Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
städtische Grünfläche Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Sachverhalte zu prüfen und dazu zu berichten:
- Während der Bautätigkeiten auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18a wurde auf der benachbarten städtischen Grünfläche ein Baum durch einen Bagger beschädigt und noch am selben Tag (!) gefällt. Welche Ausgleichsmaßnahme wurde hier gefordert? Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht?
- Ebenfalls während der Bauphase wurden Bauchemikalien in das Erdreich der städtischen Grünfläche "entsorgt". Aufmerksame Nachbarn haben dies der entsprechenden Behörde gemeldet. Warum gab es hierzu keine adäquate Reaktion des zuständigen Fachamtes? Wie gedenkt dieses nun mit der Bodenverunreinigung umzugehen?
- Im Rahmen der Errichtung des Wohngebäudes auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18a musste eine Straßenlaterne am Fuß- und Radweg weiter in den öffentlichen Grund hinein verlegt werden. Wurde hier die Baugrenze seitens des Bauträgers überschritten?
- Der öffentliche Fußgänger- und Radweg entlang des Grundstückes Frauenlobstraße 18a und der städtischen Grünfläche wurde durch die Bautätigkeit stark beschädigt. Warum wurde der Weg bis zum heutigen Tage durch den Bauträger nicht wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt?
- Ist es richtig, dass das Liegenschaftsamt plant, die benannte städtische Grünfläche an den Eigentümer der angrenzenden Erdgeschosswohnung (Frauenlobstraße 18a) zu verpachten oder ist dies bereits geschehen? a) Warum möchte das Liegenschaftsamt die Fläche gerade an diese Person verpachten? Der Vorbesitzer des Grundstückes Frauenlobstraße 18a hat sich in der Vergangenheit mehrfach darum bemüht, die Grünfläche zu pachten und wurde negativ verbeschieden. b) Ist es richtig, dass die Baumpflege im Falle der Verpachtung weiterhin durch die Stadt Frankfurt am Main übernommen werden wird? Wenn ja, warum? c) Wurde dem (möglichen) Pächter Zusagen bezüglich einer Umzäunung und einer Gartenhütte gemacht?
- Warum wurden seitens des Liegenschaftsamtes Hinweise und Mitteilungen aufmerksamer Nachbarn bezüglich des Beschriebenen ignoriert und so lange nicht beachtet und beantwortet bis sich Mitglieder des Ortsbeirates der Thematik annahmen? Begründung: Eine Reihe von Ungereimtheiten rund um die Bebauung des Grundstückes Frauenlobstraße 18a sind dazu geeignet einer entsprechenden Erklärung und Aufklärung zugeführt zu werden. Eine Verpachtung mit Umzäunung der öffentlichen Grünfläche verengt den Zugang zur Brücke, welche in den öffentlichen Naherholungsbereich Grüneburgpark führt. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich städtische Ämter unmittelbar nach Erhalt mit Fragen, Anregungen und Hinweisen aus der Bevölkerung auseinandersetzen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2013, OF 344/2
Betreff: Frauenlobstraße 18 a und angrenzende
städtische Grünfläche Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende
Sachverhalte zu prüfen und dazu zu berichten: 1. Während der
Bautätigkeiten auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18a wurde auf der
benachbarten städtischen Grünfläche ein Baum durch einen Bagger beschädigt und
noch am selben Tag (!) gefällt. Welche Ausgleichsmaßnahme wurde hier gefordert?
Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum
nicht? 2. Ebenfalls während der Bauphase wurden
Bauchemikalien in das Erdreich der städtischen Grünfläche "entsorgt".
Aufmerksame Nachbarn haben dies der entsprechenden Behörde gemeldet. Warum gab
es hierzu keine adäquate Reaktion des zuständigen Fachamtes? Wie gedenkt dieses
nun mit der Bodenverunreinigung umzugehen? 3. Im Rahmen der
Errichtung des Wohngebäudes auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18a musste eine
Straßenlaterne am Fuß- und Radweg weiter in den öffentlichen Grund hinein
verlegt werden. Wurde hier die Baugrenze seitens des Bauträgers
überschritten? 4. Der öffentliche Fußgänger- und Radweg entlang
des Grundstückes Frauenlobstraße 18a und der städtischen Grünfläche wurde durch
die Bautätigkeit stark beschädigt. Warum wurde der Weg bis zum heutigen Tage
durch den Bauträger nicht wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt?
5.
Ist es richtig, dass das Liegenschaftsamt plant, die benannte städtische
Grünfläche an den Eigentümer der angrenzenden Erdgeschosswohnung
(Frauenlobstraße 18a) zu verpachten oder ist dies bereits geschehen? a)
Warum möchte das Liegenschaftsamt die Fläche gerade an diese Person verpachten?
Der Vorbesitzer des Grundstückes Frauenlobstraße 18a hat sich in der
Vergangenheit mehrfach darum bemüht, die Grünfläche zu pachten und wurde
negativ verbeschieden. b) Ist es richtig, dass die Baumpflege im Falle der
Verpachtung weiterhin durch die Stadt Frankfurt am Main übernommen werden wird?
Wenn ja, warum? c) Wurde dem (möglichen) Pächter Zusagen bezüglich
einer Umzäunung und einer Gartenhütte gemacht? 6. Warum wurden seitens
des Liegenschaftsamtes Hinweise und Mitteilungen aufmerksamer Nachbarn
bezüglich des Beschriebenen ignoriert und so lange nicht beachtet und
beantwortet bis sich Mitglieder des Ortsbeirates der Thematik annahmen? Begründung: Eine Reihe von Ungereimtheiten rund um die Bebauung
des Grundstückes Frauenlobstraße 18a sind dazu geeignet einer entsprechenden
Erklärung und Aufklärung zugeführt zu werden. Eine Verpachtung mit Umzäunung der öffentlichen
Grünfläche verengt den Zugang zur Brücke, welche in den öffentlichen
Naherholungsbereich Grüneburgpark führt. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass
sich städtische Ämter unmittelbar nach Erhalt mit Fragen, Anregungen und
Hinweisen aus der Bevölkerung auseinandersetzen. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2
am 17.06.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 756 2013
Die Vorlage OF
344/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP