Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Baustelle Assenheimer Straße 19

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 118 entstanden aus Vorlage: OF 46/7 vom 12.08.2016 Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 19 Vorgang: V 1085/14 OBR 7 Seit nunmehr über drei Jahren ist der Bürgersteig vor der Liegenschaft Assenheimer Straße 19 nicht benutzbar und Teil der Baugrube. Eine Bautätigkeit ist nicht zu erkennen. Fußgängerinnen und Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl-und Rollatorfahrerinnen und -fahrer, Schülerinnen und Schüler der Michael-Ende-Schule etc. müssen auf die Straße ausweichen. Bereits im Auskunftsersuchen vom 15.07.2014, V 1085, ist dieses Problem vom Ortsbeirat 7 thematisiert worden. Wegen des unhaltbaren Zustands bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut um Auskunft über diese Baustelle: 1. Wann und wie kann der Bürgersteig wieder geschlossen und begehbar gemacht werden? 2. Hat der Bauherr eine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg? 3. Werden Benutzungsgebühren seitens des Straßenbauamtes erhoben und vom Bauherrn bezahlt? 4. Wenn eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt: Kann diese wegen unzumutbarer Störung der öffentlichen Straßennutzung zeitlich begrenzt und ggf. entzogen werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.07.2014, V 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 172 Antrag vom 10.10.2017, OF 208/7 Auskunftsersuchen vom 24.10.2017, V 611 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2289 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 63 0