrund der in der Stellungnahme ST 419 / 2018 dargestellten Ergebnisse der Verkehrszählungen sieht der Magistrat keine Notwendigkeit, die Aussagen der Stellungnahme ST 692 / 2017 anzupassen. Zu 2.: Da der Grüneburgweg zwischen August-Siebert-Str. und Siesmayerstr. eine Einbahnstraße ist, liegt auch der vom Magistrat für die Zählung gewählte Knotenpunkt hinter der August-Siebert-Straße. Für die Beurteilung der Verkehrssituation in der Siesmayerstr. ist nach Auffassung des Magistrats die von ihm gewählte Knotenpunktzählung besser geeignet. Zu 3.: Entsprechend der Anregung des Ortsbeirates OM 1688 / 2017 sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs waren erfasst worden und in den Angaben der Stellungnahme ST 419 / 2018 enthalten. Zu 4. Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Bockenheimer Landstr./ Mendelssohnstr./ Siesmayerstr. wurden im Jahr 2016 in Zusammenhang mit den Planungen zur Umgestaltung der Bockenheimer Landstr. gezählt. Aufgrund von Zählungen lassen sich aber keine Rückschlüsse auf den Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr ziehen, weshalb die vom Magistrat getroffene Aussage "Genauere Kenntnisse über den Umfang eines Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstr. über die Siesmayerstr. liegen nicht vor" nach wie vor richtig ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874