Baustelle Assenheimer Straße 19
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 118
entstanden aus Vorlage:
OF 46/7 vom 12.08.2016
Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 19 Vorgang:
V 1085/14 OBR 7 Seit nunmehr über drei Jahren ist der Bürgersteig vor
der Liegenschaft Assenheimer Straße 19 nicht
benutzbar und Teil der Baugrube. Eine Bautätigkeit ist nicht zu erkennen.
Fußgängerinnen und Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl-und
Rollatorfahrerinnen und -fahrer, Schülerinnen und Schüler der
Michael-Ende-Schule etc. müssen auf die Straße ausweichen. Bereits im
Auskunftsersuchen vom 15.07.2014, V 1085, ist dieses Problem vom
Ortsbeirat 7 thematisiert worden. Wegen des unhaltbaren Zustands bittet der Ortsbeirat
den Magistrat erneut um Auskunft über diese Baustelle: 1. Wann und wie kann der Bürgersteig wieder
geschlossen und begehbar gemacht werden? 2. Hat der Bauherr eine Sondernutzungsgenehmigung für
den Gehweg? 3. Werden Benutzungsgebühren seitens
des Straßenbauamtes erhoben und vom Bauherrn bezahlt? 4. Wenn eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt: Kann
diese wegen unzumutbarer Störung der öffentlichen Straßennutzung zeitlich
begrenzt und ggf. entzogen werden? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 15.07.2014, V
1085
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 172
Antrag vom
10.10.2017, OF
208/7
Auskunftsersuchen vom 24.10.2017, V 611
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.11.2017, ST 2289
Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 63 0