Nachfrage Frauenlobstraße 18a
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Vorgang: V 756/13 OBR 2; OM 2673/13 OBR 2; ST 1411/13; ST 359/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Je mehr Antworten der Ortsbeirat seitens des Magistrats rund um den erwähnten Vorgang erhält, desto mehr neue Fragen wirft der Magistrat damit auf.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2014, OF 517/2
Betreff: Nachfrage Frauenlobstraße 18a
Vorgang: V 756/13 OBR 2; OM 2673/13 OBR 2; ST 1411/13;
ST 359/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Je mehr Antworten der Ortsbeirat seitens des
Magistrats rund um den erwähnten Vorgang erhält, desto mehr neue Fragen wirft
der Magistrat damit auf. Dies vorausgeschickt wird um die Beantwortung
folgender Fragen gebeten: 1. Auf die Frage 5c) des Auskunftsersuchens V 756,
ob dem Pächter Zusagen bezüglich einer Umzäunung gemacht wurden, antwortet der
Magistrat in seiner ST 1411: "Ja, unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Grundlagen wurden mit dem Pächter und dem Vorstand des Kleingartenvereins die
Art und Höhe der Einzäunung abgestimmt. Berücksichtigt wurde das bestehende
Bild." Wie passt die Umzäunung, welche
zwischenzeitlich mit dreifachem Stacheldraht (S-Draht) gekrönt wurde, in das
bestehende Bild? Der Magistrat wird gebeten, hierzu sämtliche Beispiele für die
Sicherung mit dreifachem S-Draht im umliegenden Wohngebiet aufzulisten. 2. Zu den Fragen die "Entsorgung" von Bauchemikalien
in das Erdreich der städtischen Grünfläche betreffend, antwortet der Magistrat
in seiner ST 1411 unter Ziffer 2.: "Hierzu liegen dem Magistrat keine Anzeigen
oder Erkenntnisse vor." Und in der ST 359 ebenfalls unter Ziffer 2.:"Dieser
Hinweis wurde von der annehmenden Stelle zuständigkeitshalber an die
Bauaufsicht weitergeleitet." Es wird festgestellt, dass sich der Magistrat mit
seiner Aussage "Hierzu liegen dem Magistrat keine Anzeigen oder Erkenntnisse
vor" nicht im Zentrum der Wahrheit befand, wenn er selbst sechs Monate später
schreibt, dass die Hinweise an die Bauaufsicht weitergeleitet wurden. Warum verleugnet der Magistrat gegenüber dem
Ortsbeirat zunächst die Existenz der benannten Hinweise, um in einer weiteren
ST mitzuteilen, dass diese ihm selbstverständlich vorlagen? Wann wird der Magistrat die Muße
finden, die Fragen zu der Verunreinigung des Erdreiches der städtischen
Grünfläche endlich zu beantworten? 3. Zu den Fragen des Ortsbeirates rund um die
Beschädigung und Fällung des Baumes auf der städtischen Grünfläche antwortet
der Magistrat in der ST 359: "Es wurde am 25.11.2010 die Fällung eines
Ahornbaumes mit 195 cm Stammumfang beantragt. Der Baum war aufgrund von Bauarbeiten so
stark geschädigt, dass Unfallgefahr bestand. Die Fällung wurde mit Bescheid vom
19.01.2011 genehmigt. Als
Ersatz für die Baumfällung hat die Untere Naturschutzbehörde auf dem Grundstück
einen Laubbaum 1. Ordnung
mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm gefordert. Da auf dem Grundstück
kein geeigneter Standort vorhanden war, wurde gem. § 4 (3) der
Baumschutzsatzung auf einem anderen Grundstück der Ersatzbaum gepflanzt. Der
entsprechende Baum wurde am
18.11.2013 nachgepflanzt. Der Standort befindet sich in der
Frauenlobstraße."
Laut Augenzeugenbericht wurde
der Baum durch einen Bagger beschädigt und noch am selben Tage gefällt. Hat der Magistrat die Fällung
rückwirkend genehmigt? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Konnte der "so stark
geschädigt(e)" Baum noch vom Fachamt in Augenschein genommen werden? Der beschädigte und gefällte Baum hatte laut
Auskunft des Magistrats einen Stammumfang von 195cm, der hierfür
ersatzgepflanzte Baum einen von etwa 16cm. Wie erklärt der Magistrat, dass ein Bäumlein mit
einem Stammumfang von 16cm keinen Platz findet auf einem Grundstück, auf dem
zuvor ein Baum stand mit 195cm Stammumfang? 4. In der ST 1411 teilt der
Magistrat mit, dass in dem zur Diskussion stehenden Bereich keine Laterne
versetzt wurde, um auf Nachfrage zu antworten, dass die internen Abstimmungen
des Magistrats hierzu noch nicht abgeschlossen seien (ST 359, Ziffer 3.)
Was hat der Magistrat intern abzustimmen, wenn doch
laut seiner eigenen Aussage keine Laterne versetzt wurde (obgleich die Realität
für jedermann sichtbar eine ganz andere ist)? Wann kann der Ortsbeirat mit den
Früchten dieser internen Abstimmung in Form von der Wahrheit entsprechenden
Antworten rechnen? Begründung: Der Ortsbeirat möchte immer noch umfassend und
wahrheitsgemäß informiert werden. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.06.2013, V 756
Stellungnahme
des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411
Anregung an den
Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.03.2014, ST 359
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2
am 02.06.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF
517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2
am 07.07.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF
517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2
am 08.09.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF
517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2
am 29.09.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF
517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2
am 03.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF
517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2
am 01.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF
517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2
am 19.01.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF
517/2 wurde zurückgezogen.