Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 25.06.2013, V 780
entstanden aus Vorlage:
OF 473/10 vom
11.06.2013 Betreff: Beseitigung der Müllablagerungen auf dem
Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz Vorgang:
ST 1747/12 Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die
Grundeigentümer verpflichtet werden können, die Müllablagerungen auf dem
Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz (abgehend von der
Straße In den Gräben ) zu beseitigen. Begründung: Der Magistrat hat mit Stellungnahme vom 19.11.2012,
ST 1747, mitgeteilt, dass der Park am Schwarzen Platz wegen noch nicht
vollständig bestehenden Eigentums auf absehbare Zeit nicht fertiggestellt
werden kann. Gerade dieses Gelände vermüllt aber zusehends, worüber sich in der
Ortsbeiratssitzung am 14. Mai 2013 auch die Anwohner massiv beschwert haben.
Solange der Park nicht fertiggestellt wird, verleitet dieses Gelände sicherlich
auch weiterhin zu Müllablagerungen. Deshalb ist zu ermitteln, auf dem Gelände
welcher Eigentümer sich die Müllablagerungen befinden. Sodann sind diese
Eigentümer zur Reinigung und Sicherung ihrer Grundstücke zu verpflichten.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.11.2012, ST 1747
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.09.2013, ST 1430
Aktenzeichen: 79 4