Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756
entstanden aus Vorlage:
OF 344/2 vom
30.05.2013 Betreff: Frauenlobstraße 18 a und angrenzende
städtische Grünfläche Der Magistrat wird aufgefordert, folgende
Sachverhalte zu prüfen und diesbezüglich Fragen zu beantworten: 1. Während der Bautätigkeiten auf dem Grundstück
Frauenlobstraße 18 a wurde auf der benachbarten städtischen Grünfläche ein
Baum durch einen Bagger beschädigt und noch am selben Tag gefällt. Welche
Ausgleichsmaßnahme wurde hier gefordert? Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle
gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht? 2. Ebenfalls wurden während der Bauphase
Bauchemikalien in das Erdreich der städtischen Grünfläche "entsorgt".
Aufmerksame Nachbarn haben dies der entsprechenden Behörde gemeldet. Warum gab
es hierzu keine adäquate Reaktion des zuständigen Fachamtes? Wie gedenkt dieses
nun mit der Bodenverunreinigung umzugehen? 3. Im Rahmen der Errichtung des Wohngebäudes auf dem
Grundstück Frauenlobstraße 18 a musste eine Straßenlaterne am Fuß- und
Radweg weiter in den öffentlichen Grund hinein verlegt werden. Wurde hier die
Baugrenze seitens des Bauträgers überschritten? 4. Der öffentliche Fußgänger- und Radweg entlang des
Grundstückes Frauenlobstraße 18 a und der städtischen Grünfläche wurde
durch die Bautätigkeit stark beschädigt. Warum wurde der Weg bis zum heutigen
Tage durch den Bauträger nicht wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand
versetzt? 5. Ist es richtig,
dass das Liegenschaftsamt plant, die benannte städtische Grünfläche an den
Eigentümer der angrenzenden Erdgeschosswohnung (Frauenlobstraße 18 a) zu
verpachten oder ist dies bereits geschehen? a) Warum möchte das Liegenschaftsamt die Fläche
gerade an diese Person verpachten? Der Vorbesitzer des Grundstückes
Frauenlobstraße 18 a hat sich in der Vergangenheit mehrfach darum bemüht,
die Grünfläche zu pachten und wurde negativ verbeschieden. b) Ist es richtig, dass die
Baumpflege im Falle der Verpachtung weiterhin durch die Stadt Frankfurt am Main
übernommen werden wird? Wenn ja, warum? c) Wurden dem (möglichen) Pächter Zusagen bezüglich
einer Umzäunung und einer Gartenhütte gemacht? 6. Warum wurden seitens des Liegenschaftsamtes
Hinweise und Mitteilungen aufmerksamer Nachbarn bezüglich des Beschriebenen
ignoriert und so lange nicht beachtet und beantwortet, bis sich Mitglieder des
Ortsbeirates 2 der Thematik annahmen? Begründung: Eine Reihe von Ungereimtheiten rund um die Bebauung
des Grundstückes Frauenlobstraße 18 a sind dazu geeignet einer
entsprechenden Erklärung und Aufklärung zugeführt zu werden. Eine Verpachtung
mit Umzäunung der öffentlichen Grünfläche verengt den Zugang zur Brücke, welche
in den öffentlichen Naherholungsbereich Grüneburgpark führt. Es sollte eine
Selbstverständlichkeit sein, dass sich städtische Ämter unmittelbar nach Erhalt
mit Fragen, Anregungen und Hinweisen aus der Bevölkerung auseinandersetzen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411
Antrag vom
06.11.2013, OF
410/2
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673
Antrag vom
15.05.2014, OF
517/2 Aktenzeichen: 23 20