Wille zur Wahrheit
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM
2673 entstanden aus
Vorlage: OF 410/2 vom
06.11.2013 Betreff: Wille zur Wahrheit Vorgang:
V 756/13 OBR 2; ST 1411/13 Der Magistrat wird aufgefordert, bezüglich einiger
Antworten aus der im Vorgang genannten Stellungnahme nochmals in sich zu kehren
und dem Ortsbeirat 2 zu folgenden Punkten eine korrigierte Stellungnahme
vorzulegen. 1. Im
Auskunftsersuchen wurde unter Ziffer 1. unter anderem folgende Frage gestellt:
"Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum
nicht?" In der Stellungnahme
findet sich hierzu allenfalls folgender Satz: "Angestrebt wird eine
Nachpflanzung im näheren Umfeld der Frauenlobstraße." Dies stellt keine Antwort
auf obige Frage dar. 2. Unter Ziffer 2. wurde
danach gefragt, warum der Magistrat schriftlichen Hinweisen aus der Bevölkerung
zu "Entsorgungen" von Bauchemikalien in die öffentliche Grünfläche und das
Grundstück Frauenlobstraße 18a nicht nachgegangen ist. Der Magistrat antwortet
hierauf: "Hierzu liegen keine Anzeigen oder sonstige Erkenntnisse vor." Zur
gefälligen Beachtung liegt diesem Antrag das Schreiben (E-Mail - Anlage 1)
eines Mitbürgers an die Stadt Frankfurt bei, in welchem die Missstände dem
Magistrat schriftlich und bildlich mitgeteilt wurden (Anlage 2). Ebenso liegt
eine Lesebestätigung zu dieser E-Mail vor. Wie kommt der Magistrat zu der in
Ziffer 2. der Stellungnahme ST 1411 getroffenen Aussage? 3. Unter Ziffer 3. der
Anfrage V 756 verlangt der Ortsbeirat 2 Auskunft darüber,
ob die Baugrenze verletzt wurde, da eine Straßenlaterne weiter in den
öffentlichen Grund (hier: Fuß- und Radweg) versetzt wurde. Als Antwort erhält
der Ortsbeirat 2: "Gemäß Auskunft der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH
wurden im Bereich Frauenlobstraße 18a keine Laternen versetzt." In der Anlage 2
finden sich bildliche Dokumentationen zu den Standorten der Straßenlaterne. Am
08.07.2012 steht die Laterne direkt an der Außenmauer der Garageneinfahrt.
Aufnahmen, welche am 21.10.2013 gefertigt wurden, zeigen, dass die einstmals
grüne Laterne zwischenzeitlich gegen eine neue, anthrazitfarbene gleichen
Durchmessers ausgetauscht wurde. Unschwer zu erkennen ist, dass die neue
Laterne nicht mehr direkt an der Mauer steht, sondern circa 15 Zentimeter
von dieser entfernt. Der Ortsbeirat 2 geht nicht davon aus, dass die
Garagenmauer versetzt wurde. Daher möge der Magistrat erneut versuchen, die
Frage zu beantworten, warum die Laterne weiter in den öffentlichen Grund
versetzt wurde und ob durch die Baumaßnahme Frauenlobstraße 18a die Baugrenze
verletzt wurde.
Begründung: Der Ortsbeirat 2 möchte umfassend und wahrheitsgemäß
seitens des Magistrats informiert werden. Anlage 1 (ca.
238 KB) Anlage 2 (ca.
278 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.06.2013, V 756
Stellungnahme
des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.03.2014, ST 359
Antrag vom
15.05.2014, OF
517/2
Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1294
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 79 1