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Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411 Betreff: Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche zu 1. Alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Baumfällung wurden, ebenso wie eine Ausgleichszahlung für den Wert des Baumes, vom Bauträger (Verursacher) gezahlt. Die Nachpflanzung eines Laubbaumes mit 16 cm Stammumfang erfolgt gemäß Baumschutzsatzung im Stadtgebiet Frankfurt, mit Beginn der neuen Pflanzperiode Okt. 2013. Angestrebt wird eine Nachpflanzung im näheren Umfeld der Frauenlobstraße. zu 2. Hierzu liegen keine Anzeigen oder sonstigen Erkenntnisse vor. zu 3. Gemäß Auskunft der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH wurden im Bereich der Frauenlobstr.18a keine Laternen versetzt. zu 4. Der Magistrat hat mit dem Bauträger (Verursacher) dahin gehend eine Vereinbarung geschlossen, dass die Herstellung des Weges von der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt wird. Alle entstehenden Kosten trägt der Bauträger. Die Fertigstellung ist bis Anfang 2014 geplant. zu 5. Die Fläche wurde zum 01.04.2013 an die Eigentümer der EG-Wohnung Frauenlobstr.18a verpachtet. a) Die Eigentümer der EG-Wohnung nutzen die Fläche als Hausgarten. Dieses Vorgehen entspricht der seit 11 Jahren bestehenden Verpachtung an den Eigentümer der EG-Wohnung Frauenlobstr.8a. Im Vorfeld der Verpachtung wurde mit allen betreffenden Beteiligten (alle Nutzer des Flurstückes) Gespräche vor Ort geführt. Dass der Vorbesitzer die Fläche pachten wollte, ist nicht bekannt. b) Im Zuge der Betreiberhaftung ist die Stadt Frankfurt für die Pflege und Unterhaltung verantwortlich. Vergleichbar zum Pachtverhältnis mit Pächtern der EG-Wohnung Frauenlobstr.8a. c) Ja, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen wurden mit dem Pächter und dem Vorstand des angrenzenden Kleingartenvereins die Art und Höhe der Einzäunung abgestimmt. Berücksichtigt wurde das bestehende Bild. Das Errichten eines kleinen Gartenhüttchens (aus Holz) zum Abstellen von Gartengeräten wurde ebenfalls gestattet. Für die Stadt entfällt damit das Säubern und Pflegen der zunehmend als Löseplatz genutzten Fläche. zu 6. Das Liegenschaftsamt ist allen eingegangenen Hinweisen unverzüglich nachgegangen. Petenten wurden teilweise in persönlichen Gesprächen beschieden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756 Antrag vom 06.11.2013, OF 410/2 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673 Antrag vom 15.05.2014, OF 517/2