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Fragen zur Baustelle Assenheimer Straße 19 und der Stellungnahme ST 2289

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 782 entstanden aus Vorlage: OF 259/7 vom 21.02.2018 Betreff: Fragen zur Baustelle Assenheimer Straße 19 und der Stellungnahme ST 2289 Vorgang: ST 2289/17 1. Warum gibt es keine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg? 2. Warum werden keine Benutzungsgebühren für den Gehweg erhoben? 3. Wurde eine Kaution für Schäden und Wiederherstellung erhoben? 4. Warum gibt es wegen der unzumutbaren Störung keine Auflagen für eine zeitliche Begrenzung der öffentlichen Straßennutzung? Die o. g. Fragen ergeben sich aus den bisherigen üblichen Vorgehensweisen (Auflagen) der zuständigen Behörden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2289 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1135 Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1488 Aktenzeichen: 66 0