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Wann wird der Park am Schwarzen Platz fertiggestellt?

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Platz fertiggestellt? Vorgang: ST 1747/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wer dafür zuständig ist, die Grundstücke zu erwerben, die für Fertigstellung des Parks am sogenannten Schwarzen Platz in Berkersheim benötigt werden, und in welchem Zeitrahmen dieser Erwerb stattfinden soll. Begründung: Mit Stellungnahme ST 1747 vom 19.11.2012 hatte der Magistrat mitgeteilt, dass der Weiterbau des Parks am Schwarzen Platz daran scheitere, dass Verhandlungen der KEG mit Privateigentümern von Grundstücken, die für die Anbindung des Parks benötigt werden, zu keinem Ergebnis geführt hätten, so dass die Fläche für die Gestaltung und Anbindung der Wege nicht zur Verfügung stehe. Das erscheint aus zwei Gründen überraschend:

  1. Das gesamte Gelände wurde von der US-Army genutzt, muss also auch zu diesen Zeiten vollständig dem Bund zur Verfügung gestanden haben, um es der Army weiterzugeben. Der Ortsbeirat wurde immer so informiert, dass die KEG alle Rechte des Bundes erworben habe.
  2. Die Planung für den gesamten Park wurde dem Ortsbeirat vorgestellt, ohne dass nur ein Hinweis erfolgt wäre, dass die Grundstücke für eine Realisierung dieser Pläne noch gar nicht zur Verfügung stehen. Das Problem ist insbesondere, dass die nun entstandenen Brachflächen, etwa ein ehemaliger Tennis-Court der Army, anscheinend zu Müllablagerungen einladen und deshalb dringend in Ordnung gebracht werden sollten. Deshalb ist zu klären, wer nun dafür zuständig ist, baldmöglichst die noch fehlenden Grundstücke zu erwerben. Sollte ein Erwerb scheitern, so wären die Eigentümer anzuhalten, diese Flächen in Ordnung bringen zu lassen, um eine weitergehende Verwahrlosung zu verhindern.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2013, OF 399/10 Betreff: Wann wird der Park am Schwarzen Platz fertiggestellt? Vorgang: ST 1747/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wer dafür zuständig ist, die Grundstücke zu erwerben, die für Fertigstellung des Parks am sogenannten Schwarzen Platz in Berkersheim benötigt werden, und in welchem Zeitrahmen dieser Erwerb stattfinden soll. Begründung: Mit Stellungnahme ST 1747 vom 19.11.2012 hatte der Magistrat mitgeteilt, dass der Weiterbau des Parks am Schwarzen Platz daran scheitere, dass Verhandlungen der KEG mit Privateigentümern von Grundstücken, die für die Anbindung des Parks benötigt werden, zu keinem Ergebnis geführt hätten, so dass die Fläche für die Gestaltung und Anbindung der Wege nicht zur Verfügung stehe. Das erscheint aus zwei Gründen überraschend: 1. Das gesamte Gelände wurde von der US-Army genutzt, muss also auch zu diesen Zeiten vollständig dem Bund zur Verfügung gestanden haben, um es der Army weiterzugeben. Der Ortsbeirat wurde immer so informiert, dass die KEG alle Rechte des Bundes erworben habe. 2. Die Planung für den gesamten Park wurde dem Ortsbeirat vorgestellt, ohne dass nur ein Hinweis erfolgt wäre, dass die Grundstücke für eine Realisierung dieser Pläne noch gar nicht zur Verfügung stehen. Das Problem ist insbesondere, dass die nun entstandenen Brachflächen, etwa ein ehemaliger Tennis-Court der Army, anscheinend zu Müllablagerungen einladen und deshalb dringend in Ordnung gebracht werden sollten. Deshalb ist zu klären, wer nun dafür zuständig ist, baldmöglichst die noch fehlenden Grundstücke zu erwerben. Sollte ein Erwerb scheitern, so wären die Eigentümer anzuhalten, diese Flächen in Ordnung bringen zu lassen, um eine weitergehende Verwahrlosung zu verhindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1747 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2013, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 626 2013 Die Vorlage OF 399/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme