Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg
Begründung
Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße an mindestens zwei Wochentagen (Mo. & Do.) durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgen- und abendlichen Rushhour (7-9 & 17-19 Uhr), sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (2 Std.) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einzubeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder die auf dem Gehweg unterwegs sind zu erfassen. Am Grüneburgweg kann auf die Zählung der Fahrräder verzichtet werden. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem OBR 2 zeitnah vorzulegen und ein anschließender Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern soll Maßnahmen zur Abhilfe erarbeiten. Begründung: Wie in der Sitzung am 28. November beratenen OF 125/2 dargelegt, bestehen u.a. an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitliche Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich um ggf. Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor. "