Wann wird der Park am Schwarzen Platz fertiggestellt?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.05.2013, ST 696 Betreff: Wann wird der Park am Schwarzen Platz
fertiggestellt? Der Magistrat hat die
Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) mit der Erschließung
des Baugebiets "Edwards Sportfeld" beauftragt. Diese Erschließung beinhaltet
auch den Bau der öffentlichen Grünflächen. Der Entwurf der öffentlichen
Grünflächen wurde dem Ortsbeirat 10 am 10.02.2011 durch den beauftragten
Landschaftsarchitekten und das Fachamt vorgestellt. Der Ortsbeirat 10 hat dem
Entwurf der Grünplanung in gleicher Sitzung zugestimmt. Der vorgestellte
Entwurf beinhaltete den südlichen Teil mit der Obstwiese sowie die beiden
Bauabschnitte des östlichen Grünzugs. Die Bauabschnitte waren in der Farbigkeit
deutlich unterschieden, so dass erkennbar war, dass der farbige 1. Bauabschnitt
im Süden gleich verwirklicht werden konnte und dass die Herstellung des
nördlichen sehr viel blasser dargestellten 2. Bauabschnitts erst nach Erwerb
des Grundstücks möglich sein würde. Diese unterschiedlichen Bauabschnitte und
die damit verbundenen unterschiedlichen Zeitpunkte der Realisierung wurden von
den Planvorstellern klar angesprochen. Dem Ortsbeirat 10 kann der damals
vorgestellte Plan vom Fachamt gern erneut zur Verfügung gestellt
werden. Es ist richtig, dass das gesamte
Gelände "Edwards Sportfeld" von der US-Army genutzt wurde. Das Gelände besteht
aus einzelnen Flurstücken, die vor der Inanspruchnahme durch die Alliierten
bzw. den Bund im Zuge der Landesverteidigung teilweise privaten Eigentümern
gehörten. Da durch die Rückgabe der Flächen von der US-Army an den Bund die
Gründe der Landesverteidigung und damit der bisherige Nutzungszweck entfallen
sind, sind die Flächen gemäß geltendem Recht an die früheren Eigentümer
zurückzugeben oder die Eigentümer sind entsprechend den Grundstückswerten
finanziell zu entschädigen. In diesem Fall wünschte der Alt-Eigentümer die
Rückgabe seines Grundstücks. Die bisherigen Verhandlungen der KEG mit dem
Eigentümer des Flurstücks, das zur Herstellung der öffentlichen Grünfläche
benötigt wird, sind immer an den viel zu hohen finanziellen Forderungen des
Eigentümers gescheitert. Somit kann der Magistrat keinen Zeitrahmen nennen, in
dem die Grundstücksverhandlungen abgeschlossen sind und somit die öffentliche
Hand das benötigte Flurstück erworben hat. Damit fehlt leider auch der
Anschluss des schon hergestellten östlichen Grünzugs nach Norden bis zum
sogenannten Schwarzen Platz an der Straße Auf der Kuhr. Den Weg der
Zwangsenteignung will der Magistrat derzeit noch nicht gehen. Da die vom Ortsbeirat 10 angesprochene Fläche nach
wie vor in Privateigentum ist, ist auch der Eigentümer für den Zustand seiner
Flächen verantwortlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.02.2013, V 626
Antrag vom
27.01.2020, OF
926/10
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5717