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Endausbau der öffentlichen Grünfläche - Flurstück 4/0 (Gemarkung 487)

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Wurde zwischenzeitlich das erforderliche Flurstück erworben? Falls nicht, teilt der Magistrat die Auffassung, dass nach einem weiteren, über sechseinhalb Jahre fehlenden Fortschritt nunmehr ggf. als ultima ratio auch eine zeitnahe Zwangsenteignung angebracht ist? In welchem Zeitfenster, unter Berücksichtigung aller Umstände, können der Ortsbeirat sowie die Anwohner*innen mit einem erfolgreichen Abschluss der ausstehenden Maßnahme rechnen?

Begründung

der öffentlichen Grünfläche - Flurstück 4/0 (Gemarkung 487) Vorgang: V 453/12 OBR 10; ST 1747/12; V 626/13 OBR 10; ST 696/13 Seit dem Sommer 2012 gibt es keinen Fortschrift bezüglich des restlichen östlichen Grünzuges nach Norden, bis zum Schwarzen Platz. In der ST 696 erklärte der Magistrat, dass der Flurstückerwerb "immer an den viel zu hohen finanziellen Forderungen des Eigentümers gescheitert" ist. Darüber hinaus, dass der Magistrat den Weg der Zwangsenteignung noch nicht gehen will.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 38
OBR 10
TO I, TOP 25
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5717 2020 Die Vorlage OF 926/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle