Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1674
Betreff: Verkehrszählung
Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun? Zu 1.: Aufgrund der in der Stellungnahme ST 419 / 2018
dargestellten Ergebnisse der Verkehrszählungen sieht der Magistrat keine
Notwendigkeit, die Aussagen der Stellungnahme ST 692 / 2017 anzupassen. Zu 2.: Da der Grüneburgweg zwischen August-Siebert-Str. und
Siesmayerstr. eine Einbahnstraße ist, liegt auch der vom Magistrat für die
Zählung gewählte Knotenpunkt hinter der August-Siebert-Straße. Für die
Beurteilung der Verkehrssituation in der Siesmayerstr. ist nach Auffassung des
Magistrats die von ihm gewählte Knotenpunktzählung besser geeignet. Zu 3.: Entsprechend der Anregung des Ortsbeirates OM 1688 /
2017 sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs waren erfasst worden
und in den Angaben der Stellungnahme ST 419 / 2018 enthalten. Zu 4. Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Bockenheimer
Landstr./ Mendelssohnstr./ Siesmayerstr. wurden im Jahr 2016 in Zusammenhang
mit den Planungen zur Umgestaltung der Bockenheimer Landstr. gezählt. Aufgrund
von Zählungen lassen sich aber keine Rückschlüsse auf den Quell-, Ziel- und
Durchgangsverkehr ziehen, weshalb die vom Magistrat getroffene Aussage
"Genauere Kenntnisse über den Umfang eines Durchgangsverkehrs zwischen
Reuterweg und Bockenheimer Landstr. über die Siesmayerstr. liegen nicht vor"
nach wie vor richtig ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.05.2018, V 874