Wann wird der Park am Schwarzen Platz fertiggestellt?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 19.02.2013, V 626
entstanden aus Vorlage:
OF 399/10 vom
05.02.2013 Betreff: Wann wird der Park am Schwarzen Platz
fertiggestellt? Vorgang: ST 1747/12 Der Magistrat wird um Prüfung
und Berichterstattung über die Zuständigkeiten bezüglich des Erwerbs der
Grundstücke, die für Fertigstellung des Parks am sogenannten Schwarzen Platz in
Berkersheim benötigt werden gebeten. Ferner wird der Magistrat gebeten, den
Zeitrahmen dieses Erwerbs mitzuteilen. Begründung: Mit Stellungnahme ST 1747 vom 19.11.2012 hatte der
Magistrat mitgeteilt, dass der Weiterbau des Parks am Schwarzen Platz daran
scheitere, dass Verhandlungen der KEG mit Privateigentümern von Grundstücken,
die für die Anbindung des Parks benötigt werden, zu keinem Ergebnis geführt
hätten, so dass die Fläche für die Gestaltung und Anbindung der Wege nicht zur
Verfügung stehe.
Das erscheint aus zwei Gründen
überraschend: 1. Das
gesamte Gelände wurde von der US-Army genutzt, muss also auch zu diesen Zeiten
vollständig dem Bund zur Verfügung gestanden haben, um es der Army
weiterzugeben. Der Ortsbeirat wurde immer so informiert, dass die KEG alle
Rechte des Bundes erworben habe. 2. Die Planung für den
gesamten Park wurde dem Ortsbeirat vorgestellt, ohne dass nur ein Hinweis
erfolgt wäre, dass die Grundstücke für eine Realisierung dieser Pläne noch gar
nicht zur Verfügung stehen. Das Problem ist insbesondere, dass die nun
entstandenen Brachflächen, etwa ein ehemaliger Tennis-Court der Army,
anscheinend zu Müllablagerungen einladen und deshalb dringend in Ordnung
gebracht werden sollten. Deshalb ist zu klären, wer nun dafür zuständig ist,
baldmöglichst die noch fehlenden Grundstücke zu erwerben. Sollte ein Erwerb
scheitern, so wären die Eigentümer anzuhalten, diese Flächen in Ordnung bringen
zu lassen, um eine weitergehende Verwahrlosung zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.11.2012, ST 1747
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.05.2013, ST 696
Antrag vom
27.01.2020, OF
926/10
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5717
Aktenzeichen: 67 0