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Endausbau der öffentlichen Grünfläche - Flurstück 4/0 (Gemarkung 487)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zur Frage 1: Der Magistrat hat mehrfach versucht die in Rede stehende Fläche von den Eigentümern zu erwerben. Ein neuer Versuch im Jahr 2019 blieb auf Grund der Forderungen der Eigentümer bisher ebenfalls erfolglos. Wenngleich die Verhandlungen noch nicht endgültig gescheitert sind, zeichnet sich ab, dass eine einvernehmliche Lösung erneut nicht zu erzielen sein wird. Zu Fragen 2 und 3: Aus den genannten Gründen hat der Magistrat, vertreten durch das Amt für Bau und Immobilien, zwischenzeitlich Kontakt mit dem Regierungspräsidium Darmstadt aufgenommen, um die Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Einleitung eines Enteignungsverfahrens im vorliegenden Fall zu prüfen. Da die Enteignung einen starken Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt, werden hierfür hohe Anforderungen an das Verfahren gestellt sowie verschiedene Rechtsmittel zugelassen. In der Regel beanspruchen Enteignungsverfahren mehrere Jahre. Eine belastbare Angabe zum zeitlichen Verlauf bis zu einem positiven Abschluss der Maßnahme ist daher nicht möglich.