Fragen zur Baustelle Assenheimer Straße 19 und der Stellungnahme ST 2289
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 782
entstanden aus Vorlage:
OF 259/7 vom
21.02.2018 Betreff: Fragen zur Baustelle Assenheimer Straße 19
und der Stellungnahme ST 2289 Vorgang: ST 2289/17 1. Warum gibt es keine Sondernutzungsgenehmigung für
den Gehweg? 2. Warum werden keine
Benutzungsgebühren für den Gehweg erhoben? 3. Wurde eine Kaution für Schäden und
Wiederherstellung erhoben? 4. Warum gibt es wegen der unzumutbaren Störung keine
Auflagen für eine zeitliche Begrenzung der öffentlichen Straßennutzung? Die o. g. Fragen ergeben
sich aus den bisherigen üblichen Vorgehensweisen (Auflagen) der zuständigen
Behörden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.11.2017, ST 2289
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.06.2018, ST 1135
Auskunftsersuchen
vom 26.11.2019, V
1488 Aktenzeichen: 66 0