Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST
1411
Betreff: Frauenlobstraße 18
a und angrenzende städtische Grünfläche zu 1. Alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit
der Baumfällung wurden, ebenso wie eine Ausgleichszahlung für den Wert des
Baumes, vom Bauträger (Verursacher) gezahlt. Die Nachpflanzung eines Laubbaumes mit 16 cm
Stammumfang erfolgt gemäß Baumschutzsatzung im Stadtgebiet Frankfurt, mit
Beginn der neuen Pflanzperiode Okt. 2013. Angestrebt wird eine Nachpflanzung im
näheren Umfeld der Frauenlobstraße. zu 2. Hierzu liegen keine Anzeigen oder sonstigen
Erkenntnisse vor.
zu 3. Gemäß Auskunft der SRM
StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH wurden im Bereich der Frauenlobstr.18a keine
Laternen versetzt. zu 4. Der Magistrat hat mit dem Bauträger
(Verursacher) dahin gehend eine Vereinbarung geschlossen, dass die Herstellung
des Weges von der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt wird. Alle entstehenden
Kosten trägt der Bauträger. Die Fertigstellung ist bis Anfang 2014 geplant.
zu 5. Die Fläche wurde zum 01.04.2013 an die
Eigentümer der EG-Wohnung Frauenlobstr.18a verpachtet. a) Die Eigentümer der EG-Wohnung
nutzen die Fläche als Hausgarten. Dieses Vorgehen entspricht der seit 11 Jahren
bestehenden Verpachtung an den Eigentümer der EG-Wohnung Frauenlobstr.8a.
Im Vorfeld der Verpachtung wurde mit allen betreffenden Beteiligten (alle
Nutzer des Flurstückes) Gespräche vor Ort geführt. Dass der Vorbesitzer die
Fläche pachten wollte, ist nicht bekannt. b) Im Zuge der Betreiberhaftung ist die Stadt
Frankfurt für die Pflege und Unterhaltung verantwortlich. Vergleichbar zum
Pachtverhältnis mit Pächtern der EG-Wohnung Frauenlobstr.8a. c) Ja, unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen wurden mit dem Pächter und dem
Vorstand des angrenzenden Kleingartenvereins die Art und Höhe der Einzäunung
abgestimmt. Berücksichtigt wurde das bestehende Bild. Das Errichten eines
kleinen Gartenhüttchens (aus Holz) zum Abstellen von Gartengeräten wurde
ebenfalls gestattet. Für
die Stadt entfällt damit das Säubern und Pflegen der zunehmend als Löseplatz
genutzten Fläche.
zu 6. Das Liegenschaftsamt ist
allen eingegangenen Hinweisen unverzüglich nachgegangen. Petenten wurden
teilweise in persönlichen Gesprächen beschieden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.06.2013, V 756
Antrag vom
06.11.2013, OF
410/2
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673
Antrag vom
15.05.2014, OF
517/2