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Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756 entstanden aus Vorlage: OF 344/2 vom 30.05.2013 Betreff: Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Sachverhalte zu prüfen und diesbezüglich Fragen zu beantworten: 1. Während der Bautätigkeiten auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18 a wurde auf der benachbarten städtischen Grünfläche ein Baum durch einen Bagger beschädigt und noch am selben Tag gefällt. Welche Ausgleichsmaßnahme wurde hier gefordert? Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht? 2. Ebenfalls wurden während der Bauphase Bauchemikalien in das Erdreich der städtischen Grünfläche "entsorgt". Aufmerksame Nachbarn haben dies der entsprechenden Behörde gemeldet. Warum gab es hierzu keine adäquate Reaktion des zuständigen Fachamtes? Wie gedenkt dieses nun mit der Bodenverunreinigung umzugehen? 3. Im Rahmen der Errichtung des Wohngebäudes auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18 a musste eine Straßenlaterne am Fuß- und Radweg weiter in den öffentlichen Grund hinein verlegt werden. Wurde hier die Baugrenze seitens des Bauträgers überschritten? 4. Der öffentliche Fußgänger- und Radweg entlang des Grundstückes Frauenlobstraße 18 a und der städtischen Grünfläche wurde durch die Bautätigkeit stark beschädigt. Warum wurde der Weg bis zum heutigen Tage durch den Bauträger nicht wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt? 5. Ist es richtig, dass das Liegenschaftsamt plant, die benannte städtische Grünfläche an den Eigentümer der angrenzenden Erdgeschosswohnung (Frauenlobstraße 18 a) zu verpachten oder ist dies bereits geschehen? a) Warum möchte das Liegenschaftsamt die Fläche gerade an diese Person verpachten? Der Vorbesitzer des Grundstückes Frauenlobstraße 18 a hat sich in der Vergangenheit mehrfach darum bemüht, die Grünfläche zu pachten und wurde negativ verbeschieden. b) Ist es richtig, dass die Baumpflege im Falle der Verpachtung weiterhin durch die Stadt Frankfurt am Main übernommen werden wird? Wenn ja, warum? c) Wurden dem (möglichen) Pächter Zusagen bezüglich einer Umzäunung und einer Gartenhütte gemacht? 6. Warum wurden seitens des Liegenschaftsamtes Hinweise und Mitteilungen aufmerksamer Nachbarn bezüglich des Beschriebenen ignoriert und so lange nicht beachtet und beantwortet, bis sich Mitglieder des Ortsbeirates 2 der Thematik annahmen? Begründung: Eine Reihe von Ungereimtheiten rund um die Bebauung des Grundstückes Frauenlobstraße 18 a sind dazu geeignet einer entsprechenden Erklärung und Aufklärung zugeführt zu werden. Eine Verpachtung mit Umzäunung der öffentlichen Grünfläche verengt den Zugang zur Brücke, welche in den öffentlichen Naherholungsbereich Grüneburgpark führt. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich städtische Ämter unmittelbar nach Erhalt mit Fragen, Anregungen und Hinweisen aus der Bevölkerung auseinandersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411 Antrag vom 06.11.2013, OF 410/2 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673 Antrag vom 15.05.2014, OF 517/2 Aktenzeichen: 23 20