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Wann wird der Park am Schwarzen Platz fertiggestellt?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 696 Betreff: Wann wird der Park am Schwarzen Platz fertiggestellt? Der Magistrat hat die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) mit der Erschließung des Baugebiets "Edwards Sportfeld" beauftragt. Diese Erschließung beinhaltet auch den Bau der öffentlichen Grünflächen. Der Entwurf der öffentlichen Grünflächen wurde dem Ortsbeirat 10 am 10.02.2011 durch den beauftragten Landschaftsarchitekten und das Fachamt vorgestellt. Der Ortsbeirat 10 hat dem Entwurf der Grünplanung in gleicher Sitzung zugestimmt. Der vorgestellte Entwurf beinhaltete den südlichen Teil mit der Obstwiese sowie die beiden Bauabschnitte des östlichen Grünzugs. Die Bauabschnitte waren in der Farbigkeit deutlich unterschieden, so dass erkennbar war, dass der farbige 1. Bauabschnitt im Süden gleich verwirklicht werden konnte und dass die Herstellung des nördlichen sehr viel blasser dargestellten 2. Bauabschnitts erst nach Erwerb des Grundstücks möglich sein würde. Diese unterschiedlichen Bauabschnitte und die damit verbundenen unterschiedlichen Zeitpunkte der Realisierung wurden von den Planvorstellern klar angesprochen. Dem Ortsbeirat 10 kann der damals vorgestellte Plan vom Fachamt gern erneut zur Verfügung gestellt werden. Es ist richtig, dass das gesamte Gelände "Edwards Sportfeld" von der US-Army genutzt wurde. Das Gelände besteht aus einzelnen Flurstücken, die vor der Inanspruchnahme durch die Alliierten bzw. den Bund im Zuge der Landesverteidigung teilweise privaten Eigentümern gehörten. Da durch die Rückgabe der Flächen von der US-Army an den Bund die Gründe der Landesverteidigung und damit der bisherige Nutzungszweck entfallen sind, sind die Flächen gemäß geltendem Recht an die früheren Eigentümer zurückzugeben oder die Eigentümer sind entsprechend den Grundstückswerten finanziell zu entschädigen. In diesem Fall wünschte der Alt-Eigentümer die Rückgabe seines Grundstücks. Die bisherigen Verhandlungen der KEG mit dem Eigentümer des Flurstücks, das zur Herstellung der öffentlichen Grünfläche benötigt wird, sind immer an den viel zu hohen finanziellen Forderungen des Eigentümers gescheitert. Somit kann der Magistrat keinen Zeitrahmen nennen, in dem die Grundstücksverhandlungen abgeschlossen sind und somit die öffentliche Hand das benötigte Flurstück erworben hat. Damit fehlt leider auch der Anschluss des schon hergestellten östlichen Grünzugs nach Norden bis zum sogenannten Schwarzen Platz an der Straße Auf der Kuhr. Den Weg der Zwangsenteignung will der Magistrat derzeit noch nicht gehen. Da die vom Ortsbeirat 10 angesprochene Fläche nach wie vor in Privateigentum ist, ist auch der Eigentümer für den Zustand seiner Flächen verantwortlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2013, V 626 Antrag vom 27.01.2020, OF 926/10 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5717