Baustelle Assenheimer Straße 19
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 118
entstanden aus Vorlage: OF 46/7 vom 12.08.2016
Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 19 Vorgang: V 1085/14 OBR 7 Seit nunmehr über drei Jahren ist der Bürgersteig vor der Liegenschaft Assenheimer Straße 19 nicht benutzbar und Teil der Baugrube. Eine Bautätigkeit ist nicht zu erkennen. Fußgängerinnen und Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl-und Rollatorfahrerinnen und -fahrer, Schülerinnen und Schüler der Michael-Ende-Schule etc. müssen auf die Straße ausweichen. Bereits im Auskunftsersuchen vom 15.07.2014, V 1085, ist dieses Problem vom Ortsbeirat 7 thematisiert worden. Wegen des unhaltbaren Zustands bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut um Auskunft über diese Baustelle:
- Wann und wie kann der Bürgersteig wieder geschlossen und begehbar gemacht werden?
- Hat der Bauherr eine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg?
- Werden Benutzungsgebühren seitens des Straßenbauamtes erhoben und vom Bauherrn bezahlt?
- Wenn eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt: Kann diese wegen unzumutbarer Störung der öffentlichen Straßennutzung zeitlich begrenzt und ggf. entzogen werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7