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Fragen zur Baustelle Assenheimer Straße 19 und der ST 2289

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Straße 19 und der ST 2289 Vorgang: ST 2289/17

  1. Warum gibt es keine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg?
  2. Warum werden keine Benutzungsgebühren für den Gehweg erhoben?
  3. Wurde eine Kaution für Schäden und Wiederherstellung erhoben?
  4. Warum gibt es wegen der unzumutbaren Störung keine Auflagen für eine zeitliche Begrenzung der öffentlichen Straßennutzung? Die o.g. Fragen ergeben sich aus den bisherigen üblichen Vorgehensweisen (Auflagen) der zuständigen Behörden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2018, OF 259/7 Betreff: Fragen zur Baustelle Assenheimer Straße 19 und der ST 2289 Vorgang: ST 2289/17 1. Warum gibt es keine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg? 2. Warum werden keine Benutzungsgebühren für den Gehweg erhoben? 3. Wurde eine Kaution für Schäden und Wiederherstellung erhoben? 4. Warum gibt es wegen der unzumutbaren Störung keine Auflagen für eine zeitliche Begrenzung der öffentlichen Straßennutzung? Die o.g. Fragen ergeben sich aus den bisherigen üblichen Vorgehensweisen (Auflagen) der zuständigen Behörden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2289 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 782 2018 Die Vorlage OF 259/7 wird in der vorgelegten Fassung als gemeinsamer Antrag der SPD und FDP beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und REP