Baustelle Assenheimer Straße 19
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2289
Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 19 Der Magistrat hat zwischenzeitlich eine provisorische Umgehung der Baustelleneinzäunung für Fußgänger eingerichtet. Die Herstellung des Gehweges ist derzeit leider noch nicht möglich, da hierzu Eingriffe in die private Fläche erforderlich wären. Zu Frage 1: Sobald der private Bauherr die Bebauung der an den Gehweg grenzenden Fläche abgeschlossen hat, wird der Gehweg wieder hergestellt. Der Magistrat bedauert hier aus technischen Gründen keinen konkreten Termin nennen zu können. Zu Frage 2: Es besteht keine Sondernutzungsgenehmigung. Zu Frage 3: Es werden keine Gebühren erhoben. Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 2: