Fragen zur Baustelle Assenheimer Straße 19 und der ST 2289
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Straße 19 und der ST 2289 Vorgang: ST 2289/17
- Warum gibt es keine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg?
- Warum werden keine Benutzungsgebühren für den Gehweg erhoben?
- Wurde eine Kaution für Schäden und Wiederherstellung erhoben?
- Warum gibt es wegen der unzumutbaren Störung keine Auflagen für eine zeitliche Begrenzung der öffentlichen Straßennutzung? Die o.g. Fragen ergeben sich aus den bisherigen üblichen Vorgehensweisen (Auflagen) der zuständigen Behörden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2018, OF 259/7
Betreff: Fragen zur Baustelle Assenheimer
Straße 19 und der ST 2289 Vorgang: ST 2289/17 1. Warum gibt es keine Sondernutzungsgenehmigung für
den Gehweg? 2. Warum werden keine
Benutzungsgebühren für den Gehweg erhoben? 3. Wurde eine Kaution für Schäden und
Wiederherstellung erhoben? 4. Warum gibt es wegen der unzumutbaren Störung
keine Auflagen für eine zeitliche Begrenzung der öffentlichen
Straßennutzung?
Die o.g. Fragen ergeben sich aus
den bisherigen üblichen Vorgehensweisen (Auflagen) der zuständigen Behörden. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.11.2017, ST 2289
Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7
am 13.03.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 782 2018
Die Vorlage OF
259/7 wird in der vorgelegten Fassung als gemeinsamer Antrag der SPD und FDP
beschlossen. Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung FARBECHTE und REP