Wille zur Wahrheit
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.03.2014, ST 359 Betreff: Wille zur Wahrheit Vorläufige Stellungnahme: Zu Punkt 1: Es wurde am 25.11.2010 die Fällung
eines Ahornbaumes mit 195 cm Stammumfang beantragt. Der Baum war aufgrund von
Bauarbeiten so stark geschädigt, dass Unfallgefahr bestand. Die Fällung wurde
mit Bescheid vom 19.01.2011 genehmigt. Als Ersatz für die Baumfällung hat die Untere
Naturschutzbehörde auf dem Grundstück einen Laubbaum 1. Ordnung mit einem
Stammumfang von mindestens 16 cm gefordert. Da auf dem Grundstück kein
geeigneter Standort vorhanden war, wurde gem. § 4 (3) der Baumschutzsatzung auf
einem anderen Grundstück der Ersatzbaum gepflanzt. Der entsprechende Baum wurde
am 18.11.2013 nachgepflanzt. Der Standort befindet sich in der
Frauenlobstraße.
Zu Punkt 2: Die Anlage zu der Anregung enthält
leider nicht die angeführte E-Mail. Für das Grundstück Frauenlobstraße 18A
liegt dem Magistrat keine Meldung über "entsorgte" Bauchemikalien vor. Es gab
jedoch einen entsprechenden Hinweis, wahrscheinlich die benannte E-Mail, für
ein in der Nähe liegendes Grundstück. Dieser Hinweis wurde von der annehmenden
Stelle zuständigkeitshalber an die Bauaufsicht weitergeleitet. Zu Punkt 3: Die internen Abstimmungen des Magistrats zu diesem
Punkt sind leider noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat wird unaufgefordert
Stellung beziehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673
Antrag vom
15.05.2014, OF
517/2