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Wille zur Wahrheit

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 359 Betreff: Wille zur Wahrheit Vorläufige Stellungnahme: Zu Punkt 1: Es wurde am 25.11.2010 die Fällung eines Ahornbaumes mit 195 cm Stammumfang beantragt. Der Baum war aufgrund von Bauarbeiten so stark geschädigt, dass Unfallgefahr bestand. Die Fällung wurde mit Bescheid vom 19.01.2011 genehmigt. Als Ersatz für die Baumfällung hat die Untere Naturschutzbehörde auf dem Grundstück einen Laubbaum 1. Ordnung mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm gefordert. Da auf dem Grundstück kein geeigneter Standort vorhanden war, wurde gem. § 4 (3) der Baumschutzsatzung auf einem anderen Grundstück der Ersatzbaum gepflanzt. Der entsprechende Baum wurde am 18.11.2013 nachgepflanzt. Der Standort befindet sich in der Frauenlobstraße. Zu Punkt 2: Die Anlage zu der Anregung enthält leider nicht die angeführte E-Mail. Für das Grundstück Frauenlobstraße 18A liegt dem Magistrat keine Meldung über "entsorgte" Bauchemikalien vor. Es gab jedoch einen entsprechenden Hinweis, wahrscheinlich die benannte E-Mail, für ein in der Nähe liegendes Grundstück. Dieser Hinweis wurde von der annehmenden Stelle zuständigkeitshalber an die Bauaufsicht weitergeleitet. Zu Punkt 3: Die internen Abstimmungen des Magistrats zu diesem Punkt sind leider noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat wird unaufgefordert Stellung beziehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673 Antrag vom 15.05.2014, OF 517/2