Endausbau der öffentlichen Grünfläche - Flurstück 4/0 (Gemarkung 487)
Antrag
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Wurde zwischenzeitlich das erforderliche Flurstück erworben? Falls nicht, teilt der Magistrat die Auffassung, dass nach einem weiteren, über sechseinhalb Jahre fehlenden Fortschritt nunmehr ggf. als ultima ratio auch eine zeitnahe Zwangsenteignung angebracht ist? In welchem Zeitfenster, unter Berücksichtigung aller Umstände, können der Ortsbeirat sowie die Anwohner*innen mit einem erfolgreichen Abschluss der ausstehenden Maßnahme rechnen?
Begründung
der öffentlichen Grünfläche - Flurstück 4/0 (Gemarkung 487) Vorgang: V 453/12 OBR 10; ST 1747/12; V 626/13 OBR 10; ST 696/13 Seit dem Sommer 2012 gibt es keinen Fortschrift bezüglich des restlichen östlichen Grünzuges nach Norden, bis zum Schwarzen Platz. In der ST 696 erklärte der Magistrat, dass der Flurstückerwerb "immer an den viel zu hohen finanziellen Forderungen des Eigentümers gescheitert" ist. Darüber hinaus, dass der Magistrat den Weg der Zwangsenteignung noch nicht gehen will.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
zu Ziffer 1. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu Ziffer 3. Einstimmige Annahme